Widersprüche akademischer Rekrutierungsstrategien
19.11.2003: Promovierendenkonferenz 2003 der Hans Böckler Stiftung vom 16.-19.11.03 in Werftpfuhl/Brandenburg
Liebe KollegInnen
ich möchte einige thesenhafte Überlegungen zum mir gestellten Thema "akademische Rekrutierungsstrategien im Prisma verschärften internationalen Wettbewerbs" vorstellen. Dabei geht es, weniger spektakulär formuliert, um die Problematik des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses.
Diese Problematik stellt sich ungefähr folgendermaßen dar: Die Hochschulen müssen, in dem sie die ihnen zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen, sich zugleich reproduzieren. Das heißt: sie reproduzieren sich selbst als Institution und das Wissenschaftssystem als ganzes, da namentlich die Universitäten das gesellschaftliche Monopol auf die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben (Promotions- und Habilitationsrecht). Diese Thematik hat folglich auch einen personalwirtschaftlichen und -rechtlichen Aspekt, zu dem die Gewerkschaften seit mehr als 30 Jahre Positionen und Forderungen entwickeln.
Das Kernproblem ist schon seit langem identifiziert: Die Mehrheit der hauptberuflich wissenschaftlich Tätigen - das sind die Nicht-Professoren! - sind durch das Hochschulrecht und die vorherrschenden wissenschaftskulturellen Mentalitäten - schlichter gesagt: durch die "herrschende" Wissenschaftsauffassung - in einen Qualifikandenstatus versetzt. Dieser entspricht einer Beschäftigung auf Widerruf in Form befristeter Arbeitsverträge oder auslaufender Förderungen (Stipendien). Die einzige gesicherte hauptberuflich wissenschaftliche Beschäftigung auf Lebenszeit ermöglicht nur der Professorenstatus. Dies ist keineswegs naturwüchsig so, sondern im Grunde erst seit 1985, als in der 5. HRG-Novelle der Fristvertrag zur Normalform der Beschäftigung des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses wurde.
Die Lösung dieses Problems, d.h. des Problems einer tragfähigen und nachhaltigen Personal- und Qualifikationsstruktur scheitert seit mehr als 30 Jahren ständig. Es scheitern alle Versuche, eine gesellschaftlich sinnvolle Aufgabenerfüllung der Hochschulen mit einer Reproduktion von beruflichen Wissenschaftskarrieren in eine harmonische Balance zu bringen, weil sich immer wieder sehr traditionell verfaßte Interessen durchsetzen. Es ist in der vorherrschende Struktur angelegt, dass sich das "Karrieremotiv" gegen das Motiv einer rationalen Aufgabenerfüllung verselbständigen kann. Damit ist folglich nicht nur eine "soziale" bzw. arbeitsrechtliche Problematik benannt, diese Struktur hat auch negative wissenschaftliche Konsequenzen. Auf der subjektiven Ebene führt sie etwa dazu, dass sich ein hoher Aufwand an persönlicher Absicherungsstrategien - um Aufmerksamkeit zu erlangen, um zu bestimmten Netzwerken zu gehören, um Verträge verlängert zu bekommen etc. - mit einer als unbefriedigend empfundenen wissenschaftlichen Eigenarbeit verbindet. Leider wird dies häufig als "persönliches Problem" verarbeitet, obwohl es sich um einen Systemdefekt handelt. Die zugrunde liegenden Mechanismen hat Pierre Bourdieu sehr gut anhand des französischen akademischen Systems in seinem Buch Homo Academicus beschrieben.
