BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

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Solidarität mit den BesetzerInnen des Bielefelder Rektorats

10.02.2006: Erklärung des BdWi-Bundesvorstands

Liebe KollegInnen!

Der Bundesvorstand des BdWi erklärt sich solidarisch mit den BesetzerInnen des Bielefelder Rektorats und bekundet diesen seine politische Sympathie und Unterstützung.

Am 1.2.06 entschied sich der Bielefelder Senat mit den Stimmen der gesetzlich festgesetzten ProfessorInnenmehrheit und gegen das Votum von ca. 3000 anwesenden Studierenden für die Einführung von Studiengebühren. An dieser Abstimmung ist einiges bemerkenswert:

1. KEINE Hochschule Nordrhein-Westfalens ist gezwungen, Studiengebühren einzuführen! Es gehört freilich zu einer herrschaftstechnischen Besonderheit des entsprechenden NRW-Gesetzentwurfes, den Hochschulen frei zu stellen, "autonom” per Satzung über die Einführung von Studiengebühren und deren Höhe (gesetzliche Obergrenze: 500 Euro ) zu entscheiden. In einer Situation, in welcher dieser Gesetzentwurf noch nicht mal durch den Landtag und in der öffentlichen Debatte mit zahlreichen gravierenden politischen und juristischen Einwänden konfrontiert ist, kippt derzeit eine Hochschulleitung nach der anderen um und beauftragt sich in vorauseilendem Gehorsam selbst, Studiengebührenmodelle zu entwickeln. Nach mehrfachem Bekunden spielt dabei nicht zuletzt die Angst eine Rolle, dass in einer Situation politisch gewollter chronischer Unterfinanzierung auch nur 1 Euro an möglichen Zusatzfinanzen, egal woher, durch die Lappen gehen könnte.

2. Von besonderer Symbolik an der Bielefelder Entscheidung ist die Tatsache, dass diese an einer ehemals renommierten Reformuniversität getroffen wurde, die es mal als Gründungsauftrag verstand, zur sozialen Öffnung der Hochschule beizutragen.

3. Die zahlenmäßig kleinste Mitgliedergruppe der Universität, die ProfessorInnen, macht von Ihrem anachronistischen gesetzlichen Privileg "automatischer” Abstimmungsmehrheiten Gebrauch, um eine Maßnahme zu billigen, deren Auswirkungen sie selbst unmittelbar gar nicht betrifft! Finanziell ausbaden muss dies stattdessen die zahlenmäßig stärkste Gruppe der Universität (einschließlich deren Nachfolger), die zugleich in der vorherrschenden Machtbalance die schwächste politische Repräsentation hat!

4. Die Abstimmung stellt zudem eine angemaßte politische Zuständigkeit dar. Eine Entscheidung über Studiengebühren, also über Angelegenheiten der Hochschulfinanzierung, gehört zu den Gegenständen, für welche das sog "Mitbestimmungsbestimmungsurteil” des Bundesverfassungsgerichtes 1973 nicht einmal eine zwingende ProfessorInnenmehrheit vorsah! Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Bielefelder Studierenden nur die Möglichkeit sahen, durch das Mittel einer friedlichen Besetzungsaktion die mehrheitlichen Interessen an der Hochschule politisch zum Ausdruck zu bringen und auf diese Weise zugleich die öffentliche Debatte um Studiengebühren zu beeinflussen. Wir fordern Senat und Rektorat der Universität Bielefeld auf, ihre Entscheidung pro Studiengebühren zu korrigieren!

Bonn und Marburg, den 10.2.2006

Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) e.V.

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