BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

Hochqualifizierte Frauen ohne Erwerbsarbeit

15.02.2004: Drei kleine Portraits

  
 

Forum Wissenschaft 1/2004; Titelbild: E. Schmidt

Gerade Wissenschaftlerinnen haben äußerst selten ungebrochene Erwerbsbiographien. Ungeachtet ihrer hohen Qualifikation, die ja nach öffentlicher Meinung am besten vor Arbeitslosigkeit schützt, ist das »Durchhangeln« von einem Projekt zum anderen, von einer befristeten Stelle zur nächsten, doch eher die Regel denn die Ausnahme. Gerade diese Frauen sind von den neuen Regelungen der Arbeitslosenhilfeverordnung und der Hartz-Gesetzen besonders betroffen nicht nur wegen des Verlustes eines partnerunabhängigen Anspruchs auf soziale Transferleistungen, sondern auch weil ihre notwendigen Rücklagen für beschäftigungslose Zeiten nun gegen sie verwendet werden. Anne Allex sprach mit drei derzeit ohne Erwerbsarbeit lebenden Wissenschaftlerinnen.

Die seit dem 1. Januar 2003 geltende Arbeitslosenhilfeverordnung sieht vor, dass der Freibetrag für privates Vermögen eines Arbeitslosen und seines Ehepartners künftig nicht mehr 520 Euro, sondern nur noch 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr betragen darf. Gleichzeitig wurden mit den so genannten Hartz-Gesetzen I und II die Regelungen der Einkommensanrechnung durch den Wegfall der hypothetischen Arbeitslosenhilfe verändert. Nach Schätzungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind infolgedessen 160.000 Personen zwischen Januar und Juli 2003 aus der Arbeitslosenhilfe gefallen.

Drei hochqualifizierte Frauen ohne Erwerbsarbeit und Einkommen geben über ihre Lebens- und Einkommenssituation Auskunft: Verena Hoppe ist Diplompsychologin mit selbstfinanzierter Zusatzausbildung in Gestalttherapie. Sie ist 50 Jahre alt und lebt allein in Darmstadt. Anne Eberle hat zwei Hochschulabschlüsse in Betriebswirtschaft und Soziologie, außerdem ist sie gelernte Schneiderin. Sie ist 55 Jahre, lebt allein in Dortmund und ist ihrem in Ausbildung befindlichen Sohn unterhaltsverpflichtet. Renate Padrella, 50 Jahre, lebt mit ihrem Ehemann in Berlin in einer noch nicht abbezahlten Eigentumswohnung. Der Ehemann ist für zwei Kinder unterhaltsverpflichtet.

Alle drei Frauen waren vor ihrer jetzigen, finanziell und materiell desaströsen Situation ökonomisch unabhängig von (Ex-)Ehemännern oder Partnern.

Mobil und flexibel

Alle Frauen waren in ihrem Leben in mehreren Stellen und Berufen tätig. Von mangelnder Flexibilität und Mobilität kann nicht die Rede sein. Trotzdem gelang es der einen nie, eine Arbeit in ihrem Beruf zu finden, während eine andere ständig gezwungen war, sich mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen oder unterbezahlter Arbeit durchzuschlagen. Im Prinzip befanden sich zwei der Frauen im permanten Job-Hobbing, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hohe Qualifikationen schützten sie vor prekären Beschäftigungsverhältnissen nicht.

Frau Hoppe hat nach einem durch Halbtagsarbeit finanzierten Studium vier Jahre psychisch kranke Menschen gemeindepsychiatrisch in einem Verein in Frankfurt auf einer dreiviertel Sozialarbeiterstelle betreut. Dort verdiente sie zirka 2000 DM netto. Nach zwei und einem dreiviertel Jahr Erwerbslosigkeit bekam sie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Frauenzentrum Rüsselsheim von August 1999 bis September 2000. Dies war mit 3000 DM netto ihre bestbezahlte und bisher einzige Stelle. Sie war damals mit ihrem Lebensstandard sehr zufrieden und hatte sich zum Beispiel einen »Vorrat« an Kleidung anschaffen können. Dennoch war die zeitliche Begrenzung der Stelle ihr immer gegenwärtig. Eine Psychologenstelle hat sie nie bekommen.

Frau Eberle war von Mai 1995 bis September 1997 als Sachbearbeiterin für Finanzen und Personal in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung befristet beschäftigt. Grund ihrer Einstellung war die Umstrukturierung. Im Jahr 1997 verdient sie netto 1.450 Euro. Abzüglich der Unterhaltszahlung an ihren Sohn standen ihr 1.180 Euro zur Verfügung. Die monatlichen festen Kosten für Miete, Versicherungen, Altersvorsorge, Beiträge an Organisationen, Fahrtkosten, Telefonkosten und eine örtliche Tageszeitung betrugen 650 Euro. Von den verbliebenen 530 Euro für die übrigen Bedürfnisse wie Essen, Kleidung etc. bildete sie eine Rücklage für künftige Unterhaltszahlungen an ihren Sohn, denn im Falle der Arbeitslosigkeit wird der zu zahlende Unterhaltsbetrag nicht reduziert. Ihren damaligen Lebensstandard schätzt sie als ein materielles Auskommen ein. Große Sprünge waren nie drin. Unter Lebensqualität versteht sie materielle Sicherheit, nicht vorrangig einen Achtstundenarbeitstag, denn "acht Stunden malochen am Tag ist zu viel". Es bliebe viel zu wenig freie Zeit für ihre Interessen und für ihre FreundInnen. Die Erwerbsarbeit trug nicht zu ihrem gesundheitlichen Wohlergehen bei. "Materiell entsprach mein Lebensstandard nie dem eines deutschen Durchschnittsverdieners. Urlaub, Auto ebenso Theaterbesuche waren stets Luxus. Vorrang gab ich eher wissenschaftlichen Büchern sowie Literatur- und Kunstbüchern."

Überleben organisieren

Frau Eberle war seit 1977 verheiratet. Als Frau mit Kind waren ihre Chancen am Arbeitsmarkt gleich null. 1992 wurde sie geschieden, im selben Jahr wurde sie ein weiteres Mal arbeitslos. Seitdem war sie gezwungen, in der ganzen Bundesrepublik Lohnarbeit anzunehmen - auch weit unterhalb ihres Gehaltes von 1991. Der Bruttogehaltsverlust im Jahre 1992 betrug mtl. 2500 DM. Nach der Erwerbslosigkeit gelangte sie immer wieder in befristete Beschäftigungen in verschiedenen Städten, verbunden mit Wochenendpendeln. Lange Zeit musste sie für zwei Wohnsitze und zusätzliche Fahrtkosten aufkommen. Sie übte Beschäftigungen aus, die nur teilweise ihrer Qualifikation entsprachen und erheblich unterbezahlt waren. Der Einkommensverlust blieb in den Folgejahren bestehen, die Situation verbesserte sich nie. Im Gegenteil - ihr wurde die materielle Existenzgrundlage schließlich ganz entzogen. Mit 55 Jahren ist sie immer noch gezwungen, ihr Überleben zu organisieren.

Frau Padrella hatte zuletzt sogar eine Stelle in Stuttgart in einem Steuerbüro angenommen und ist nach Berlin zu ihrem Ehemann gependelt. Ihr Nettolohn betrug 1.311,45 Euro. Insgesamt betrug das Haushaltsnettoeinkommen bei beider Erwerbstätigkeit ca. 3.100 Euro pro Monat abzüglich 560 Euro monatlich für die zwei außerhalb des Haushaltes lebenden Kinder ihres Mannes. Beide führen eine Haushaltkasse, in die sie 1:1 einzahlen. Frau Padrella schätzt ihren damaligen Lebensstandard als sehr gut ein. Als Kriterien nennt sie Aufwendungen für die Arbeit, Freizeit, Erholung, Gesundheit, Kinder, Kultur, Sport und Bücher.

Nach den Einbußen an Haushaltseinkommen befragt, zeichnet sich ein ziemlich klares Bild ab. Alle drei Frauen haben zunächst mindestens für ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Die Familie war zu diesem Zeitpunkt nicht davon betroffen, weil der Ehemann der einen Frau arbeitete und der Sohn der anderen Frau in der Ausbildung war.