Wie sich der daraus resultierende "Reformbedarf" systematisieren läßt, soll ein kurzer historischer Rückblick verdeutlichen. In der berühmten Denkschrift des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) "Hochschule in der Demokratie" (1965) findet sich eine durchgehende Argumentationsfigur, in der auf den zunehmende Widerspruch hingewiesen wurde zwischen einer - speziell in den Natur- und Technikwissenschaften zu beobachten - Tendenz der zunehmend betriebsförmigen Rationalisierung wissenschaftlicher Arbeit und der traditionellen zunftförmigen Personalstruktur der Ordinarienuniversität, in welcher Arbeit und Ausbildung eben in der Form individueller Zuordnung von "Meistern" und "Gesellen" organisiert war. Salopp formuliert: Effekte industrieller Modernisierung und Professionalisierung wirken in die Hochschule hinein und prallen dort auf die Beharrungskräfte einer semi-feudalen, also vorindustriellen Arbeitsstruktur. Die Konsequenz daraus ist nun nicht etwa einer Ablehnung betriebsförmiger Effektivierung, sondern die methodische Leitfrage der Hochschulreform lautet seitdem: Wie kann formale technokratische Professionalisierung durch eine demokratische Struktur selbstbestimmter wissenschaftlicher Arbeit und Selbstverwaltung aufgefangen werden?
Die Erinnerung an diese Problemstellung ist allein deswegen sinnvoll, weil in späteren Phasen der Hochschulpolitik immer wieder die Tendenz durchschlägt, die Personalstrukturreform auf das Thema einer "Modernisierung" der Professorenlaufbahn zu verengen statt die Frage nach den organisatorischen Konsequenzen sinnvoller wissenschaftlicher Arbeitsprozesse insgesamt zum Ausgangspunkt zu nehmen. Diese Reduktion kommt auch in der aktuellen "Dienstrechtsreform" (Juniorprofessuren) zum Ausdruck
Für die Hochschulreform der 70er Jahre prägend war das sog. Kreuznacher Konzept (1969) der Bundesassistentenkonferenz (BAK). Dieses ging tatsächlich von einer Reform des Gesamtspektrums wissenschaftlicher Arbeit aus und schlug ein radikal vereinfachten Zwei-Stufen-Modell zweier Qualifikationsphasen war. Die Promotionsphase sollte bundeseinheitlich über ein Modell der Graduiertenförderung durch staatliche Stipendien gewährleistet werden. Die Entscheidung für eine Hochschulkarriere nach der Promotion kennt dann nur zwei ineinander laufende Personalkategorien in Gestalt der Assistenzprofessuren, die auf vollen Stellen (aber befristet) selbständig in Forschung und Lehre tätig sind und mit dieser Tätigkeit gleichzeitig den möglichen Qualifikationsnachweis für die Überleitung in eine Voll-Professur auf Lebenszeit erbringen. Beide Professurtypen waren statusrechtlich gleich gestellt. De facto lief dies in Anlehnung an das US-amerikanische System auf eine Abschaffung des traditionellen "Mittelbaus" hinaus. Es sollte der Grundsatz herrschen: "Wer selbständig forscht und lehrt, ist auch Professor!" Sicher spielte bei einigen auch die subversive Motivation eines Hierarchieabbaus durch Inflationierung des Titels eine Rolle.
Um genau zu sein, kennt das BAK-Konzept noch eine dritte Personalkategorie unter der Bezeichnung "wissenschaftliche Angestellte". Damit waren dauerhafte Funktionsstellen sowohl für Aufgaben in Forschung und Lehre als auch für die Vielfalt sich ausdifferenzierender wissenschaftlicher und wissenschaftsunterstützender Dienstleistungen benannt. Diese Stellenkategorie sollte für einen durchaus groß gedachten Personenkreis die Chance dauerhafter Arbeit an der Hochschule auch unabhängig von einer Professur gewährleisten (aber durchaus die Möglichkeit der Bewerbung auf eine Hochschullehrerstelle offen halten!) . Es ging folglich um die Entkoppelung von regulärer (und dauerhafter) Beschäftigung im Wissenschaftsbereich und "zwangsläufiger" Professorenkarriere. Diese Denkfigur taucht - eigentlich bis heute - in späteren gewerkschaftlichen Forderungsprogrammen zur Personalreform immer wieder auf.
Zunächst aber entwickelten sich die Dinge gegenläufig. Die neue Personalkategorie der "wissenschaftlichen Mitarbeiter" im ersten HRG (1976) gingen der Intention nach tatsächlich auf die "wissenschaftlichen Angestellten" des Kreuznacher Konzeptes zurück. Damit sollten wissenschaftliche Dienstleistungen jenseits traditioneller Statusrangfolge besetzt werden. Im Widerspruch dazu - u.a. weil eine Bundesgraduiertenförderung nie im erforderlichen Umfang realisiert wurde - wurde diese neue Stellenkategorie die Hauptressource für Promotionen in (später überwiegend befristeten) Beschäftigungsverhältnissen. Bis heute werden ca. 60% aller Dissertationen auf Mitarbeiterstellen ausgeführt, die sich entsprechend wiederum (auch über sukzessive Gesetzesänderungen) nach dem uralten Schema den Lehrstuhlinhabern zu- und untergeordnet fanden.
Dies ist natürlich keine vollständige historische Beschreibung, verdeutlicht aber bis heute die Grundthematik eines ungelösten Problems. Dass es so wie bisher nicht weitergehen kann, ist nicht allein die gewerkschaftliche Sicht, sondern wird mittlerweile ebenso von den "Modernisierern" in Ministerien und führenden Wissenschaftsverbänden (HRK, Wissenschaftsrat, Forschungsgesellschaften) so gesehen (mit Ausnahme natürlich des Deutschen Hochschulverbandes als Standesvertretung der Universitätsprofessoren). Verbreiteter Konsens ist, dass 1.) persönliche Abhängigkeitsverhältnisse in der deutschen Hochschulstruktur zu lange dauern und sich kreativitätsmindernd auswirken und dass dies 2.) einen sog. "negativen brain drain" begünstigt. Negativer brain drain liegt dann vor, wenn die Zahl der deutschen Nachwuchswissenschaftler, die ins Ausland gehen und dort bleiben, summa summarum höher liegt als die Zahl der Rückkehrer addiert mit der akademischen Zuwanderung aus anderen Ländern; einfacher: wenn mehr "abfließt" als "zuläuft".
Hier kommen dann die Phänomene der "Globalisierung" ist Spiel. Diese verschärft den Blick auf Defizite und Modernisierungsrückstände der Einzelstaaten. Konkurrenznachteile in der Verfügung über akademische Fachkräfte werden auch als Schwäche für künftige strategische Positionen eines Landes auf internationalen Märkten interpretiert. In dem Zusammenhang nehmen es etwa die deutschen politischen Entscheidungsträger als spezifisches Defizit war, dass etwa 30% aller überhaupt international mobilen Studierenden in die USA gehen und 13% nach Großbritannien. Der Ausländeranteil an deutschen Hochschulen (unter Abzug sog. Bildungsinländer) beträgt hingegen 7%. US-Hochschulen verdienen im Jahr allein 10 Mrd. Dollar durch Studiengebühren europäischer oder asiatischer Studierender. Aber nicht allein darum geht es. Internationale studentische Mobilität wird ebenso wie die von Postdoktoranden unter den oben beschriebenen Bedingungen auch unter dem Aspekt der kontrollierbaren Elitebildung für künftige Einflußzonen und Wirtschaftsräume gesehen, wobei logischerweise der Vorteil beim jeweiligen Gastgeberland liegt.
Ein immer wieder referiertes Motiv für die sog. Dienstrechtsreform (2002) war es schließlich, die Abwanderung deutscher Postdoktoranden in die USA zu verhindern, indem man ihnen hier (vermeintlich) gleich gute Arbeitsbedingungen bietet. Die neue statusrechtliche Kategorie der Juniorprofessur soll anstelle der wegfallenden "alten" Assistenten selbständige Forschung und Lehre als Qualifikationsnachweis ermöglichen. Der Ansatz krankt bisher an seiner inkonsequenten Umsetzungen ebenso wie an der nach wie vor schlechten Grundausstattung der deutschen Hochschulen (verglichen mit den paradiesischen Arbeitsbedingungen US-amerikanischer "Elitehochschulen"). Solange etwa die Zahl der eingerichteten Juniorstellen weniger als ein Viertel des Ersatzbedarfes künftig frei werdenden Professuren beträgt, handelt es sich nicht um einen Systemwandel, sondern um einen additiven Qualifikationsweg im Rahmen nach wie vor traditioneller Rekrutierungsstrategien.
Mir geht es aber jetzt nicht so sehr darum, verschiedene Gesetze, Einzelregelungen und Konzepte im technokratischen Detail zu kommentieren. Ich wollte vor allem deutlich machen, dass ungeachtet konkurrierender Reformmodelle, über die gestritten werden muß, die politische Anerkennung eines Reformbedarfes gegenwärtig so breit ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr und dass damit auch die öffentliche Resonanz für Vorschläge aus unserem, dem gewerkschaftlichen Spektrum gesteigert werden könnte.
Die Vorschläge von GEW und Ver.di dazu sind einsehbar und bekannt. Ich will aber zum Schluß noch auf etwas anderes hinaus: Die Auseinandersetzung um die Neuordnung wissenschaftlicher Tätigkeit - darum geht es ja im Kern - werden perspektivisch diejenigen gewinnen, denen es gelingt, die hochschul- und arbeitsrechtlichen Fragen, die in diesem Thema enthalten sind, mit einem politischen Konzept gesellschaftlich sinnvoller bzw. verantwortlicher Wissenschaft zu verbinden. Dies ist m. E, eng mit einer Aktualisierung des Ansatzes "Wissenschaft als Beruf" verbunden.
Auf einer gemeinsamen Tagung des BdWi, des GEW-Regionalverbandes Mittelhessen und des Mittelbau-Forums Uni Marburg (4.11.1995) wurden zu dieser Systematik drei Thesen entwickelt, die ich abschließend einfach nur wiedergebe, da sie zusätzlich versuchen, eine starken Akzent für eine politisch verfaßtes Hochschulsystem und gegen dessen "Ökonomisierung" zu setzen:
" 1. wissenschaftliche Arbeit ist Berufstätigkeit wie jede andere auch. Ihre Spezifik, die sie natürlich von anderen Tätigkeiten in Produktion oder Dienstleistung unterscheidet, begründet daher kein soziales Privileg; aber - so müßte ergänzt werden - eben auch keine sozialrechtliche und/oder finanzielle Schlechterstellung gegenüber vergleichbaren Alters- und Qualifikationsstufen anderer gesellschaftlicher Bereiche. Berufstätigkeit ist gemeinhin dadurch definiert, dass sie auf Dauer ausgeübt wird. Das unterscheidet sie von einem Status der Lehre oder Ausbildung.
2. Wissenschaft ist gesellschaftliche Arbeit - und nicht etwa eine individuelle "Schöpfung". Das heißt: wissenschaftliche Ergebnisse kommen wesentlich durch Kooperation zustande. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit kann sich als Schutz daher nur auf wissenschaftliche Institutionen in ihrer Gesamtheit beziehen und sich nicht auf das Individualrecht einer privilegierten Gruppe, der ProfessorInnen, reduzieren. Die Personalstruktur in wissenschaftlichen Einrichtungen hat sich folglich ebenso wie Laufbahnbedingungen und Weisungsbefugnisse an einer politisch reflektierten Arbeitsteilung mit Blick auf die anfallenden konkreten Aufgaben etwa in Forschung, Lehre, Beratung, Wissenschaftsmanagement und wissenschaftlichen Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes zu orientieren.
3. "Wissenschaft als Beruf" ist schließlich auch so zu interpretieren, dass wissenschaftliche Tätigkeit Bestandteil einer weit über die Hochschulen hinaus greifenden gesamtgesellschaftlichen Arbeitsteilung ist, innerhalb derer Wissenschaft sich zu legitimieren hat. Daraus begründen sich notwendige Kooperationsbeziehungen der Hochschulen zu vielfältigen gesellschaftlichen Interessengruppen. Aus diesem Sachverhalt läßt sich weiterhin begründen, dass die Wirkung von Wissenschaft in der Gesellschaft keine hochschulexterne Angelegenheit ist, sondern zum Gegenstands- und Verantwortungsbereich von Studium, Lehre und Forschung gehört."
Ich danke Euch für die Aufmerksamkeit