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»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

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Tagungsbericht "Menschenrecht auf Bildung"

Am 14. November 2009 fand in Kooperation von BdWi, Forschungs-, Informations- und Bildungsstelle beim BdWi (fib), Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und Rosa Luxemburg Stiftung an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin die Tagung "Menschenrecht auf Bildung" statt, zu der 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erschienen waren.

Ziel der Vorträge und der Diskussion war es, den gemeinsamen Nenner verschiedener bildungs- und hochschulpolitischer Handlungsansätze deutlich zu machen, welcher sich auf die Formel bringen lässt: Abbau verbliebener Rechtsansprüche auf Bildungsbeteiligung, Erhöhung von "Eigenverantwortung" u.a. durch sukzessive Privatisierung der Kosten.

Die Tagung wurde mit einem informativen Überblick von Prof. Dr. Mechthild Schrooten (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik) über die Lage der öffentlichen Haushalte nach den Bundestagswahlen eröffnet. Die Versprechungen des "Bildungsgipfels" (2008), die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf zehn Prozent des BIP zu erhöhen, wurden einerseits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag übernommen. Andererseits ist vorerst völlig offen, woher angesichts der angekündigten Steuersenkungen und der Schuldenbremse in der Verfassung das Geld dafür kommen soll. "Theoretisch" lässt sich das zehn-Prozent-Ziel auch mit einer Erhöhung privater Bildungsfinanzierung erreichen. Vor diesem Hintergrund ist mit einem stärkeren Privatisierungsdruck zu rechnen. Gleichzeitig wies die Referentin auch auf organisierte Versuche der Finanzminister hin, die zehn Prozent durch kreative Umbuchungen ohne zusätzliche Finanzen zu erreichen, indem etwa Pensionsausgaben für Lehrerinnen und Lehrer oder Professorinnen und Professoren neu gewertet werden.

Heiner Fechner (VDJ) informierte über die Verankerung des Menschenrechtes auf Bildung in internationalen Kontexten und die Widersprüche bei seiner Verwirklichung. Er verdeutlichte, dass Bildung nicht ein Recht neben anderen ist, sondern gleichzeitig eine Art Schlüssel, eine "materielle Voraussetzung der Verwirklichung einer Vielzahl anderer Menschenrechte...". Im Vortrag und in der anschließenden Diskussion wurden Vorschläge entwickelt, wie sich in der innenpolitischen Auseinandersetzung die defizitäre Verwirklichung dieses Menschenrechtes politisieren ließe. Jana Schultheiss (BdWi) systematisierte in ihrem Vortrag die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gütern. Sie machte deutlich, dass eine Privatisierung als Kehrseite des Abbaus von Rechtsansprüche falsche Anreize und eine gesellschaftlich nicht wünschbare Fehlsteuerung von Bildungsverhalten produziert. Gleichzeitig wird durch "Marktsteuerung" das gesellschaftliche Qualifikationsniveau nicht gehoben, vielmehr soziale Selektion verstärkt.

Den zweiten Diskussionsblock zum Thema "Hochschulzugang" eröffnete Andreas Keller (Vorstand GEW) mit einer Grundsatzkritik an den aktuellen Verfahren, das Zulassungsrecht zum Studium auf die Hochschulen zu übertragen. Dies stelle nicht nur "die handfeste Verletzung eines Grundrechtes" dar, in der Konsequenz der aktuellen - nicht funktionierenden - Zulassungskoordination blieben auch viele Studienplätze unbesetzt. Sonja Staack (ver.di Berlin) referierte darüber, wie ein bürokratisch ungeliebtes Instrument wie die Kapazitätsverordnung (KapVo) aktuell neoliberalen "Reformen" eine Grenze setzt. Diese KapVO ist Resultat der in den 70er Jahren vom Bundesverfassungsgericht im so genannten NC-Urteil formulierte Verpflichtung der Hochschulen, ein Maximum von Studierenden aufzunehmen. Damit sollten auch unter Bedingungen der Unterfinanzierung die Rechte der Bildungsnachfragerinnen und Bildungsnachfrager gestärkt werden. Das ist im Kern nach wie vor geltendes Recht. Klemens Himpele (BdWi) beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Rechten und einer, diese notwendigerweise ergänzenden Politik: Allein durch die Garantie des Rechtes auf Bildung, sei es sogar auf einem höheren Niveau als heute, könnten noch keine gleichen Bildungschancen garantiert werden. Schon gar nicht könne Bildungspolitik ein Ersatz für gesellschaftliche Verteilungsgerechtigkeit sein ("Chancengerechtigkeit statt Verteilungsgleichheit!"), wie es in Teilen der Sozialdemokratie diskutiert würde. Formale Gerechtigkeit müsse immer durch gezielte Maßnahmen der (sozialen, kulturellen etc.) Bildungsförderung in spezifische gesellschaftliche Gruppen hinein ergänzt werden.

Im letzten Diskussionsblock ging es um das Verhältnis von Hochschulzulassungsrecht, Definitionsmacht über die Krise der Hochschulen und Wissenschaftssteuerung. Torsten Bultmann (BdWi) wertete die seit den 80er Jahren immer wieder aufgelebten Versuche einer Übertragung des Zulassungsrechtes auf die Einzelhochschule als integralen Bestandteil des neuen Leitbildes "unternehmerische Hochschule": diese sucht sich ihre Studierenden passend zu ihrem Profil in der Konkurrenz mit anderen Hochschulen aus. Mit einem Rechtsanspruch auf Zulassung ist dieser Ansatz in letzter Konsequenz unvereinbar. Gleichzeitig werden durch ihn die materiellen und organisatorischen Probleme der Hochschulen (Unterfinanzierung, Missorganisation der Lehre...) personalisiert und als Ausdruck einer mangelnden Studierfähigkeit (welche folglich durch Hochschulaufnahmeprüfungen erst festgestellt werden müsse) ideologisch umdefiniert. Vanessa Lux schließlich kritisierte die methodischen Unzulänglichkeiten von Studierfähigkeitstests anhand ihres Faches, der Psychologie. Vor allem verdeutlichte ihre Analyse, wie durch die Anlage solcher Tests auch Wissenschaft in eine bestimmte Richtung gesteuert wird, indem diese inhaltlich so ausgerichtet sind, dass sie eine bestimmte Mainstream-Sicht auf ein Fach festschreiben und kritische Alternativen dazu ausblenden. Die Studierenden werden also bereits durch den Akt der Zulassung einer bestimmten wissenschaftlichen Sichtweise angepasst, wissenschaftliche Vielfalt wird abgebaut.

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer als informativ und erhellend bewertet. In der sehr lebendigen Debatte wurde deutlich, dass die verschiedenen Teilkritiken an Einzelmaßnahmen der Deregulierung und Privatisierung stärker in eine gemeinsame politische Stoßrichtung "Recht auf Bildung" integriert werden müssen.

Torsten Bultmann

Die Beiträge der Referentinnen und Referenten sind hier nachzulesen:
Studienheft Menschenrecht auf Bildung

Zugehörige Dateien:
Programm, Menschenrecht auf Bildung.pdfDownload (316 kb)

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