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"Staatsräson"

15.07.2010: Für Linke ein klärenswerter Begriff

  
 

Forum Wissenschaft 1/2010; Manfred Vollmer

Mit "Staatsräson" wurde schon vieles in der Geschichte legitimiert. Werner Ruf analysiert die Geschichte des Begriffs, seine historischen Kontexte und die Funktionen, die "Staatsräson" erfüllen kann - oder nicht.
In einem Seitenstrang seines Arguments nimmt der folgende Artikel eine präzise bestimmte Stellung zum Nahostkonflikt ein. Da der Nahostkonflikt ein in der Linken sehr kontrovers diskutiertes Thema ist, seien die folgenden zwei Selbstverständlichkeiten ausdrücklich notiert: Erstens: Forum Wissenschaft bietet - auch - der Kontroverse eine Plattform. Zweitens: Die Publikation von Artikeln in Forum Wissenschaft begründet nicht zwingend den Schluss, die Redaktion teile die im betreffenden Artikel geäußerte/n Meinung/en.

Der Begriff "Staatsräson" kehrte in den bundesrepublikanischen politischen Diskurs aus dem Ausland zurück. In ihrer Rede vor der Knesset am 18. März 2008 hatte die Bundeskanzlerin gesagt: "Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar - und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben."1

Außer Frage steht, dass die Einzigartigkeit der Verbrechen des Nazi-Regimes, der industrielle Massenmord an den Jüdinnen und Juden, aber auch den Sinti und Roma, Schandmal der deutschen Geschichte bleiben wird und muss. Eine andere Frage ist allerdings, in welchen Kategorien die notwendige deutsche Vergangenheitsbewältigung hier gefasst wird, worauf noch einzugehen sein wird. Allerdings sei an dieser Stelle bereits die Überlegung erwähnt, ob denn nun die zweifelsohne bestehende Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Staat Israel nicht auch gerade darin bestehen könnte, "die Stunde der Bewährung" mit all ihren Unwägbarkeiten durch eine konstruktive und friedensorientierte Politik zu vermeiden, ob denn nun die immer wieder beschworene Freundschaft mit dem Staate Israel nicht auch darin bestehen sollte, dem Freund auch mit Kritik beizustehen, um seine Sicherheit durch Lösung des Konflikts im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten.2

Linke Staatsräson?

Der Begriff der Staatsräson fand jedoch besondere Aufmerksamkeit in der bundesrepublikanischen Linken, wurde er doch - abermals im Zusammenhang mit dem Staat Israel - wenig später auch von Gregor Gysi am 14. April 2008 in seiner Rede in der Rosa-Luxemburg-Stiftung aufgegriffen.3 Dort bleibt der Begriff trotz der Tatsache, dass Gysi ihm einen langen Abschnitt widmet, "im Vagen und Unbestimmten".4 Möglicherweise ging es Gysi weniger um eine Definition dieses Begriffs, von dem er selbst sagt, dass er "dem Spektrum konservativen Staatsdenkens zugeordnet wird", als um den Versuch eines Befreiungsschlages der LINKEN, die ja gerade ob ihrer außenpolitischen Positionen, in Sonderheit wegen ihrer antimilitaristischen Positionen, gebetsmühlenartig als nicht regierungsfähig bezeichnet wird. Die Frage stellt sich daher, ob nicht Israel und die grauenvolle deutsche Geschichte für ein politisches Ziel instrumentalisiert werden sollen, das Gysi so formuliert: "Gerade in parlamentarischen Aktivitäten sollten wir nur Forderungen formulieren, von denen wir überzeugt sind, dass wir sie, wenn wir in einer Bundesregierung wären, auch tatsächlich umsetzten." Hier verschwimmt der Begriff der Staatsräson zu einer Frage der politischen Opportunität.

