Bayern: Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen
13.03.2026: Popularklage erzielt Teilerfolg - Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip gestärkt
Ein breites Bündnis aus 200 Kläger*innen, darunter der BdWi, hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer "Popularklage" einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen Passus des 2024 erlassenen Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten - ein Eingriff, der nach Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.
Die Passage, dass die Hochschulen mit der Bundeswehr "zusammenzuarbeiten (haben), wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist." verstoße gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit.
Die Popularklage wurde von einem breiten Bündnis aus Wissenschaftler*innen, Studierenden, Hochschulangehörigen, Gewerkschaften und Friedensorganisationen getragen.
Das Kläger*innenbündnis kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun gemeinsam auszuwerten und weitere Schritte zu beraten.
Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie an Hochschulen das Recht der Wissenschaftler*innen ausschließlich zivile Forschung zu betreiben besser geschützt und gestärkt werden kann und wie verhindert werden kann, dass Jugendoffizier*innen der Bundeswehr verstärkt an Schulen auftreten und dort für die Bundeswehr werben.
Aber auch Bayerns Landesregierung sieht sich bestätigt: Der vom Gericht beanstandete Teil habe in der Praxis gar keine Relevanz, Bayerns Hochschulen "wollen die Kooperation mit der Bundeswehr aus eigener Überzeugung".

