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In der Sahelzone der Einkommen

15.09.2005: Zur sozialen Lage von KünstlerInnen und freien Medienschaffenden

  
 

Forum Wissenschaft 3/2005; Titelbild: Eckhard Schmidt

Mozart, wohl der erste "freie" Komponist, hatte im Gegensatz zu seinen an Bischofssitzen und Fürstenhöfen angestellten Kollegen kein regelmäßiges Einkommen. Das war etwa ein Jahrhundert, bevor im europäischen Raum Sozialversicherungssysteme durchgesetzt wurden. In seinen letzten Jahren bettelte er sich und die Familie bei früheren Gönnern und Bekannten durch. Ob und wie KünstlerInnen und freie Medienschaffende heute in der Bundesrepublik (über-)leben und an sozialer Absicherung Teil haben, beschreibt Veronika Mirschel.

Mit dem Slogan des Künstlers und Grafikers Klaus Staeck "Nur die Armut gebiert Großes" machten Künstlerorganisationen in den 80er Jahren für eine bessere soziale Absicherung der Kultur- und Medienschaffenden mobil. Mit Erfolg. Für die Branche, die seit jeher von Selbstständigkeit geprägt ist, wurde ein in Deutschland einzigartiges System sozialer Sicherung geschaffen.

"In den Jahren zwischen 1995 und 2003 steigt die Zahl der Erwerbstätigen in den Kulturberufen insgesamt um 31 Prozent oder durchschnittlich jährlich jeweils um 3,4 Prozent. Das Wachstum der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung hingegen stagniert im gleichen Zeitraum und liegt bei 0 Prozent zwischen 1995 und 2003. Dadurch ergibt sich eine deutliche Verschiebung des Erwerbstätigenpotenzials zugunsten der Kulturberufe. Der Anteil der Kulturberufe liegt im Jahr 1995 bei 1,7 Prozent und erreicht bis zum Jahr 2003 einen Anteil von 2,2 Prozent an der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung (36,17 Millionen Erwerbstätige insgesamt). … Die wichtigste Triebfeder für die Wachstumsdynamik in den Kulturberufen sind die Selbstständigen unter den Erwerbstätigen in den Kulturberufen. Sie erreichen zusammen eine Wachstumsrate von über 50 Prozent zwischen 1995 und 2003 und liegen aktuell bei einer Gesamtzahl von knapp 320.000 Personen. Die Gruppe der selbstständigen Kulturberufe wächst vier mal schneller als die Gesamtgruppe aller Selbstständigen innerhalb der erwerbstätigen Bevölkerung."1

Dieser Prozess läuft schon länger - sehr lange. Ein Zeitraffer: Vor 27 Jahren waren 81,5% der Musikerinnen und Musiker fest angestellt. 22 Jahre später waren es 53,7%. Bei den Schauspielerinnen und Schauspielern sieht es ein bisschen besser aus: Dort sank die Zahl der Festangestellten von 76,3 auf 57,5%. Oder anders herum gerechnet: Die Zahl der selbstständigen Musikerinnen und Musiker wuchs von 18,5 auf 46,3%, bei den freiberuflichen darstellenden Künstlerinnen und Künstlern von 23,7 auf 42,5%.2 Der Trend ist bekannt: Die öffentlichen Kassen sind leer. Festanstellungen sind teurer, die Diskussion um die so genannten Lohnnebenkosten tobt. So wurden in den vergangenen zehn Jahren rund 6.000 Stellen und damit etwa 12% des Beschäftigungsvolumens des deutschen Theaters abgebaut - wobei davon ausgegangen werden kann, dass das Gros der Beschäftigten freiberuflich in dieser Branche weiterarbeitet. Bemerkenswert ist, dass in den letzten Jahren die Zahl der selbstständigen "Berufsanfängerinnen" und "-anfänger", was für den Ersteinstieg in die Selbstständigkeit steht und nicht unbedingt für die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Beruf, in den Altersklassen 50 bis 60 Jahre angestiegen ist. Dies ist ein Beleg dafür, dass ehemals Angestellte nunmehr selbstständig sind. Hier offenbart sich die negative Kehrseite der Outsourcing-Strategie von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die sich auf Kernkompetenzen zurückziehen: Personalkosten werden zu Gunsten von Sachkosten reduziert. Risiken - auch und gerade das der sozialen Sicherung - werden auf Selbstständige verlagert.

"Selbstständigen"-Existenz in Ich-AG-Zeiten

Und was bedeutet das für die Selbstständigen? Nicht selten eine enorme Verunsicherung über ihren Status. Der Musikschullehrer, der gestern noch bei der städtischen Musikschule angestellt war und nach der betriebsbedingten Kündigung fast dieselbe Arbeit als Selbstständiger inklusive Lehrerbesprechungen und Einhaltung eines festen Stundenplans erbringt, denkt zwangsläufig über den Begriff der Scheinselbstständigkeit nach. Der freiberuflichen Journalistin, die täglich in den Redaktionsräumen ihres Auftraggebers auftauchen muss, ganze Seiten, ja, sogar ganze Magazine allein "baut", an Redaktionskonferenzen teilnimmt, feste Arbeitspläne hat, dafür mit schmählich geringen Honorarsätzen abgefertigt wird, muss doch zwangsläufig die Frage in den Kopf kommen: Was unterscheidet mich von meinen fest angestellten Kolleginnen und Kollegen? Der Status der Scheinselbstständigkeit, der den verantwortlichen sowie den ertappten Auftraggeber verpflichtet, hälftig für die Sozialversicherungskosten aufzukommen, ist mit der Einführung der so genannten Ich-AGs aus dem Blick geraten. Bei diesen wird - berechtigt oder unberechtigt - grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Scheinselbstständigkeit nicht vorliegt.

Gehen wir also davon aus, dass Selbstständige tatsächlich Selbstständige sind. Welche Auswirkungen hat das auf die notwendig zu erzielenden Honorare? Da gibt es die klassischen Professionen, die so genannte echte Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte und so weiter umfasst. Diese Freiberufler sind in Kammern organisiert. "Historisch ist es diesen Berufsgruppen gelungen, für ihre Qualifikation und die Arbeit und die Dienstleistung, die sie erbringen, gute Preise zu erzielen und regulierte Rahmenbedingungen zu etablieren. Die sind ja nicht vom Himmel gefallen. Diese Gruppe hat sich etabliert, die hat richtig gearbeitet und hat diese Bedingungen durchgesetzt", beschrieb Professorin Karin Gottschall vom Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen auf einer ver.di-Konferenz der Selbstständigen 2003 eine Möglichkeit der Durchsetzung. "In Deutschland übrigens in enger Kooperation mit dem Staat."

Für die nicht verkammerten freiberuflichen und selbstständigen Berufe setzt das Kartellrecht den Preisabsprachen zur Stabilisierung der Honorare harte Grenzen: Solo-Selbstständigen ist - wie den großen Energiekonzernen - jegliche Preisabsprache verboten. Eine Ausnahme bietet das Tarifvertragsgesetz den so genannten Arbeitnehmerähnlichen: Freie und Selbstständige, die die Hälfte ihres Einkommens (im Medienbereich: ein Drittel) bei einem Auftraggeber erwirtschaften, sind als Arbeitnehmerähnliche sozial und wirtschaftlich von diesem abhängig und dürfen Kollektivvereinbarungen abschließen. Derlei Tarifverträge gibt es - mit sehr unterschiedlichem Sicherungsniveau - bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Tageszeitung- und im Designbereich. Einen weiteren Hebel für Kollektivvereinbarungen stellt das 2002 verabschiedete "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" dar, wonach für diese Gruppen angemessene - übliche und redliche - Vergütungen kollektiv ausgehandelt werden können.

Zugegeben - auch dieses Gesetz schließt "nur" die Medien- und Kulturbranche ein . In anderen deregulierten Branchen müssen die Selbstständigen individuell um angemessene Honorare kämpfen. Ein Rechenbeispiel aus dem Bildungssektor. 85 Euro - so viel müsste ein freiberuflicher Dozent verdienen, um beim Einkommen mit einem 45-jährigen verheirateten Gymnasiallehrer der Vergütungsstufe BAT II a, zwei Kinder, finanziell mithalten zu können. Der nämlich kostet den Arbeitgeber inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diversen Zulagen und Zuschlägen, Zusatzaltersversorgung und dem Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung knappe 70.000 Euro im Jahr. Um als selbstständiger Dozent, der zusätzlich Betriebsausgaben hat, auf ein vergleichbares Jahreseinkommen zu kommen, wären eben diese 85 Euro Stundensatz realistisch.

Die Realität vieler Selbstständiger sieht verdammt anders aus. Bleiben wir in der Bildungsbranche: Selbstständige Dozentinnen und Dozenten in der Erwachsenenbildung verdienen trotz Vollbeschäftigung nicht selten lediglich 1000 Euro im Monat. Aber: Sie sind nach dem Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, zahlen mit 19,5 Prozent den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil ihrer Einkommen, mindestens aber 78 Euro in die gesetzliche Altersversorgung. Honorarkräfte, die sich zusätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichern, zahlen bis zu einem angenommenen Mindesteinkommen von 1811 Euro pauschal (gemessen am momentanen Durchschnittsbeitrag der Krankenkassen von derzeit 14,2 Prozent) 257,20 Euro, ab dann - je nach Krankenkasse - rund 14 % vom Brutto. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 1,7%, mindestens aber 30,78 Euro. Bei freiberuflichen Dozenten etwa an Volkshochschulen, die trotz Vollbeschäftigung mit 1000 Euro Brutto nach Hause gehen, sind das bereits knappe 30 Prozent nur für die Kranken- und Pflegeversicherung, wer weniger als 1000 Euro aber oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro verdient, wird prozentual noch erheblich stärker belastet. Bis zu 77 Prozent des Einkommens gehen dann drauf.

Errungenschaft KSK

Genug der Rechenbeispiele, die einen Eindruck über die prekäre Situation Selbstständiger geben sollten - und zurück zur Kultur- und Medienbranche. Viele selbstständige Kultur- und Medienschaffende nämlich können auf eine Besonderheit unter den Sozialsicherungssystemen für Selbstständige zurückgreifen: die 1983 gegründete Künstlersozialkasse (KSK)3, über die sich erwerbsmäßig tätige selbstständige Kultur- und Medienschaffende pflichtversichern müssen. Den Versichertenkreis beschreibt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung so. "Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Versicherungspflichtig sind die erwerbsmäßig tätigen Künstler und Publizisten, also nicht Freizeit- oder Hobbykünstler. Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss mit der Absicht verbunden sein, auf Dauer hieraus Einnahmen zu erzielen."4 Die unterste Einkommensgrenze liegt bei 3900 Euro Jahreseinkommen. Die KSK ist keine Versicherung, sondern eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes. Sie zieht die Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein und leitet die Rentenbeiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die von der Versicherten selbst zu wählende Kasse weiter. Die Beiträge bemessen sich an einem geschätzten Einkommen, das die Versicherten der KSK jeweils im Vorjahr an die KSK melden. Anders als andere Selbstständige, aber vergleichbar mit Angestellten, zahlen KSK-Versicherungsberechtigte nur die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte wird derzeit zu drei Fünfteln durch die Auftraggeber gedeckt, die einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen gezahlten Honorarsummen als so genannte Verwerterabgabe abführen müssen. Die restlichen zwei Fünftel werden durch einen Bundeszuschuss gedeckt. Diese Besonderheit im Sozialversicherungssystem begründete das Bundesverfassungsgericht mit der "symbiotischen Beziehung" zwischen Urheberinnen und Urhebern einerseits und den Verwertern ihrer Werke andererseits. Um es anschaulich zu machen: Was wäre ein Verleger ohne Manuskripte? Oder anders herum: Wo sollte die freie Übersetzerin ihre Werke verlegen lassen? Beide sind voneinander abhängig.

Trotz der - im Vergleich zu anderen Selbstständigen - relativ günstigen Absicherungsmöglichkeit sind offenbar zahlreiche Medien- und Kulturschaffende nicht Mitglied der KSK. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unkenntnis über deren Existenz oder die Pflichtversicherungs-Pflicht, grundsätzliche Ablehnung der gesetzlichen Rentenversicherung, in einem "Randbereich" des Versichertenkreises tätig - oder schlicht zu geringes Einkommen. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2001 des Münchner IMU-Instituts, das das ver.di-Beratungsangebot für Selbstständige mediafon wissenschaftlich begleitete, fand heraus, dass 22% der befragten Kultur- und Medienschaffenden weder renten- noch lebensversichert waren und kein Vermögen aufbauten. Lediglich 22% verfügten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Da wundert es nicht, dass 66% der Befragten die "unzureichende soziale Absicherung" als stärkste Belastung in ihrer Arbeit sahen - nach der "unsicheren finanziellen Situation" (80%) und dem "zu geringen Einkommen" (70%).

Dass zwischen geringen Einkommensverhältnissen und Belastung durch eine unzureichende soziale Absicherung eine gewisse Korrelation besteht, liegt auf der Hand. Deswegen ein Blick auf die aktuellen zu versteuernden Durchschnittseinkommen, die der KSK von ihren rund 145.500 Versicherten zum 1. Januar diesen Jahres gemeldet wurden: 11.091 Euro. Im Jahr. Die Einkommenssituation differiert nach Sparten (Wort, Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik), weist aber insgesamt mit 9.359 Euro Jahreseinkommen eine schlechtere Situation der weiblichen Versicherten als der männlichen mit 12.489 Euro auf - und dies, obwohl ihre Ausbildung in der Regel eher besser als die ihrer Kollegen ist.

Dass die der KSK gemeldeten Einkommen eine reale Grundlage haben, untermauert auch der Bericht der Bundesregierung über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland aus dem Jahr 2000. In einem Bundestagshearing 2001 brachte es der damalige Vorsitzende des Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS), Fred Breinersdorfer, auf den Punkt: Die Mehrheit der in diesem Bericht unter dem Begriff selbstständiger Künstlerinnen und Künstler subsummierten Berufsgruppen arbeite "in der Sahelzone der Einkommen".

Biografische Zukunft: Altersarmut …

Eine absehbare Folge geringer Einkommen ist Altersarmut - eine Perspektive, die sich generell für so genannte Solo-Selbstständige, auch außerhalb des Kultur- und Medienbereichs, stellt. In seiner Analyse über die Sparfähigkeit und Vorsorge gegenüber sozialen Risiken bei Selbstständigen kommt Uwe Fachinger vom Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen zu dem Schluss: "Neben der materiellen Armut, die durch den Ausfall oder die deutliche Reduzierung des Erwerbseinkommens infolge einer schlechten Auftragslage eintreten kann, wiesen Indizien darauf hin, dass für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Haushalte mit einem selbstständigen Haupteinkommensbezieher die Gefahr der materiellen Armut im Alter besteht, da sie über keine oder nicht ausreichende Altersversorgung verfügen. Dieser Mangel kann sicherlich zu einem Teil auf die relativ niedrige Sparfähigkeit zurückgeführt werden."5 Fachinger weist in dieser Untersuchung auch auf die Existenz der KSK und die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hin, macht aber, bezogen auf das Jahr 2001 und das damalige (DM-) Durchschnittseinkommen der KSK-Berechtigten, folgende Rechnung auf: "Legt man ein Jahresarbeitseinkommen in Höhe von 21.852 DM zugrunde, so würde dies nach gegenwärtigem Stand für Westdeutschland eine monatliche Rente in Höhe von 19,78 DM erbringen. Um eine Monatsrente zu erhalten, die dem rechnerischen Durchschnitt der Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von derzeit 560 DM entspricht, müßten über einen Zeitraum von annähernd 29 Jahren der Einkommenshöhe von 21.852 DM entsprechende Beiträge eingezahlt worden sein. Über einen Zeitraum von 40 Jahren berechnet, würde die monatliche Rente 791,20 DM betragen."

Glück hat da, wer über das Autorenversorgungswerk abgesichert ist, das allerdings seit 1996 für Neuzugänge geschlossen ist. Das Autorenversorgungswerk ist eine Einrichtung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die für ihre Mitglieder - Urheberinnen und Urheber - Vergütungen für die Zweitverwertungsrechte, also etwa Artikel in Pressespiegeln, eintreibt. Ein Teil dieser Einnahmen fließt in die Finanzierung des Autorenversorgungswerkes, das folgendermaßen funktioniert: Berechtigte sind freiberufliche Medien- und Kulturschaffende, die bei Antragstellung auf Aufnahme drei Jahre hauptberuflich ohne Beschäftigte tätig und über die KSK pflichtversichert waren. Und die im Bereich Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort hatten, diese also beauftragt hatten, ihre Zweitverwertungsrechte wahrzunehmen. Sie erhalten als Zuschuss zu ihrer zusätzlichen privaten Altersversorgung die Hälfte der bezahlten Versicherungsbeiträge zurück - maximal 143,16 Euro im Monat.

… und Gegenwart in einkommenslosen Phasen

Und dann wäre da noch die Riester-Rente, die mit der Hartz-Gesetzgebung für KSK-versicherte Selbstständige6 einen Reiz gegenüber privaten Versicherungen hat: Potenziellen Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern darf zwar die private Altersversorgung zu einem Gutteil abgeschmolzen werden, bevor sie Unterstützung erhalten; die Riester-Rente aber bleibt ebenso wie die gesetzliche Rente unantastbar.

Stichworte Hartz und ALG II: Keine Versicherungsmöglichkeit gibt es für Selbstständige gegen auftrags- bzw. einkommenslose Zeiten.7 Wer also ohne finanzielle Rücklagen ein längerfristiges Projekt in Arbeit hat oder wegen eines zahlungsunfreudigen Auftraggebers unplanmäßig lange auf ein Honorar warten muss, ist im Fall entstehender Bedürftigkeit auf das Arbeitslosengeld II angewiesen mit der unerfreulichen Konsequenz, von den Behörden formal wie ein/e Langzeitarbeitslose/r betrachtet und behandelt zu werden. Das Problem trifft bis auf die Ich-AGler alle Selbstständigen, auch die über die KSK Versicherten. Und die Zahl der im Kulturbereich Selbstständigen, die in nicht-KSK-fähigen Randbereichen arbeiten, wächst. Auch im Kultur- und Medienbereich machen sich immer mehr Menschen selbstständig, weil in den Kultureinrichtungen keine Einstellungen mehr vorgenommen werden bzw. Stellen abgebaut werden. So werden etwa Ausstellungen zunehmend nicht mehr von festangestelltem Personal konzipiert und gestaltet, sondern von selbstständigen Ausstellungsmachern. Auch Kulturmanagerinnen und Agenten, die Veranstaltungen konzipieren und durchführen, und andere gehören zur Gruppe jener, die selbstständig im Kulturbereich tätig sind, aber nicht in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden können. Sigrid Betzelt vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen spricht in einer für das ver.di-Beratungsnetzwerk für Selbstständige mediafon angefertigten Studie8 von einer starken Zunahme der so genannten neuen Selbstständigen im Kultur- und Medienbereich. Diese neuen Selbstständigen haben oftmals keine soziale Absicherung. Ihre niedrigen Einkommen erlauben keine private Absicherung; als Selbstständige haben sie aber auch keinen oder nur in Ausnahmefällen Zugang zu den gesetzlichen Sicherungssystemen.

Im Kern aber sieht der Konzeptvorschlag zur sozialen Alterssicherung Selbstständiger angesichts der politisch gewollten wachsenden Zahl (Solo-) Selbstständiger, die immer häufiger in prekären Erwerbstätigkeiten zu finden sind, aber auch auf Grund wechselnder Erwerbsbiografien die Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzlichen Sicherungssysteme, in diesem Fall in die Altersversorgungssysteme vor. Zur Frage der Beitragslasten liegen unterschiedliche Varianten zur Diskussion bzw. als Vorschlag auf dem Tisch. Eine Aufteilung der Traglast dient der Reduzierung der individuellen Kostenbelastung, was zugleich die Akzeptanz für eine Versicherungspflicht erhöht. Diskutiert wird die Möglichkeit, die Auftraggeber selbstständiger Leistungserbringer durch die Zahlung von Beitragsanteilen an deren Altersvorsorge zu beteiligen.

Warum eigentlich sollte die Verantwortung von Arbeitgebern verschiedenster Branchen, die sich zunehmend durch Auslagerung der Beitragspflichten der Sozialversicherungspflicht entziehen, gleichzeitig aber in der Markt-mächtigeren Position Honorare diktieren, nur im künstlerischen Bereich greifen?


Anmerkungen

1) Michael Söndermann: Kulturberufe. Statistisches Kurzportrait zu den erwerbstätigen Künstlern, Publizisten, Designern, Architekten und verwandten Berufen im Kulturberufemarkt in Deutschland 1995-2003.

2) Zahlen aus: Caroll Haak, Künstler zwischen selbständiger und abhängiger Erwerbsart, Juni 2005.

3) www.kuenstlersozialkasse.de

4) Die Künstlersozialversicherung, 2004, Bonn.

5) Fachinger, Uwe (2002): Sparfähigkeit und Vorsorge gegenüber sozialen Risiken bei Selbstständigen: Einige Informationen auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. ZeS-Arbeitspapier 1-02, Bremen.

6) Eine Broschüre des Ministeriums speziell für diese Zielgruppe findet sich unter www.bmgs.bund.de/downloads/Rie-Rente.pdf

7) Ausnahme: Festangestellte oder Arbeitslosengeld I-Empfängerinnen und -empfänger, die sich selbstständig machen, können ab Februar 2006 in eine so genannte Mini-Arbeitslosenversicherung einzahlen.

8) Konzeptvorschlag zur sozialen Alterssicherung Selbstständiger, Bremen 2004, abzurufen unter www.mediafon.net/download/04_01_26_reform_alter_selbst.pdf


Veronika Mirschel ist gelernte Diplom-Journalistin, arbeitete fünfzehn Jahre lang als Freie, wechselte 2000 als Referentin für Freie zur IG Medien und leitet jetzt das Referat für Selbstständige in der ver.di-Bundesverwaltung.

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