Frau Hoppe gibt an, dass sie einerseits durch die Vollzeit-ABM mehr Arbeitslosengeld und später auch Arbeitslosenhilfe erhielt als vorher, zuletzt 900 Euro Arbeitslosenhilfe. Dennoch ist der Verlust der ABM-Stelle und der nicht vorhandenen Aussicht auf eine neue Stelle für sie herb. Ihr Versuch, sich als Therapeutin niederzulassen, hatte bisher nicht gefruchtet, da seit 1999 die Gestalttherapie nach dem Psychotherapeutengesetz privat bezahlt werden muss und die momentane Wirtschaftsflaute den Menschen kein Geld übrig lässt, psychologische Beratung oder gar Therapie zu finanzieren.

Anne Eberle erhielt auch erst Arbeitslosengeld und dann -hilfe. Seit Beginn diesen Jahres erhält sie keinerlei Transferleistungen mehr.

Die materiellen Einbußen, die Renate Padrella durch den Verlust ihrer Erwerbsarbeit erleidet, benennt sie nicht. Aber sie gibt an, dass ihr Mann aufgrund der "äußerst intelligenten PDS-Politik" seit dem 01.11.2002 auch arbeitslos und damit Empfänger von Arbeitslosengeld ist. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen erhält sie keine Arbeitslosenhilfe. Dies vorher wissend, hat sie Überbrückungsgeld für einen Existenzgründung für sechs Monate ab 01.03.2003 beantragt und bewilligt bekommen. Seither ist sie selbständig tätig und bemüht sich um Aufträge. Doch bisher ist dies keine tragfähige ökonomische Grundlage. Zur Zeit beträgt das Haushaltseinkommen 1.650 Euro abzüglich 512 Euro für zwei nicht in ihrem Haushalt lebende Kinder.

Notstand ohne Leistungen

Zwei Frauen verloren ihren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenhilfe wegen der veränderten Anrechnungsgrundlage für Vermögen seit 01.01.2003, der dritten ist nach nicht erfolgreicher Existenzgründung als Buchhalterin im einkommenslosen Zustand wegen der Anrechnung des Arbeitslosengeldes ihres Mannes angelangt.

Frau Hoppe erhielt seit dem 15.03.2003 wegen der »plötzlichen« Anrechnung ihrer Lebensversicherung, die sie einst zur Absicherung im Alter abgeschlossen hatte und die fünf Jahre vom Arbeitsamt anerkannt wurde, keine Arbeitslosenhilfe mehr. Vom 15.03.2003 bis zum 08.09.2003 lebte sie von ihrem Dispokredit. "Denn es dauerte sage und schreibe sechs Monate, bis ich nach meiner Klageeinreichung beim Sozialgericht gegen das Sozialamt Darmstadt Sozialhilfe auf Darlehensbasis bekam." Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 31.07.03 hat das Sozialamt die Leistung schließlich Anfang September ausgezahlt. Einen schriftlichen Bescheid des Sozialamtes hat sie bis heute nicht. Frau Hoppe lebt derzeit bis zum Verbrauch ihres eingesetzten Rückkaufwertes ihrer Lebensversicherung von der Sozialhilfe. Dies entspricht (verrechnet) mindestens einem Verlust von ca. 350 Euro monatlich. Und es gibt einen direkten Vorgeschmack auf das ALG II: "Wenn ich meinen Prozess verliere, kann ich mich nur entscheiden, ob ich die Lebensversicherung verkaufe, um damit wieder in den Arbeitslosenhilfebezug zu kommen oder ich gehe aus dem Bezug mit der Unsicherheit, ob ich mich jemals finanziell durchbringen kann. Hinzu kommen meine enormen Schulden beim Sozialamt".

