BdWi unterstützt Popularklage gegen Bundeswehrgesetz in Bayern
Der BdWi hat sich der Popularklage der GEW Bayern und anderer Organisationen gegen das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr angeschlossen. Die Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern verstoßen gegen Art. 107 und 108 der Bayerischen Verfassung.
Die Initiative für die Klage geht von der Gewerkschafterin Martina Borgendale und dem Friedensaktivist Thomas Rödl aus. Sie werden vertreten von der Anwältin Adelheid Rupp.
Hier die inhaltliche Argumentation aus der Klageschrift:
Seit August gilt in Bayern ein Gesetz, das massiv in Universitäten und Schulen eingreift und ihnen militärische Kooperation vorschreibt. Mit Demonstrationen, Petitionen und Stellungnahmen haben sich Angehörige von Hochschulen, studentische Fachschaften, der Bayerische Landesstudierendenrat, die Bildungsgewerkschaft GEW Bayern und die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen DFG-VK in Bayern und andere gegen das Gesetz ausgesprochen.
Denn im neuen Gesetz heißt es: "Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. (…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)".
Mit der Pflicht die Bundeswehr an den Hochschulen zu fördern und Forschungsergebnisse an die Bundeswehr weiterzuleiten wird massiv auf die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingewirkt bis hin zur möglichen Veränderung ganzer Arbeitsbereiche und von Arbeitsverträgen.
Diese Regelungen verletzen die Wissenschaftsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und stellen damit einen Grundrechtseingriff dar. Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft.
Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.
Weitere Informationen: www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz