BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

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Klaus Holzkamp

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BdWi fordert Landesregierung zu mehr Mut auf

22.04.1998: Pressemitteilung des BdWi vom zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes - Landtag hört Wissenschaftsausschuß zu Hochschulgesetz

Mehr Mut bei der bevorstehenden Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes hat der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) in der Anhörung des Wissenschaftsausschusses von der hessischen Landesregierung gefordert. Die rot-grüne Regierung solle endlich den Weg für die Erprobung innovativer Mitbestimmungsmodelle an den Hochschulen freimachen, so Andreas Keller vom Bundesvorstand des Verbands. Wissenschaftsautonomie in gesellschaftlicher Verantwortung, eine aufgabengerechte Reform der Personalstruktur und eine qualitative Erneuerung von Forschung und Lehre müssen nach Meinung des BdWi in der Hochschulgesetzgebung deutlicher sichtbar werden.

Präsidenten und Dekane sind zu mächtig

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthalte zwar, so Keller für den BdWi, in einzelnen Punkten positive Ansätze zu einer wirksameren Mitbestimmung (zum Beispiel die Aufhebung der Professorenmehrheit im neuen erweiterten Senat). Insgesamt ist die Stellung der Hochschul- und Fachbereichsleitung aber übermächtig. Es sei zwar sinnvoll, die Arbeit der Gremien auf grundsätzliche Fragen zu konzentrieren und die Umsetzung der Grundsatzbeschlüsse den Leitungsorganen zu überlassen, dennoch müßten die gewählten Kollegialorgane die ausschlaggebenden hochschulpolitischen Instanzen bleibe. "Es kann nicht angehen, daß ein Hochschulpräsident oder ein Dekan künftig eigenmächtig über die Verwendung der global zugewiesenen Haushaltsmittel entscheidet," kritisierte Keller und verwies im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Senat und Hochschulleitung bzw. zwischen Fachbereichsrat und Dekanin/Dekan auf dringenden Nachbesserungsbedarf. (W:114/Z:837)

Hochschulen sollten weitgehend autonom über ihre Mittel verfügen

"Die wichtigste Ursache der gegenwärtigen Mißstände ist nicht fehlendes Kostenbewußtsein der Hochschulen oder Ineffizienz ihrer Entscheidungsstrukturen, sondern ihre sich Haushaltsjahr für Haushaltsjahr verschärfende chronische Unterfinanzierung," betonte Keller. Nichtsdestotrotz seien die Reformvorschläge der Landesregierung sehr zurückhaltend und zögerlich. Statt klarer Regelungen wolle das neue Hochschulgesetz die Ausgestaltung der neuen Finanzverfassung der Hochschule künftigen Rechtsverordnungen der Wissenschaftsministerin überlassen. Von einem echten Globalhaushalt seien die Regelungen des HHG-Entwurfs weit entfernt. Wenn eine innere Demokratisierung der Hochschulen stattfände, wäre nach Meinung des BdWi auch deren weitgehende Finanzautonomie realisierbar. (W:84/Z:689)

Arbeitsbedigungen für Nachwuchs dürfen nicht schlechter werden

Auch das Land, nicht nur der Bundesgesetzgeber habe Möglichkeiten, die Effizienzreserven einer aufgabenbezogenen arbeitsteiligen Professionalisierung und Demokratisierung wissenschaftlicher Tätigkeit auszuschöpfen. Stattdessen beabsichtige die rot-grüne Regierung aber eine weitere Verschlechterung der Situation, besonders der des wissenschaftlichen Nachwuchses. So soll die Höchstdauer für befristete Arbeitsverträge bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von fünf auf vier Jahre reduziert werden. Keller forderte für den BdWi die Landesregierung auf, die bisherige Regelung beizubehalten und sich für eine tarifliche Aushandlung der Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals durch Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber stark zu machen. (W:86/Z:693)

Qualität der Lehre sollte regelmäßig geprüft werden

In den Bereichen Forschung und Lehre enthalte die HHG-Novelle verbesserungsbedürftige, aber auch verbesserungsfähige Reformansätze. Grundsätzlich sei eine Verpflichtung der Hochschule, die Qualität ihrer Lehre regelmäßig zu evaluieren, zu befürworten. Der BdWi verlangte aber, daß alle am Wissenschaftsprozeß beteiligten Gruppen an der Konzeptionalisierung und an der Umsetzung der Evaluierung beteiligt werden. Es sei auch falsch, die Grundzüge des Bewertungsverfahrens hessenweit zentral festzulegen. Ziel einer Evaluierung dürfe nicht ein abschließendes Qualitätsurteil, sondern müsse die Gewinnung einer Entwicklungsperspektive sein. (W:76/Z:562)

Wird mit den neuen Studienabschlüssen ein Zweite-Klasse-Studium eingeführt?

Die neuen Studienabschlüsse "Bachelor" und "Master" beurteilte der BdWi skeptisch. Es sei zu befürchten, daß die Einführung einer gegliederten Studienstruktur zur Einführung eines universitären Schmalspurstudium führe. "Wenn die neuen Abschlüsse aber kommen, sollten alle Hochschulen, auch die Fachhochschulen, berechtigt sein, Bachelor- und Master-Studiengänge anzubieten." Unter diesen Umständen könnten die neuen Abschlüsse auch eine neue Perspektive für die Durchlässigkeit des differenzierten Hochschulsystems eröffnen. Es müsse jedoch unbedingt sichergestellt werden, daß auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums im Falle der Fortsetzung ihres Studiums weiterhin Förderung nach dem BAFöG erhielten, faßte Andreas Keller die Position des BdWi zusammen.

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