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Klaus Holzkamp

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Digitale Semesterapparate im Wintersemester sicher!

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause und der Bundestagswahl wurde im Bundestag das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen. Es war auch die Debatte und der öffentliche Druck um den sogenannten Unirahmenvertrag, der diese Entscheidung möglich gemacht hat. Und so verspricht auch das Gesetz: Was im letzten Wintersemester an den Hochschulen und Universitäten los war, soll sich nicht wiederholen. Keine Unsicherheit mehr beim Urheberrecht. Keine Angst vor dem Kopierer.

Aber: Das UrhWissG tritt zum 1. März 2018 in Kraft und enthält eine Übergangsregelung, die laufende Verträge von den neuen Regelungen ausschließt. Das neue Gesetz verbessert also grundsätzlich die Situation der Hochschulen und Universitäten, greift aber explizit nicht für den sogenannten Unirahmenvertrag. Dieser wurde im September 2016 unterzeichnet und dann bis zum 30. September 2017 außer Kraft gesetzt.

Bis zum 28. Februar 2018 wurde jetzt eine erneute Pauschalvergütung zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart. Geschützte Texte dürfen folglich unter denselben Voraussetzungen wie bisher digital genutzt werden. Im kommenden Wintersemester sind die digitalen Semesterapparate an Hochschulen und Universitäten also sicher.

Im Jahr 2018 kann dann der sogenannte Unirahmenvertrag durch einen neuen Vertrag, der auf dem UrhWissG basiert, abgelöst werden. Während des kommenden Wintersemesters sollen die Vergütungsregelungen mit der VG Wort für digitale Semesterapparate grundsätzlich neu ausgehandelt werden.

Daniel Gaittet, Regensburg, Mitglied des BdWi-Vorstands

Weitere Infos: Zurück in die 80er Jahre? von Daniel Gaittet aus Forum Wissenschaft 1/2017

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