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Studentische Hilfskräfte in der autonomen Hochschule

15.02.2009: Arbeitsbedingungen und Kampfperspektiven

  
 

Forum Wissenschaft 1/2009; Foto: Manfred Vollmer

Je nachdem, in welchem Bundesland studentische „Hilfskräfte“ arbeiten, finden sie unterschiedliche tarifrechtliche Bedingungen vor. Seit weit mehr als 30 Jahren haben sich die Auseinandersetzungen um ihre Arbeitsbedingungen und Vergütung entwickelt. Erstmals seit über 15 Jahren tat sich nun etwas in der Vergütung. Roman George und Andreas Staets beschreiben Stand und Perspektiven für Tarifierung und Vertretung dieser Gruppe.

Seit den 1970er Jahren streiten immer wieder studentische Hilfskräfte für eine tarifvertragliche Verbesserung ihrer Beschäftigungsbedingungen1. Die Studierenden, die an ihrer Hochschule etwa in Tutorien jüngere Semester unterrichten, für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler recherchieren oder an Projekten mitarbeiten, sind dabei angetrieben von ihren vom Arbeitgeber einseitig festgelegten und zunehmend prekären Arbeitsbedingungen. Die Löhne sind niedrig, werden selten angepasst und wurden von manchen Bundesländern in der Vergangenheit sogar gekürzt. Die Vertragslaufzeiten umfassen oft nur wenige Monate; Befristungsketten sorgen neben der oft zu beobachtenden Personalunion zwischen Vorgesetztem und Prüfer zu einer großen Abhängigkeit. Für viele Arbeitsbedingungen wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten die niedrigen gesetzlichen Minimalstandards, und selbst diese sind an den Hochschulen oft nicht bekannt und werden nicht eingehalten.

Seitdem studentische Beschäftigte mit Hilfe der Gewerkschaften GEW und ÖTV in Berlin 1980 einen Tarifvertrag erstreikten und 1986 verteidigten2, blieben im restlichen Bundesgebiet größere Erfolge in diesem Kampf aus. Im Jahr 1992 scheiterten weit gediehene Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), und auch bei der Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD 2005 mit Bund und Kommunen) sowie Land (TV-L 2006 mit der TdL) blieben Hilfskräfte vom Geltungsbereich ausgeschlossen. Nun bewegt sich wieder etwas: Die TdL hat die Hilfskräfte erstmals seit 1993 wieder an einer Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst teilhaben lassen, Hochschulen in Hessen und Nordrhein-Westfalen haben die Vergütungen erhöht, und die Tarifparteien im Land Hessen, das 2004 aus der TdL ausgetreten ist, und an der nun tariffähigen Goethe-Universität Frankfurt verhandeln über die Einbeziehung von Hilfskräften in die dortigen Tarifverträge.

Woher kommt die Bewegung für die Hilfskraft-Arbeitsbedingungen? Beflügelt die größere Hochschulautonomie in NRW und an der Stiftungsuniversität Frankfurt? Oder ist der Anpassungsdruck nach 15 Jahren ohne Gehaltserhöhung einfach zu groß geworden? Zunächst gehen wir anhand von zwei Fallstudien in Marburg und Berlin der Frage nach, ob ein Tarifvertrag den studentischen Hilfskräften tatsächlich etwas bringt. Danach stellen wir die Veränderungen in Hessen und NRW vor und untersuchen Rahmenbedingungen und Hintergründe. Schließlich geht es um Chancen und mögliche Strategien für Tarifvertragsinitiativen und Gewerkschaften.

Berlin, Du hast es besser

Die Arbeitsverhältnisse studentischer Hilfskräfte außerhalb Berlins sind prekär. Der dortige Tarifvertrag spricht hingegen von „studentischen Beschäftigten“. Das bringt den qualifizierten Charakter der Tätigkeit, den der Begriff „Hilfskraft“ wiederum negiert, auch sprachlich zum Ausdruck. Mit Stundenlöhnen von 10,98 Euro an allen Hochschulen sind die Einkommen auf Stundenbasis deutlich höher als in den anderen Bundesländern; zudem sieht der Tarifvertrag eine reguläre Mindestarbeitszeit von 40 Monatsstunden vor. Das Landeshochschulgesetz verlangt eine Vertragslaufzeit von in der Regel zwei Jahren. Hinzu kommt, dass an jeder Hochschule ein Personalrat der studentischen Beschäftigten deren Interessen als eigenständiges Gremium vertritt. In den anderen Bundesländern sind die Hilfskräfte durch unterschiedliche Ausnahmetatbestände explizit oder implizit weitgehend aus der Vertretung durch den Personalrat ausgenommen.3 Daher ist es nur konsequent, dass neben der bundesweiten Tarifvertragsinitiative für studentische Beschäftigte nun auch eine Personalratsinitiative besteht.

Diese Berliner Besonderheiten lassen erwarten, dass sich die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte an den Berliner Hochschulen grundsätzlich von denen in anderen Bundesländern unterscheiden. Ein solcher Vergleich ist inzwischen möglich, da mit der Studie „Man muss es sich leisten können …“ seit 2004 erstmals eine Analyse der Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte an der Universität Marburg existiert – exemplarisch für die Bundesländer ohne Tarifvertrag.4 2006 führten GEW und ver.di eine Befragung an den Berliner Hochschulen durch. Sie basierte auf dem gleichen Fragebogen, so dass nun gut vergleichbare Daten vorliegen.5

Die Ergebnisse bestätigen, was zu erwarten war: Die Arbeitsbedingungen der Marburger Hilfskräfte weisen alle Merkmale prekärer Beschäftigung auf, während die studentischen Hilfskräfte in Berlin von deutlich besseren und verlässlicheren Arbeitsbedingungen profitieren: Die monatliche Arbeitszeit liegt in Berlin deutlich höher, da ein Großteil der studentischen Hilfskräfte die gesetzlich vorgesehenen 40 Monatsstunden arbeitet. Ein Viertel ist sogar für mehr als 40 Stunden beschäftigt, „Miniverträge“ gibt es praktisch nicht. In Marburg hingegen arbeitet ein ganzes Drittel weniger als 20 Stunden pro Monat. In Verbindung mit den höheren Stundenlöhnen ist die Folge, dass fast die Hälfte der Berliner Hilfskräfte ihren Lebensunterhalt voll über diese Beschäftigung finanzieren kann. Für die Marburger Hilfskräfte bedeutet sie hingegen sehr viel öfter nur eine Teilfinanzierung, für 27% ist das erzielte Einkommen nicht mehr als ein „Taschengeld“. Dass der Hilfskraftjob nach dieser Selbsteinschätzung der Marburger Hilfskräfte nur einen bescheidenen Beitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts leistet, dürfte auch in den problematisch kurzen Vertragslaufzeiten begründet liegen: Mit 77% sind Laufzeiten von bis zu sechs Monaten die Regel. In Berlin hingegen überwiegen mit 69% Verträge, die sich über (deutlich) mehr als ein Jahr erstrecken.

Ein weiterer bemerkenswerter Unterschied zeigt sich bei den Rekrutierungswegen: In Marburg nahm die Hälfte der Hilfskräfte die Stelle nach einer persönlichen Ansprache an, 20% reagierten auf „Mundpropaganda“, so dass informelle Zugänge überwiegen. Der vermeintliche Normalfall, die Bewerbung auf eine öffentliche Ausschreibung, spielt mit 21% demgegenüber eine untergeordnete Rolle; in Berlin hingegen ist sie mit 55% der Regelfall. Ein geregelter und offener Zugang zu Arbeitsverhältnissen ist bei gesicherten Arbeitsverhältnissen, die der Personalvertretung unterliegen, offensichtlich sehr viel eher möglich.

Diese Ergebnisse belegen die qualitativen Vorteile in den Arbeitsbedingungen, die sich aus einer tarifvertraglichen Regelung, aus einer gesicherten Personalvertretung und aus sinnvollen gesetzlichen Auflagen ergeben. Allerdings wird auch deutlich, dass wesentliche Bestandteile guter Arbeitsbedingungen für Hilfskräfte auch auf Hochschulebene zu regeln sind. So kann auch eine einzelne Hochschule – den entsprechenden Willen vorausgesetzt – langfristige Verträge mit ausreichendem Stundenumfang sicherstellen. Auch die Praxis der Stellenausschreibung und -besetzung kann vor Ort geregelt werden. Hieraus ergeben sich Ansatzpunkte für die örtliche Interessenvertretung durch Gewerkschaften und Studierendenvertretung.

Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften in Marburg und Berlin

MarburgBerlin
Vertragslaufzeit
unter sechs Monate77%8%
sechs Monate bis ein Jahr16%23%
länger als ein Jahr7%69%
Monatsarbeitszeit
bis zu 20 Stunden33%1%
20 bis 40 Stunden55%71%
über 40 Stunden8%26%
Bedeutung für den Lebensunterhalt
„Taschengeld“27%8%
Teilfinanzierung63%43%
Vollfinanzierung8%48%
Rekrutierung
persönliche Ansprache50%23%
Bewerbung auf Stellenausschreibung21%55%
„Mundpropaganda“20%16%
bei Verwaltung erkundigt7%5%

Arbeitgeberwillkür

Außerhalb Berlins legen im Wesentlichen die Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen für Hilfskräfte fest. Als deren Zusammenschluss bestimmt die TdL seit 1984 in Richtlinien maximale Stundensätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Nachdem diese Lohnobergrenze seit 1993 nicht ein einziges Mal an die Preis- oder Gehaltsentwicklung angepasst wurde, hat die Mitgliederversammlung der TdL sie für das Jahr 2008 erstmals entsprechend der Tarifsteigerung im TV-L um 2,9 Prozent erhöht, was etwa einem Sechstel der Inflation seit 1993 entspricht. In den westdeutschen Bundesländern beträgt die Höchstgrenze nun 5,74 Euro für studentische Hilfskräfte an Fachhochschulen, 8,25 Euro für studentische Hilfskräfte an Universitäten und 13,06 Euro für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Diplom etc.6 Die noch immer niedrigeren Ostsätze sollen im kommenden Jahr an das Westniveau angeglichen werden. Allerdings zahlen viele Hochschulen und sogar ganze Bundesländer, wie etwa das Land Sachsen, ohnehin weniger als die bereits möglichen Höchstsätze. Das ist folgerichtig, dient doch die Richtlinie dazu, Präzedenzfälle zu verhindern, die Druck auch auf die anderen Arbeitgeber ausüben könnten, bessere Arbeitsbedingungen zu verwirklichen. Außerdem können so Hochschulen und Länder argumentieren, sie würden ja gerne die Stundenlöhne erhöhen, jedoch seien ihnen die Hände gebunden.

Hilfskräfte verdienen mehr!

Dieses Argument verliert jedoch mit jeder Hochschule an Glaubwürdigkeit, die bessere Löhne für Hilfskräfte festsetzt. Das gilt natürlich in erster Linie für Berlin, das ja durchaus mit seinem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte lange Zeit Mitglied der TdL war. Aber auch Lohnerhöhungen an vielen nordrhein-westfälischen Hochschulen, wie etwa der FH Köln, zeigen, dass es auch anders geht. Zwar hat das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz den Hochschulen im bevölkerungsreichsten Bundesland die Dienstherreneigenschaft übertragen; sie wurden aber gleichzeitig Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Landes (AdL), der am 13. März 2007 an Stelle des Landes Mitglied der TdL wurde. „Die Anbindung an die TdL-Richtlinien ist nach dem Satzungsrecht der TdL und des AdL weiterhin zwingend“7, betont denn auch der AdL in einem Schreiben, das dem Druck der Hochschulen und der Studierenden teilweise nachgab – so hatte das Landes-ASten-Treffen etwa Stundenlöhne von 11 und 15 Euro gefordert. Mit dem Ausschöpfen der Höchstgrenzen und der Umlage des Weihnachtsgeldes stiegen die Löhne an den übrigen Hochschulen TdL-konform auf 8,56 Euro an Universitäten und 5,96 Euro an Fachhochschulen. Neben dem Druck der Hilfskräfte und Studierendenvertretungen war für die Lohnerhöhungen wohl auch entscheidend, dass die geringen Löhne unter dem strikten Zeitregime der Bologna-Studiengänge kaum noch qualifizierte Studierende in den Dienst der Hochschulen locken. Auch mag es den Fachhochschulen, die im Bologna-System ebenso qualifizierende Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten können wie die Universitäten, nicht mehr einsichtig sein, warum sie ihre Hilfskräfte schlechter bezahlen sollten.

Das Land Hessen ist im Jahr 2004 aus der TdL ausgetreten. Nachdem ein Entwurf für eine neue Hilfskräfte-Richtlinie des Landes von den Hochschulen einerseits und von den Gewerkschaften und den Studierendenvertretungen andererseits mit unterschiedlichen Argumenten kritisiert wurde, hat Hessen die Regelung der Hilfskraftvergütung noch im gleichen Jahr auf die Hochschulen übertragen. Als erste Hochschule machte davon im Jahr 2007 die Fachhochschule Frankfurt Gebrauch. Als Reaktion auf eine von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern angestoßene Mindestlohn-Debatte im Senat erhöhte die Hochschule ihre Stundensätze auf 9 Euro, womit ihre Hilfskräfte auch heute noch mehr verdienen als die der benachbarten Goethe-Universität. Als Ende 2007 auch an Universitäten Hilfskräfte aktiv wurden, weil sie bei der anstehenden gesetzlichen Lohnerhöhung für die Tarifbeschäftigten des Landes ausgenommen wurden, verabredete die Konferenz hessischer Universitätspräsidenten, die Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zum Wintersemester 2008 erstmals seit 1993 anzuheben. Die Erhöhung um etwa sechs Prozent brachte Stundensätze von 8,50 Euro für studentische Hilfskräfte und 13,50 Euro für wissenschaftliche Hilfskräfte. Ohne den Einsatz der Hilfskräfte, der Studierendenvertretungen und der Gewerkschaften hätte es diese Erhöhung ganz sicher nicht gegeben. Dennoch bleibt sie aus mehreren Gründen unzureichend: Sie gleicht nur einen Bruchteil der Inflation seit der letzten Lohnerhöhung aus, an den meisten Fachhochschulen bestehen die alten Stundensätze fort, und außerdem wurde für die neue – aber schnell wachsende – Gruppe der studentischen Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss ein Stundensatz von 10 Euro festgelegt, obwohl einzelne Universitäten vorher schon mehr gezahlt hatten.8

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass die Tarifierung und die personalvertretungsrechtliche Vertretung der studentischen Hilfskräfte geeignete Mittel sind, um deren Arbeitsverhältnisse abzusichern. Beide Forderungen stoßen jedoch bislang bei den Bundesländern – sowohl in ihrer Funktion als Gesetzgeber als auch in ihrer Arbeitgeber-Eigenschaft – auf wenig Resonanz beziehungsweise sogar auf offenen Widerstand. Die zur Durchsetzung der Beschäftigteninteressen unabdingbare Mobilisierung der Hilfskräfte selbst scheint allerdings am ehesten möglich und Erfolg versprechend, wenn Forderungen direkt an die jeweilige Hochschule adressiert werden (können). Die Verknüpfung der unterschiedlichen Handlungsebenen könnte die Potenziale erhöhen, um den notwendigen Druck durch die Beschäftigten auch in Hinblick auf eine wünschenswerte tarifvertragliche Regelung zu erhöhen.

Anmerkungen

1) Sabine Messinger, Christian Schmidt: Zur Geschichte der Tarifvertragsinitiativen. In: Handbuch für studentische Beschäftigte – wissenschaftliche Hilfskräfte – Doktorandinnen und Doktoranden, Berlin, Frankfurt/Main, Stuttgart 1987, S.1A1-6. Zur neueren Entwicklungen siehe www.tarifini.de.

2) Gerold Büchner, Uli Hansmann, Thomas Lärcher, Niko Stumpfögger (Hrsg.): Bis hierher und nicht weiter. Der Berliner Tutorenstreik 1986, Hamburg 1986.

3) Bundesweite Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten: Auszüge aus den Personalvertretungsgesetzen der Länder zu gesetzlichen Regelung bezüglich einer personalrechtlicher Interessensvertretung für studentische Beschäftigte, 2006: www.tarifini.de/Documents/PR/Material/persvg(2).doc

4) Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Hrsg.): „Man muss es sich leisten können …“ Studentische Hilfskräfte: Wer sie sind, wie sie arbeiten, was sie wollen. Eine empirische Studie, Frankfurt am Main 2005. Vgl. auch Andreas Staets: „Man muss es sich leisten können …“. Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte, in: Forum Wissenschaft 4/2005.

5) GEW Berlin, ver.di Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Die Situation studentischer Beschäftigter an Berliner Hochschulen. Ergebnisse einer Umfrage im Jahr 2006, Berlin 2007.

6) Die Gruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte ist weder bezogen auf die Qualifikation noch hinsichtlich der Arbeitsinhalte sinnvoll von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgrenzbar. Durch den Ausschluss aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages sind die wissenschaftlichen Hilfskräfte aber deutlich schlechter gestellt. Daher wäre es angebracht, diese Personalkategorie gänzlich zu streichen und die Arbeitsverhältnisse in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-Stellen zu überführen.

7) Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e.V.: Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen (WHK) und studentischen Hilfskräfte (SHK), AZ B 4100 – 3.14.2, 28.11.2007.

8) Andreas Staets, Roman George: Hilfskräfte verdienen mehr! In: hlz – Zeitschrift der GEW Hessen für Erziehung, Bildung, Forschung 7-8/2008.


Andreas Staets ist Historiker und arbeitet als Referent für Hochschule und Forschung bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen. Daneben beschäftigt er sich mit Wissenschafts- und Universitätsgeschichte, Hochschulforschung und -politik. – Roman George arbeitet als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Politikwissenschaft der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitglied des Hauptpersonalrats beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

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