BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

Hürden vor dem Hochschulzugang

15.12.2004: Neue Studienplatzvergabe und soziale Benachteiligung

  
 

Forum Wissenschaft 4/2004; Titelbild: Karl Blossfeldt (Herr und Frau Wilde)

Im Juni dieses Jahres verabschiedete der Bundestag auf Vorschlag des Bundesausschusses für Bildung und Forschung eine Änderung des Hochschulzugangs. Über diese Neuregelung wurde lange debattiert. Schon in den 90er Jahren waren Forderungen laut geworden, die sog. »Hochschulreife« als Rechtsanspruch durch ein Auswahlrecht der Hochschulen gegenüber Studienplatzbewerbern zu ersetzen. Thomas Günther beschreibt die Folgen der neuen Bestimmungen für Studierende v.a. aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Die Grundzüge der jetzt beschlossenen Regelungen waren seit langem absehbar. Über eine Ausweitung der Bildungsausgaben wurde nicht nachgedacht. Es geht um eine Verteilung der nach wie vor knapp gehaltenen Studienplätze - jetzt jedoch nach neuen Kriterien. Ab dem Wintersemester 05/06 erhalten die Hochschulen, zumindest in den zulassungsbeschränkten Numerus-Clausus-Fächern, mehr Möglichkeiten, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Damit wird ein tiefer Einschnitt in die dreißig Jahre währende Praxis des Hochschulzugangs vollzogen. Gleichzeitig gelang es der Bundesregierung mit der Neuregelung, bei aller Flexibilisierung weiterhin einen bundesweiten Rahmen beizubehalten.

Ergebnis der Reform des Hochschulzugangs ist ein schwer überschaubares System von bis zu sechs verschiedenen Zugangsarten zum Studium. Bestehen bleiben weiterhin zulassungsfreie Fächer, Studiengänge mit uni-internen Zulassungsbeschränkungen und Fächer mit landesweiten Beschränkungen. Studienplätze in Fächern mit bundesweiten NC, die bisher von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätze (ZVS) nach verschiedenen Kriterien wie Abiturnoten und Wartezeit bundesweit verteilt wurden - dies betraf ca. 20% aller Plätze - werden mit der Reform in drei Kategorien aufgeteilt. Die Gliederung folgt dabei einer 20/60/20-Regel: 20% der zulassungsbeschränkten Studienplätze sollen für die Abiturbesten freigehalten werden - ungeachtet der unterschiedlichen Aussagekraft von Abiturnoten im bundesweiten Maßstab. Diese StudienbewerberInnen sollen nicht nur das Studienfach, sondern auch den Ort der Hochschule frei wählen können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die 20% der Abiturbesten insgesamt davon Gebrauch machen können. Die Zahl wird eher im einstelligen Prozentbereich liegen, da es nur um die zulassungsbeschränkten Fächer geht und nicht jedeR AbiturientIn ein Studium aufnimmt.

60% der Studierenden, die zulassungsbeschränkte Fächer belegen wollen, können jetzt von den Universitäten selbst ausgesucht werden. Die jeweilige Hochschule kann dabei verschiedene Kriterien heranziehen, so die Durchschnittsnote des Schulabschlusses, gewichtete Einzelnoten, Ergebnisse eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Art einer Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit oder das Ergebnis eines Auswahlgespräches, das Aufschluss über die Motivation und die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie der Vermeidung von »Fehlvorstellungen« dienen soll. Auch eine Kombination dieser Kriterien ist möglich. StudienbewerberInnen können sich ihrerseits nur an sechs verschiedenen Hochschulen bewerben. Die restlichen 20% Plätze in zulassungsbeschränkten Fächern sollen weiterhin durch eine zentrale Vergabestelle aufgeteilt werden. Die ZVS, bislang einziger Akteur bei der Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen, wird so zur Restgröße marginalisiert.

Auch bisher schon hatten Hochschulen die Möglichkeit, sich »ihre« Studierenden über Auswahlgespräche selbst auszuwählen. Dies wurde jedoch kaum in Anspruch genommen. So nutzten in der Vergangenheit nur 13% der dazu berechtigten Fachbereiche ihre Möglichkeit zur eigenen Studierendenauswahl; u.a. wegen fehlenden finanziellen Mittel.1 Ein Handlungsbedarf an Neuregelungen ist daher nicht auszumachen.

Mehr Finanzmittel werden dafür nun aber auch nicht zur Verfügung gestellt. Dies setzt nicht nur dem Umfang der Auswahl von Studieninteressierten, sondern auch der Auswahlpraxis deutliche Grenzen. Sicherlich sind alle möglichen Auswahlmechanismen denkbar - umsetzbar werden sie aber nur, wenn sie auch finanzierbar sind, und es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass die Hochschulen das dafür nötige zusätzliche Verwaltungspersonal einstellen, um Procederes zwischen der Auswahl »bester« AbiturientInnen bis hin zu schriftlichen Bewerbungen in Form so genannter Motivationsschreiben zu realisieren. Auch die ProfessorInnen, die Auswahlgespräche mit BewerberInnen für ihr jeweiliges Institut bzw. ihren Fachbereich führen müssten, stehen schon jetzt unter Zeitdruck hinsichtlich der Erfüllung ihres Lehr- und Forschungspensums. Unter den Bedingungen von Globalhaushalten der Hochschulen wird sich das Problem zusätzlich verschärfen.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass an den Hochschulen selbst bislang keine eigene Qualifizierung für die Umsetzung solcher Auswahlverfahren stattgefunden hat.2 Indikatoren für eine Studienerfolgsprognose und deren Kenntnis entstehen eben nicht von alleine. Prognostizieren lässt sich jedoch, dass es kaum sinnvoll wäre, diese Aufgabe der ohnehin schon häufig überlasteten Lehre aufzubürden. So wird bislang erst von einigen Autoren am Rande erwähnt, dass in Zukunft die Einbindung von "Serviceagenturen"3 für die Studierendenauswahl vorstellbar ist. Befürchtet werden muss, dass diese Auslagerung selbst bei kritischen WissenschaftlerInnen Anklang findet, da auch sie dem entstehenden unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand nicht beikommen können. Aber auch für die Studieninteressierten bedeutet dies einen hohen Zeit- und Finanzaufwand. Sie müssten sich vor der Einschreibung und dem Schreiben von Bewerbungen eingehend mit den Studienfächern auseinandersetzen und sich bei den Hochschulen vorstellen. Die Gefahr des frühen Fachwechsels oder Abbruchs wäre damit nicht beseitigt; schließlich macht es einen großen Unterschied aus, ob sich Studieninteressierte bunt bebilderte Broschüren anschauen, die sicherlich bald in Mengen produziert werden, oder selbst die Hochschulrealität erfahren.

Verringerung von Problemen der Lehre …

Absehbar ist, dass durch die Neuregelung des Hochschulzugangs der Anteil Studierender aus sozial benachteiligten Schichten weiter abnehmen wird. Die soziale Zusammensetzung der StudentInnenschaft hat sich in den letzten zwanzig Jahren deutlich und kontinuierlich zuungunsten der so genannten bildungsfernen Schichten verschoben. Auch die jüngst veröffentlichte 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt, dass der Anteil finanzschwacher Schichten bei den Studierenden in der Bundesrepublik in den letzten Jahren erheblich gesunken ist.4 Die Einführung von Studiengebühren (auch die über Studienkonten wie z.B. in NRW) und die Umsetzung der Reform des Hochschulzugangs lassen eine weitere Verringerung ihres Anteils befürchten. Ihre Benachteiligung besteht schlicht in materieller Hinsicht und darüber hinaus in vielfältigen Formen kultureller Art: "In 46% der Familien [von Studierenden; d.V.] hat mindestens ein Elternteil ein Hochschulstudium absolviert, in jeder fünften sogar beide".5 Auch zwischen den Studierenden an Fachhochschulen, Universitäten und Musik- und Kunsthochschulen bestehen deutliche soziale Unterschiede. So ist der Anteil Studierender mit benachteiligter sozialer Herkunft an den Fachhochschulen im Vergleich mit dem an anderen Hochschultypen relativ hoch. Zugleich nimmt ihr Anteil an allen Hochschularten nach übereinstimmenden Beurteilungen deutlich ab. Bei weiterführenden Studiengängen lassen sich noch geringere Anteile feststellen.6 Zudem gibt es einen empirisch feststellbaren Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Fachwahl.7

Zu der ohnehin schon schwierigen individualisierten Frage der Studienfinanzierung gesellt sich das Problem der Studienorganisation. Dass die Neuregelung nun gerade eine möglichst gradlinige Studienplanung beabsichtigt, macht das Gesetz nicht nur zur falschen Umsetzung eines guten Gedankens, sondern belegt, dass es als problematisch im Grundsätzlichen anzusehen ist, denn es wird besonders Studierenden aus bildungsfernen Teilen der Bevölkerung erhöhte Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Studiums bringen. Gerade diese StudentInnen jedoch benötigen eine umfangreichere und spezifisch ihre Bedürfnisse erkundende Beratung, die innerhalb eines so gewandelten Hochschulzugangssystems noch weniger als vorher zu erwarten ist.

Ergebnisse von Auswahltests spiegeln nämlich zu einem großen Teil sozial-kulturelle Fähigkeiten und nur zu einem geringen Anteil fachliche Kenntnisse wider. Überdies zeigt sich bei ihnen eine hohe Korrelation zwischen dem Habitus der Gutachter und jenem der positiv begutachteten StudienplatzbewerberInnen. Auch die Aussagekraft von Abiturnoten für den Studienerfolg ist gering, zumal die schulische Notenvergabe ähnlich wie an Hochschulen sozial selektiv strukturiert ist. Zynisch ließe sich sagen, dass diese Selektion einige Probleme der Lehre verringern könnte, da einander ähnliche habituelle Formen die Interaktionen von Studierenden und Lehrenden vereinfachen. Gleichzeitig bedeutet dies eine enorme Verstärkung der sozialen Selektionsmechanismen an der Universität. Diese koppelt sich zurück an die Schule, da LehrerInnen an den Hochschulen ausgebildet werden. Nachdem die PISA-Studie immerhin die hohe soziale Selektivität der deutschen Schulen kritisiert hatte, zeichnet sich nun ab, dass die Hochschulen genauso wenig wie der Bundestag (als für die neue Hochschulzugangsregelung verantwortliche politische Institution) Programme entwickeln, dieses Problem adäquat anzugehen. Die Auswahlmöglichkeiten der Universitäten werden zur Folge haben, dass soziale Mobilität noch weiter reduziert wird. Das ist nicht nur ein unsozialer Effekt, sondern dies ist sogar dysfunktional für das kapitalistische Wirtschaftssystem, da Intelligenz und Leistungsfähigkeit nicht nach sozialer Herkunft verteilt sind und so zusätzliche Ressourcen ausgegrenzt werden.

… durch verschärfte soziale Selektion?

Dies ist umso mehr so, da soziale Selektion überdies auch in Form von Selbstselektion stattfindet, die sich beim neu geregelten Hochschulzugang vermutlich erhöhen wird. Es bewerben sich nach Selbsteinschätzung »passende« Studieninteressierte eher als Interessierte, die sich nicht als passend zur jeweiligen Hochschule sehen.8 Damit prägt schon die Außendarstellung einer Hochschule die Zusammensetzung der Studierenden, die sich für sie bewerben werden. Studieninteressierte aus bildungsferneren Schichten werden sich bei einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Studium vor dessen Beginn leicht abschrecken lassen. Auch erfordert die Bewerbung eine Auseinandersetzung mit dem Studienfach und den Inhalten seitens der StudienbewerberInnen. Auswahlverfahren der Hochschulen realisieren sich dabei i.d.R. eher gemäss einer »subjektiven Affinität«9. Auch wenn diese sicherlich nicht unbedeutend für den Studienverlauf ist, bleibt sie doch deutlich sozial und kulturell vorherbestimmt.

Es geht nunmehr um Ausbildung in einem in sich starren (Aus-)Bildungssystem. Durch die Auswahl »passender« Studierender10 werden diese weniger als Subjekte der Mitgestaltung an der Universität betrachtet, sondern eher als Auszubildende, als zu formende Objekte, die lediglich Wissen reproduzieren, nicht jedoch an der Wissensproduktion teilhaben. Dadurch, dass Hochschulen sich die für sie »passenden« Studierenden aussuchen können, wird die Hochschule selbst zementiert. Sie wird recht statisch und weniger als Ort der Mitbestimmung von Studierenden und der Veränderung durch sie begriffen. Auch der Begriff der »Studierfähigkeit« beschreibt die Hochschule als feststehende Institution, an die sich die Studierenden anzupassen haben, und unterschlägt die Möglichkeit einer Anpassung der Lehre an die Voraussetzungen, die von den Studierenden mitgebracht werden. Die Dimension »Studierfähigkeit« zeigt sich hiermit als eindimensionales Konzept entlang des Gegensatzes »angepasst« bzw. »nicht angepasst«, während tatsächlich von einer "Pluralität von Voraussetzungen"11 auszugehen ist, die in ihrer Unterschiedlichkeit wissenschaftlich produktiv gemacht werden könnten.

Studierfähigkeit als Anpassungsforderung

Es ist zudem ein deutlicher Unterschied, ob einE BewerberIn eine Bewerbung um einen Studienplatz formuliert oder sich für einen Studiengang einschreibt. Im ersten Fall besteht die Rolle der Studieninteressierten darin, um die Gunst des Auswahlgremiums der Universität zu werben. Im zweiten Fall wird ein Recht auf eine Einschreibung nach bestandenem (Fach-) Abitur eingefordert. Das Grundrecht auf Bildung wird durch die neuen Regelungen an Voraussetzungen gekoppelt; es ist damit in seinem Kernbestand aufgehoben. Besonders problematisch ist dies, weil kaum nachweisbar sein wird, dass einzelne abgelehnte BewerberInnen tatsächlich den Anforderungen nicht hätten entsprechen können. Die Auswahlkriterien werden auf diese Weise gerade dort prekär, wo es um die so genannte Studierfähigkeit geht: statistische Wahrscheinlichkeiten werden zu absoluten Urteilen. Das Centrum für Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung (CHE) bemerkte gar, die Abiturnote sei als Indikator zwar "mit der höchsten Validität" ausgestattet.12 Es schließt damit jedoch nicht aus, dass Studieninteressierte, die keinen der begrenzten Studienplätze erhalten, grundsätzlich nicht studierfähig seien; dies lasse sich erst nach einigen Semestern an der Hochschule feststellen. Sabine Kiel schreibt sogar von einem "kompletten Systemwechsel"13 weg vom Rechtsanspruch auf Bildung hin zum Recht der Universität auf eigene Profilbildung, dem die Auswahlkriterien der zukünftigen Studierenden zu folgen hätten.

Beispiel USA

Die Dezentralisierung des Hochschulzugangs soll, so die erklärte Absicht, zur Profilbildung der Hochschulen beitragen. Grundsätzlich gibt es zentrale und dezentrale Auswahlverfahren. In der Bundesrepublik war die Verteilung in zulassungsbeschränkte Fächer über die ZVS zentralisiert gewesen, wobei bislang die Abiturnote und Wartezeit als hauptsächliche Vergabekriterien galten. In den USA sind als wichtigstes Zugangskriterium zur Hochschule landesweite standardisierte Eignungsprüfungen üblich, die School Aptitude Tests (SAT). Sie werden am Ende der Highschool abgelegt. Die erheblichen Probleme in Gestalt von Ungleichheitseffekten, zu denen sie führen, sind bekannt: "Um ihren Kindern ein möglichst gutes Resultat zu ermöglichen, geben amerikanische Eltern jährlich 250 Millionen Dollar für Vorbereitungskurse aus, womit sie einen der Hauptgründe unterlaufen, weswegen diese Tests überhaupt eingeführt wurden: Um die Dominanz der Geldelite an den Universitäten zu brechen und mehr Unterprivilegierten auf Grund ihrer Leistung den Zugang zu ermöglichen".14 Schlussfolgerung: zentral durchgeführte Eignungsprüfungen sind alles andere als ein Garant für den Abbau sozialer Selektivität.

Der landesweite Test ist in den USA aber nur eines der Aufnahmekriterien. Daneben spielen die persönlichen Bewerbungen der Studieninteressierten bei der jeweiligen Universität eine wesentliche Rolle. Aufnahmequoten zwischen 10% und 60% führen zu einem Boom privater Beratungsagenturen. Hier können finanzkräftige Studieninteressierte Komplettprogramme buchen, in denen die Studienbewerbung trainiert wird. Bewerbungsprofis geben Tipps, wie etwa der Lebenslauf aufpoliert und wie Bewerbungsschreiben sowie das für die Zulassung relevante persönliche Essay erfolgsversprechend formuliert werden sollten usw. Gerade die Auswahlkriterien, die über persönliche Motivation und individuelle Leistungsfähigkeit entscheiden, sind stark durchsetzt mit sozialen Selektionsmustern.

Für ca. 30.000 Dollar lässt sich z.B. bei der Agentur "IvyWise"™ ein Komplettpaket für die erfolgreiche Studienaufnahme erwerben. Dazu gehört die Beratung durch ehemalige Angehörige von Auswahlkommissionen. Die Inanspruchnahme eines solchen Pakets steigert die Aufnahmechance auf durchschnittlich 90%. Offensichtlich ist, dass solche professionellen Beratungen immer mehr finanzschwache Studieninteressierte von den Universitäten fernhalten, da sie von Studierenden aus reichen Elternhäusern verdrängt werden. Einige US-Universitäten haben diese Problematik immerhin erkannt und fragen die BewerberInnen nun auch nach einer möglicherweise in Anspruch genommenen professionellen Beratung.15 Ehrliche Antworten können sie kaum erwarten. Ein Coaching verdeckt zu halten wird das Beratungsklientel sicherlich auch im Training lernen können. Ähnlich wie in den USA wird die veränderte Hochschulzulassung vermutlich auch in der Bundesrepublik einen riesigen Markt für Beratungsdienstleistungen schaffen.

Hochschulen unter Profilierungsdruck

Die Hochschule solle nun durch die Auswahlverfahren auch dafür sorgen, im Wettbewerb mit anderen Hochschulen attraktiv genug für Studierende zu sein; so etwa das CHE: "Will sich die Hochschule durch die zielgerichtete Auswahl von Studierenden profilieren, so muss sie durch gezielte Marketingaktivitäten dafür sorgen, dass es einen gewissen Bewerberüberhang gibt. Insbesondere geht es darum, dass die Anzahl der passenden Bewerber genauso hoch oder höher ist als die Anzahl der Studienplätze".16

Die mit der Zugangsänderung zugesicherte neue Art Autonomie der Hochschulen entspricht dem (neo-)liberalen Mainstream: Bildung wird als Markt zwischen Hochschulen begriffen, die Bildung der Individuen folglich als persönliche Zukunftsinvestition, als Ausbildung. Die neue Form des Hochschulzugangs stellt auch einen Paradigmenwechsel in der sozialdemokratischen Politikkonzeption dar. Es wird nun mit dem Individuum argumentiert, das auf einem Hochschulangebotsmarkt operiert, nicht aber mit dem Recht auf Bildung und daraus folgender sozialer Sicherheit bzw., in diesem Fall, mit Chancengleichheit, die unterschiedliche soziale Herkunftsbedingungen ausgleichen könnte.17

Noch außerhalb dieses Paradigmenwechsels argumentierend, hatte die Kultusministerkonferenz zusammen mit dem Bundesbildungsministerium im vergangenen Jahr festgestellt, Bildungsinvestitionen hätten positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und müssten künftig auch mit Blick auf höhere Studienanfängerquoten gesteigert werden, da diese im internationalen Vergleich »ungenügend« seien.18 Die individualisierende Argumentation fällt damit noch hinter Konzepte von "nationalen Wettbewerbstaaten"19 zurück, da Bildungsinvestitionen nicht einmal mehr als staatliche Investition in die Zukunft gesehen werden.20

Prototypisch für den geänderten Hochschulzugangsmodus ist nicht zuletzt, dass Bildung als knappes Gut bewirtschaftet wird. Nicht eine Intensivierung der Qualität der Hochschulbildung steht hinter den »Reformen«, sondern eher ihre Minderung. Die Auswahl der Studierenden wird so nicht nur deren soziale Zusammensetzung ändern, sondern auch Spuren in den Fächern hinterlassen. So wird in einer Betrachtung über die Neuregelung resümiert: "Gemessen an dem zu erwartenden Gewinn durch höhere Studienerfolgquoten, weniger Studienabbruch oder Studienfachwechsel ist (…) eine höhere Effizienz zu erwarten."21 Genau bei diesen Faktoren gibt es wiederum deutliche Korrelationen zur sozialen Herkunft: Studierende aus bildungsfernen Schichten weisen im statistischen Durchschnitt z. B. eine längere Studiendauer auf. Und noch einmal zynisch zugespitzt, lässt sich folgern: Weniger sozial Schwache an der Hochschule - und die Lehre wird besser. Hierin lässt sich den beschlossenen Zugangsregeln tatsächlich »Erfolg« prognostizieren. Die dunkle Schattenseite sozialer Selektion jedoch wird kaum erwähnt.


Anmerkungen

1) Vgl. Sabine Kiel (2004): Willkommen im Club der Auserwählten! Die schleichende Veränderung des Hochschulzulassungsrechts, in: BdWi und fzs (Hrsg.): BdWi-Studienheft 2: Studiengebühren, Elitekonzeptionen & Agenda 2010, Marburg, S. 13-16, S. 16

2) Vgl. ebenda

3) Irene Lischka (2004): Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen. Ist nun blinder Aktionismus angesagt?, in: Das Hochschulwesen (HSW), 4/2004, Bielefeld, S. 144-150

4) Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2004): Die wirtschaftliche Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland. 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System, Berlin

5) Ebenda, S. 10

6) Vgl. ebenda, S. 138f.

7) Vgl. ebenda, S. 142

8) Vgl. Centrum für Hochschulentwicklung (2004), ebd., S. 4

9) Lischka 2004, ebd., S.144-150, S. 174

10) Vgl. Centrum für Hochschulentwicklung (2004), ebd.

11) Lischka 2004, S. 144-150, S. 145

12) Centrum für Hochschulentwicklung (2004), ebd., S. 9

13) Sabine Kiel (2004), ebd., S.13-16, S. 15

14) Susanne Ostwald (2001): Schauplatz USA: Ohne Preis kein Fleiss. Sorgen mit explodierenden Studiengebühren in Amerika, NZZ vom 29. Oktober 2001

15) Vgl. ebd. sowie www.ivywise.com

16) Centrum für Hochschulentwicklung (2004), ebd., S. 5

17) Thomas Günther et. al. (2004): Fragen zum Kapitalismus heute. Die Debatte um Empire, Postfordismus und die Transformation des Kapitalismus, In: spw. Zeitschrift für Sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 135, Januar/Februar 2004, Dortmund, S. 22-25

18) BMBF/KMK (2003): OECD-Veröffentlichung "Bildung auf einen Blick 2003". Wesentliche Aussagen der OECD zur Ausgabe 2003: www.bmbf.de/pub/20040916_eag_langfassung.pdf , S. 14

19) Vgl. Joachim Hirsch (1995): Der nationale Wettbewerbsstaat. Staat, Demokratie und Politik im globalen Kapitalismus, Berlin

20) Vgl. Lynn Ciminski/Thomas Günther (2002): Meinungsführer, öffentliche Meinung und wirtschaftliche Interessen in der Hochschulpolitik, in: Barbara Klauke (Hrsg.): Mexikanische Universitäten im Wandel: Interdependenzen mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Untersuchung zur aktuellen Situation sechs ausgewählter Universitäten in Mexiko-Stadt, Arbeitshefte des Lateinamerika-Zentrums (CeLA), Nr. 79, 2002, Münster, S.117-139, S. 118

21) Lischka 2004, S.144-150, S. 149


Thomas Günther ist Referent für Hochschulpolitik des AStA der Universität Münster. Er promoviert im Fach Soziologie über Widersprüche in den postfordistischen Transformationsprozessen der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse in der BRD.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion