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Klaus Holzkamp

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Stipendien - ein Zukunftsmodell?

  
 

Forum Wissenschaft 3/2011; Foto: Sven Hoffmann – Fotolia.com

Spätestens mit der Einführung des Deutschlandstipendiums ist die Debatte um diese Form der Studienförderung wieder entbrannt. Forderungen werden laut, das BAföG durch Stipendien zu ersetzen. Moska Timar beleuchtet die Wirkung und Funktion von Stipendien und stellt dar, warum das BAföG als bildungspolitisches Instrument vorzuziehen ist.

Der Ausbau des Stipendiensystems in Deutschland ist eine immer wiederkehrende Forderung hochschulpolitischer Akteur*innen. Oftmals wird der US-amerikanische Raum als Vorbild für ein engmaschiges Netz von Stipendien und - daraus abgeleitet - einer sozial durchlässigen Bildungsbeteiligung angeführt. In Deutschland wird die Debatte auch dadurch beflügelt, dass Studierende in der Regel mehrere Finanzierungsquellen benötigen, um ihren Bedarf zu decken. Der Anteil der Studierenden, die ein Stipendium erhalten, ist hingegen mit rund 3% vergleichsweise gering.1 Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde das Ziel formuliert, den Anteil der Studierenden, die durch Stipendien gefördert werden, langfristig auf 10% zu steigern. Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat zwischen 2004 und 2009 den Etat für die Förderung begabter Studierender von rund 80 Mio. jährlich auf 132 Mio. Euro erhöht, was einer Steigerung um etwa 60% entspricht. Spätestens mit der Einführung des nationalen Stipendienprogramms im Oktober 2010, welches eine Mittelbereitstellung von rund 300 Mio. Euro jährlich bedeutet, ist klar, dass die Förderung ausgewählt ›begabter‹ Studierender im Fokus der Politik liegt. Erklärtes Ziel ist es, mit dem Deutschlandstipendium "neben dem BAföG, bedarfsgerechten Bildungsdarlehen und den Stipendien der Begabtenförderungswerke, die vierte Säule der Studienfinanzierung" zu etablieren. Damit soll "ein weiterer wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland geschaffen werden."2

Es ist daher zu bewerten, ob der Ausbau des Stipendienangebots ein tragbares Zukunftsmodell der Studienfinanzierung ist. Dazu müssen die Ziele definiert werden, die man an eine Studienfinanzierung stellt. Ein formuliertes Ziel ist laut Annette Schavan die Bildungsgerechtigkeit, doch stellt sich die Frage, was man darunter verstehen soll und ob Stipendien diesem Anspruch genügen.

Bildungsgerechtigkeit und Studienfinanzierung

Die Deutungshoheit über den Begriff "Bildungsgerechtigkeit" ist schwer umkämpft; so wird der Begriff oft mit "Leistungs-" und "Begabungsgerechtigkeit" gleichgesetzt. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass Gerechtigkeit in der Bildung dann erreicht werde, wenn sich alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und soziokulturellem oder monetärem Hintergrund frei nach ihren Potenzialen bilden und entwickeln können. Die gleichen Zugangschancen zum Studium müssen aber nicht nur formal, sondern auch real gewährleistet sein.

Ein Indikator für Bildungsgerechtigkeit im Hochschulbereich wurde 2007 im Kommuniqué von London3 von Hochschulminister*innen der am Bologna-Prozess beteiligten Länder festgehalten: Hochschulen sollen ein Abbild der Gesellschaft sein, in dem sich die Zusammensetzung der Gesamtgesellschaft widerspiegelt. Um Bildungsgerechtigkeit und den Abbau von sozialer Ungleichheit zu erzielen, soll der Zugang zum Studium unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Dies ist jedoch nicht selbstverständlich und soziale Durchlässigkeit keineswegs die Regel im deutschen Bildungswesen.

Die Studierchance steigt erheblich, wenn die Eltern die Hochschulreife besitzen. Auch der soziale Status spielt eine wichtige Rolle: Kinder aus Selbständigen- und Beamtenfamilien, in denen mindestens ein Elternteil studiert hat, haben eine etwa fünf Mal so hohe Studierchance wie Kinder aus Arbeiterfamilien. Im 11. Studierendensurvey wird festgestellt, dass die "Bildungsvererbung" eines Studiums und somit die akademische Reproduktion in allen Fächergruppen zugenommen habe.4 Im Ergebnis sind an deutschen Hochschulen bestimmte soziale Herkunftsgruppen deutlich unterrepräsentiert, vor allem junge Erwachsene aus hochschulfernen Schichten und einkommensschwachen Familien, aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund. Vom Ideal der Bildungsgerechtigkeit ist man hier also weit entfernt, denn es zeigen sich bei der Beteiligung an Hochschulbildung erhebliche Defizite bei der Chancengleichheit und Chancenwahrnehmung. Es besteht offensichtlich ein enger Zusammenhang zwischen Bildungschancen und sozialer Herkunft. Die soziale Selektivität beginnt bereits bei der frühkindlichen Erziehung und verstärkt sich in Schule und Hochschule. Die Mechanismen, die zum Greifen kommen, sind vielfältig und vor allem bei den Übergängen der Bildungsstufen auszumachen. Man spricht vom Bildungstrichter, wenn man die Mehrfachselektion beschreibt, in der sich die Chancen von Nichtakademikerkindern an den Übergängen verengen.

Die herkunftsbedingte soziale Selektivität im Bildungssystem muss auf dem gesamten Bildungsweg bekämpft werden. Besonders sollte hier aber auf die Übergänge und die damit einhergehenden Hürden geachtet werden, da an dieser Stelle ›ausgesiebt‹ wird. Beim Übergang von der Schule zur Hochschule spielen die Möglichkeiten der Studienfinanzierung bei der Entscheidung für oder gegen ein Studium eine große Rolle. Gut drei Viertel (77%) der ›Studienverzichter‹ gaben als Grund an, dass "die nötigen finanziellen Voraussetzungen" fehlen würden. Weitere 73% sagten aus, ihnen widerstrebe es, sich für einen Studienkredit oder das BAföG zu verschulden. 5 Bei Jugendlichen aus einkommensschwachen und hochschulfernen Schichten fallen diese Gründe noch stärker ins Gewicht. Arbeiterkinder verzichten trotz guter Noten häufiger auf ein Studium, weil es ihnen an finanzieller und ideeller Unterstützung im Elternhaus, aber auch an Selbstvertrauen und grundlegenden Informationen fehlt. Die weitaus meisten Studierenden (85%) bestreiten ihre Lebenshaltungskosten über eine Mischfinanzierung. Die drei wichtigsten Quellen sind derzeit nach wie vor die finanzielle Unterstützung durch das Elternhaus, das BAföG und der eigene Verdienst durch Erwerbstätigkeit. Der Anteil der Studierenden, die durch das BAföG gefördert werden, beträgt ca. 30%.

Die Rolle der Studienfinanzierung ist im Zusammenhang einer zu ermöglichenden Bildungsgerechtigkeit nicht zu unterschätzen, da Finanzierungsmöglichkeiten mit darüber entscheiden, wer an deutschen Hochschulen studiert und wie die soziale Zusammensetzung an den Hochschulen aussieht.

Auswahl nach ›Leistung und Persönlichkeit‹

Es gibt in der Bundesrepublik eine Vielzahl unterschiedlicher Förderungsstipendien. Die zwölf bundesweit tätigen Begabtenförderungswerke, welche das gesellschaftliche Spektrum widerspiegeln sollen6, erhalten Steuergelder, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf die einzelnen Stiftungen verteilt werden. Neben diesen bieten auch Privatpersonen und Unternehmen Stipendien an. Um in die Gunst einer Förderung zu kommen wird eine umfangreiche Bewerbung erwartet, an die sich ein mehrstufiges Auswahlverfahren anschließt. Der*die Stipendiat*in erhält im Falle einer geglückten Bewerbung nicht nur eine finanzielle Förderung - monatliches Stipendium, Büchergeld, Zuschüsse für Studienaufenthalte im Ausland, Sprachkurse - sondern wird auch ideell durch ein vielfältiges Angebot von Seminaren, Tagungen und Workshops gefördert. Nicht zuletzt das engmaschige Netzwerk von anderen Stipendiat*innen, Ehemaligen, Vertrauensdozent*innen und Tutor*innen ist bei der Karriereplanung von großem Vorteil. Bei einer solchen Ansammlung von Vorteilen ist zwingend zu betrachten, wem diese Förderung zu Gute kommt.

Den Stiftungen ist gemein, dass sie Studierende fördern, die zu den Leistungsbesten gehören und sich in ihrem Sinne engagieren. Die vom Bildungsministerium vorgeschriebenen Basiskriterien für die Begabtenförderungswerke sind klar: Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen müssen. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet.7 Soziale Kriterien sind nicht Bestandteil der Basiskriterien.

Das Kriterium der geforderten überdurchschnittlichen Leistungen bewirkt, dass vorangegangene strukturelle Benachteiligung nicht aufgehoben wird und ungleiche Chancen unausgeglichen bleiben. Wer aufgrund von sozialer Benachteiligung höhere Hürden überwinden muss und somit die geforderte Leistung nicht erreicht oder länger braucht, weil der Zugang zu bestimmten Bereichen schwerer fällt, hat kaum eine Chance, die Stipendienkriterien zu erfüllen. Das auf dem ersten Blick sozial durchlässigere Kriterium ›Persönlichkeit‹, welches oft mit der Forderung nach ehrenamtlichem Engagement verknüpft wird, gestaltet die Stipendienvergabe nicht weniger selektiv: Eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung unter Schüler*innen und Studierenden zwischen 14 und 24 Jahren ergab, dass sie immer weniger Zeit für ehrenamtliches Engagement finden: Die Entwicklung ist negativ, doch die Bereitschaft sich zu engagieren ist gestiegen, so dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht an Motivation, sondern an der Zeit fehlt.8 Studierende, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen, können ehrenamtliches Engagement faktisch zeitlich nicht leisten. Eine große Rolle spielen dabei das verschulte Bachelor-/Masterstudium und die verkürzte gymnasiale Schulzeit. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Engagement nur als Leistung gewertet wird, wenn es den Vorstellungen der auswählenden Personen und Stiftungen entspricht und beispielsweise institutionalisiert stattgefunden hat. Insbesondere Migrant*innen engagieren sich häufig im nicht erfassten informellen Bereich außerhalb von Vereinen und Verbänden.

Hinzu kommt, dass auch im Auswahlverfahren selbst Mechanismen greifen, die eine Selektionswirkung entfalten. Dies betrifft insbesondere Auswahlgespräche und Gruppendiskussionen. Hier sind die Antworten nicht objektiv miteinander vergleichbar, sodass unbewusste und subjektive Einschätzungen der Auswahlkommission an Bedeutung gewinnen. Diese ist in der Regel von Menschen aus der oberen sozialen Schicht besetzt, welche eher einen Habitus abfragen, der ihnen, bedingt durch ihre eigene Sozialisation, nahe steht. Derartige Mechanismen lassen sich mit dem Habitus-Konzept von Bourdieu erklären und wurden zudem durch viele weitere sozialwissenschaftliche Studien belegt.

Cui Bono?

Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) untersuchte 2009 die soziale Herkunft der rund 20.000 Stipendiaten der staatlich geförderten Begabtenförderungswerke.9 Das soziale Profil der Geförderten wurde hierbei anhand von bildungsbezogenen und sozio-ökonomischen Merkmalen untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Gemessen an den Bildungsabschlüssen der Eltern kommen Stipendien überdurchschnittlich häufig den Kindern gut verdiendender Akademiker*innen zugute. In mehr als 70% der Elternhäuser haben Vater und/oder Mutter eine Hochschulreife erworben, in zwei Dritteln der Herkunftsfamilien hat mindestens ein Elternteil ein Hochschulstudium abgeschlossen.

Werden Bildung und Berufsstatus der Eltern als Kriterium einbezogen, so hat weniger als jede*r zehnte Stipendiat*in eine sogenannte "niedrige soziale Herkunft". Mehr als die Hälfte der Geförderten sind Kinder beruflich erfolgreicher Akademiker*innen.10 Auch hier sind Arbeiterkinder seltener anzutreffen, sie schaffen es kaum in den Kreis der Geförderten. Damit ist die Stipendienvergabe sozial noch selektiver als der Hochschulzugang an sich. Dies liegt auch an den beschriebenen Kriterien. Der fehlende Rechtsanspruch bei Stipendien macht darüber hinaus eine verlässliche Studienplanung unmöglich. Während des Studienverlaufs ist unsicher, ob man weiter gefördert wird oder ob die Förderung aufgrund fehlender Leistungsnachweise eingestellt wird. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Menschen aus finanzschwachen Familien massiv verunsichert sind: Wenn die materiellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird eine Bildungsbeteiligung erschwert.

Reform des Stipendiensystems?

Aufgrund der zunehmenden Kritik an der sozial selektiven Vergabe von Stipendien wird von verschiedenen Seiten gefordert, nicht nur nach Leistungsaspekten auszuwählen, sondern auch soziale Kriterien anzulegen. Doch kann man das Stipendiensystem so reformieren, dass es auch nach den Kriterien der Bildungsgerechtigkeit zukunftsfähig ist?

Das Wesen von Stipendien ist, dass die Geförderten handverlesen ausgewählt werden, wobei ein klarer Zielkonflikt zwischen akademischer Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit besteht. Es findet keine Breitenförderung statt, sondern bestehende Eliten werden reproduziert. Stipendien treiben die Konkurrenz unter den Studierenden voran, denn es werden diejenigen gefördert, die sich gut bzw. besser gegen die (potenziellen) Mitbewerber*innen durchsetzen können. Stipendien sind dadurch ein hochselektives Instrument, welches soziale Ungleichheiten verschärft und keinen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit im Sinne einer breiten Bildungsbeteiligung leistet.

Ein Ausbau des Stipendienwesens birgt die Gefahr eines Rückzuges des Staates aus der Verantwortung, das Studium unabhängig von Leistungskriterien zu ermöglichen. An dieser Stelle stellt sich die Systemfrage: Wollen wir als Gesellschaft ein Studium ermöglichen, ohne auf vorangegangene Leistungen und vermeintliche Begabungen zu pochen oder finanzieren wir eine Elite, welche eigentlich auch ohne finanzielle Förderung auskommen würde? Ein Zukunftsmodell der Studienfinanzierung muss den sozialen Ansprüchen einer Wissens- und Informationsgesellschaft genügen. Dafür ist ein bedarfsgerechter Ausbau einer rechtlich garantierten Studienfinanzierung, welche unabhängig von Leistungskriterien und Auswahlverfahren greift, vonnöten. Dies kann nur durch eine staatliche Finanzierung, die mit dem Rechtsanspruch auf eine bedarfsdeckende finanzielle Förderung verknüpft ist, erreicht werden.

Ein bewährtes Instrument der Studienfinanzierung ist das BAföG, da es der sozialen Selektivität im deutschen Hochschulsystem entgegenwirkt. Damit trägt es dazu bei, die Bildungsbeteiligung zu erhöhen.11 Das Ziel des BAföG war es, jedem und jeder, unabhängig vom sozialen Status, eine Hochschulausbildung zu ermöglichen und die soziale Öffnung der Hochschulen voranzutreiben. Diese Förderung ist als Rechtsanspruch und unabhängig von Leistungskriterien zu sehen. Dies bietet eine gute Grundlage, muss allerdings weiterentwickelt werden. So wurde das BAföG ursprünglich als Vollzuschuss gewährt und muss mittlerweile zur Hälfte zurückgezahlt werden. Die Angst vor Verschuldung hält aber potenzielle Studierende ab, so dass auch hier ein schuldenfreies Studium durch eine staatlich ausfinanzierte Förderung, die ohne Darlehensanteil auskommt, ermöglicht werden muss. Ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Verbesserung des BAföG ist die Bedarfsdeckung. Der Bedarf muss regelmäßig errechnet und automatisch angepasst werden, um ein Studium ohne finanzielle Nöte möglich zu machen. Im Sinne des lebenslangen Lernens muss außerdem die Altersgrenze abgeschafft werden. Dies sind nur einige Ansätze, die beschreiben, dass das BAföG reformiert werden muss. Langfristig ist ein Ausbau zum elternunabhängigen BAföG anzustreben, so dass ein selbstbestimmtes Studium ohne finanzielle Abhängigkeit von den Eltern möglich ist.

Bis dieser Ausbau der Breitenförderung nicht abgeschlossen ist, darf der Fokus staatlicher Betätigung im Feld der Studienfinanzierung nicht auf Stipendien liegen, da diese nicht dazu geeignet sind gesellschaftliche, ökonomische und familiäre Defizite auszugleichen. Im Gegenteil, sie versagen denjenigen die chancengleiche Teilhabe, welche an Hochschulen ohnehin unterrepräsentiert sind. Somit führt ein Ausbau des Stipendiensystems nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sondern steht in Konkurrenz zum Ausbau der Breitenförderung und ist daher kein geeignetes Zukunftsmodell der Studienfinanzierung.

Anmerkungen

1) Wolfgang Isserstedt / Elke Middendorff / Maren Kandulla / Lars Borchert / Michael Leszczensky, 2010: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2009. 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bonn/Berlin

2) Grußwort von Annette Schavan auf www.deutschland-stipendium.de/de/1751.php , Zugriff am 01.07.11

3) Vgl. bologna.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/elearning/2007_London_Communique_German.pdf , Zugriff am 01.07.11

4) Michael Ramm / Frank Multrus, 2010: Studiensituation und studentische Orientierungen. 11. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn/Berlin

5) Christoph Heine/Heiko Quast / Mareike Beuße, 2010: "Studienberechtigte 2008 ein halbes Jahr nach Schulabschluss. Übergang in Studium, Beruf und Ausbildung", in HIS Hochschul-Informations-System GmbH: Forum Hochschule, März 2010, 2

6) Neben den parteinahen Stiftungen gibt es auch kirchen- und gewerkschaftsnahe Stiftungen.

7) Vgl. www.stipendiumplus.de/de/156.php , Zugriff am 13.8.11

8) Sibylle Picot, 2010: Jugend in der Zivilgesellschaft. Freiwilliges Engagement Jugendlicher von 1999 bis 2009. Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung (Hg.), Gütersloh, www.stipendiumplus.de, 9

9) Elke Middendorff / Wolfgang Isserstedt / Maren Kandulla, 2009: Das soziale Profil in der Begabtenförderung. Ergebnisse einer Online-Befragung unter allen Geförderten der elf Begabtenförderungswerke im Oktober 2008. HIS Projektbericht, Hannover

10) Ebd. 4

11) Vgl. Isserstedt u.a. 2010, 288ff


Moska Timar war Mitglied im Vorstand des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs). Sie studiert Sozialökonomie an der Universität Hamburg.

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