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Klaus Holzkamp

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Das Familienbild des BAföG

  
 

Forum Wissenschaft 3/2011; Foto: Sven Hoffmann – Fotolia.com

Das BAföG soll allen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Ausbildung oder Studium ermöglichen. Leistungen nach dem BAföG richten sich dabei nach dem "Grundsatz der Familienabhängigkeit".1 §11, Abs.2 regelt, dass auf den jeweiligen Bedarf des/der Antragstellenden "Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen [sind]". Diese Herangehensweise ist für den deutschen Sozialstaat typisch: Das Familienbild einer füreinander sorgenden Familie bestimmt die Ausgestaltung sozialstaatlicher Regelungen, wie Jana Schultheiss aufzeigt.

Der "Grundsatz der Familienabhängigkeit" des BAföG entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Dieses zählt neben dem Solidaritätsprinzip und dem Personalitätsprinzip zu den "wichtigsten Gestaltungsprinzipien des deutschen Sozialstaates"2. Während Solidarität mit den Mitmenschen und die Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen, die Grundlage für jedwede Sozialpolitik bildet, besagt das Personalitätsprinzip im Kern, dass Sozialleistungen individuell zugeteilt werden. Das Subsidiaritätsprinzip, welches als wesentliches Element aus der katholischen Soziallehre abgeleitet wurde, kann nun als vermittelndes Element zwischen den beiden Prinzipien der Solidarität und der Personalität verstanden werden, da es die individuelle und die gesellschaftliche Verantwortung miteinander verbindet.3 Es wird nach Lampert und Althammer wie folgt definiert: "Es verlangt einerseits, daß kein Sozialgebilde Aufgaben an sich ziehen soll, die der Einzelne oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft und Verantwortung mindestens gleich gut lösen können wie die größere Einheit; andererseits verlangt es, daß die größeren Sozialgebilde den kleineren die Hilfe und Förderung angedeihen lassen, die die kleineren Gebilde brauchen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können".4 Übertragen auf die Regelungen des BAföG bedeutet dies, dass die Auszubildenden zunächst versuchen müssen, aus eigener Tasche mit ihrem Einkommen und Vermögen für die Ausbildung aufzukommen. Ist ihnen dies nicht möglich, sind die EhegattInnen oder LebenspartnerInnen und dann die Eltern - jeweils als nächst größere Sozialgebilde - finanziell heranzuziehen. Erst wenn danach immer noch nicht ausreichend Mittel vorhanden sind um die Ausbildung zu finanzieren, greift der Staat - über das BAföG - unterstützend ein. Die Ausbildungsförderung in Deutschland ist daher partner- und elternabhängig. Unterstellt wird implizit, dass die Partnerschaft eine Art Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, die Einkommen und Ausgaben gemeinsam betreibt. Ferner wird unterstellt, dass die Familie füreinander finanziell einzustehen hat, und zwar unabhängig von der Frage der sozialen Beziehung der entsprechenden Personen, da diese finanziellen Zuwendungen gesetzlich geregelt sind (Unterhaltsrecht). Innerfamiliäre Abhängigkeiten und Interessenskollisionen werden dabei ausgeblendet, dies gilt sowohl für ökonomische Abhängigkeiten zwischen den Geschlechtern als auch zwischen (erwachsenen) Kindern und Eltern. Die/der Einzelne wird in Notlagen, wie etwa Arbeitslosigkeit, zunächst in private Abhängigkeiten gedrängt. Ein Sozialsystem mit einer umfassenden, eigenständigen Absicherung von Individuen scheint in weiter Ferne.

Ein zentrales Problem des Subsidiaritätsprinzips besteht nach Christoph Butterwegge in seiner Anknüpfungsfähigkeit zur Politik von Sozialkürzungen. Denn mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip lassen sich (sozial-)staatliche Aufgaben auf ein Individuum und sein familiäres Umfeld verlagern und damit kürzen: Die Forderung nach mehr ›Eigenverantwortung‹ der BürgerInnen war und ist ein zentrales Schlagwort beim neoliberalen Um- und Abbau des Sozialstaates. Ein weiteres Problem sieht Butterwegge darin, dass die größeren Sozialgebilde den kleineren zwar helfen müssen, sie aber solange damit warten können, bis ›erwiesen‹ ist, dass diese die Hilfe unbedingt benötigen.5 Ein Fakt der insbesondere bei der Sozialhilfe bzw. HartzIV ein großes Problem für die Betroffenen darstellt.

Subsidiaritätsprinzip und ALGII

Die Regierung Schröder hat unter dem Schlagwort ›Agenda 2010‹ erhebliche Veränderungen des Sozialsystems durchgesetzt. Dazu gehörte unter anderem die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II (›HartzIV‹) - geregelt im Sozialgesetzbuch II (SGBII). Damit verbunden waren erhebliche Leistungskürzungen für einen großen Teil der Betroffenen. Für die vorliegende Fragestellung von Interesse ist das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft. Dieses Rechtskonstrukt basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip und geht davon aus, dass Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und besondere persönliche oder familiäre Beziehungen zueinander haben in finanziellen Notlagen füreinander einstehen müssen. Wer über eine Bedarfsgemeinschaft versorgt ist, gilt demnach nicht als hilfsbedürftig gegenüber dem Staat und hat somit auch kein Recht auf Leistungen nach dem SGBII. Da innerpartnerschaftliche und innerfamiliäre Entscheidungsmacht auch von der Verfügbarkeit über finanzielle Mittel abhängt, verschärft das Konstrukt Bedarfsgemeinschaft die Abhängigkeit zusätzlich. Abhängigkeiten sind für Frauen und Männer problematisch. Bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt (hohe Teilzeitquoten, geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede, horizontale und vertikale Segregation) führen aber dazu, dass durch die Regelungen des Arbeitslosengelds II insgesamt traditionelle geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen verfestigt werden. So sind bei einer Erwerbslosigkeit eines/einer PartnerIn faktisch mehr Männer dazu in der Lage über ihr eigenes Existenzminimum hinaus die Partnerin mitzuversorgen als umgekehrt. Somit werden Frauen durch die Anrechnung des Partnereinkommens häufiger in ökonomische Abhängigkeit von ihrem Partner gedrängt als Männer. Zudem fallen Personen, die aufgrund der Anrechnung von PartnerInneneinkommen von finanziellen Leistungen des SGBII ausgenommen werden, auch nicht unter die Förderungs- und Aktivierungsmaßnahmen des Gesetzes. Dies kann mit Blick auf die immer weiter verschärften Zumutbarkeitsregelungen und ständige Überprüfungen der Hilfsbedürftigkeit zwar mitunter eher als Verschonung angesehen werden, macht jedoch die dem Gesetz zugrunde liegenden Vorstellungen über das gesellschaftliche Zusammenleben nochmals deutlicher: Wenn eine Person familiär versorgt ist, muss der Staat keine Leistung für sie zahlen und ihre (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt wird nicht mehr als staatliche Aufgabe gesehen. Der im deutschen Sozialstaatssystem nur allzu gut bekannte männliche Alleinernährer und die dazugehörige wohl versorgte Hausfrau lassen grüßen.6

Familie und Staat

Schon seit der Spätantike wird die Familie als konstitutives Element des Staates angesehen und ihre innere Verfasstheit in Analogie zum Staat gesetzt. Hieraus entwickelte sich "[m]it dem Aufkommen der neuzeitlichen Nationalstaaten [...] auch die Idee von der staatstragenden Bedeutung konservativer Familienpolitik", in der die "Konservierung traditioneller Familienverhältnisse [...] als Prämisse der Beständigkeit des [National-]Staatlichen [gilt]".7 Familie hat demnach elementare Bedeutung für das Bestehen des Staates. Dabei werden der Familie8 im heutigen System des Sozialstaates verschiedene Funktionen zugesprochen. Üblicherweise handelt es sich um die Reproduktionsfunktion (Sicherung der Bevölkerung durch Zeugung von Nachwuchs), die Sozialisationsfunktion (Erziehung und Ausbildung des Nachwuchses), die Solidaritätssicherungsfunktion (Sicherung der Solidarität zwischen den Generationen) und um die Regenerationsfunktion (Erholung der einzelnen Familienmitglieder). Aus diesen Funktionen lassen sich auch die Ziele staatlicher Familienpolitik ableiten: So können grundsätzlich ökonomische, bevölkerungspolitische, sozialpolitische oder emanzipatorische Motive eine Rolle spielen.9 Die aktuelle deutsche Familienpolitik wird stark an den Zielen einer stabilen Bevölkerungs- und Arbeitskräfteanzahl ausgerichtet. Dies wird etwa über Debatten, die die hohe Kinderlosigkeit von Akademikerinnen problematisieren, deutlich.

Bei der konkreten Ausgestaltung familienpolitischer Maßnahmen und Instrumente stellt sich immer wieder die Frage nach den Aufgaben der Familie in Abgrenzung zu den Aufgaben des Staates. Dies gilt auch für die Stellung junger Erwachsener, die sich in Ausbildung befinden. Aus progressiver Sicht kann für eine weitreichende familiäre Unabhängigkeit argumentiert werden, da die finanzielle Unterstützung durch die Eltern mit einer Einflussnahme - beispielsweise auf die Wahl des Studienfaches - oder Druck einhergehen kann. Wünschenswert wäre ein direktes Recht (ohne den Weg über die Familie) auf staatliche Unterstützung in Notlagen für alle Menschen ab der Volljährigkeit. Aus der Perspektive einer größeren Unabhängigkeit von der Familie sind auch die Regelungen des Kindergeldes (für volljährige Kinder) in Deutschland kritisch zu hinterfragen. Das Kindergeld ist im europäischen Vergleich eher hoch und wird relativ lange gezahlt - im Falle einer Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Statt dieser Leistung, die an die Eltern ausgezahlt wird, wären Leistungen zur Unterstützung des/der jungen Erwachsenen denkbar, die direkt an die Betroffenen gezahlt würden und somit in ihrer freien Verfügbarkeit stünden. Als Konsequenz daraus müsste jedoch gleichzeitig die Unterhaltspflicht der Eltern zur Finanzierung der (Erst-)Ausbildung ihrer Kinder über die Volljährigkeit hinaus in Frage gestellt werden.10

Die Frage der Unabhängigkeit stellt sich jedoch nicht nur beim Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern (und der Kinder zu ihren Eltern, sofern diese im Pflegefalle der Eltern haftbar gemacht werden können), sondern auch innerhalb einer Partnerschaft: Einerseits ist hier das Ehegattensplitting zu nennen, da es die Ehe mit einer Wirtschaftsgemeinschaft gleichsetzt und die Allein- oder Hinzuverdienerehe subventioniert. Andererseits gilt dies auch in Fällen von Arbeitslosigkeit. Überspitzt formuliert sollte auch die Ehefrau eines Einkommensmillionärs im Falle einer Erwerbslosigkeit ein individuelles Recht auf die staatlichen Leistungen haben (bzw. perspektivisch auf eine besser ausgestaltete Leistung). Dieses Recht sollte eben nicht von ihrer privaten Beziehung abhängig sein, sondern sich aus ihrer Rolle als individuelle, erwachsene, mündige Bürgerin ergeben.

Progressive Veränderungen

In der idealtypischen Kategorisierung der modernen Wohlfahrtsstaatsforschung nach Esping-Andersen zählt (West-)Deutschland zu den konservativ-korporatistischen Regimen (in Abgrenzung zum sozialdemokratischen und liberalen Modell). Dieses Regime, das einem gewissen Einfluss der Kirche unterliegt, impliziert ein traditionelles Familienbild: Während Kindertageseinrichtungen kaum ausgebaut sind, setzten familienpolitische Leistungen Anreize zur Mutterschaft.11 Eine Weiterentwicklung des Sozialsystems in Deutschland kann sich dabei Anleihen aus den sozialdemokratischen Systemen nach Esping-Andersen nehmen: "Das universale sozialdemokratische Regime [...] ist von seinem Ansatz her gleichheitsorientiert und emanzipatorisch, setzt also in Fragen der familialen Funktionserfüllung weniger bei der Institution Familie, sondern bei den Rechten und Möglichkeiten von Individuen an."12 Denn aus progressiver Sicht ist ein Sozialsystem erstrebenswert, das bei einzelnen Personen ansetzt, unabhängig von ihren privaten Beziehungen. Dieses muss sowohl Kindern reicher Eltern ein Studium ermöglichen als auch der Millionärsehefrau eine eigenständige, umfassende soziale Sicherung. Gleichzeitig muss aber auch das Steuersystem deutlich gerechter ausgestaltet werden und die reichen Eltern und Ehemänner entsprechende Steuern an den Staat zahlen. In diesem Rahmen müsste die gemeinsame Besteuerung von EhepartnerInnen in eine Individualbesteuerung transformiert und die damit einhergehende steuerliche Begünstigung von Ehepaaren abgeschafft werden. Zudem müssen wohlhabende Personen durch eine Vermögenssteuer zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und die Erbschafts- sowie Schenkungssteuer ist systematisch auszubauen, da nur so ungleichen Startchancen entgegengewirkt werden kann.

Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme mit einer stärkeren Orientierung am Personalitätsprinzip läuft jedoch Gefahr, Anknüpfungspunkte für neoliberale Politiken zu liefern. So darf Unabhängigkeit von der Familie nicht mit einer weiteren Individualisierung privater Risiken verwechselt werden. Leistungen und Ansprüche sollen nicht gestrichen, sondern umgestaltet und von der Familie auf den Staat übertragen werden. Die Grenze zwischen neoliberalen Kürzungen einerseits und einem progressiven Ausbau des Systems andererseits kann mitunter schmal sein.13 Eine (vermeintliche) Transformation des bestehenden Systems darf nicht nur zur einseitigen Leistungskürzung führen. So sind etwa die Verkürzungen der Zahlung des Kindergelds bei Ausbildung vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das 25. Lebensjahr in Deutschland sowie in Österreich14 nicht im oben beschriebenen progressiven Sinne zu verstehen, da sie lediglich eine Leistungskürzung bedeuten, der keine andere, neue Leistung für die Kinder in Ausbildung entgegensteht.

Zusammenfassend muss es demnach darum gehen, die Verantwortung für biografische Risiken und für Bildungsgänge stärker dem Staat und weniger der Familie aufzubürden, gleichzeitig muss das Steuersystem so reformiert werden, dass Besserverdienende und Wohlhabende angemessen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen.

Anmerkungen

1) Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2010: Das neue BAföG. Informationen zur Ausbildungsförderung, Flyer, Bonn / Berlin

2) Christoph Butterwegge, 2006: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden, 32

3) Vgl. zu diesem Absatz Butterwegge, ebd.

4) Heinz Lampert / Jörg Althammer, 2001: Lehrbuch der Sozialpolitik, 6. überarb. Auflage, Berlin / Heidelberg, 422

5) Butterwegge 2006: 34

6) Vgl. zu diesem Absatz: Jana Schultheiss, 2009: "Die Rückkehr zur versorgten Hausfrau? HartzIV aus frauenpolitischer Sicht", in: Prager Frühling, Nr. 4/ 2009, 10-11

7) Eva Kreisky, (o. J.): Paradise lost: Das patriarchale Familienmodell in der Krise? Wie mit Familie (Geschlechter-)Politik gemacht wurde/wird. Wie frauenorientierte Familienpolitik zu konzeptualisieren wäre, evakreisky.at/onlinetexte/familie_kreisky.php , Zugriff am 11.08.11

8) In den vergangenen Jahren hat sich das Vorhandensein von Kindern als hinreichendes Kriterium für die Existenz einer Familie weitgehend durchgesetzt.

9) Vgl. zu diesem Abschnitt: Irene Gerlach, 2004: Familienpolitik, Wiesbaden, 38ff

10) Siehe hierzu auch den Beitrag von Klemens Himpele und Sonja Staack in diesem Heft

11) Vgl.: Gøsta Esping-Andersen, 1998: "Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Zur Politischen Ökonomie des Wohlfahrtsstaates", in: Stephan Lessenich / Ilona Ostner: Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive, Reihe Theorie und Gesellschaft, Band 40, Frankfurt a.M. / New York

12) Gerlach 2004: 306

13) Vgl. Jana Schultheiss, 2008: "Frauenerwerbstätigkeit heute. Emanzipatorische, neoliberale und konservative Modelle", in: Grand Hotel Abgrund, Nr. 2, Köln, 12-15

14) Zu Österreich siehe den Beitrag von Sigrid Maurer in diesem Heft


Jana Schultheiss ist Volkswirtin in Wien und Mitglied im Beirat des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

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