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Inklusionsillusionen

09.04.2016: Zur Ausgrenzungsdynamik gesellschaftlicher "Inklusionsräume"

  
 

Forum Wissenschaft 1/2016; Foto: Pressmaster / shutterstock.com

Ohne eine kritische Analyse der gesellschaftlichen Mechanismen der Ausgrenzung arbeitet die Inklusionsdebatte den bestehenden ordnungspolitischen Setzungen unkritisch und affirmativ zu. Denn die Inklusionslyrik des politischen Mainstream meistert die Paradoxie, gesellschaftliche "Räume" zum Aufenthalt anzupreisen, für die gleichzeitig reihenweise Menschen die Aufenthaltslizenz entzogen wird. Uwe Becker bemüht sich um Aufklärung über die Inklusionsillusionen.

Die Debatte über Inklusion wird teilweise mit einer moralischen Vehemenz geführt, die Kritik im Konkreten wie im Grundsätzlichen mit dem Stigma der Anfeindung belegt.1 Dennoch muss diese Kritik gerade um der Sache willen ernsthaft gehört werden, wenn dieses Menschenrechtsprojekt der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben nicht zu einem "Gutmenschenprojekt" ohne politische Stoßkraft versickern soll.

Inklusion und Exklusion

Der Soziologe Armin Nassehi stellt sehr grundsätzlich die theoretische Tauglichkeit des Begriffspaares Inklusion - Exklusion in Frage und unterstellt ihm eine durchschaubare Funktionalität. Die Rede von der Exklusion aus der Gesellschaft sei einer eigenartigen "Container-Metapher" geschuldet. Eine Gesellschaft sei aber kein "Behälter, in dem man drin ist oder aus dem man herausfallen kann"2. Jenseits dieses Absurditätsnachweises sei aber die Funktionalität dieses Bildes durchaus zweckrational verständlich. Denn hier komme die sozialpolitische Definitionsmacht einer "Mittelstandsgesellschaft" zum Tragen, die mit normierender Attitüde, Menschen die von "Armut, von unterprivilegierten Lebenslagen oder von begrenzten Partizipationschancen" betroffen sind, stigmatisiert. Was diese Menschen aber überwiegend real und durchaus bedrängend erfahren, sei "in hochgradigem Maße dies: Inklusion". Denn ein von Armut betroffener Mensch "ist keineswegs weniger in das Wirtschaftssystem inkludiert als jemand mit hohem Geldvermögen. [...] Gerade die Inklusion ins Wirtschaftssystem zeigt, dass eine explizite Zahlungsunfähigkeit eine ganz und gar unhintergehbare Form der Inklusion in das Wirtschaftssystem ist."3

Dieser Hinweis Nassehis leitet über zu einer zweiten Funktion, die die meist kreisförmig visualisierte Vorstellung von Gesellschaft, in der die Punkte außerhalb des Kreises die Exkludierten darstellen, erfüllt: "Exklusionen" - oder besser Ausgrenzungen - im "Innenkreis" der Gesellschaft bedürfen keiner Thematisierung mehr. Anders gesagt: Das hier transportierte Gesellschaftsbild lässt völlig außer Acht, welche Brüche, Ungleichheiten und sozialen Verwerfungen im "Innenkreis" dieser Gesellschaft produziert werden.4 Die "gute Gesellschaft" schottet sich so auf elegante Weise von der kritischen Wahrnehmung der in ihr produzierten Prozesse der Ausgrenzung ab. Der so definierte gesellschaftliche Inklusionsraum wird gleichsam "heilig" gesprochen. Die Aufnahme in ihn, also der sakral anmutende Akt der Vergesellschaftung, ist sich selbst genug. Auf diese Weise wird die "Zugehörigkeit" zur "Gemeinde der Inkludierten" - in der Regel wird sie dem Faktor Arbeit vermittelnd zugeschrieben - durch die Metaphorik potentieller Teilhabe und Wohlfahrt verklärt. Dass aber der Zugang zu Erwerbsarbeit nicht automatisch gesellschaftliche Teilhabe und Wohlfahrt mit sich bringt, davon zeugt das weit verbreite Phänomen der Armut in Arbeit. Und dass der Arbeitsmarkt selber, also die Bedingungen der Arbeit, ihre Entlohnung, ihre Verdichtung, ihre wachsenden Flexibilisierungsansprüche, ihre Leistungsimperative oder ihre Arbeitszeiten ebenso Faktoren der Ausgrenzung sind, bleibt bei dieser Inklusionsphilosophie ebenso unberücksichtigt. Diese Bedingungen sind es, die entweder Menschen mit oder ohne Behinderung den Zugang verwehren oder aber gerade dazu führen, ihnen nicht auf Dauer standhalten zu können. Die steigende Zahl von berufsbedingtem "Burnout" wie auch die steigende Zahl der Erwerbsminderungsrenten sind dafür ein Beleg.

Exklusionssphären: Werkstätten und Förderschulen

Diese Art der Inklusionsphilosophie ist nun aber auch der theoretische Nährboden für die Forderung nach einer gänzlichen Abschaffung der Förderschulen und nach Schließung aller Werkstätten für Menschen mit Behinderung, weil sie vermeintlich Sphären der Exklusion darstellen. Die Kritik an beiden Institutionen ist grundsätzlich berechtigt. Aber deren Entstehungsgeschichte und Beharrungskraft verdanken sich zum einen der ausgrenzenden Dynamik des dreigliedrigen Schulsystems, zum anderen der des Arbeitsmarktes. Förderschulen wie Werkstätten haben gewissermaßen kompensatorische Funktion, aber sie sind eben nur Ergebnis, nur Resultat einer institutionellen Prozesslogik, die wenig Toleranz und "Gastfreundlichkeit" gegenüber Menschen aufweist, die den Leistungsimperativen der Systeme nicht genügen. Mit kritischem Blick auf diese Konkurrenz- und Leistungszentrierung könnte man jene Räume, die sich als nischenhafte Exklusionssphären jenseits der breiten Korridore der Inklusionspaläste platzieren, auch als innergesellschaftliche "Freiräume" verstehen, die sich der zentralen Funktionslogik einer auf Leistung und Konkurrenz gegründeten Gesellschaft entziehen. Aber diese Argumentation ist ebenso fragwürdig, zumal sie dazu neigt, den Status quo zum Beispiel bezüglich der Werkstätten zu legitimieren. Die minimalistische Bezahlung für Menschen in den Werkstätten, die nicht selten kaum über 100 Euro monatlich liegt, die Tatsache, dass Unternehmen sich durch eine Ausgleichsabgabe für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Einstellungsquote von Menschen mit Behinderung freikaufen können oder gar ihre Aufträge für Werkstätten mit dieser Ausgleichsabgabe verrechnen können, zeigt, dass das System der Werkstätten auch einer ökonomisch durchaus "attraktiven" Verwertungslogik unterliegt, die kritisch zu befragen ist. Dass wiederum nur weniger als ein Prozent der Menschen in den Werkstätten den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt findet, ist hingegen ein deutliches Indiz dafür, dass die pure Forderung nach Schließung der Werkstätten und die Moralisierung ihrer Existenz wenig hilfreich für die Betroffenen sind. Kaum aber wird diskutiert, was denn die Schließung der Werkstätten umgekehrt für die Gestaltung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes bedeuten müsste, etwa dadurch, dass geringere Produktivität durch staatliche Förderung ausgeglichen werden kann. Den Markt hier den eigenen Selbstheilungskräften zu überlassen, heißt auch unmissverständlich, die überwiegende Zahl von Menschen mit Behinderung von diesem Markt gänzlich auszuschließen. Diese neoliberale Dynamik des Arbeitsmarktes kritisch zu sichten, scheint bei vielen "radikalen" Inklusionsbefürwortern, die sich der Schließung aller Werkstätten verschrieben haben, außerhalb ihres gesellschaftsanalytischen Repertoires zu liegen.

Der "Inklusionsraum" Erwerbsarbeit

Die Massivität, mit der manche Inklusionsbefürworter die Integration in den ersten Arbeitsmarkt für alle Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten tätig sind, einfordern, ist ambivalent. Zum einen trifft es zu, dass es in einer auf Lohnarbeit zentrierten Gesellschaft nahezu keinen Status, keine biografische Passage und keine Lebenssituation gibt, die nicht direkt oder indirekt durch Arbeit definiert oder qualifiziert wird. Arbeit ist der maßgebliche Faktor, der über Einkommen und Vermögen und die Frage der gesellschaftlichen Anerkennung entscheidet, der die Struktur des Lebensverlaufs, die Sicherheit und Vorsorge für das Alter ebenso prägt wie Aspekte der Sinnstiftung und Lebensfreude, soziale Kontakte und den je zugeschriebenen Wert für das Gemeinwohl. Dennoch wirkt es naiv und geschönt, wenn die damalige Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, im Vorwort zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention formuliert: "›Dabei sein und mitmachen‹ bezieht sich auf alle Lebenslagen und gesellschaftliche Bereiche. Ein zentraler Punkt ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Arbeit stärkt das Selbstvertrauen, ist sinnstiftend, schafft Kontakte und Freundschaften." Denn die Qualität jener facettenreichen Vermittlungsfunktion des Faktors Arbeit für den gesellschaftlichen Status ist von sehr unterschiedlicher Güte und Konsistenz. Anders gesagt: Der "Inklusionsraum" Erwerbsarbeit ist nicht nur an vielen Stellen marode und baufällig, sondern für ihn haben bereits reihenweise Menschen die Aufenthaltslizenz verloren. Dazu einige Fakten: Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist im Zeitraum von 1995 bis 2012 auf 8,4 Millionen gestiegen,5 über 2,6 Millionen Beschäftigte ergänzen ihren Verdienst durch einen Zweitjob, weil ein Job alleine finanziell nicht auskömmlich ist.6 Die Zahl der so genannten "Aufstocker", also derer, die zusätzlich zu ihrem Job auf ergänzende Leistungen nach dem Hartz-IV-Regelsatz angewiesen sind, lag Ende 2012 bei 1,33 Millionen und macht inzwischen gut 30 Prozent aller Leistungsbezieher aus. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wird vermutlich die Zahl dieser "Aufstocker" weiter reduzieren. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass dieser Mindestlohn deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle von ca. 11 Euro liegt und nicht gerade als armutsfestes Einkommen betrachtet werden kann.7 Während der bundesdeutsche Arbeitsmarkt seine vermeintlichen Erfolge feiert, bleibt die Quote der langzeitarbeitslosen Menschen, bezogen auf den Anteil an der Arbeitslosenzahl, insgesamt nahezu unverändert. Für gut eine Million erwerbsfähige Personen findet sich seit Jahren kein Zugang zum Arbeitsmarkt. Insgesamt resultiert aus der Situation am bundesdeutschen Arbeitsmarkt, dass trotz des Anstiegs des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigtenzahlen der Bevölkerungsanteil der Menschen, die armutsgefährdet sind, weiterhin wächst und 2012 mit 16,1 Prozent eine Höchstmarke erreicht hat.8 Die soziale Ungleichheit nimmt weiter zu, sowohl innerhalb der Erwerbstätigen als auch gesamtgesellschaftlich. Die "lohnarbeitszentrierte Gesellschaft" schafft schon jetzt reihenweise Phänomene gravierender Ausgrenzung, sei es, dass der Lohn zur gesellschaftlichen Teilhabe nicht reicht, sei es, dass gar kein Zugang zu diesem Faktor Erwerbsarbeit gefunden wird, sei es, dass trotz jahrelanger Arbeit eine gesellschaftliche Teilhabe im Alter für viele finanziell kaum möglich ist. Diese wesentlichen Eckwerte des Systems der Erwerbsarbeit sind schonungslos darzustellen, wenn leichtfertig davon die Rede ist, es sei in jedem Falle unverzichtbar geboten, so viele Menschen mit Behinderung wie möglich in Erwerbsarbeit zu "inkludieren". Letztlich kann der "Vollzug von Inklusion" in Erfahrungen von Ausgrenzung umschlagen, wenn die Leistungsanforderungen im System den individuellen Fähigkeiten nicht entsprechen. Inklusion hebt eben nicht die gesellschaftlichen Selektions- und Sanktionsmechanismen auf.9 Der Arbeitsmarkt muss wesentlich stärker gefördert, gesteuert und sozialpolitisch flankiert werden. Das gilt schon längst ohne jene spezifisch inklusiven Ansprüche, unter dem Signum der Inklusion aber ist diese Forderung unverzichtbar und gehört zur Bilanz der inklusionspolitischen Wahrheit.

Der "Inklusionsraum" Bildung

In Deutschland gelten mittlerweile selbst die Hauptschulabsolventen als Problemgruppe in der Zone der relativen Bildungsarmut.10 Den Hintergrund dieses bildungspolitischen Alarmismus bildet der Strukturwandel des Arbeitsmarktes, der bei Neuzugängen das Anforderungsprofil höherer Bildungsabschlüsse voraussetzt, zumal im gering qualifizierten Segment in den letzten Dekaden sukzessive ein Arbeitsplatzabbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vollzogen wurde. Arbeitgeberverbände klagen über die Kompetenzschwäche und mangelnde Ausbildungseignung der Hauptschulabsolventen. Wen wundert es, dass angesichts dieses Klimas der Besuch der Hauptschule zur stigmatisierenden Fremd- und Selbstwahrnehmung als "Schulversager" führt und ihre Zuweisung von vielen Eltern gefürchtet und folglich ihre Vermeidung betrieben wird.11 Für das Verhältnis der Förderschulen zu den Hauptschulen resultiert daraus eine paradoxe Situation des Zielwiderspruchs. Von den curricularen Leistungsanforderungen her gedacht wäre die Haupt- oder auch die Gesamtschule für viele Kinder mit einer gewissen Lernproblematik der angemessene Ort, zumindest spricht ihre Lernfähigkeit oftmals nicht zwingend dagegen. Tatsächlich klaffen auch die "Inklusionsquoten" je nach Schultyp weit auseinander. "Inklusiver Unterricht findet hierzulande nach der Grundschule in einer auf Separation angelegten Schulstruktur statt [...] Von den Schülerinnen und Schülern, die bundesweit derzeit inklusiven Unterricht in den Schulen der Sekundarstufe erhalten, lernen lediglich 4,9 Prozent in Realschulen und nur 5,6 Prozent in Gymnasien. Die anderen 89,5 Prozent besuchen die übrigen Bildungsgänge der Schulen der Sekundarstufe I."12 Die Bertelsmann Stiftung resümiert daher in ihrer jüngsten Studie zur bildungsbezogenen Inklusion in Deutschland: "Inklusion findet also deutschlandweit gewissermaßen in der Exklusion statt."13 Da die Leistungsanforderungen an Realschulen und besonders an Gymnasien noch höher sind, verwundert es gar nicht, dass hier die "Inklusionsquote" angesichts der starken Kohorte der Kinder mit Lernproblemen wesentlich geringer ausfällt. Dass Kinder mit Hör- oder Sehschwäche, mit körperlichmotorischen Problemen oder etwa mit bestimmten Formen von Autismus sich auch an Realschulen und Gymnasien finden, setzt in den überwiegenden Fällen voraus, dass ihre Leistungsprognose bei entsprechender Infrastruktur der Förderung vergleichbar ist mit der der übrigen Schülerschaft. Das gilt aber überwiegend nicht für die meisten der Förderschulkinder, die den Förderschwerpunkten "Lernen" (ca. 40 Prozent), "geistige Entwicklung" (gut 16 Prozent), "emotionale und soziale Entwicklung" (13,4 Prozent) oder "Sprache" (11,1 Prozent) zugeordnet sind. Die Hauptschule ist somit in der Falle eines bildungspolitischen Zielkonflikts. Einerseits wird ihr attestiert, an Bildungsabschlüssen zu arbeiten, die in einer Wissensgesellschaft von nur mäßiger Bestandskraft sind. Andererseits ist sie "moralisch" gefordert, ihre "Inklusionsquote" selbst unter der Gefahr, dass der Unterricht zur pädagogischen Überforderung führt, zu erhöhen.

Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, welchen Aporien die inklusionspolitischen Ambitionen ausgesetzt sind. Entweder wird das dreigliedrige Schulsystem mit seinen Selektionsmechanismen grundlegend reformiert, oder aber "Inklusion" meint nichts Anderes als die "Einpassung" in das bestehende System bis an die Grenze des Zumutbaren für alle Beteiligten. Entweder werden die Curricula, die Lehr- und Ausbildungspläne grundsätzlich überarbeitet, ergänzend zur Leistungszentrierung des Bildungssystems eine empathische, personen- und entwicklungsbezogene Pädagogik etabliert, oder die hoch selektiven Mechanismen des bestehenden Schulsystems werden schlichtweg im "Inklusionssystem" weitergeführt. Dass eine ernsthaft verfolgte inklusionsorientierte Bildungspolitik kein Sparpaket ist, sondern erhebliche Mehraufwendungen erforderlich macht, ist evident.

Inklusionspolitische Bilanz

Inklusion ist kein Projekt, bei dem Menschen mit Behinderung in unverändert ausgrenzende Systeme eingebunden werden, sondern Inklusion birgt kritische Maßstäbe, die die bestehenden Systeme daraufhin befragen, wie sie sich ändern müssen, damit Inklusion überhaupt gelingen kann. Insofern stellt Inklusion recht verstanden die Qualität und Selektivität der primären Faktoren der Vergesellschaftung, nämlich Arbeit und Bildung, anspruchsvoll in Frage. Wenn also hier eine kritische Auseinandersetzung mit der gängigen Vorstellung dessen erfolgt, was Inklusion ist und wie sie umgesetzt werden kann, dann geschieht dies aus der Einschätzung heraus, welche visionäre Sprengkraft das Thema Inklusion birgt, eine Sprengkraft, die die sozialen Verhältnisse insgesamt im Kern betrifft.

Anmerkungen

1) Vgl. Uwe Becker 2015: Die Inklusionslüge. Behinderung im flexiblen Kapitalismus, Bielefeld: 69ff.

2) Armin Nassehi 2008: "Exklusion als soziologischer oder sozialpolitischer Begriff?", in: Heinz Bude / Andreas Willisch (Hg.): Exklusion. Die Debatte über die "Überflüssigen", Frankfurt am Main: 121-130; hier: 127.

3) Ebd.: 123ff.

4) Vgl. Martin Kronauer 2010: Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt am Main/New York: 20.

5) Vgl. Thorsten Kalina / Claudia Weinkopf 2014: Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro verändern könnte. IAQ-Report 02/2014: 1-15. Karl Brenke / Markus M. Grabka 2011: "Schwache Lohnentwicklung im letzten Jahrzehnt", in: DIW Wochenbericht Nr. 45, 2011: 3-15.

6) "Wenn der Job nicht reicht", Süddeutsche Zeitung, 13.08.2013: 17.

7) Vgl. "Mindestlohn ist Niedriglohn", ZEIT-online, 5. März 2014, Zugriff: 08.02.2016.

8) Vgl. Statistisches Bundesamt (Hg.) 2014: Statistisches Jahrbuch Deutschland und Internationales, Wiesbaden: 643.

9) Gudrun Wansing 2012: "Inklusion in einer exklusiven Gesellschaft. Oder: Wie der Arbeitsmarkt Teilhabe behindert", in: Behindertenpädagogik 51, 2012: 381-396; hier: 393.

10) Vgl. Peter A. Berger / Sylvia Keim / Andreas Klärner 2010: "Bildungsverlierer - eine (neue) Randgruppe?", in: Gudrun Quenzel / Klaus Hurrelmann (Hg.): Bildungsverlierer. Neue Ungleichheiten, Wiesbaden: 37-51; hier: 40.

11) Wolfgang Ludwig-Mayerhofer / Susanne Kühn 2010: "Bildungsarmut, Exklusion und die Rolle von sozialer Verarmung und Social Illitery", in: Gudrun Quenzel / Klaus Hurrelmann (Hg.): Bildungsverlierer. Neue Ungleichheiten. Wiesbaden: 137-155; hier: 143.

12) Bertelsmann Stiftung 2015: Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Prof. Dr. phil. Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: 34.

13) Ebd.: 11.


Uwe Becker, evangelischer Sozialethiker und Professor an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (Bochum), publiziert u.a. in Die ZEIT, die taz, FR und Süddeutsche Zeitung zu arbeitsmarkt-, sozial- und inklusionspolitischen Themen.

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