Frau Eberle erhält seit 1. Januar 2003 keine Arbeitslosenhilfe mehr, weil ihre Altersvorsorge die seit Beginn des Jahres zulässigen Vermögen von 200 Euro pro Lebensjahr überschreitet, und weil sie am 1.1.03 das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte. Eine Klage dagegen vor dem Sozialgericht ist anhängig. Da sich die Versicherung so einfach nicht auflösen lässt, erhält sich Frau Eberle derzeit von Darlehen. Mitunter ergibt sich ein kleiner Job als Honorarkraft, daraus erzielte Einkommen reichen aber nicht zum Leben. Ihre monatlichen Festausgaben hat sie auf 600 Euro reduziert, für Haftpflicht- und Hausratversicherung, Warmmiete, Strom, Telefonkosten, ÖPNV-Ticket einschließlich 127 Euro Krankenkassenbeiträgen. Monatliche Ausgaben für Lebensmittel und Kleinkram betragen 250 Euro. Eine Zeitung, Zahlungen für die Altersvorsorge und den Unterhalt an ihren Sohn kann sie nicht mehr aufbringen. Der Sohn muss deshalb neben seiner Berufsausbildung am Wochenende arbeiten gehen. Bei Frau Eberle wurde ein Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt, weil das Schonvermögen bei der Sozialhilfe noch niedriger liegt als bei der Arbeitslosenhilfe. Und Wohngeld ist im Prinzip nur erhältlich, wenn ein Einkommensnachweis vorliegt. Das Wohnungsamt zahlte bisher nicht, sondern verlangte von ihr den Verkauf ihrer alten, nur 1,80 m hohen Eigentumswohnung, für die niemand Interesse hat und wirtschaftlicher Verlust zu befürchten ist.

Frau Padrella will im Jahr 2004 die Steuerberaterprüfung ablegen, um nach bestandener Prüfung als Steuerberaterin selbständig tätig zu werden. Frau Eberle meint, dass sie jetzt schon für den Arbeitsmarkt zu alt sei und es völlig illusorisch sei, dass sie eventuell noch bis zum 67. Lebensjahr Arbeit finden soll, wie es die derzeitige Politik vorgibt. Frau Hoppe will weiter versuchen, ihr Projekt Gestalttherapie voranzureiben und erwartet das Ergebnis ihrer Klage gegen das Arbeitsamt.

Politische Opposition dringend gesucht

Perspektiven sehen die Frauen vor allem in ihrem eigenen gewerkschaftspolitischen Engagement. Sie sind einhellig der Meinung, dass der Handlungsbedarf der Gewerkschaften gegen die Agenda 2010 groß ist und der bisherige Protest nicht ausreicht. Alternativen im politischen Bereich stehen sie skeptisch gegenüber.

Frau Hoppe ist aktiv in der ver.di-Erwerbslosenarbeit auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Sie findet es bedauerlich, dass es keine starke Erwerbslosenbewegung gibt und die DGB-Führung sich sehr bedeckt hält: Für sich sieht sie momentan in dieser Sache nur den Weg, PolitikerInnen telefonisch und brieflich zu beeinflussen, auch mit dem Gesamtverband Deutscher Versicherer tritt sie in Kontakt.

Frau Eberle ist im Bundeserwerbslosenausschuss von ver.di aktiv. Sie meint, dass es nur eine wirkungsvolle Perspektive gibt, nämlich die, sich "mit Betroffenen zusammenschließen und gegen den neoliberalistischen Kurs die Menschen für eine andere Politik und gegen die Ausbeutung stark zu machen." Frau Padrella sieht politische Handlungsfelder in der Arbeitszeitverkürzung und der Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors. Zur entschlossenen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gehören i.E. die Arbeitszeitverkürzung bis zu einer allgemeinen 32-Stunden-Woche, Arbeitszeitkonten und in der Folge eine gerechtere Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Arbeit. Nach ihrer Meinung "ist (dies-d.V.) zwangsläufig erforderlich, da durch die ständige Profitmaximierung der Teil menschlicher Arbeit zwangsläufig zurückgeführt wird." Weiterhin diene ein öffentlicher Beschäftigungssektor der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Er soll durch die Heranziehung von Konzernen und großen Vermögen zur Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens gegenfinanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Reform der Körperschaftsteuer und die konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung bzw. Steuerflucht. Sie meint, dass eigentlich die Träger solcher Kämpfe Gewerkschaften und linke Parteien sein sollten. "Jedoch sind beide in einem katastrophalen Zustand. Die Gewerkschaften sind nichts anderes als der Transmissionsriemen der SPD. Die SPD ist wiederum der Transmissionsriemen der Wirtschaft. Die PDS ist - ausgenommen ein sehr kleiner Teil - der gleiche Misthaufen wie die SPD. Gefragt wäre eine außerparlamentarische Opposition ein linkes Bündnis von Gewerkschaftsteilen, SPD- und PDS- Linken. Jedoch stellt sich dann immer noch die Frage, welche Partei zu wählen wäre."

Anne Allex ist Maschinenbauerin und Diplomökonomin. Sie ist Mitglied im engeren Bundesvorstand des BdWi.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion