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Manches wird besser, aber nichts wird gut

24.08.2014: Anmerkungen zum aktuellen Rentenpaket

  
 

Forum Wissenschaft 2/2014; Foto: Creatista/Photocase.de

Am Freitag, dem 23. Mai 2014 verabschiedete der Deutsche Bundestag das von CDU/CSU und SPD vorgelegte Rentenpaket der Großen Koalition. Die damit verbundenen Änderungen werden zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Eine Stabilisierung der Alterssicherung ist auch bitter nötig, um der Sorge vieler Menschen vor Armut im Alter entgegenzuwirken. Doch ob das Rentenpaket der Bundesregierung dazu wirklich beitragen kann, bezweifeln Matthias W. Birkwald und Michael Popp.

Kurz nach der Bundestagswahl ergab eine Umfrage des DGB: Nur 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland glauben, dass ihre Rente gut oder sehr gut ausreichen wird. 42 Prozent erwarten dagegen, dass ihre Rente nicht zum Leben reichen wird, weitere 40 Prozent sagen, dass ihre Rente "gerade ausreichen" wird1. Dies verdeutlicht den massiven Vertrauensverlust vor allem der jüngeren Generation in ihre Alterssicherung. Diesem Vertrauensverlust will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aber gerade nicht entgegenwirken. Stattdessen wirbt sie in Reden und Interviews mit der Anerkennung der Lebensleistung und hat dabei sehr spezifische ältere Generationen im Blick: einerseits Erziehende, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und besonders langjährig Beschäftigte der Jahrgänge 1949 bis1964, die zukünftig zwischen 63 und 65 abschlagsfrei in Rente werden gehen können, wenn sie 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Das führt nicht nur dazu, dass andere Generationen und Beschäftigte nicht verstehen, warum ihnen trotz vergleichbarer oder einfach nur beschwerlicher Erwerbsbiographien diese Anerkennung verwehrt wird. Es führt auch dazu, dass die eigentlichen Systemfehler der gesetzlichen Rente, die ihre Zukunftsfähigkeit gefährden, nicht adressiert werden. Im Interview mit der FAS vom 13.4.2014 sagt Andrea Nahles das auch sehr deutlich: "An den Rentenreformen der letzten zwölf Jahre ändern wir faktisch nichts."2 Das ist genau das Problem!

Die Rente entwickelte sich nach 1957 von einem Notgroschen, der das Überleben im Alter sichern sollte, zu einem echten Lohnersatz. Ihr Ziel war es, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und ein würdevolles Leben im Alter zu gewährleisten. Dazu wurde die Rente zweifach dynamisiert bzw. an die Entwicklung der Löhne gekoppelt: An die relative Position der individuellen Einkommen während eines Arbeitslebens und dann bei Rentenfeststellung sowie im Rentenbezug jährlich angepasst an die jeweiligen Durchschnittslöhne der gesamten Volkswirtschaft. Kaufkraftverluste wurden so weitgehend reduziert. Finanziert wurden diese Leistungen über ein Umlageverfahren, legitimiert wurde das Umlageverfahren über einen solidarischen Generationenvertrag.

Vom Prinzip der Lebensstandardsicherung als Ziel abgerückt zu sein, den Generationenvertrag durch einen Generationenkonflikt aufgekündigt und die Umlagefinanzierung durch eine kapitalgedeckte Vorsorge unterminiert zu haben, das sind die größten Sündenfälle des vergangenen Jahrzehnts.

Das erklärte Ziel des Rentenpakets ist es aber gerade nicht, dem für die Bekämpfung von Altersarmut und auch für die Akzeptanz der gesetzlichen Rente so wichtigen Prinzip der Lebensstandardsicherung wieder Geltung zu verschaffen.

Dies wäre vor allem wichtig angesichts eines kompletten Vertrauensverlustes in die private Altersvorsorge, die als Kompensation für ein sinkendes Rentenniveau ›erfunden‹ wurde: Die Anzahl der Riesterverträge stagniert seit 2011. Zudem ›riestern‹ gerade Menschen mit geringem Einkommen und geringem Bildungsabschluss deutlich seltener als der Durchschnitt der Bevölkerung3. Gleichzeitig werden bis 2018 43,6 Milliarden Euro Steuergelder als staatliche Förderung geflossen sein.

Wir wollen deshalb im Folgenden fragen, ob 1.) heute das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung noch als lebensstandardsichernd bezeichnet werden kann und es ausreichend vor Altersarmut schützt und wie sich 2.) das Leistungsniveau für die zukünftigen Generationen entwickeln werden wird.

Damit ist für uns zugleich der ›Sanierungsbedarf‹ am Gebäude der Gesetzlichen Rentenversicherung definiert, an dem im dritten Abschnitt der aktuelle Gesetzentwurf gemessen werden soll.

Sinkende Renten heute

In Stein gemeißelt wurde der Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge mit den Reformen von 2001 und 2004: Ein niedrigeres Leistungsniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung sollte durch staatlich gefördertes, individuelles Sparen in der betrieblichen und privaten Säule kompensiert werden müssen. Gleichzeitig wurden die beiden Kürzungsfaktoren (›Riesterfaktor‹ / Nachhaltigkeitsfaktor) eingeführt und der Beitragssatz wurde bis zum Jahr 2020 auf höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent gedeckelt.

Die Kürzungsfaktoren dämpfen die jährlichen Rentenanpassungen zum 1. Juli und lassen so die Renten hinter der Entwicklung der Löhne zurückbleiben. Johannes Steffen fasst die Auswirkungen zusammen: "Greift man auf die Entwicklung der VGR-Entgelte als Referenzgröße zurück (VGR-BE), so blieben die Renten im Zeitraum 2003 bis 2013 im Westen um insgesamt 7,54 Prozentpunkte und im Osten um 6,28 Prozentpunkte hinter der Lohnentwicklung zurück."4

In Zahlen ausgedrückt: Die Kürzungsfaktoren senken das Rentenniveau, also vereinfacht das Verhältnis von Renten zu Löhnen5 - von rund 53 (2001) auf 43,7 Prozent (2030)6. Die Renten verlieren ein Fünftel ihres Wertes.

Für die heutigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Der durchschnittliche Zahlbetrag7 aller neuen Versichertenrenten ist zwischen 2000 und 2012 zwar nur um einen Euro von 694 auf 693 Euro gesunken8. Bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Stabilität aber als trügerisch. Denn sie gilt weder für alle Rentenarten noch einheitlich in Ost- und Westdeutschland und widerspricht auch dem langfristigen Trend der vergangenen Dekade.

In Ostdeutschland sind zum Beispiel die Versichertenrenten für Männer zwischen 2000 und 2012 um 7,5 Prozent von 883 auf 780 Euro gefallen. In Westdeutschland sind zwar die Versichertenrenten von Frauen im gleichen Zeitraum um 10 Prozent gestiegen, liegen aber mit einem Zahlbetrag von 509 Euro weit unter dem Grundsicherungsniveau für über 65jährige von 727 Euro.

Der Zahlbetrag einer, der durchschnittlichen Rentenbiographie nahekommenden Rente für langjährig Versicherte, die mit 35 Versicherungsjahren und mehr ab 63 in Anspruch genommen werden kann, ist zwischen 2000 und 2012 um 10 Prozent gesunken von 1021 auf 919 Euro.

Um die in diesem Zeitraum entstandenen Kaufkraftverluste auszugleichen, hätte 2012 eine lebensstandardsichernde Rente für diese Gruppe von Versicherten 1254 Euro statt nur 919 Euro betragen müssen. In zwölf Jahren haben die Renten also um 335 Euro an Wert verloren.

Am dramatischsten - das gestehen auch alle politischen Parteien im Bundestag ein - ist aber der Niedergang der Erwerbsminderungsrenten9. In Gesamtdeutschland ist die volle Erwerbsminderungsrente um 12,5 Prozent von 738 (2000) auf 646 Euro (2012) gefallen. Sie liegt damit weit unter dem entsprechenden Grundsicherungsniveau für unter 65Jährige von 679 Euro brutto. Ursächlich dafür sind vor allem die hohen Abschläge. Von Abschlägen betroffen waren im Jahr 2012 96,2 Prozent der neuen EM-Rentnerinnen und Rentner mit durchschnittlich 77 Euro.

Das ist deshalb hervorzuheben, weil Erwerbsminderung einen der zentralen Risikofaktoren für Altersarmut darstellt. 2010 waren demnach 37 Prozent aller Haushalte mit Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern als armutsgefährdet10 anzusehen11.

Armutsrisiken der Zukunft

Im Kern führen die Kürzungsfaktoren der Rentenanpassungsformel und das damit automatisch sinkende Rentenniveau dazu, dass jüngere Versicherte in der Zukunft für die gleiche Lebensarbeitszeit geringere Ansprüche erwerben als ältere.

Für eine sogenannte Standardrente, also für eine/n Beschäftigte/n mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen (2014 rund 2900 Euro) hat Winfried Schmähl nachgewiesen, dass er/sie statt zuvor 26 Jahre dann 35 Jahre in die Rentenkasse wird eingezahlt haben müssen, um eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveau zu erhalten.12

In der Zukunft wird sich die Situation verschärfen, denn nicht nur die Kürzungsfaktoren sind für das jetzige und zukünftige Ausmaß an Altersarmut verantwortlich, sondern auch die Summe der Entgeltpunkte, die man während eines Erwerbslebens erwerben konnte und die sich nach der individuellen Beschäftigungsdauer und der relativ erzielten Einkommensposition berechnen. Hier spiegelt sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt wider. Längere Phasen prekärer Arbeit, der Arbeitslosigkeit oder längere, nicht-beitragsunterlegte Bildungsphasen werden zu sinkenden Entgeltpunkten führen und zwar insbesondere in Ostdeutschland.13

Zwar könnte die längere Arbeitszeit bis 67 Jahre die geringeren Anwartschaften theoretisch ausgleichen - so zumindest der fromme Wunsch der Befürworter*innen einer Rente erst ab 67 -, allerdings ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Ältere immer noch katastrophal. Die Chancen, nach dem 60. Geburtstag noch in Vollzeit zu arbeiten, sinken rapide. Im Alter von 60 Jahren hatten zum Stichtag 30.6.2013 immerhin noch 32 Prozent einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob. Bei den 64jährigen sind es gerade noch 11,4 Prozent. In der Altersgruppe von 60 bis 64 ist in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Arbeitslosen um 136% angestiegen und die Quote von 5,3% (2009) auf 8,4% (2013), fast die Hälfte ist langzeitarbeitslos.14 Eine Verlängerung der Regelaltersrente auf 67 Jahre bedeutet deshalb für die meisten Versicherten materiell eine Rentenkürzung und lebensweltlich oft einen unzumutbaren Druck am Arbeitsplatz bzw. Arbeitslosigkeit am Ende des Berufslebens. Für die kommenden Generationen zeichnet sich aufgrund der zunehmenden Prekarisierung auf dem Arbeitsmarkt und der zunehmend destandardisierten Erwerbsverläufe eine düstere Zukunft ab.

Wir können festhalten: Waren in den 1990er Jahren vor allem Fragen des demographischen Wandels und damit verknüpft der langfristigen Finanzierbarkeit in der rentenpolitischen Diskussion beherrschend und haben die entsprechenden Leistungskürzungen der 2000er Jahre vorbereitet, so ist heute unter dem Stichwort Altersarmut und vor dem Hintergrund des Versagens der privaten Altersvorsorge das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung stärker ins Blickfeld der Debatte gerückt.

Verstärkt wurde dieser Wandel unmittelbar vor der Bundestagswahl durch eine relativ stabile Beitragsentwicklung und eine sich gut entwickelnde Nachhaltigkeitsrücklage15, deren Überschuss 2013 rund 31 Milliarden Euro betrug. Die Bekämpfung von Altersarmut und die Lebensstandardsicherung waren deshalb auch im Wahlkampf 2013 wichtige Themen. Herbert Rische und Reinhold Thiede resümieren den Diskurswandel wie folgt: "Während es seinerzeit vor allem darum ging, den aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung erwarteten deutlichen Anstieg des Beitragssatzes der GRV soweit abzudämpfen, dass er für die künftigen Beitragszahlergenerationen akzeptabel bleibt, geht es heute im Wesentlichen um die Frage, ob das Leistungsniveau der Rentenversicherung auch in Zukunft ausreicht, um ein armutsfestes und/oder lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter zu gewährleisten."16 Dies ist genau die Frage, die wir im Folgenden an das Rentenpaket der Bundesregierung richten wollen.

Die politische Debatte um das Rentenpaket17

Rente ab 63/65: Etikettenschwindel mit harten Ausschlusskriterien

Ein zentrales und in der Öffentlichkeit sehr umstrittenes Element des Gesetzentwurfs ist der vorgezogene, abschlagsfreie Rentenzugang ab 63 für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Die Grenze wird jedoch ab dem Jahrgang 1953 (ab 2016) in Zweimonatsschritten auf 65 Jahre angehoben. Für alle anderen bleibt es bei der Rente erst ab 67. Zu den 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, Pflege und Kindererziehung. Zeiten der Arbeitslosigkeit sollen zwar auch berücksichtigt werden, aber nur wenn sie kurzzeitig waren. Zeiten des Arbeitslosenhilfe- und des Hartz IV-Bezuges sind explizit nicht auf die Wartezeit anrechenbar. Langzeiterwerbslose haben so kaum eine Chance, die "Rente ab 63/65" zu erreichen.

Die ideologische Diskussion um die drohende Welle von Frühverrentungen ist dabei nicht mehr als eine geschickte Strategie der Arbeitgeber*innen um von ihrem eigenen Versagen bei der Schaffung von alters- und altersgerechten Arbeitsplätzen abzulenken. Berechtigte der neuen Rente werden nicht noch kurz vor dem Ziel mutwillig Arbeitslosigkeit herbeiführen, weil ihnen sonst erhebliche Renteneinbußen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeldbezug drohen.

Die Bewertung muss aber trotzdem zwiespältig ausfallen: Es ist zwar voll und ganz richtig, besonders langjährig Versicherten einen früheren abschlagsfreien Rentenzugang zu ermöglichen. Von dieser Regelung profitieren aber viel zu wenige Jahrgänge und die Zugangsbeschränkungen für Langzeiterwerbslose sind nicht zu rechtfertigen. Was unterscheidet die Lebensleistung eines Maurers oder einer Krankenschwester, die vier Jahre arbeitslos waren, von Beschäftigten, die viermal ein Jahr lang arbeitslos waren?

"Mütterrente": Weiterhin keine Gleichheit, falsche Finanzierung

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Rentenpakets ist die sogenannte Mütterrente: Frauen (und Männern), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, soll je Kind ab 1. Juli 2014 ein zusätzlicher Entgeltpunkt angerechnet werden. Das ergibt im Westen 28,61 Euro, im Osten aber nur 26,39 Euro mehr Rente brutto pro Monat.

Auch hier bleibt die Bewertung zwiespältig: Die Erhöhung führt zwar zu einer Besser-, aber nicht zu der eigentlich gebotenen Gleichstellung. Jedes Kind sollte auf dem Rentenkonto der vielen Mütter und der wenigen Väter gleich viel wert sein, unabhängig davon, ob es 1960 oder 2010, in Ost- oder Westdeutschland geboren wurde.

Der eigentliche Systemfehler des Rentenpakets ist aber die Fehlfinanzierung der sogenannten "Mütterrente": Die Kosten von ca. 6,5 Milliarden Euro pro Jahr will die Regierung bis 2019 ausschließlich aus Beitragsmitteln finanzieren. Danach soll es einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 400 Millionen Euro geben, der bis 2022 auf zwei Milliarden Euro pro Jahr aufwächst. Damit werden nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung in der Bundestagsanhörung vom 5. Mai 2014 bis zum Jahr 2030 den zusätzlichen Ausgaben von 100 Milliarden Euro nur 20 Milliarden zusätzliche Steuermittel gegenüberstehen.

Damit ist das Rentenpaket ganz überwiegend und für einen zu langen Zeitraum nicht sachgerecht finanziert. Darin bestand in der Anhörung breite Einigkeit bei fast allen Sachverständigen und Institutionen. Dies reduziert den finanziellen Spielraum für echte Maßnahmen gegen Altersarmut, allen voran das Anheben des Rentenniveaus aber es fehlen auch Spielräume für eine echte Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten.

Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderung, die sich, wie gezeigt, zu einem gefährlichen Armutsrisiko entwickelt hat, soll es durch die Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre in einem Schritt und eine bessere Bewertung der letzten vier Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit zu Verbesserungen kommen.

Diese Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind dringend notwendig, sie werden aber den Betroffenen nur selten den Gang zum Sozialamt ersparen.

Dazu müssten vor allem die ungerechten und systemwidrigen Abschläge abgeschafft werden. Krankheit ist keine freiwillige Entscheidung und sollte keinesfalls mit Abschlägen bestraft werden.

Fazit18

Erstmals seit mehreren Dekaden legte eine Bundesregierung im Januar 2014 eine ganze Reihe von Leistungsverbesserungen für Rentnerinnen und Rentner vor. Viele werden das als Wertschätzung für die Erziehung ihrer Kinder oder für ein langes und entbehrungsreiches Arbeitsleben sehen.

Vielen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern wird aber der Zuschlag nicht aus der Sozialhilfefalle heraushelfen. Und viele werden sich auch direkt benachteiligt fühlen. Seien es die Rentnerinnen und Rentner, die schon vor dem Stichtag am 01. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder Mütter, die auf Grundsicherung angewiesen sind und deren Zuschlag voll angerechnet wird oder Beschäftigte, die am Ende ihres Arbeitslebens in den Hartz-IV-Bezug gedrängt wurden und deshalb nicht ab 63 und auch nicht abschlagsfrei in Rente gehen können.

Gemessen am eingangs formulierten Sanierungsbedarf bleibt das Rentenpaket der Großen Koalition weit hinter dem finanziell Möglichen und für die Lebensstandardsicherung und Armutsbekämpfung Nötigen zurück. Das sinkende Rentenniveau und das steigende Renteneintrittsalter werden von der Großen Koalition nicht angegangen. Beides wird vor allem die zukünftigen Generationen hart treffen.

Darin liegt das eigentliche Problem dieses Gesetzesentwurfs. Die Große Koalition wählt den Weg von pauschalen und zum Teil unsystematischen Erhöhungen für (zu) eng abgegrenzte einzelne Gruppen von Leistungsberechtigten statt einer grundlegenden und zukunftssicheren Reform, die sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Rente orientiert.

Die Folge ist ein noch komplizierteres Rentenrecht, das durch Stichtagsregelungen, willkürliche Jahrgangsbegrenzungen und unterschiedliche Berechnungsgrundlagen neue Gerechtigkeitslücken öffnet statt diese zu schließen. Vor allem aber greifen die Verbesserungen an vielen Stellen deutlich zu kurz.

Auf der Tagesordnung bleibt deshalb erstens die zentrale Forderung nach einem Streichen sämtlicher Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel und damit der Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau von 53 Prozent. Erst dann würde eine Rente den im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandard wieder sichern. Niemand würde dann - ob nun aus gesundheitlichen Gründen oder weil das reguläre Rentenalter nicht erreicht werden konnte - hinter den Standard zurückfallen, den sie oder er während der Berufsphase erreicht hat. Eine gute, den Lebensstandard sichernde Rente ist nicht ohne langjährige, gut entgoltene Arbeit zu erreichen. Gute Arbeit, gute Löhne und eine gute Rente sind vielmehr der beste Schutz vor Altersarmut.

Nicht zuletzt um ihre Finanzierungsbasis zu stärken, soll zweitens niemand aus der solidarischen Alterssicherung ausgeschlossen werden und niemand sich ihr entziehen dürfen. Jede und jeder Erwerbstätige, Erziehende, Pflegende, Erwerbslose soll künftig in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Deren Charakter als Solidarsystem stärkt drittens auch der Ausbau der solidarischen Ausgleichselemente. Zeiten der Erwerbslosigkeit und des Niedriglohns sollen höher bewertet und Kindererziehungs- und Pflegezeiten stärker berücksichtigt werden. Das festigt den Charakter der gesetzlichen Rente als Ersatzleistung für Erwerbseinkommen und als Solidarsystem.

Viertens: Niemand soll im Alter in Armut leben müssen. Die gesetzliche Rente muss einen Mindeststandard für alle Versicherten gewährleisten. Gesellschaftliche Teilhabe darf auch im Alter nicht enden. Deshalb will DIE LINKE eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente in Höhe von 1050 Euro netto in Form eines steuerfinanzierten Zuschlags auf die individuell im Äquivalenzsystem durch Beitragszahlung erreichten Rentenansprüche und auf andere Alterseinkommen einführen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" würde dann endlich wieder auch für Menschen im Rentenalter gelten.

Literatur:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014: Statistik zur privaten Altersvorsorge www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/statistik-zusaetzliche-altersvorsorge.html.

DRV 2013: Rentenversicherung in Zeitreihen, o.O. Band 22.

Geyer, Johannes 2011: "Riester-Rente: Rezept gegen Altersarmut?", in: DIW-Wochenbericht, 45: 16 ff.

Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 5. Mai 2014. Ausschussdrucksache 18(11)82 www. bundestag.de/blueprint/servlet/blob/278374 /ef6900a765b5f9d3eaed9d0bf340 7ff6/stellungnahmen_11_sitzung-data.pdf.

Märtin, Stefanie / Pia Zollmann 2013: "Erwerbsminderung - ein erhebliches Armutsrisiko. Empirische Befunde zur sozioökonomischen Situation von Personen mit Erwerbsminderung", in: Informationsdienst Soziale Indikatoren, 49: 1-4.

Rische, Herbert / Reinhold Thiede 2013: "Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung", in: NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 22 (16): 601-604.

Schmähl, Winfried 2012: "Von der Rente als Zuschuss zum Lebensunterhalt zur ›Zuschuss-Rente‹. Weichenstellungen in 120 Jahren ›Gesetzliche Rentenversicherung‹", in: Wirtschaftsdienst 5: 304-313.

Steffen, Johannes 2013: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2003 bis 2013. Zugleich eine Wirkungsanalyse der ›Riester‹-Treppe. Portal Sozialpolitik, Berlin.

Trischler, Falko 2012: "Auswirkungen diskontinuierlicher Erwerbsbiografien auf die Rentenanwartschaften", in: WSI-Mitteilungen, 4: 253-261.

Anmerkungen

1) So beurteilen die Beschäftigten die Rentenlage. Ergebnisse der Repräsentativumfrage des Instituts DGB-Index Gute Arbeit 2013, Berlin 2013 www.dgb.de/presse/++ co++c83201da-3262-11e3-8566-00188 b4dc422.

2) Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 13.04.2014.

3) Geyer, Johannes 2011: "Riester-Rente: Rezept gegen Altersarmut?", in: DIW-Wochenbericht, 45: 16 ff.

4) Steffen, Johannes 2013: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2003 bis 2013. Zugleich eine Wirkungsanalyse der ›Riester‹-Treppe. Portal Sozialpolitik, Berlin.

5) Genauer: Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der verfügbaren Standardrente (also einer Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis des Durchschnittsverdienstes) abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Steuern zum durchschnittlichen Bruttolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen und der Beiträge zur geförderten freiwilligen Zusatzvorsorge vor Abzug der Lohnsteuer an.

6) Ohne das Rentenpaket der Bundesregierung drücken die Kürzungsfaktoren das Rentenniveau von 47,8% heute auf ›nur‹ 44,4% bis zum Jahr 2030, mit dem Rentenpaket wird es noch stärker auf 43,7% gekürzt. Der komplizierte Mechanismus, wie die Leistungsverbesserungen des Rentenpakets vermittelt über die Kürzungsfaktoren zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus führen, wurde in der Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen zur Anhörung des Rentenpakets im Ausschuss für Arbeit und Soziales dargestellt.www.bundestag.de/blueprint/servlet/blob/278374/ef6900a765b5f9d3 eaed9d0bf3407ff6/stellungnahmen_11_ sitzung-data.pdf: 14ff.

7) Der Zahlbetrag ist eine Nettogröße vor Steuern, bei der die Bruttorente um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vermindert wird.

8) Diese und die folgenden Zahlbeträge nach: DRV 2013: Rentenversicherung in Zeitreihen, o.O. Band 22.

9) Erwerbsminderungsrenten sichern für den Fall, dass die Erwerbsfähigkeit der bzw. des Versicherten krankheitsbedingt eingeschränkt oder ganz weggefallen ist, den Übergang bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder dem Wiedereinstieg in den Beruf.

10) Anteil der Personen mit einem bedarfsgewichteten Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Für 2010 lag die Schwelle bei 806 Euro.

11) Märtin, Stefanie / Pia Zollmann 2013: "Erwerbsminderung - ein erhebliches Armutsrisiko. Empirische Befunde zur sozioökonomischen Situation von Personen mit Erwerbsminderung", in: Informationsdienst Soziale Indikatoren, 49: 1-4.

12) Schmähl, Winfried 2012: "Von der Rente als Zuschuss zum Lebensunterhalt zur ›Zuschuss-Rente‹. Weichenstellungen in 120 Jahren ›Gesetzliche Rentenversicherung‹", in: Wirtschaftsdienst 5: 304-313.

13) Trischler, Falko 2012: "Auswirkungen diskontinuierlicher Erwerbsbiografien auf die Rentenanwartschaften", in: WSI-Mitteilungen, 4: 253-261.

14) Die Daten gehen auf eine Sonderauswertung der BA für den Abgeordneten Matthias W. Birkwald zurück.

15) Die Nachhaltigkeitsrücklage (früher: Schwankungsreserve) ist im Umlageverfahren das finanzielle ›Sammelbecken‹ der gezahlten Beiträge bzw. die Reserve der Rentenversicherung zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen.

16) Rische, Herbert / Reinhold Thiede 2013: "Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung", in: NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 22 (16): 601-604.

17) Der Artikel wurde im Mai 2014 verfasst und bezieht sich deshalb auf die Fassung zum Zeitpunkt der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, genauer auf die Bundestagsdrucksache 18/909 vom 25.03.2014. Auf eine kritische Diskussion der Reform im Bereich der Rehabilitation wird aus Platzgründen verzichtet.

18) Zur ausführlichen Kritik am Rentenpaket vergleiche auch die Bundestagsdrucksache 18/767: Bundestagsfraktion DIE LINKE, Rentenniveau anheben, Leistungen verbessern und die wesentlichen Ursachen für sinkende Renten und Altersarmut bekämpfen.


Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald, MdB ist rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Michael Popp M.A. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro Birkwald.

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