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Klaus Holzkamp

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Viel Geld

10.04.2018: Kolumne

  
 

Forum Wissenschaft 1/2018; Foto: maxsattana / shutterstock.com

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei der Vergabe eines Studienplatzes in Medizin weiterhin die Abiturnote zentral herangezogen werden dürfe. Allerdings sollten auch weitere Kriterien teilweise anders als bisher gewichtet werden.

In einem Urteil von 1972 hatte dasselbe Gericht entschieden, eine Hochschulzulassung dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass kein Bedarf an Absolvent(inn)en eines Fachs bestehe. Wer die Reifeprüfung abgelegt hatte, besaß damit das Recht auf freie Wahl eines akademischen Ausbildungsplatzes. Allerdings dürfe der Staat unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel kontingentieren. Da diese in den folgenden Jahrzehnten nicht in gleichem Maße wuchsen wie die Zahl der Zugangsberechtigten, dehnte sich der numerus clausus ständig aus. Inzwischen wird sogar schon für Fächer, deren Studium kein hohes Einkommen verspricht, oft eine 1 vor dem Komma im Reifezeugnis verlangt. Aber wer da abgewiesen wird, geht in der Regel nicht vor Gericht, und falls doch, dann nicht bis Karlsruhe. Dieser Klageweg ist ja teuer.

Der pekuniäre Aspekt dürfte der Grund dafür gewesen sein, dass immer wieder Gerichte bemüht werden. Nach wie vor ist das Einkommen von Ärzt(inn)en im Durchschnitt hoch. Es gibt Anwälte und Anwältinnen, die sich auf das Einklagen spezialisiert haben. Auch während des Studiums werden kostspielige Hilfen für Kommiliton(inn)en angeboten, die Schwierigkeiten - zum Teil psychische - beim Lernen haben, und es gibt das Service-Unternehmen "Deutsche Ärzte Finanz".

Aus Patient(inn)en-Sicht ist wahrscheinlich gegen all dies wenig zu sagen. Die Versorgung wird durch die Art der bisherigen Selektion wohl nicht beeinträchtigt. Sie wäre aber wahrscheinlich auch nicht schlechter, wenn der Zugang zum Medizinstudium breiter wäre. Um eine gute Ärztin oder ein guter Arzt zu sein, muss man kein Abi-As sein. Insofern ist die bisherige Auswahl willkürlich. Erweiterung des Zugangs wäre aber nur möglich durch Steigerung der Mittel, die dem Staat für die Hochschulen zur Verfügung stehen.

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