BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

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Für eine gerechte und bedarfsdeckende Aus- und Studienfinanzierung

29.04.2021: Beschluss der Mitgliederversammlung des BdWi vom 17.04.2021

Hinter der Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Bildungs- und Ausbildungsförderung steht zentral die Frage nach der Funktion von Studium und Studierenden in der Gesellschaft. Von konservativer bzw. liberaler Seite wird das Bild vom Studium als individuelle Akkumulation berufsqualifizierender Kompetenzen zur Steigerung des Humankapitals für den Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt beschworen. Dem entgegen ist Studieren besonders seit der 68er-Bewegung und der dadurch erkämpften Massenuniversität tendenziell eine gesellschaftlich wertvolle und notwendige Tätigkeit im immer weiter verwissenschaftlichten Produktionsprozess. Es geht weiterhin um "eine Emanzipation des Studenten zum freien intellektuellen Arbeiter und die volle Herstellung der akademischen Freiheit des Studiums" (SDS Hochschuldenkschrift 1961).

Seit Jahren befindet sich der Anteil von BAföG-Empfänger*innen unter Studierenden im Sinkflug: aktuell bezieht nur noch gut jede*r zehnte Student*in BAföG. Zugleich müssen über zwei Drittel der Studierenden neben ihrem Studium jobben, um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Studierenden hat knapp jeder Zehnte weniger als 600 Euro im Monat zur Verfügung und liegt damit deutlich unter der Armutsgrenze. Durch den Wegfall vieler Nebenjobs infolge der Corona-Pandemie und die prekäre Überbrückungshilfe des BMBF hat sich die finanzielle Schieflage für viele Studierende extrem verschärft.

Vor diesem Hintergrund hat der BdWi auf seiner 52. Mitgliederversammlung am 17. April 2021 Forderungen an eine gerechte und bedarfsdeckende Ausbildungs- und Studienfinanzierung beschlossen:

  • Anhebung des Förderhöchstsatzes und die gesetzliche Festschreibung einer regelmäßigen Erhöhung
  • Rückkehr zum BAföG als Vollzuschuss
  • Eltern-, herkunfts- und altersunabhängige Förderung, die allen Studierenden an deutschen Hochschulen unabhängig von Staatszugehörigkeit und Aufenthaltsstatus zusteht
  • Förderdauer unabhängig von der Regelstudienzeit
  • Wiedereinführung der Regelförderung von Schüler*innen
  • Angleichung der Förderkonditionen für Auszubildende an die des Studierenden-BAföG
  • Wiedereinführung eines allgemeinen Schüler*innen-BAföG ab der 10. Jahrgangsstufe
  • Wie auch schon bei der BAföG-Einführung 1971 muss dies einhergehen mit einer radikal von oben nach unten umverteilenden Steuerpolitik, einer Stärkung der demokratischen Partizipation an den Hochschulen und einer emanzipatorischen Studienreform.

Gemeinsam mit anderen politischen Organisationen und Verbänden setzt sich der BdWi für eine umfassende Strukturreform der Ausbildungs- und Studienfinanzierung ein, die den Lebensrealitäten und Bedarfen der Studierenden und Schüler*innen gerecht wird sowie sich an den Anforderungen eines "lebenslangen Lernens" orientiert.

Hierzu sollte das BAföG in ein elternunabhängiges, staatliches Studienhonorar für alle umgewandelt werden. Als ersten Schritt schlagen wir ein Sockelmodell in der folgenden Ausgestaltung vor:

  • Der erste Sockel ist ein elternunabhängiges Studienhonorar für alle jungen Menschen in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres wird dieser erste Sockel im BAföG eltern- und bedarfsabhängig kompensiert. Die Höhe des ersten Sockels orientiert sich vollständig an dem DGB-Vorschlag zur Kindergrundsicherung.
  • Der zweite Sockel sichert eltern-, einkommens- und vermögensabhängig die Bedarfsdeckung der Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten der Auszubildenden. Der zweite Sockel entspricht im Wesentlichen dem reformierten BAföG gemäß der oben ausgeführten Forderungen der 27. Novellierung: in der Regel elternabhängig, in jedem Fall als Vollzuschuss sowie mit deutlich erhöhten Freibeträgen. Die Bedarfssätze orientieren sich an den Lebensrealitäten der Geförderten.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung des BdWi am 17.04.2021.

Zugehörige Dateien:
BdWi-MV_2021_Beschluss Studienfinanzierung.pdfDownload (248 kb)

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