BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

Nicht ohne politisches Mandat!

06.01.2016: Studierendenvertretung in Bayern

  
 

Forum Wissenschaft 4/2015; Foto: saster / Photocase.de

Der Zusammenhang von Wissenschaft und Demokratie offenbart sich auch in der Gestaltung der Machtverhältnisse in akademischen Entscheidungsstrukturen. Der Einfluss von Studierenden auf bedeutsame Entscheidungen in der akademischen Selbstverwaltung ist marginal. Immerhin aber gibt es im Konzept der Verfassten Studierendenschaft demokratisch gewählte Vertretungen, die die Interessen der Student*innen zum Ausdruck bringen dürfen. Die Grenzen dieser Vertretungsstrukturen werden regelmäßig ausgereizt, wie Daniel Gaittet ausführt.

Überall in der BRD gibt es sie: Die Verfasste Studierendenschaft. Überall? Nein. Ein Bundesland weigert sich, der Studierendenschaft die nötigen Rechte für einen eigenverantwortlichen Beitrag zu einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft einzuräumen. Richtig. Wir befinden uns in Bayern, dem Bundesland, in dem Demokratie an den Hochschulen und Universitäten noch immer ein Fremdwort zu sein scheint. In den 70er Jahren wurde die Verfasste Studierendenschaft in Bayern und Baden-Württemberg abgeschafft. Im Jahr 2011 brachte der Regierungswechsel in Baden-Württemberg die Wiedereinführung: Die demokratisch gewählte Studierendenvertretung hat nun wieder die gesetzliche Grundlage, um die Interessen der Student*innen wirkungsvoll zu vertreten. Bayern bleibt das einzige Bundesland ohne Verfasste Studierendenschaft.

Bayern bleibt Schlusslicht

Eng verknüpft mit der Forderung nach der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ist die Forderung nach einem politischen Mandat für die Studierendenvertretung. In Bayern hat die Studierendenvertretung laut Hochschulgesetz die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange, die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen sowie die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Student*innen zur Aufgabe. Sie ist in diesem Sinne von der Legislative beauftragt und bevollmächtigt, sprich: mandatiert worden. Gegen die Studierendenvertretung ausgelegt bedeutet dies, dass sie sich nicht zu politischen Fragen äußern darf. Ob diese Fragen eher in das künstlich abgegrenzte Feld der "Hochschulpolitik" oder in die Kategorie "Allgemeinpolitik" fallen, spielt bei dieser Auslegung keine Rolle. An dieser Stelle sei angemerkt, dass diese Trennung und damit die Frage nach dem politischen Mandat erst dann Thema geworden ist, als ein wachsender Teil der Student*innen sich als Opposition zu den herrschenden Verhältnissen verstand. Die Studierendenvertretung wird aber auch durch regelmäßige, demokratische Wahlen legitimiert, also von der Basis der Student*innen bevollmächtigt, in ihrem Namen zu sprechen. Diese Mandatierung durch die Basis orientiert sich nicht an den Einschränkungen durch die Legislative, sondern an den tatsächlichen Interessen junger Menschen in einem demokratischen Staat.

Äußerungen zu studentischen Verbindungen? Verboten

Das Missverhältnis zwischen der Mandatierung durch die Legislative und der Mandatierung durch die Basis der Student*innen existiert nicht nur in Bayern. Es führt immer wieder zu Konflikten. Im Jahr 1997 wurde der Studierendenvertretung in Bremen gerichtlich verboten, sich zu Energiepolitik und Castor-Transporten, allgemeiner Arbeitsmarktpolitik, allgemeiner Verkehrspolitik sowie Ausländer*innenpolitik - soweit sie die Student*innen nicht direkt betrifft - zu äußern (OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97). In diesem Jahr erregte ein weiterer Fall besonderes Aufsehen: Die Studierendenvertretung in Münster wurde juristisch belangt, weil die Fachschaft Geschichte Zeitzeug*innengespräche mit Widerstandskämpfer*innen und KZ-Häftlingen organisierte und Interviews mit selbigen im Semesterspiegel (Zeitschrift der Student*innen in Münster) veröffentlicht wurden (OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1997 - 25 E 265/97). Der AStA in Marburg darf sich seit einem Gerichtsbeschluss im Jahr 1998 nicht mehr gegen studentische Verbindungen und Burschenschaften äußern (VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98). Im selben Jahr wurde dem AStA in Münster verboten, in Anzeigen in der Frankfurter Rundschau die Zuerkennung eines allgemeinpolitischen Mandats zu fordern (OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 25 B 1952/98). Die Liste vergleichbarer Urteile, welche die politische Meinungsäußerung der Studierendenvertretung beschneiden, ist lang. Auffällig ist, dass die Meinungsäußerung nicht nur im Bereich "Allgemeinpolitik", sondern auch in klar dem Feld der "Hochschulpolitik" verortbaren Fragen beschnitten ist. Eine formulierbare Abgrenzung der "legalen" Aufgaben der Studierendenvertretung wirkt unmöglich; die von den Gerichten gezogene Trennlinie erscheint willkürlich. In den meisten Bundesländern wurden die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Studierendenvertretung in den letzten Jahren erweitert. Bayern zählt nicht zu diesen Bundesländern. Diese Erweiterung der gesetzlich festgelegten Aufgaben wirkt Rechtsunsicherheiten bei der politischen Arbeit entgegen, auch wenn sie dadurch nicht vollständig beseitigt werden können. Auch aktuelle Urteile wirken nachgiebiger. So stellte das Verwaltungsgericht Osnabrück im Jahr 2015 fest, dass ein Aufruf gegen PEGIDA als allgemeinpolitisch zu beurteilen und die Grenze des Erlaubten damit überschritten sei. Das Gericht folgerte daraus allerdings keinen Unterlassungsanspruch, da die Verstöße in der Gesamtschau nicht durchweg wiederholt worden seien (VG Osnabrück, 21.07.2015 - 1 A 4/15).

Hochschulen und Universitäten sind politische Räume

Hochschulen und Universitäten sind, wie alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, politische Räume. Sie sind nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen und Konflikten isoliert. Gleiches gilt für die Studierendenschaft. Selbstverständlich ist es die Aufgabe einer Studierendenvertretung, die Interessen der Student*innen zu vertreten - auch die politischen. Welche das sind, beziehungsweise sein dürfen, sollte aber nicht vor Gericht entschieden werden. Die Basis der Student*innen formuliert durch regelmäßige demokratische Wahlen, zu denen verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Programmen antreten, ihren politischen Willen. Sie beauftragt dadurch ihre Vertretung mit verschiedenen Aufgaben. Eine Unterscheidung zwischen "Hochschulpolitik" und "Allgemeinpolitik" findet hier - anders als vor Gericht - nicht statt. Deshalb ist es nötig, den Spielraum, den die Legislative der Studierendenvertretung gibt, möglichst groß zu halten. Alles andere führt zu einer Kriminalisierung der Vertreter*innen, die mit der Durchsetzung der Interessen der Student*innen beauftragt wurden. Deshalb ist die Forderung nach einem politischen Mandat bei der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern elementar. Unabhängig davon, wie nah oder fern diese scheint.


Daniel Gaittet studiert in Regensburg und ist gewähltes Mitglied im Vorstand des BdWi. * Dieser Beitrag ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Artikels des Autors in der Zeitschrift der GEW Bayern: Die demokratische Schule 10/2013: 10-11.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion