BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

Erfolgsmodell zwischen Bildungs- und Sozialpolitik

  
 

Forum Wissenschaft 3/2011; Foto: Sven Hoffmann – Fotolia.com

Als die damalige SPD/FDP-Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt vor vierzig Jahren das BAföG einführte, herrschte parteiübergreifend Einigkeit, dass mit diesem Gesetz zwei grundsätzliche Ziele erreicht werden sollten: die Schaffung von Chancengleichheit auf der einen und die Mobilisierung von Begabungsreserven auf der anderen Seite. Dies war nicht nur in der Politik, sondern auch in der Gesellschaft insgesamt ein breiter Konsens. Doch auch heute, nach 40 Jahren, kann bei diesen beiden Absichten keine Zielerreichung konstatiert werden, wie Rolf Dobischat erläutert.

Vermutlich werden die bildungs- und die sozialpolitischen Zielsetzungen des BAföG niemals ganz eingelöst werden. Das soll jedoch nicht zu Frust, Enttäuschung oder Resignation führen, denn es galt und gilt: In erster Linie ist der Weg das Ziel - die Herausforderung stellt sich ständig aufs Neue und besteht daher heute wie damals. Man kann (und sollte) allerdings versuchen, so nah wie möglich an die Ziellinie zu gelangen...

Während die "Schaffung von Chancengleichheit" ausschließlich ein sozialpolitisches Ziel ist, betrifft die "Mobilisierung von Begabungsreserven" die Bildungspolitik, wenngleich eine zugleich sozialpolitische Dimension nicht negiert werden kann. Deshalb wird - je nach Diskussionslage - betont, dass das BAföG ein sozialpolitisches oder eben ein bildungspolitisches Instrument sei. Dies ist allerdings viel zu einseitig und wird dem Gesetz bei weitem nicht gerecht. Es ist wohl eher die jeweilige politische Intention, das BAföG in die eine oder die andere Schublade hinein zu quetschen, wie es halt gerade passt.

Sozialpolitisches Instrument

Für den Vorrang als sozialpolitisches Element spricht zunächst ein juristisches Argument, genauer §68 Nr.1 SGBI. Danach wird das BAföG als ein besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB) eingeordnet. Anders als sein Vorgänger, das so genannte "Honnefer Modell", ist das BAföG als Sozialleistungsgesetz mit einem Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung konzipiert. Dies war ein wesentliches und nicht positiv genug einzuschätzendes Element bei der Einführung des BAföG.

§1 BAföG stellt als Grundsatz fest: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. D.h. alle, die geistig das Zeug dazu haben, sollen studieren können und zwar unabhängig vom Geldbeutel. Ist jemand nicht in der Lage, selbst die finanziellen Mittel aufzubringen, die er für das Nötigste braucht, dann greift ihm der Staat helfend unter die Arme - das ist eines unserer Sozialstaatsprinzipien.

In diesem Zusammenhang ist einer der entscheidenden Begriffe in §1 BAföG das Wort "anderweitig". Das Subsidiaritätsprinzip bei Sozialleistungen könnte insoweit nicht deutlicher formuliert sein. Im Rahmen der Ausbildungsfinanzierung knüpft es an das Unterhaltsrecht an. Das Unterhaltsrecht ist ein ziviles Rechtsgebiet, dessen Ausgestaltung mit Richterrecht konkretisiert wird und damit im Spannungsverhältnis zu den gesetzlich normierten Grenzen des BAföG steht.

Im Rahmen der Studienfinanzierung ist vor allem hervorzuheben, dass es für die Studierenden auf eine auskömmliche Höhe, eine angemessene Dauer, eine schnelle Auszahlung und insgesamt auf Einfachheit, Transparenz sowie Sicherheit der Finanzierungsperspektive ankommt. Die genannten Eigenschaften - Juristinnen und Juristen mögen insoweit von unbestimmten Rechtsbegriffen sprechen - bieten jedoch ebenfalls weite Entscheidungsspielräume, die dem Gesetzgeber seitens der Rechtsprechung aber auch zugebilligt werden.

Deckt die BAföG-Finanzierung de facto den tatsächlichen Bedarf? Nein, natürlich nicht! Es liegt wohl im Wesen von Sozialleistungen, dass sie immer nur auf Kante genäht sind - auch ein Punkt, der für eine sozialpolitische Einordnung spricht.

Bei allen Sozialleistungsgesetzen gibt es schlicht viele Setzungen. Bei der Bemessung der Hartz-IV-Sätze hat das Bundesverfassungsgericht Transparenz mittels empirischer Datengrundlagen und nachvollziehbarer Rechenprozesse angemahnt. Beim BAföG ist festzustellen, dass es erstaunliche Parallelen zu den Richtlinien der Unterhaltsgerichte gibt, sowohl bei dem Bedarf, als auch bei den Freibeträgen und Selbstbehalten. So kommt in diesem Zusammenhang beispielsweise stets die "Düsseldorfer Tabelle" zum Einsatz, eine Unterhaltstabelle, die von Familiengerichten entwickelt wurde und Anhaltspunkte für die Berechnung der Bedarfssätze des Einzelnen liefert.

670Euro sind der Höchstsatz, den Studierende als BAföG vom Staat erhalten können. An die Durchschnittseinnahmen aller Studierenden, die sich im Erststudium befinden - und zudem ledig sind und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen -, kommen die BAföG-Bedarfssätze nicht heran. Dies mag auch daran liegen, dass bei den Durchschnittseinnahmen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten, also das Jobben, eine nicht unwesentliche Rolle spielen, und beim BAföG ein Minijob auf 400-Euro-Basis den BAföG-Anspruch nicht schmälert. Zudem wird das Kindergeld nicht angerechnet - auch wenn es von den Eltern an die Studierenden ›durchgereicht‹ wird, übrigens anders als beim Unterhaltsrecht.

Das BAföG soll die Ausbildung fördern. Diese Zielrichtung ist aber keine Reinkultur, sondern wird vielmehr immer wieder durchbrochen. Indem sich der individuelle Förderungszeitraum verlängert, wird mittelbar auch dem Engagement zum Beispiel in Hochschulgremien und -organen oder bei den Studentenwerken Rechnung getragen, ebenso wie der Kindeserziehung oder einer Behinderung bzw. chronischen Krankheit.

Bildungspolitisches Instrument

Wie sieht es mit der Einordnung des BAföG als bildungspolitisches Instrument aus? Es darf wohl zweifellos als grob fahrlässig angesehen werden, wenn ein Land, dessen größtes Kapital sich nicht aus Bodenschätzen, sondern aus Wissen und Geistestätigkeiten zusammensetzt, nicht all seine Bildungspotenziale ausschöpft. Dies gilt nicht nur für den ökonomischen Blickwinkel, sondern erstreckt sich auf alle Bereiche. Nicht umsonst wird gerne von der "Bildungsrepublik Deutschland" gesprochen. Daher darf der Zugang zu Bildung keinesfalls von finanziellen Kriterien abhängen, sondern nur von einer Sache, und zwar des Kopfes Inhalt.

Ob jemand studiert, hängt aber auch ganz entscheidend vom Bildungsstatus der Eltern ab, vor allem davon, ob die Eltern ihrerseits einen Hochschulabschluss haben. Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, die - finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung - im dreijährigen Turnus von der Hochschul-Informations-System GmbH durchgeführt wird, hat es in ihrer mittlerweile 19. Erhebung wieder verdeutlicht: In Deutschland gibt es einen Bildungstrichter. Von 100 Akademiker-Kindern studieren 71, von 100 Kindern aus Nicht-Akademiker-Familien studieren nur 24. Auch wenn zuletzt die Bildungsbeteiligung von Akademiker/innen leicht nachgelassen hat, ist die grundlegende soziale Selektion weiterhin erschreckend stabil. Hochschulbildung gleicht weiterhin einem "kulturellen Kapital", das von Akademiker-Generation zu Akademiker-Generation weitervererbt wird.

Die Hochschulen mögen einigen den Bildungsaufstieg ermöglichen. Noch stärker aber sichern sie den akademischen Status in der nachfolgenden Generation ab. Weniger wissenschaftlich ausgedrückt: Die Akademiker/innen reproduzieren sich selbst. Kinder von Beamten mit Hochschulabschluss studieren fast viermal so häufig wie Arbeiterkinder. Von sozial offenen Hochschulen sind wir weit entfernt. Auch die Bachelor- und Masterstudiengänge scheinen bisher nicht mehr junge Menschen aus hochschulfernen Schichten angelockt zu haben. Das war ja eine der Hoffnungen, die mit den Bologna-Reformen einhergingen.

In den 1990er Jahren wurde bei einer Untersuchung über die Notwendigkeit der Studienabschlussförderung - nach der BAföG-Förderungshöchstdauer - festgestellt, dass BAföG-Geförderte schneller und erfolgreicher studieren. Dies wurde als Bestätigung gesehen, dass das BAföG - auf das die Studierenden aus einkommensschwächeren Elternhäusern angewiesen sind - regulierend auf das Studium wirkt. Aber ob dies auch der richtige Weg ist? Da kommt sehr deutlich heraus, dass der Sozialstaat eben mit eng bemessenen Leistungen auch einen Leistungsdruck erzeugt. Manche sind diesem Druck nicht gewachsen. Zudem stellt sich dann die Frage der Gewährung von Chancengleichheit, wenn Studierende aus einkommensstärkeren Elternhäusern diesen Leistungsdruck nicht kompensieren müssen.

Inzwischen wird die Diversifizierung der Studierenden gesehen, was zu der Frage führt, wie sehr individuellen Bedürfnissen und Flexibilität von Individuen nachgekommen werden kann. Da stößt ein Gesetz, das einen abstrakt-generellen Charakter hat, naturgemäß auf sehr enge Grenzen. Wollte man die Diversität in das Gesetz integrieren, würde die Beschreibung von Ausnahmen die Transparenz des Gesetzes sprengen. Ohne Gesetz gäbe es allerdings keinen Rechtsanspruch und kein justiziables Beschwerdemanagement mehr - und diesen Wert wollen wir nicht missen.

Zuletzt darf auch nicht vergessen werden, dass das BAföG - von der Schülerförderung für eine schulische Berufsausbildung abgesehen - erst ab Studienaufnahme wirkt. Es ist nicht vorstellbar, dass Eltern bereits bei der frühkindlichen Förderung ein BAföG im Zielfokus haben. Das BAföG kann demnach nur die Entscheidung für ein Studium positiv beeinflussen, indem das BAföG die Eltern entlastet, die sich ein Studium für ihre Kinder nicht leisten könnten. Die finanziellen Aspekte dominieren neben dem Bildungsinteresse der Eltern sehr stark die Studienentscheidung.

Nach dem Pisa-Schock plädieren einige, alle finanziellen Mittel in die frühkindliche und schulische Förderung zu stecken und Studierwillige als Erwachsene sich selbst zu überlassen. Der Vorrang der frühkindlichen Förderung ist unbestritten wichtig, aber ein abrupter Förderungsabbruch beim Studienbeginn ohne einen Chancenausgleich würde unserem Sozialstaatsprinzip nicht entsprechen. Hier überall soll das BAföG anknüpfen. Es motiviert zur Investition in das eigene Wissen, indem es finanzielle Hürden wenn auch nicht in Gänze aus dem Weg räumt, so doch zumindest schrumpfen lässt. Dieser Bildungsanreiz lässt sich problemlos als Bildungspolitik betrachten.

Ferner gibt es ein Stichwort, das im Rahmen der bildungspolitischen Diskussion stets fällt, das lebenslange Lernen. Unabhängig vom Lebensalter kostet Studieren Geld, nicht nur den Staat, sondern auch die Studierenden. Jede Minute, die für die Bildung aufgewandt wird, ist eine Minute, in der kein Geld verdient werden kann. Das BAföG soll diese Mindereinnahmen zumindest in Teilen kompensieren, um so die Entscheidung, auch in fortgeschrittenen Lebensphasen zu studieren, positiv zu beeinflussen. Der Haken ist nur, dass die BAföG-Förderung an eine Altersgrenze gebunden ist, so dass ein Studium jenseits der Dreißig finanziell kaum gefördert wird.

Doch bei all dem Gesagten, ist denn eine politische Einordnung des BAföG überhaupt von Nöten? Vermutlich ist sie gar nicht möglich, da beide Bereiche doch ineinander übergehen und sich gar nicht strikt voneinander trennen lassen. Ob nun ein sozial- oder ein bildungspolitisches Instrument - seien wir doch einfach froh über das BAföG als solches!

Das BAföG ist eine kulturelle Errungenschaft unseres Landes, es ist eines der Herzstücke unseres Sozialstaats. Und es ist eine absolute Erfolgsgeschichte, denn in den letzten 40 Jahren haben schätzungsweise vier Millionen Menschen dank des BAföG studieren können. Es hat Geburtstag und ich gratuliere ganz herzlich - "Happy Birthday, BAföG!".


Prof. Dr. Rolf Dobischat ist Präsident des Deutschen Studentenwerks.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion