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Klaus Holzkamp

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Zivilklausel in Augsburg?

03.12.2015: BdWi unterstützt den offenen Brief des AStA der Universität Augsburg

Der AStA der Uni Augsburg hat einen offenen Brief an die Uni-Leitung formuliert. In diesem wird die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung gefordert. Der BdWi unterstützt die Initiative und den Inhalt des offenen Briefes.

"Am 16. Dezember wird sich die Leitung der Universität Augsburg entscheiden müssen, ob sie sich in einer Zivilklausel zu rein friedlicher und ziviler Forschung und Lehre bekennt oder ob sie weiterhin die Möglichkeit für Rüstungsforschung offen lässt. Die Unileitung wird darüber abstimmen, ob die folgende Zivilklausel in die Grundordnung der Universität aufgenommen wird:

  • Zivil- und Transparenzklausel:*

"(1) Die Universität Augsburg ist eine Universität, an der Lehre, Forschung und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.

(2) Unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen nach Drittmittelgeber, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben. Als Drittmittel sind dabei solche anzusehen, wie sie im Abschnitt 1.2 der bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen benannt sind."

Es gibt bereits 28 Bekenntnisse zu friedlicher und ziviler Forschung an deutschen Universitäten, jedoch davon keine einzige aus Bayern.

Den vom AStA Augsburg an die erweiterte Universitätsleitung gestellten Antrag finden Sie hier: megastore.uni-augsburg.de/get/QkpcYHEkMH/

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