Nun sind Begriffe, sind sie erst einmal in den tagespolitischen Diskurs eingeführt, durchaus nicht ohne Wirkungsmacht. Dies umso mehr, wenn sie so vage daherkommen wie in den oben zitierten Beispielen. Die Debatte entbehrt nicht des historischen Kontextes: Deutschland ist seit zwanzig Jahren vereint. Außen- und militärpolitisch ist es nach wie vor in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Das deutsche Militär ist - im Gegensatz zu dem der anderen Mitgliedstaaten - nahezu vollständig in die NATO integriert, der 2 + 4-Vertrag verbietet Deutschland die Verfügungsgewalt über Massenvernichtungsmittel. Die militärische Integration Deutschlands in NATO und EU war immer auch intendiert als Kontrollinstrument gegenüber einer auch bei den Westmächten befürchteten Remilitarisierung Deutschlands.5 Andererseits eröffnen die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags neue und souveränere Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Im jüngsten Verteidigungsweißbuch wie in den Sicherheitspolitischen Richtlinien meldet Deutschland souveräne Ansprüche auf die Sicherung seiner weltweiten Interessen an, insbesondere im Bereich des Zugangs zu Rohstoffen. Solche Fragen der ökonomisch essenziellen "Sicherung" deutscher Interessen könnten durchaus in Bälde als "Staatsräson" bezeichnet werden. Der Begriff gewinnt an Aktualität.

Im Folgenden geht es daher darum, den Begriff "Staatsräson" näher zu untersuchen und der Frage nachzugehen, wie dieser Begriff sich mit einem demokratisch verfassten Staatswesen verträgt, und drittens ist die Frage zu stellen nach der Tauglichkeit des Begriffs für eine linke Analyse von Staat im Besonderen und der internationalen Beziehungen im Allgemeinen.

Staatsräson und Demokratie

Der Begriff selbst führt zurück auf Niccoló Machiavelli. In seiner Tradition wird "Staatsräson" verstanden als die "raison d’être", die Seinsgrundlage des Staates, ganz als ob "der Staat" eine eigene Vernunft (raison) hätte, die seinen Selbsterhalt will. Es ist dann die Staatsräson, die "in bestimmten Situationen auch ohne Rücksicht auf entgegenstehendes Recht oder Moralvorstellungen" das Handeln des Staates bestimmen muss und das Staatsinteresse allen anderen Rechtsgütern und Interessen voranstellt.6 Damit löste die Staatsräson das politische Denken des Mittelalters ab: Nicht mehr die göttliche Ordnung oder von dieser abgeleitete Moralvorstellungen regieren die Welt, sondern ein rational definiertes Zwangsinstrument, dessen Selbsterhaltung Richtschnur des politischen Handelns wird. Daher geht es für den (Fürsten)-Staat Machiavellis darum, die Mittel anzuwenden, die die größte Aussicht auf Erfolg haben. Machiavelli ist mit seiner Staatsvorstellung in seiner Zeit nicht nur revolutionär: Er ist Vordenker des neuzeitlichen - absolutistischen - Staates.7

Die bis dahin gültige Lehre vom gerechten Krieg wurde erstmals im Dreißigjährigen Krieg durch das Prinzip der Staatsräson ersetzt.8 So gilt der Westfälische Frieden von 1848 nicht zufällig als die Geburtsstunde des modernen Staatensystems, für den der Souveränitätsgedanke zentral war. Souveränität beinhaltete folgerichtig das ius ad bellum, das Recht auf Kriegführung.

Und es gibt einen spezifisch deutschen Kontext: Brandenburg-Preußen, Kern des späteren deutschen Kaiserreichs, kann geradezu als Prototyp des modernen absolutistischen Staates gelten, der nicht nur ein gewaltiges Militär aufbaute, sondern auch als skrupelloser Aggressor ins Konzert der Mächte eingriff, wann immer seine "Staatsräson" dies geboten erscheinen ließ. Das Konzept der Staatsräson prägte schließlich auch das ordnungspolitische Denken von Hegel, der sich vor der Anarchie der bürgerlichen Gesellschaft grauste.9

Die Staatsräson stellt das Interesse "des Staates" über das seiner Bürger. In Deutschland, das im Gegensatz zu Frankreich nie eine siegreiche bürgerliche Revolution erlebte, verquickten sich autoritäre (preußisch-militaristische) Staatsvorstellungen10 mit einem aggressiv nach außen gewandten Nationalismus.11 Diese relativ einzigartige Mischung aus Nationalismus und Autoritarismus, die in der Inbesitznahme und Instrumentalisierung des Nationalismus durch die volksverachtende Herrschaft des Nationalsozialismus gipfelte, ist auch zu verstehen als Resultat dieser - relativ einmaligen - Situation, zu der unter manchen anderen Ideologen wie Treitschke12 und später Carl Schmitt wesentlich beigetragen haben.

