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Klaus Holzkamp

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Hochschulzugang: Qualität durch Auswahlverfahren?

Die Vermittlung und Feststellung der Hochschulreife wurde 1834 in Preußen mit der Bindungswirkung für die Universitäten zur Sache des Schulsystems. Die grundsätzliche Abschaffung von Hochschuleingangsprüfungen war offenbar kein Hindernis für die deutschen Universitäten, sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts zu Institutionen weltweiter Anerkennung und Nachahmung zu entwickeln. Das Lamento der Universitäten, die von den Schulen attestierte Hochschulreife garantiere immer weniger die Studierfähigkeit, ist allerdings so alt wie diese Regelung selbst. Gegen Ende der 1920er Jahre kritisierte das Sprachrohr der Ordinarien, der Verband deutscher Hochschulen, dass weitere Schichten der Bevölkerung auf die höheren Schulen drängen und damit eine Population, die "von Hause aus ohne tiefere geistige Bedürfnisse" sei und es deshalb "vielfach nur durch künstlichen und mühsamen Prozess der Höherzüchtung" gelinge, diesem "Publikum die Bildungsgüter ... zugänglich zu machen". (1) Es bedarf keiner sonderlichen Phantasie, sich vorzustellen, welche Studienbewerber zum Zuge gekommen wären, hätten die Universitäten nach von ihnen bestimmten Kriterien über die Auswahl zu entscheiden gehabt.

Nicht erst seit die Einrichtung von Eliteuniversitäten als Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Hochschulsystems proklamiert worden ist, steht die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen auf der Agenda vieler Hochschulreformatoren. Sie wird als ein wesentliches Element zur Etablierung einer marktförmig wettbewerblichen Steuerung des Hochschulsystems begriffen.(2)

Unter Rekurs auf die neoliberale Grundthese universeller Effizienz der Marktkoordination wird auf der allgemeinen, theoretischen Ebene die Zweckmäßigkeitsfrage bereits als positiv beantwortet angesehen. Es wird quasi als selbstverständlich unterstellt, dass in jedem Fall die möglichen negativen Effekte gegenüber den Effizienzgewinnen nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

Bezogen auf die insbesondere auch im Hinblick auf die ökonomische Entwicklung rationale Zielsetzung, möglichst viele Menschen möglichst hoch zu qualifizieren, erweisen sich Auswahlverfahren der Hochschulen jedoch als kontraindiziert, weil sie die Probleme der Koordination und Verteilung von Studienbewerbern und Studienplätzen ineffektiv und ineffizient lösen.

Zuverlässigere Feststellung der Studierfähigkeit?

Der Verzicht auf Hochschuleingangsprüfungen beruht auf der bereits am Ende des 18. Jahrhunderts im preußischen allgemeinen Landrecht in den Grundzügen kodifizierten "Idee" eines einheitlichen Bildungssystems. Die Rationalität dieses Konstrukts besteht in der Vermeidung einer zweiten (kostenaufwendigen, s.u.) Prüfung als Voraussetzung der "Statuspassage" vom erfolgreichen Absolventen des Schulsystems zum Hochschulstudenten. (3) Dieser Verzicht auf eine zweite Prüfung ist, wie neuere Untersuchungen zum Abitur- und Studienerfolg zeigen, entgegen landläufiger Meinung auch (heute noch) in der überwiegenden Zahl der Fälle sachlich gerechtfertigt. Die Noten der schulischen Zeugnisse zur Hochschulzugangsberechtigung korrelieren in starkem Maße mit denen der Studienabschlussprüfungen. Dies gilt generell für die Gesamtnote wie auch für die in Leistungskursen erworbenen Noten. Wobei interessanterweise bei studienfachunabhängiger Wahl der Leistungskurse keine signifikant schlechteren (oder besseren) Studienabschlussprüfungen erzielt werden als bei studienfachbezogenen.(4)

Wenn es zutrifft, dass Intelligenz zur Erklärung von Leistungsunterschieden in einem bestimmten Bereich an Bedeutung verliert, sobald das Vorwissen über diesen Bereich einbezogen wird und "Defizite in der Intelligenz .... durch Vorwissen offensichtlich wettgemacht werden (können), Defizite im Vorwissen hingegen nicht" (5), sind insbesondere punktuelle Aufnahmeprüfungen weitgehend ungeeignet, studienfachspezifische Schlüsselqualifikationen ohne Fachwissen (das ja erst im Studium anzueignen ist) mit prognostischem Wert im Bezug auf die spätere Studienleistung zu eruieren. Da der individuelle Bildungsverlauf nicht verlässlich zu prognostizieren ist, wird darüber hinaus durch jede weitere Prüfung auch das Risiko falscher Entscheidungen erhöht. (6)

Nach der in einigen Hochschulen bereits geübten Auswahlverfahrenspraxis ist ebenfalls mehr Schaden als Nutzen zu erwarten. Wenn das Beispiel der Universität Heidelberg, die bereits in größerem Umfang Auswahlverfahren durchgeführt hat, Schule macht, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst problematischer Selektion ausgesprochen hoch. So will die juristische Fakultät "nicht unbedingt die überdurchschnittlich Intelligenten, sondern die mit den für das Fach besten psychischen Eigenschaften" Ausgestatteten auswählen. Zu diesem Zweck wurde das Profil eines "idealen Jura-Studenten" entwickelt und ein psychologisches Institut, das sich seit vielen Jahren mit Personalauswahlverfahren in der Wirtschaft beschäftigt, mit der Entwicklung und Durchführung entsprechender Eignungstests beauftragt. Im Studiengang Biologie werden in Vieraugen-Gesprächen mit einem Professor Hobbys, außerschulische Aktivitäten und soziales Engagement abgefragt und zum Entscheidungskriterium gemacht. In der Psychologie wird das Verständnis für experimentelle Anordnungen mit der Frage erkundet, wie man überprüfen könne, ob Frauen schlechter einparken als Männer. In einem Professorengespräch soll die Studienmotivation ergründet werden.(7)

Besonders problematisch erscheint an dieser Vorgehensweise, dass eine Korrelation von Persönlichkeitstypologie und Qualifikation für das Studium eines bestimmten Faches vorgenommen und darüber hinaus angenommen wird, dies könne mittels einiger schriftlicher Tests und einem viertelstündigen Gespräch verlässlich festgestellt werden.

Bei einer schulischen Zertifizierung der Hochschulreife mit entsprechenden Qualifikationskriterien und Verfahrensweisen würden sehr wahrscheinlich die Hochschulen als Erste und am Lautesten die Validität dieser Vorgehensweise in Frage stellen.

Da selbst die relativ einfachen Verfahren der diagnostischen Prüfungen der Hochschulen durch eine "hochgradige Fehlerhäufigkeit" gekennzeichnet sind (8), ist es wenig wahrscheinlich, dass von ihnen die entschieden schwierigere Aufgabe prognostischer Prüfungen mit einiger Validität der Ergebnisse gelöst werden wird.

Die Anforderung des Wissenschaftsrates, dass falls die Hochschulen Auswahlverfahren durchführen, die "Validität und Verlässlichkeit der eignungsdiagnostischen Instrumente nachgewiesen sein müsse" (9), dürfte allenfalls mit äußerst kostspieligen Verfahren einzulösen sein (s.u.)

Angesichts der relativ hohen Übereinstimmung der Ergebnisse der Hochschulzugangsberechtigungsprüfungen der Schulen und des Studienerfolgs ist die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach einer gegenüber der Abitursbesten-Quote vorrangigen Auswahl der Studienbewerber durch hochschuleigene Verfahren, ausgesprochen ineffektiv. Während demgegenüber die von der HRK abgelehnte nachrangige Auswahl von Bewerbern (10) unter denjenigen, die nach der Abiturnote nicht zum Zuge kommen, sich als sinnvoll erweisen kann. Da auch bei der Bewertung der schulischen Leistungen nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch die Beherrschung und Einhaltung gutbürgerlicher Verhaltensmuster eine Rolle spielen, bilden die in der Abiturzeugnis-Benotung schlechter Weggekommenen ein Reservoir, in dem sich noch Bewerber befinden können, die für das Studium bestimmte Fächer durchaus qualifiziert sind.

Im Übrigen erscheint ein Effektivitäts- und Effizienzgewinn eher erreichbar, wenn versucht wird, die noch verbleibenden Friktionen zwischen Qualifikationserwartungen der Hochschulen und Qualifikationsvermittlung und Zertifizierung durch die Schulen nicht durch kumulative Hochschuleingangsprüfungen, sondern durch weitere Verbesserungen im Schulsystem zu verringern.(11) Es liegt auch im wohlverstandenen Interesse der Hochschulen, die Schulen nicht aus der Verantwortung, die Hochschulreife zu vermitteln, zu entlassen. Denn Ausbildungsdefizite der Schulen sind durch Hochschuleingangsprüfungen allenfalls feststell- aber nicht behebbar.

Qualitätssicherung der Ausbildung

Auswahlverfahren könnten des Weiteren gerechtfertigt sein, wenn das bisherige Zulassungsverfahren als Grund für schlechte international nicht wettbewerbsfähige Ergebnisse insbesondere im Bezug auf die Ausbildung hoch qualifizierter Wissenschaftler auszumachen wäre.

Das deutsche Hochschulsystem hat aber mit wenigen Ausnahmen in den letzten Jahren sowohl die Wirtschaft als auch sich selbst auf einem hohen Niveau mit wissenschaftlich qualifiziertem Personal zu versorgen vermocht und darüber hinaus erhebliche "Exportüberschüsse", insbesondere für das USamerikanische Hochschulsystem "erwirtschaftet". So waren z.B. im Studienjahr 1998/99 über 5.000 Nachwuchswissenschaftler mit deutschem Hochschulabschluss an amerikanischen Hochschulen tätig. Diese Zahl dürfte sich in den letzten Jahren noch erhöht haben. Jeder fünfte der ausländischen Professoren der Naturwissenschaften in den USA kommt aus Deutschland. Demgegenüber ist z.B. das Beschäftigungs- und das Wissenschaftssystem in den USA, obgleich insbesondere die Forschungsuniversitäten sehr aufwändige Auswahlverfahren durchführen, seit längerem auf erhebliche Importe wissenschaftlich hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus den Hochschulsystemen anderer Länder angewiesen.(12) Auswahlverfahren lassen sich mithin auch nicht als ein notwendiges Instrument zur Sicherung des Qualifikationsniveaus der deutschen Hochschulabsolventen begründen.(13)

Profilbildung der Hochschulen

Die bisherige Synchronisation von Schul- und Hochschulsystem über die Zertifizierung der Hochschulreife durch die Schulen könnte ihre Leistungsfähigkeit einbüßen, wenn die gegenwärtig allenthalben geforderte Profilbildung zu hochgradig divergenten Qualifikationsanforderungen der verschiedenen Hochschulen an ihre Studierenden führen würde.

An deutschen Hochschulen gibt es gegenwärtig 9330 grundständige Studiengänge.(14) Würde die von den Hochschulen für sich reklamierte Profilbildung bis auf die einzelnen Studiengänge vorangetrieben, so hätten wir es mit vielen Tausend Unikaten zu tun. Auf der anderen Seite müsste idealtypischerweise das Interesse an einem spezifischen Ausbildungsprofil seitens der Studienbewerber sich in gleicher Weise ausdifferenzieren, damit Angebot und Nachfrage in Aufnahmeprüfungen kommunizierbar werden können.

Entschieden wahrscheinlicher ist dem gegenüber, dass sich die Ausbildungsprofile im Bezug auf den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss stärker vereinheitlichen werden als dies bisher der Fall war. Erfolgt die Umstrukturierung in ein zweigestuftes System von Bachelor- und Master-Studiengängen in der Weise, dass in der Bachelor-Ausbildung, bezogen auf ein breiteres Fachgebiet, Grundqualifikationen erworben werden sollen, so können spezifische Profile in dieser Studienphase und damit bei der Auswahl der Studierenden keine besondere Rolle spielen. Im Übrigen ist im Rahmen der Politik der Angleichung der EU-Bildungssysteme im Interesse von Mobilität der Studierenden eher im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Studienelementen (Modulen), -Leistungen und -Abschlüssen mit einer stärkeren Standardisierung als einer Ausdifferenzierung der grundständigen Studiengänge zu rechnen. Es ist also nicht zu erwarten, dass sich über eine Profilbildung der einzelnen Hochschulen im Bezug auf das Erststudium erheblich divergente Qualifikationsanforderungen ergeben werden.

Unterschiede der Ausbildungsqualität an den einzelnen Hochschulen, die spezifische Auswahlverfahren begründen könnten, sind bisher nicht durch einigermaßen stichhaltige Daten belegt. Das Hochschul-Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung, das meint, solche Klassifizierungen vornehmen zu können, wird, sofern man nicht bereits geringe Unterschiede als relevant ansieht, durch die von ihm erhobenen Daten widerlegt. So variiert nach der Studierendenbefragung des CHE die Gesamtbeurteilung der Studienqualität in einem Studiengang an den verschiedenen deutschen Universitäten auf einer möglichen Skala von 1 bis 5 in den meisten Fällen lediglich um 1,5. Im Rahmen dieser geringen Spreizung wird in diesem Ranking die Qualifizierung in Spitzengruppe, Mittelgruppe und Schlussgruppe vorgenommen. Signifikant ist die hohe Korrelation der guten Bewertung der Ausbildung und der geringen Größe der Hochschulen sowie der günstigen Relation von Lehrpersonal zu Studierenden. Dementsprechend tauchen in den Empfehlungen dieses Hochschulrankings für "Zielstrebige", die "gut betreut werden" und "schnell ihr Studium absolvieren" wollen, die "kleinen" Universitäten Bamberg, Eichstätt, Regensburg, Bayreuth, Greifswald, Ilmenau und Konstanz bei den verschiedensten Studiengängen besonders häufig auf.(15) Nachdem an den Hochschulen der neuen Bundesländer die Studierendenzahlen gestiegen sind, haben sie im Ranking ihre Spitzenposition verloren. Die "Spitzengruppe" im CHE-Ranking ist nicht qualitativ, sondern quantitativ durch die geringe Zahl der Studierenden an den betreffenden Hochschulen definiert. Wie auch immer im Einzelnen gewendet, lassen sich aus diesen und anderen Rankingversuchen keine relevanten Ausbildungsqualitätsunterschiede herausdestillieren, die spezielle qualitative Selektionsverfahren durch die einzelnen Hochschulen zu rechtfertigen vermögen.

Koordination von Angebot und Nachfrage?

Unter den gegenwärtigen Zulassungsbedingungen wählen etwa 80% der Studienbewerber eine ihrem Wohnsitz nahe gelegene Hochschule, an der das Fach ihrer Wahl vertreten ist. Daran dürfte sich so schnell auch nichts ändern.

Es erscheint sehr wahrscheinlich, dass die irritierenden Berufsweltperspektiven bereits im Sinne einer wohnortnahen Studienortwahl antizipiert werden. Wenn jetzt verstärkt auch die staatlichen sozialen Absicherungssysteme zurückgenommen werden, dürfte sich diese Option ,"zuhause habe ich wenigstens mein Umfeld" noch verstärken. Ulrich Beck glaubt bereits "Anzeichen" dafür ausmachen zu können, "dass sich die Menschen gegen die Gebote von Flexibilität und Mobilität wehren" und sich "gewollte Zwänge zur Verwurzelung" schaffen.(16)

Das bedeutet, die einzelnen Hochschulen werden es im Wesentlichen mit der gleichen Bewerberpopulation zu tun haben. Nach den Auswahlverfahren werden in den Hörsälen, abzüglich der Ausgemusterten, die gleichen Studierenden sitzen wie bisher.

Kürzere Studienzeiten, frühere Studienaufnahme?

Dass durch Hochschulzugangsprüfungen eine Verkürzung der Studienzeiten zu erzielen wäre, lässt sich zumindest im Vergleich der Höhe des Anteils der Studierenden an den Altersjahrgängen zwischen Deutschland und den USA, in denen das System der Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen hoch entwickelt ist, nicht belegen.

Wesentlicher Indikator für "späte" Studienabschlüsse dürfte nicht der Verzicht auf Auswahlverfahren, sondern der Anteil der Teilzeitstudenten sein, der auch in den USA mit 42 % sehr hoch ist sowie die Höhe des Qualifikationsniveaus der Studienabschlüsse.(17)

Die deutsche "Alterspyramide" der Studierenden fällt sehr günstig im Vergleich zu den USA aus, wenn man das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule als Legitimationsgrund für längere Studienzeiten und damit "spätere" Studienabschlüsse auf Grund höherer und umfassenderer Ausbildungsansprüche erachtet. In den USA studieren etwa 9 %, in Deutschland etwa 25 % eines Altersjahrgangs an einer Forschungsuniversität.(18) Während die Studierendenquote der 25- bis 29-Jährigen in beiden Ländern etwa gleich hoch ist, schließen in Deutschland etwa 14 % eines Altersjahrgangs ihr Studium an einer Universität ab. In den USA beträgt die äquivalente Studienabschlussquote (Master, Doktoräquivalente) nur etwa 6 %.

Auffällig im internationalen Vergleich ist demgegenüber der mit 11,2 % geringe Studierendenanteil an den Altersjahrgängen der 18- bis 21-Jährigen.(19) Das "hohe" Durchschnittsalter der Studienabsolventen ist somit auf eine vergleichsweise "späte" Aufnahme des Studiums zurückzuführen. Aufnahmeprüfungen könnten dies noch verstärken, wenn die Erfolgschancen durch spezielle Vorbereitungskurse etc. wie in den USA tatsächlich oder vermeintlich zu verbessern sind.

Die Regelung der Wiederholbarkeit von Aufnahmeprüfungen wirft unter der Prämisse, dass Studienabschlüsse in einem möglichst frühen Lebensalter erfolgen sollen, ein nicht auflösbares Dilemma auf. Wird die Wiederholbarkeit begrenzt oder ausgeschlossen, kann dies eine Verlängerung der Vorbereitungsphase provozieren; ist sie nicht limitiert, könnte der Erfolg noch nach wiederholten Anläufen im "hohen" Alter eintreten. In jedem Fall ist ein späterer Studienbeginn die Folge.

Wie auch immer eine Beschränkung der Bewerbungen ausgestaltet wird, es verbleibt auf Grund der Überschneidung von Terminen der Auswahlverfahren oder weil die Bewerbung an der "falschen" Hochschule erfolgte, das Risiko, dass erst im zweiten oder dritten Anlauf eine Zulassungsprüfung bestanden wird und sich die Studienaufnahme u. U. um Jahre verzögert.

Verringerung der Studienabbrecherquote?

Je nach Berechnungsverfahren schwanken die Studienabbruchquoten erheblich. Nach einer vom Hochschulinformationssystem (HIS) entwickelten Methode, die eine "höchstmögliche Annäherung an das reale Abbruchverhalten" anstrebt, haben 23 % (Universitäten 24 %, Fachhochschulen 20 %) der deutschen Studierenden ihr Studium abgebrochen.(20)

Das höchste Studienabbruchrisiko besteht "bei Studierenden aus bildungsfernen und einkommensschwachen Herkunftsschichten", die zur Studiumsfinanzierung in hohem Maße erwerbstätig sind.(21) Eingangsprüfungen könnten hier wirksam werden, wenn sie nicht individuelle Studienqualifikationen, sondern die soziale Herkunft zum Kriterium der Zulassung zum Studium machen. Eine nicht nur, aber auch verfassungsrechtlich unvertretbare Vorgehensweise.

Im Übrigen ist die Studienabbrecherquote nicht nur "statistisch" im internationalen Vergleich, sondern auch im Bezug auf das Beschäftigungssystem kein Problem besonderen Gewichts. Studienabbrecher haben im Verhältnis zu den Examinierten nicht wesentlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Offenbar haben sie bis zu ihrem Ausstieg im Beschäftigungssystem nachgefragte Qualifikationen erworben, so dass diese Zeit nicht als verlorene Investition auf der Passivseite zu bilanzieren ist. Von den Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes wäre es gerechtfertigt, die Möglichkeiten des zertifizierten Studienausstiegs zu erweitern und nicht für alle Studierenden gleichermaßen die hohe Hürde selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens vor einem erfolgreichen Studienabschluss aufzubauen.(22)

Was kosten Auswahlverfahren?

Im Einzelnen lässt sich sicherlich trefflich darüber streiten, ob nicht in dem einen oder anderen Punkt doch einige nützliche Effekte durch Hochschulauswahlverfahren zu erzielen sind. Um einschätzen zu können, ob diese von einigem Gewicht sein könnten, soll in einer Überschlagsrechnung die Kostenseite aufgezeigt werden.

Die Studienanfängerzahl betrug in den letzten Jahren rund 350.000. Geht man davon aus, dass die Bewerberzahl mindestens um 15 % über der Zahl der Zulassungen liegt, so haben wir es mit rund 400.000 Studienbewerbern pro Jahr zu tun.

Um Minimalanforderungen der Begründetheit von Auswahlentscheidungen einzulösen, müsste das Verfahren zumindest aus einem schriftlichen zu begutachtenden und zu bewertenden Teil sowie einem mündlichen Anhörungsverfahren und einer abschließenden Bewertung durch qualifiziertes Hochschulpersonal bestehen, so dass unter Einschluss des Aufwandes der Vor- und Nachbereitung 200 € Verfahrenskosten pro Bewerber in einer Überschlagsrechnung eher zu niedrig als zu hoch angesetzt sein dürften.

Werden die Aufnahmeprüfungen ihrer Begründungsrhetorik entsprechend als ein wettbewerbliches Koordinationsverfahren von Angebot und Nachfrage begriffen, so sind konsequenterweise die auf der Seite der Studienbewerber entstehenden Aufwendungen nicht zu externalisieren, sondern in die Kostenrechnung einzubeziehen.

Wird das Auswahlverfahren wie oben beschrieben durchgeführt, so würde dies auf Seiten der Bewerber mindestens zwei Tage Anwesenheit an dem Hochschulort, an dem eine Bewerbung erfolgt, erfordern. Für Reise- sowie Unterkunftskosten usw. dürfte auch hier ein Betrag von mindestens 200 € zu veranschlagen sein.

In Großbritannien wird über den Colleges-Administration-Service die Zahl möglicher Bewerbungen auf sechs begrenzt. In den USA betreiben die Studienbewerber nicht selten an zehn Hochschulen ein Aufnahmeverfahren. Eine Begrenzung resultiert hier lediglich mittelbar aus den erheblichen Gebühren, die von den Hochschulen für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens erhoben werden. In den USA zahlen Studienbewerber darüber hinaus Gebühren zwischen 800 und 900 Dollar für sechswöchige auf die Aufnahmeprüfungen vorbereitende Kurse. Des weiteren werden College-Counsellor engagiert, die das Schreiben von Bewerbungsaufsätzen und die Beantwortung von Testfragen einüben sowie ihre Klienten in soziale Einrichtungen schicken, um das Auswahlkriterium des sozialen Engagements im Lebenslauf unterzubringen.(23) Größere Hochschulen beschäftigen in den USA zur Durchführung der Aufnahmeverfahren mehr als 100 Mitarbeiter (übertragen auf deutsche Verhältnisse bedeutet das Personalkosten in Höhe von mindestens 5 Mio €).

Würde sich in Deutschland eine entsprechende Verfahrenspraxis einstellen, so wäre mit Kosten von 1 bis 1 ½ Milliarden € zu rechnen. Das entspräche in etwa den laufenden Haushaltsmitteln von 10 Universitäten mittlerer Größe (ohne Berücksichtigung von Drittmitteln und medizinische Fakultäten) bzw. dem Etat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1,27 Mrd. €) bzw. der Max-Planck-Gesellschaft (1,25 Mrd. €).

Das bisherige Verfahren zur Verwaltung des Mangels an Studienplätzen erfordert mit etwa 10 Millionen € (Etat der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) nicht einmal 1 % dieses Betrages. Im Übrigen würden diese Aufwendungen, wenn nach dem englischen Modell einer Limitierung der Bewerbungen durch eine zentrale Institution verfahren würde, in gewissem Umfang weiterhin anfallen.

Hochschulzugangsprüfungen können dann als effizienz- und effektivitätssteigernde Koordinations- und Verteilungsverfahren dienen, wenn das Schul- und das Hochschulsystem durch eine starke funktionale und qualitative Ausdifferenzierung gekennzeichnet sind, wie dies vor allem in den USA und auch in England der Fall ist.

Erfolgt unter diesen Voraussetzungen keine entsprechend ausdifferenzierte systemische Abstimmung zwischen Schulabschlüssen und den divergenten Qualifikationsprofilen des Studiums an den Hochschulen, so ist diese Koordinationslücke durch Zulassungsprüfungen der Hochschulen auszufüllen. Bei sehr starker Heterogenität der Ausbildungssysteme von Schule und Hochschule kann die Auswahl als Mittel der Synchronisation trotz ihres hohen Aufwandes als einzig verbleibendes Koordinationsmittel "effizient" sein. Inwiefern eine hochgradige asynchrone Ausdifferenzierung des Bildungssystems ihrerseits ineffektiv ist und dadurch eine Kumulation von Kosten mit geringen Qualitätseffekten entsteht, mag hier dahinstehen.

Im Gegensatz dazu haben wir in Deutschland (noch) einen sehr geringen Grad der Ausdifferenzierung des Bildungssystems und einen hohen Grad der Synchronisation von Schule und Hochschule über die schulische Zertifizierung der allgemeinen und der besonderen, fach- bzw. hochschultypusbezogenen Hochschulreife. Eine qualitative Ausdifferenzierung gibt es auf der Systemebene nicht. Sie ist auch faktisch (im internationalen Vergleich) äußerst gering (s.o. zum prognostischen Wert der Ergebnisse der Hochschulreifezertifikate). Es besteht daher keine Koordinationslücke zwischen Schul- und Hochschulsystem, die durch Hochschulzugangsprüfungen geschlossen werden müsste, so dass kein triftiger Grund für die Installierung einer sehr teuren Statuspassagenhürde zwischen Schule und Hochschule gegeben ist.

Qualitätssicherung statt Selektionsverfahren

Wenn es im deutschen Bildungssystem einen gravierenden Fehler gibt, dann ist es nicht der Mangel von Selektion durch Prüfungen, sondern dass dieses Instrument in seiner Dienlichkeit und Leistungsfähigkeit zur "Qualitätssicherung" überschätzt und zu häufig eingesetzt wird. In unserem Bildungssystem wird immer noch weitgehend bei der Qualitätssicherung in der Form verfahren, dass die Endprodukte auf ihre Qualität überprüft und so selektiv die Spreu vom Weizen getrennt wird. Statt dessen sollte an den Ausbildungsprozessen angesetzt werden, um die Fehler dort zu erkennen und zu beheben, wo sie entstehen. In der industriellen Produktion hat sich diese Methode des total quality managements" durchgesetzt, nicht zuletzt, weil sie geringere Kosten verursacht als die selektive Endkontrolle der Produkte.

Die PISA-Studie hat gezeigt, dass Bildungssysteme, die weitgehend auf Selektion verzichten und statt dessen ihre Anstrengungen auf die Verbesserung der Qualifikationsprozesse richten, in der Regel erfolgreicher sind, d. h. mehr und besser qualifizierte Absolventen hervorbringen. Offenbar ist es auch im Bildungsbereich ertragreicher, in die Verbesserung der Ausbildungsprozesse zu investieren, statt in Selektionsverfahren.

Nach OECD-Studien ist die "ungenügende Entwicklung des Humankapitals" in Deutschland der Grund für ein geringeres Wachstum der Arbeitsproduktivität und der Wirtschaft in den letzten Jahren.(24) In dieser Situation ist die Einführung des neuen Steuerungselements der Hochschulzugangsprüfungen, das den Mangel an Studienplätzen zur Funktionsvoraussetzung hat, so sinnvoll wie die Therapie eines Magersüchtigen mit einer Abmagerungskur.

Wenn in der Wissensgesellschaft der Grad der Verbreitung wissenschaftlichen Wissens in den Köpfen ihrer Mitglieder der bestimmende Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung ist, dann bedarf es eines Steuerungssystems, in dem nicht die Ausbildungsplätze, sondern die Bildungspotentiale, die ausbildungsfähigen Menschen als knappstes Gut fungieren.

Denn zum einen sind die Ausbildungspotentiale real nur begrenzt vorhanden, zum anderen kann insbesondere eine postindustrielle Gesellschaft immer nur zu wenige, aber nie zu viele ihrer Mitglieder qualifiziert ausbilden, weil mit dem wissenschaftlichen Wissen der Reproduktionsfaktor steigt, der die Höhe des Niveaus der wirtschaftlichen Grundlagen einer Gesellschaft bestimmt.

Ein Angebot/Nachfragemodell, in dem die Studienplätze als ein über selektive Prüfungsverfahren zu verwaltendes knapperes Gut fungieren, erweist sich hinsichtlich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, die allenthalben für die wirtschaftliche Entwicklung als entscheidend angesehen werden, als unergiebig zur Analyse und Lösung der bestehenden Probleme.

In diesen Fächern sind selbst an den in verschiedensten Rankingtabellen in den oberen Bereichen angesiedelten Hochschulen, die Ausbildungskapazitäten seit vielen Jahren nicht ausgeschöpft worden. In den letzten Jahren ist an mehreren Hochschulen begriffen worden, dass vorrangig in eine den Interessen und vorgängigen Qualifikationen der Schüler und Studierenden adäquaten Ausgestaltung der Ausbildungsprozesse in Schule und Hochschule zu investieren ist und die Bewirtschaftung dieser Studiengänge über selektive Eingangsverfahren als knappes Gut nicht weiterführt. (Wo es keine Milch gibt, lässt sich kein Rahm abschöpfen. Da gilt es, erst einmal in die Milchproduktion zu investieren. Der Rahm setzt sich dann schon weitgehend von allein oben ab.)

Resümée

Mit dem Instrument selektiver Auswahlverfahren der Studierenden durch die Hochschulen ist kein relevantes Steuerungsproblem im deutschen Hochschulsystem effektiv und effizient lösbar. Sie dennoch zu fordern, bedeutet ein empirieresistentes theoretisches Konstrukt nach dem Muster: "die Lösung ist richtig, das Problem ist falsch" zu verfolgen.

Statt in Auswahlverfahren zu investieren, sollten die verfügbaren Ressourcen der Hochschulen dafür verwendet werden, durch ein möglichst breites Spektrum von Studienangeboten auf einem hohen Niveau die Ausbildungspotentiale der Region so weit wie irgend möglich zu erschließen und zu qualifizieren.

Auch wenn die (alten) aufklärerisch-kulturstaatlichen Ideen und das (neuere) demokratisch und sozialstaatlich begründete Verständnis von "Bildung als Bürgerrecht" und Forderung nach "Bildung für alle", die in den 1960er und 70er Jahren zu einer erfolgreichen Hochschulentwicklungspolitik der "Bildungsexpansion" führten, zur Zeit keine Konjunktur haben, so sollten doch wenigstens Kriterien (ein wenig entideologisierter) ökonomischer Rationalität noch eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Steuerung des Bildungssystems spielen. Auch unter diesem Aspekt ist eine Programmatik erforderlich, die auf ein Optimum des Bildungsniveaus abzielt, d. h., möglichst viele Menschen möglichst hoch zu qualifizieren. Das Aufstellen weiterer selektiver Prüfungshürden auf dem Weg zum ersten Studienabschluss ist kein geeignetes Mittel, dieses Ziel zu erreichen.

Anmerkungen

1) Mitteilungen des Verbandes deutscher Hochschulen, Bd. IX (1928) S. 45

2) Gaethgens, Peter. In: FR v. 26.02.03, Rheinischer Merkur v. 16.10.03; vgl. auch Erklärung des Hochschulverbandes v. 1.4.03 in F & L 5(03, S. 232 DPA-Dienst für Kulturpolitik, 5. Nov. 2001; Forschung & Lehre 12/2001 S. 629; entschieden zurückhaltender die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Hochschulzugang, Pressemitteilung 4/04

3) In Preußen wurden die Aufnahmeprüfungen 1834 abgeschafft; vgl. Lexis: Reform des höheren Schulwesens in Preußen, Halle 1902 S. 8

4) vgl. Marlene Fries: Abitur und Studienerfolg. Welchen Wert hat das Abitur für ein erfolgreiches Studium? In: Bayrisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (Hrsg.) Beiträge zur Hochschulforschung 1/2002 S. 30 ff). Eine besondere Berücksichtigung der Abitursnoten der "für das angestrebte Studium relevanten Fächer", wie vom HRK-Vizepräsidenten für Zulassungsfragen, K. Kutzler vorgeschlagen, (DUZ 6/2003 S. 22) scheint naheliegend, ist aber nach der Untersuchung von M. Fries sachlich nicht zu begründen.

5) Elsbeth Stern: Zu neuen Ergebnissen der Kognitionspsychologischen Forschung des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, in Die Zeit Nr. 27 vom 20.6.03, S. 65

6) vgl. Jürgen Baumert, in: Rheinischer Merkur 2002, Nr. 24

7) Vgl. Thomas Röpke in Die Zeit vom 16.4.03

8) W.D. Webler: Zit. Nach S. Hense-Ferch; in: Studium & Beruf, Beilage der FR vom 26.4.03

9) Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs (Drs. 5920/04) Pressemitteilung 7/04

10) vgl. Kurt Kutzler, HRK-Vizepräsident für Hochschulplanung, Kapazitäts- und Zulassungsfragen. In: DUZ 6/2005 S. 22

11) vgl. Loos, Barbara: Nur noch eine Eintrittskarte. In: Forschung & Lehre 7/2003 S. 354 f.

12) vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Deutsche Nachwuchswissenschaftler in den USA, Mai 2001. Stifterverband für die deutsche Wissenschaft (Hrsg.) Brain Drain - Brain Gain, 2002

13) Peter Gruss, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. In: Der Spiegel 4(04, S. 127 "Meine Forschungskollegen in der Max-Planck-Gesellschaft und im Ausland sind froh und glücklich, wenn deutsche Postdoktoranden in ihre Labors kommen. Unsere Nachwuchswissenschaftler sind absolut konkurrenzfähig ausgebildet."

14) Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz.

15) vgl. Der Stern Nr. 16 vom 10.4.03 sowie www.CHE.de.ranking

16) "Was wird?" In: Die Zeit Nr. 33 v. 7.8.03, S. 44

17) vgl. Robert Gidden , Mobilität und Dienstleistung. In: Breinig u.a. Das deutsche und das amerikanische Hochschulsystem. Münster 2001, S. 138 f unter Bezugnahme auf OECD-Quellen

18) USA: 52 % Studierende, 18 % an Forschungsuniversitäten (= etwa 9 %), Deutschland: 37 %Studierende, 70 % an Universitäten (= etwa 26 %)

19) OECD: Education at a Glance, 1996.

20) Nach dem von der OECD angewandten Verfahren ergibt sich eine Quote von 30 %. Zu Daten und Methoden vgl. HIS Kurzinformationen: Absolventenzahlen 2002 und Ulrich Häublein; Ursachen des Studienabbruchs. In: Forschung und Lehre 5/2003, S. 256 ff.

21) Häublein a.a.O. Fußn. 21 S. 258

22) vgl. W. Hoffacker: Mehr Qualität? Über die funktionale und qualitative Ausdifferenzierung des Hochschulsystems. In: Forschung & Lehre 7/2003 S. 368

23) Grieshaber, in: Die Zeit Nr. 12 vom 13.3.2003, S. 75

24) vgl. OECD: Bildung auf einen Blick 2003. Und Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Stellungnahme zu diesem OECD-Bericht v. 16.9.03, S. 14

Literaturhinweis
Hoffacker, W. (2004): Zu Nutzen und Kosten einer Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen. In: Das Hochschulwesen 1/2004 S. 2 ff

Dr. jur. Werner Hoffacker, Akad. Direktor, Arbeitsbereich: Hochschulorganisation, -entwicklung und Hochschulrecht, Universität Bremen, Postfach 330440, 28334 Bremen, E-mail: whoff@uni-bremen.de

Zuerst veröffentlicht in: BdWi / fzs (Hg.), 2005, Chancengleichheit qua Geburt? Bildungsbeteiligung in Zeiten der Privatisierung sozialer Risiken. BdWi-Studienheft 3, 20-24

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