Vor-demokratisch

Eine gewisse Analogie zum Begriff der Staatsräson findet sich zwar auch in der US-amerikanischen Politikwissenschaft, wenn dort das national interest beschworen wird. Auch dies verweist auf die Staatsräson, wird doch mit diesem Begriff die Vorstellung von "wir sitzen alle in einem Boot" suggeriert. Diese Vorstellung gibt sich frei von ideologischer Aufladung, präsentiert sich gewissermaßen technokratisch: Als "political reason", also als politische Vernunft, umgreift das Nationalinteresse "gewöhnlich das Interesse des jeweiligen Landes, das politische und diplomatische Handlungen rechtfertigt, die ansonsten strafbar wären."13 Zwar wird auch hier das beschworene "Ganze" über das Interesse der Individuen gesetzt, aber diesem Begriff fehlt die ideologische Überhöhung der Volksgemeinschaft, wie sie in Deutschland Tradition hat und sich beispielsweise in unserem immer noch auf dem ius sanguinis basierenden Staatsangehörigkeitsrecht ausdrückt.14 Der Begriff "Staatsräson" erscheint daher im Falle Deutschlands in einem besonderen Licht: Er hatte zumindest bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten in der Folge des 2. Weltkriegs stets eine militaristische und völkische Dimension, die bereits in den Befreiungskriegen gegen die napoleonische Herrschaft die Debatte über die Nation bestimmte.

Von dieser deutschen Spezifik abgesehen, ist "Staatsräson" ein vor-demokratischer Begriff. Er entstammt dem Zeitalter des Absolutismus, des Fürstenstaats, und kennt weder Gewaltenteilung noch die demokratische Kontrolle der Exekutive. Vor allem aber wird der Begriff Staat hingenommen als der eines abstrakten, letztlich nicht hinterfragbaren Wesens, in dem sich Staatsvolk und Staatsbürger aufgehoben fühlen. Staat aber ist, gerade für Marxisten, keine abstrakte Gewalt, die sich über die Gesellschaft stellt, sondern gesellschaftlicher Überbau und Herrschaftsinstrument im Dienste der herrschenden Klasse.15 Als solcher sichert er den Erhalt der herrschenden (ausbeuterischen) Verhältnisse. Genau hier gerät der moderne bürgerliche Staat in einen Widerspruch zwischen seinem demokratischen Anspruch und den von ihm zu schützenden Klasseninteressen. Staat als Herrschaftsinstrument einer (i. e. der bürgerlichen) Klasse ist daher nicht der Interessenvertreter aller. Der Begriff Staatsräson ist also nicht nur undemokratisch, er kann sich auch nicht auf eine demokratische Legitimität stützen. Staat ist vielmehr der Ort, an dem Interessengegensätze ausgetragen werden, sei es in der Wirtschafts- und Sozialpolitik oder in der Frage um Krieg und Frieden.

Sahen die sozialistischen Klassiker noch die Inbesitznahme des Staates im Klassenkampf als den Prozess an, durch den die Herrschaft der Bourgeoisie endgültig zu beseitigen wäre, so wird diese Position nach dem realen Zusammenbruch des Sozialismus sowjetischer Prägung kaum mehr vertreten. Hier soll und kann nicht darüber spekuliert werden, ob solche Positionen historisch endgültig gescheitert sind. Tatsache ist jedoch, dass das "Ende der Geschichte" (Fukuyama) keineswegs erreicht ist, wie gerade die weltpolitischen Verwerfungen der Finanzkrise und ihre globalen Auswirkungen zeigen. Die Frage stellt sich daher, ob es aufgrund der vor allem in der Peripherie sich massiv auswirkenden Folgen der Krise nicht "zu einer Neuauflage jener Welle von Emanzipationskämpfen kommt, wie sie sich im 20. Jahrhundert ereigneten, das heißt eine Infragestellung des Systems ausschließlich an einigen seiner Ränder. ... dass das ,Erwachen des Südens‘ ... in ein zweites Stadium eintritt."16 In einer notwendigen Solidarisierung der Ausgebeuteten und der Werktätigen im Süden wie im Norden sieht Samir Amin ein neues, objektiv vorhandenes Potenzial für die Veränderung der herrschenden Verhältnisse.

Ein weiterer Aspekt ist zu bedenken, auf den Uwe-Jens Heuer zu Recht hingewiesen hat:17 Die Welt, und vor allem das alte Europa der Nationalstaaten, haben sich in der Folge der imperialistischen Kriege verändert. Dies betrifft zentral die Frage von Krieg und Frieden. Das ius ad bellum, das Recht Krieg zu führen, wurde den Staaten mit dem Briand-Kellogg-Pakt, erst recht aber mit der Gründung der Vereinten Nationen genommen, bestimmt doch Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen, eines Vertragssystems, das alle souveränen Staaten des Planeten unterzeichnet haben: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt." Dies ist geltendes Völkerrecht - auch wenn unter dem Deckmantel der "humanitären Intervention" gerade dieser Artikel und das Nicht-Einmischungsgebot des Art. 2.7 der Charta seit zwanzig Jahren gezielt ausgehöhlt wird.18 Dass sich die NATO zu diesem Zwecke flugs den Mantel der "internationalen Gemeinschaft" übergezogen hat, um eine internationale Legitimität zu suggerieren, die sie nicht besitzt, ändert nichts am Tatbestand des Völkerrechtsbruchs im Fall solcher Art "humanitärer Interventionen"; vielmehr erscheint die "Militarisierung der Globalisierung" (Samir Amin) als die logische Folge sich verschärfender Verteilungskämpfe. Die militärische Sicherung "unserer" Rohstoffe weltweit dürfte uns ihrerseits bald im Gewande der Staaträson präsentiert werden ...

Linke und die Staatsräson

Der gesellschaftspolitische Anspruch, dem sich die Linke historisch, aber auch in Form der jungen Partei dieses Namens verschworen hat, heißt nach wie vor: Abschaffung von Ungleichheit, Ausbeutung, Entrechtung und Krieg als dem fürchterlichsten Mittel zur Aufrechterhaltung einer ungerechten Ordnung. Die "Raison" eines Staates kann es daher im Diskurs der Linken nicht geben, ist Staat doch immer Ausdruck einer Klassenherrschaft, bzw. der Ort, an dem Interessengegensätze im Kampf um Hegemonie derjenigen ausgetragen werden. So erscheint der Begriff "Staatsräson" als Kaschierung eben der herrschenden Interessen, die auf diese Weise zum Sachzwang erhoben werden. Im Namen der Staatsräson wird die Unterordnung aller unter Interessen verlangt, die nicht diejenigen der großen Mehrheit der Menschen sind - sei es im nationalen oder im internationalen Rahmen.

Genau diese Feststellung führt - auch - zurück zur Problematik der Beziehungen zwischen Deutschland und Israel: Das unbeschreibliche Unrecht, das von Deutschen organisiert den europäischen Jüdinnen und Juden angetan wurde, kann nicht dafür herhalten, dass anderen Menschen und Völkern Unrecht angetan wird. Linke Politik, die sich nicht für die Menschenrechte aller einsetzt, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Es ist und bleibt ein Skandal, dass in Israel und erst recht in den osteuropäischen Ländern jüdische Überlebende der Shoah in z.T. erbärmlicher Armut ihre Existenz fristen, während - ist das Staatsräson? - der Staat Israel von Deutschland mit Rüstungsgütern versorgt wird, atomwaffenfähige U-Boote erhält, deren Raketen sämtliche Hauptstädte dieser Welt erreichen können, während toleriert wird, dass Israel die systematische Vertreibung von Palästinensern fortsetzt und damit der territorialen Basis eines palästinensischen Staates jede Grundlage entzieht, vor allem: wenn damit die greifbare Lösung eines Konflikts verhindert wird, der durch Sicherheit für die Palästinenser Israel selbst dauerhafte Sicherheit gewähren würde.19 Nach heftigen internen Debatten scheint die Bundestagsfraktion der LINKEN sich auf diesen notwendigen Konsens, der konform dem Völkerrecht und der Erklärung der Menschenrechte ist, geeinigt zu haben.20 Nicht die Staatenwelt ist das Terrain der Linken, sondern der universale Humanismus und die Internationale der Solidarität der Unterdrückten.21 Der Fetisch Staatsräson dient allein der Verschleierung der Kämpfe im Interesse eines globalen Humanismus. Nicht Nation und Staat, geschweige denn eine abstrakte Staatsräson sind die Kategorien der Linken. Wenn Gesellschaft - und hier konkret Weltgesellschaft - verändert werden sollen, sind die Menschen die Subjekte der Geschichte. Normatives Ziel solcher Veränderung sind und bleiben die seit 1945 formulierten Prinzipien der Völkerrechts und der Menschenrechte - "ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion".22

Anmerkungen

1) www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Archiv16/Rede/2008/03/2008-03-18-rede-merkel-vor-der-knesset.html

2) S. unter vielen anderen "Freundschaft und Kritik. Das Manifest der 25"; in: Frankfurter Rundschau, 15. Nov. 2006.

3) Gysi, Gregor: Die Haltung der deutschen Linken zum Staat Israel. Rede in der Rosa-Luxemburg-Stiftung, 14. April 2008. s. RLS Standpunkte Nr. 9/2008.

4) Heuer, Uwe-Jens: Staatsräson statt Völkerrecht; in: Ossietzky Nr. 11/2008. www.ossietzky.net/11-2008&textfile=209

5) Ruf, Werner: Deutschlands langer Weg zur Macht. Emanzipation durch Integration. Geleitwort zu: Rose, Jürgen: Ernstfall Angriffskrieg. Verlag Ossietzky Hannover, 2009, S.9 - 24.

6) Paulsen, Thomas: Machiavelli und die Idee der Staatsräson. Institut für Staatswissenschaften, Universität der Bundeswehr München, IfS-Nachrichten Nr. 2, München 1996.

7) Vgl. auch die klassische Arbeit zu Machivelli von Deppe, Frank: Niccoló Machiavelli: Zur Kritik der reinen Politik. Köln 1987.

8) Sautmann, Richard: Der Krieg und die Staatsräson. Machtpolitik von Machiavelli bis zu den Befreiungskriegen. militaergeschichte.suite101.de/article.cfm/der_krieg_und_die_staatsraeson#ixzz0aX5mF7Kq [27-12-09].

9) Lenk, Kurt: Volk und Staat. Strukturwandel politischer Ideologien im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1971, S.66.

10) S. die brillante Studie von Wette, Wolfram: Militarismus in Deutschland. Geschichte einer kriegerischen Kultur, Darmstadt 2008.

11) Ruf, Werner: La Conception de la Nation en France et en Allemagne; in: Hommes et Migrations Heft 1223, Januar-Februar 2000, S.12 - 19.

12) Crampen, Wilhelm: Der Machtstaatsgedanke bei Heinrich von Treitschke, Köln 1967.

13) encarta.msn.com/dictionary_1861698042/raison_d%E2%80%99%C3%A9tat.html

14) Ruf: La Conception ... a.a.O.

15) S. hierzu u.a. die Stichworte "Staat" in: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, Westdeutscher Verlag Opladen 1971, S.445 - 448 und Wörterbuch der Geschichte, Dietz-Verlag Berlin1983, S.1035 - 1037.

16) Samir, Amin: Überwindet den Kapitalismus. Blätter für deutsche und internationale Politik Nr. 1/2010, S.81 - 96, hier S.94.

17) A. a. O.

18) Vgl. Ruf, Werner: Die neue Welt-UN-Ordnung. Vom Umgang des Sicherheitsrats mit der Souveränität der "Dritten Welt". Münster 1994, insbes. S.86 - 119.

19) Crome, Erhard (Hrsg.): Endstatusverhandlungen ...

20) Bundestagsfraktion DIE LINKE, Arbeitskreis VI - Internationale Politik: Positionspapier zum Nahost-Konflikt, Berlin, 20. März 2009.

21) Amin a. a. O. S.95.

22) Art. 1 Abs.. 3, Charta der Vereinten Nationen.



Werner Ruf (vgl. www.werner-ruf.net ) war von 1982 bis 2003 Professor für internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik an der Universität Kassel. Er ist Vertrauensdozent der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin. Seine Arbeitsgebiete waren und sind u.a.: Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Gesellschaft und Politik im Nahen Osten und in Nordafrika, Politischer Islam.

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