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Was soll gesellschaftliche Planung?

15.12.2006: Zu einer Diskussion im PlanerInnen-Verband SRL

  
 

Forum Wissenschaft 4/2006; Foto: Albert Renger-Patzsch

Wie viele andere wichtige Begriffe, die politisches Handeln charakterisieren, unterliegt auch der Begriff gesellschaftlicher Planung unterschiedlichsten Interpretationen sowie politischen Konjunkturen. Karl Hermann Tjaden berichtet über einen Prozess, der begriffliche Schärfungen, Überlegungen zu praktischen Dimensionen von Planung und zugleich das Gesellschaftliche an ihr mit Blick auf derzeitige und künftige Erfordernisse zu erfassen versucht.

Gesellschaftliche Planung ist heutzutage hierzulande out. Das war vor einigen Jahrzehnten ganz anders, nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD. Hier hatte der Planungsbegriff während der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine derart vielfältige – und meist zustimmende – Verwendung erfahren, dass konservative Denker wie der Soziologe Helmut Schelsky vor seinem leichtfertigen Gebrauch zu warnen begannen, jedoch nicht ohne selber einen „institutionellen Planungsbegriff“ zu entwerfen, man könnte auch sagen: einen Begriff institutionell eingeengter Planung.1 Demgegenüber ist gesellschaftliche Planung für den heutigen „neoliberalen“ Zeitgeist nahezu zu einem unsittlichen Anliegen geworden. Der Niedergang des Ansehens von Planung während dieser Zeitspanne – begleitet von einem Gehaltewandel der Planungstheorie und Bedeutungsrückgang der Planungspraxis – spiegelt sich in einer Kommentierten Bibliographie des Vorsitzenden des Verbandes für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL, Prof. Dr. Jochen Hanisch, deren Bearbeitung demnächst abgeschlossen werden wird.2

Es verwundert nicht, dass diese Entwicklung den Berufsverband SRL zum Nachdenken bringt, und es ist ein gutes Zeichen, dass Jochen Hanisch eine Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Planung“ im SRL initiiert hat, die seit dem Frühjahr des Jahres 2006 mehrfach getagt hat. In ihr diskutieren Expert/inn/en, indem sie den Begriff und künftige Bedarfsfelder der Raum- und Umweltplanung erörtern, auch über den Sinn und Zweck gesellschaftlicher Planung überhaupt, insbesondere über die möglichen Gründe, angemessenen Verfahren und eigentlichen Gegenstände einer „demokratischen, partizipativen und zukunftsgerechten (sozial- und umweltgerechten) Planung“.3 Der Berichterstatter ist im Zuge einer Kooperation von SRL und BdWi zu den AG-Sitzungen hinzugebeten worden; er hat sich – wiewohl nicht als professioneller Planer, sondern nur als jemand, der Planungs- und Entwicklungsvorhaben im ländlichen Raum jahrzehntelang zugearbeitet hat – einige zusätzliche Gedanken zu diesen Fragen gemacht. Darüber werde ich hier auch berichten.

Ein komplizierter Begriff

Es gibt, wie Klaus Selle – Herausgeber eines zweibändigen Sammelwerks für ein „Neu denken“ von Planung – formuliert hat, beim Planungsbegriff eine „babylonische Sprachverwirrung“.4 Daher war es nützlich, dass Jochen Hanisch der Diskussion in der SRL-AG einen – hier abgekürzt wiedergegebenen – Planungsbegriff vorgab, indem er Planung als bewusste Festlegung einer Abfolge von Schritten und Mitteleinsätzen bestimmte, mit denen bestimmte Zielzustände erreicht werden sollen, die sich von Zuständen in gegebenen oder demnächst zu erwartenden Situationen unterscheiden. Solche Referenzsituationen mögen durch bestimmte Probleme gekennzeichnet sein: solche in den Beziehungen zwischen der Bevölkerung und dem Naturhaushalt (man denke nur an die Klimakrise und ihre Effekte) sowie in der Wirtschaft und Gesellschaft eines Gebiets; somit auch durch Probleme der Nutzung und Gestaltung der Flächen, auf denen sich alles abspielt, insbesondere wegen der hier verorteten Ressourcen und Potenziale. Es gab nun in der SRL-AG einerseits eine gewisse Tendenz, „gar nicht mehr von Planung zu sprechen“ (wobei entsprechende Kritik gleichwohl das Vorhandensein einer Planungswirklichkeit stillschweigend unterstellte); andererseits wurde immer wieder auf ein ganzes Spektrum planerischer Praxis Bezug genommen, das von der Dienstleister/innen/tätigkeit bis zum Visionsentwurf reicht, wobei man sich mehr oder minder darüber einig zu sein schien, am Planungsbegriff doch „selbstbewusst festhalten“ zu wollen (wobei man sich klar darüber war, dass das oben skizzierte einfache Modell von Planung nur ein entscheidungsunterstützendes Instrument darstellen kann).5 Die Diskussion dieses Konzepts zeigte u.a. auch, dass Kategorien wie Prävention, Rehabilitation und Regulation für die Ausarbeitung eines vorwärtsweisenden Planungsbegriffs hilfreich sind, während Planung heute, soweit sie besonders nachdrücklich und erfolgreich betrieben wird, demgegenüber oft mit militärischen Zielvorgaben verbunden wird, wovor nachdrücklich gewarnt wurde.6 Ich neige nun dazu, folgenden allgemeinen Planungsbegriff zu vertreten: Planung ist vorausdenkende Festlegung von Schritten und Mitteleinsätzen bei der Steuerung des Umgangs von Menschen mit sich selber und mit ihren Umwelten. Damit sollten Stadtplaner wie Betriebswirte, Landesplaner wie Volkswirte, ja sogar Landräte und Familienväter (ich lasse hier die weiblichen Formen weg) leben und arbeiten können – vorausgesetzt, dass man die erforderlichen aktionsfeldspezifischen Merkmale einarbeitet und bedenkt, dass menschliches Denken und Tun stets in konkrete Mensch-Umwelt-Gefüge eingebettet ist, auf die Entscheidungen jeder Art, auch eine Finanzplanung, Wirkungen ausüben. Dieser Begriff berücksichtigt, was sowieso klar ist: dass der Reichweite und Wirksamkeit von Planung wegen der grundsätzlichen Beschränktheit der intellektuellen Kapazitäten des Homo sapiens sapiens Grenzen gesetzt sind, gleich, an welche Ebenen, Gegenstände, Träger, Entwerfer und Betroffene von Planung man denkt.

Abwendung von Übeln

Welche Gründe gibt es für gesellschaftliche, insbesondere für raumbezogene gesellschaftliche Planung? Man erinnerte sich in der Diskussion der SRL-AG zunächst an die westdeutsche Planungsbegeisterung in den 1960/1970er Jahren. Ihr lagen zunächst, außer einer gewissen Üppigkeit verteilbarer Haushaltsmittel, nicht zuletzt Flächenansprüche einer auf beschränktem Gebiet zusammengedrängten Wohnbevölkerung zugrunde, all dies im Zeichen des ausklingenden „Wirtschaftswunders“; später kamen Planungsanstöße aber auch aus den Vorboten krisenhafter Störungen im Energie- und Stoffstrommanagement dieser Gesellschaft. Dass ökologisch und demographisch beschreibbare Kriseneffekte (die man freilich nicht in Endzeitstimmung aufbauschen dürfe) heute wesentliche Gründe für eine wirkungsvolle gesellschaftliche Planung der Raumnutzung und -gestaltung sein müssten, war in dieser Diskussion Konsens. Ebenso war man sich aber klar darüber, dass alltägliche Probleme der Reproduktion von Mensch und Umwelt, die sich räumlich niederschlagen, nach wie vor zum Geschäft raumbezogener Planung gehören, wenn diese auch durch jene Kriseneffekte neu definiert werden mögen – man denke z.B. an die Auswirkungen des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs auf die regionalen Immobilienmärkte, Flächennutzungen und Sozialverhältnisse. Das weite Feld der Gründe für eine gesellschaftliche Planung raum-zeitlich gegebener Verhältnisse – und damit auch für Raumplanung im engeren Sinn – lässt sich meines Erachtens auf die Formel Abwendung von Übeln vom gesamten Gemeinwesen bringen: „Abwendung“ durch Prävention oder jedenfalls Rehabilitation. Dieser Gedanke steckte schon, wie der ehemalige Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Gerd Albers, gezeigt hat, in den Anfängen des Planungsrechts im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794.7 Es war, philosophisch gesprochen, das Prinzip der bestimmten Negation, das planungsleitend war, wenn beispielsweise in einer Region gesagt wurde: Diese oder jene Energieversorgungsanlage ist hier deplaziert; was stattdessen zu planen und zu verwirklichen ist, zeigt eine in diesem Sinne konzipierte regionale Strategie der künftigen Energiebereitstellung und -verwendung. Das Prinzip der bestimmten Negation lässt sich auch auf ökonomische und soziale Installationen und Arrangements anwenden. Raumplanungsrechtlich hat es seinen Platz im Begriff der „Negativplanung“ gefunden, in der Ausweisung nicht besiedelbarer Vorrang- und Vorsorgegebiete.8

Planungsformen

Die Erörterungen der SRL-AG über Vorgehensweisen des Planens erstreckten sich auf das gesamte Feld zwischen den Polen eines comprehensive planning (einer alles umfassenden Entwicklungsplanung) und eines disjointed incrementalism (einer Stückwerkplanung in kleinen Schritten), das sich hierzulande im vergangenen halben Jahrhundert herausgebildet hat. Dass man nicht alles Geschehen und alle Wirkungen und Nebenwirkungen geplanter Maßnahmen übersehen kann, geschweige denn im Griff hat, spricht gegen das Verfahren einer umfassenden Entwicklungsplanung, wie Planer und Planung überhaupt sich von „Allmachtsfantasien“9 lösen müssen. Allerdings sind viele negative externe Effekte geplanter Projekte auf die Bevölkerung und den Naturhaushalt, die Wirtschaft und Gesellschaft eines Territoriums nur allzu gut bekannt, was wiederum gegen Stückwerkplanungen spricht, die sich auf einzelne Vorhaben beziehen, welche von ihren Umfeldern isoliert sind, wenn auch möglichst im Konsens verwirklicht werden sollen. Die Diskussionen bezogen sich natürlich auch auf solche „weichen“, „kommunikativen“ Verfahren raumbezogener Planung, die sich in den letzten Jahrzehnten in der planerischen „Organisation von Flächen- und Ressourcennutzungen in der realen Marktwirtschaft“ entwickelt haben, wobei die Kunst des Kooperierens und des Schließens von „Kompromissen“ eine große Rolle spielt.10 Solche Verfahren, die sich teilweise auf den Habermasschen Geist der Kommunikativität beriefen und der stärkeren Einmischung privater Konsumenten und vor allem Investoren sowie von Bürger/inne/n in die öffentliche Planung verdankten, sind bestimmten aktuellen Planungsaufgaben, die sich etwa aus dem Verfall und der Gewalthaltigkeit schrumpfender Städte ergeben, kaum gewachsen.11 So sind auch die Plädoyers in der AG verständlich, jedenfalls „kleine Planungen in einem großen Rahmen“ zu lokalisieren12 und planerische Handlungsfähigkeit auf das Verständnis von „Szenarien der aktuellen und zukünftigen Krisen“ zu gründen13 – was beides an den Vorschlag Karl Gansers, des langjährigen Direktors der Bundesanstalt für Raumforschung, erinnert, Planung im Sinne eines „Perspektivischen Inkrementalismus“ zu betreiben, und zwar als ein qualifiziertes Planen individueller Vorhaben im Rahmen einer „generellen Strategie für die ökonomische, ökologische, kulturelle und soziale Entwicklung eines Raumes“.14 Ich denke, man muss, wenn man diesen Gedanken ernsthaft verfolgt, der theoretischen Ausarbeitung einer solchen Strategie wie der praktischen Absicherung ihrer Realisierung großes Gewicht beimessen. Gesellschaftliche Planung – nicht nur die unmittelbar raumbezogene – sollte so verfahren, dass sie markante individuelle Projekte (in einer ländlichen Region z.B.: die Errichtung verschiedener kreislaufwirtschaftlicher Betriebe, die Durchführung bestimmter forstwirtschaftlicher Maßnahmenbündel, die Schaffung und Sicherung hinreichender ÖPV-Verbindungen, die Ausweisung landschaftlicher Schutzgebiete) als gesamtstaatlich garantierte Festlegung von Wegmarken künftiger Entwicklung vorsieht. Und da es sich um Markierungen für weitere Entwicklungsschritte handeln soll, bedarf es der Elaboration der entsprechenden Strategie in der Form eines integrierten multidimensionalen Szenarios dieser schrittweisen Entwicklung, das aus einer Mehrzahl möglicher Entwicklungsdarstellungen demokratisch auszuwählen und auszugestalten sein wird.

Investitionssteuerung?

Was Gegenstand von Planung sein soll, ist seit eh und je überall wenig klar: die Zukunft?, der Raum?, die Wirtschaft?, die Gesellschaft?, die „räumliche Entwicklung“?15 (– so Klaus Selle, hier die Frage offen lassend, was sich da räumlich entwickelt). Auch die Diskussionen in der SRL-AG haben sich dem Thema nur zögernd genähert. Steuerung des „Umgangs mit dem Raum und seinen natürlichen Ressourcen“16 wäre eine Umschreibung dessen, womit sich (Raum-)Planung befassen soll. Dies konkretisierend, kann man m.E. den Gegenstandsbereichs gesellschaftlicher Planung überhaupt wie folgt begreifen: Planungsgegenstand ist die Regelung von Nutzungen und die Ordnung von Gestaltungen von Mensch-Umwelt-Gefügen in einer bestimmten Raumeinheit für eine bestimmte Zeitspanne. Dies bedeutet im Fall von Raumplanungen z.B.: Es wird geplant, dass an bestimmten Orten einer Stadt durch kommunale Akteure und evtl. private Investoren öffentliche Räume für bestimmte Nutzungszwecke mit einer bestimmten baulichen Gestalt geschaffen werden; oder dass kommunale Akteure an bestimmten Punkten eines ländlichen Raums kleine Abwasseranlagen (und keine zentrale) bauen und in die Landschaft einfügen sollen; oder gar, dass Haushalte, Kommunen und private und öffentliche Unternehmen sich auf ein regionales Energieverwendungs- und -versorgungskonzept verständigen, in dem alle verfügbaren Wärmequellen und Wärmesenken rationell aufeinander abgestimmt genutzt bzw. bedient werden. Geplant wird in diesen Fällen also die Verteilung und Umverteilung der Raumnutzungen und die Formung und Umformung der Raumgestaltungen von Mensch-Umwelt-Gefügen in einem Raum-Zeit-Konkretum mittels geeigneter Anlagen, also Ausrüstungen und Bauten. Insofern es hier um bauliche Nutzung und Gestaltung geht, ist nicht nur an Neubau, sondern auch an Umbau und vor allem an Rückbau zu denken. Allemal aber ist die zentrale Variable der planvollen Steuerung konkreter Nutzungen und Gestaltungen eine Investition irgendwelcher Art. Ohne eine Steuerung konkreter Investitionsprojekte und -aktivitäten ist eine planvolle Regelung von Nutzungen sowie Ordnung von Gestaltungen der Mensch-Umwelt-Gefüge nicht möglich.

Nötig ist daher auch ein Wort zum Planungssystem in unserm Land. Das in der BRD aufgebaute System räumlicher Planung, dem Karl Ganser attestiert hat, dass bei ihm „Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander“ liegen, ist in weiten Bereichen (relative Ausnahme: Umweltpolitik) deshalb so ineffizient, weil ihm der Gedanke einer Investitionsplanung (vom Ansatz der Investitions- und Finanzplanung der öffentlichen Hände einmal abgesehen) ziemlich fern liegt. Das Problem ist daher die im allgemeinen fehlende „Vorhabenschärfe“: „das Planungssystem [ist] nicht objektbezogen ausgestaltet“.17 Es fehlen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Möglichkeiten einer Positivplanung, so dass man sich auf bloße Angebotsplanung beschränken muss. Das System bindet freilich auf der kommunalen Ebene nicht nur die Behörden, sondern auch die privaten Bauherren (Bauleitplanung), und es kann allerdings dazu beitragen, destruktive Investitionsprojekte abzuwehren, wie z.B. die raumordnerisch-regionalplanerische Argumentation gegen die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstoffe im nordhessischen Raum einmal gezeigt hat.18

Nachhaltigkeit, konkret

Ferner ein Wort zur nachhaltigen Entwicklung räumlicher Gegebenheiten. In den Erörterungen der SRL-AG war offenbar Konsens, „dass es eine der wichtigsten Aufgaben des Planerverbandes ist, die Notwendigkeit eines [...] auf Nachhaltigkeit abzielenden Umgangs mit dem Raum und den natürlichen Ressourcen herauszustellen – unter Beachtung sozialer Gerechtigkeitspostulate“.19 Wie eine solche Verantwortlichkeit planerisch zu verwirklichen ist und vorsorgende Planung betrieben werden kann, ist grundsätzlich bekannt: nämlich vor allem auf der Grundlage einer Prüfung der Umwelt- (und Gesundheits-)Wirkungen planerischer Maßnahmen und eingreifender Vorhaben im Rahmen einer raumbezogenen Strategie des Schutzes bzw. der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt (und der menschlichen Gesundheit). Das geschieht im Idealfall mittels einer Modellierung der Stoff- und Energieströme und der an diesen beteiligten Aktivitäten und Akteure in den betroffenen ökonomisch-sozial geformten Ökosystemen sowie der (soweit erkennbar) Ermittlung der zu erwartenden diesbezüglichen projektspezifischen Effekte. Das wird insbesondere mit systemtheoretisch inspirierten Methodiken angestrebt, wie sie etwa in den Man and the Biosphere-Forschungen des gleichnamigen MAB-UNESCO-Programms angewandt worden sind.20 Die verschiedenen internationalen MAB-Projekte haben (methodisch diversifiziert) interessante, konkrete Modelle nachhaltiger Regionalentwicklung hervorgebracht. Wesentlich scheint mir hierbei, dass sich die Planung der Kontrolle konkreter Akteure – und hier wiederum besonders den Emittenten – zuwendet. Dies in Hinblick nicht nur auf Umwelt- und Gesundheitswirkungen geplanter Entwicklungen von Raumnutzungen und -gestaltungen, sondern auch mit dem Blick auf Wirkungen der Bestände an Ausrüstungen und Bauten im gegebenen ökonomisch-sozialen Milieu.

Gesamtplanungen

Schließlich zur gesamtgesellschaftlichen Planung, womit – da man die Gesellschaft als Ganzes nicht planen kann – Planungen gesamtgesellschaftlicher Sachbereiche gemeint sind, etwa der Staatsverwaltung, des Erziehungswesens oder des ökonomischen Systems. Ihnen gegenüber sind räumliche Gesamtplanungen (ebenso wie Planungen des gesellschaftlichen Managements von Stoff- und Energieströmen) Querschnittsangelegenheiten, und jene gesamtgesellschaftlichen Bereichsplanungen können von der Raumplanung, die „alle bestehenden wesentlichen Planungskonflikte [...] sichtbar“ macht, viel lernen.21 Nehmen wir die gesamtwirtschaftliche Planung: Ökonomie ist entschieden die prägende Form der gesellschaftlichen Mensch-Umwelt-Gefüge, sowohl hinsichtlich ihrer Nutzung (als Ressourcenquelle und Emissionssenke) als auch hinsichtlich ihrer Gestaltung (durch Produktionsstätten und Konsumtionsanlagen), und die Investitionen und Deinvestitionen, welche diese Gefüge prägen und belasten, sind vor allem ökonomisch motiviert. Es ist daher bedauerlich, dass die kritischen Betrachtungen zu Zustand und Entwicklung unseres ökonomischen Systems, die regelmäßig außerhalb des wirtschaftswissenschaftlichen mainstreams publiziert werden, sich mit dem Gedanken der Investitionsplanung anscheinend nicht recht befreunden können. Oder irre ich mich da?

Verfügungsmacht und -rechte

Gesellschaftliche Planung darf nicht mit Versuchen verwechselt werden, irgendwelche Weltgeistpläne zur Beglückung der Menschheit zu verwirklichen. Sie muss aber auch etwas anderes sein als die bloße Betätigung einer ordnenden Hand, die einer invisible hand zum Erfolg verhilft, worin dieser auch bestehen mag. Gesellschaftliche Planung soll vielmehr ein Instrument sein, das Umnutzungen (einschließlich der Verhinderung bestimmter Manipulationen) sowie Umgestaltungen (einschließlich des Rückbaus bestimmter Installationen) solcher Anlagen und Einrichtungen in Wirtschaft und Gesellschaft dient, die allgemein der Reproduktion der Menschen und ihrer Umwelten schädlich sind. Das impliziert Umverteilungen von Verfügungsgewalten und -rechten in bezug auf Bodenflächen sowie hier verortete Potenziale und Artefakte jedweder Art. Es geht also um „Verfügungsmacht“22, nicht zuletzt um ökonomische. So ist es auch kein Zufall, dass die Effizienz dieses Instruments stark davon abhängt, dass auch hinter der gesellschaftlichen Planung „genügend Leidenschaft und Macht“ steht, „um die Prinzipien der Strategie auch im Einzelfall durchzuhalten“, wie für den Fall der raumbezogenen Planung formuliert wurde.23

Die Aufgaben, die auf die Raum- und Umweltplanung zukommen, haben angesichts der absehbaren Effekte der klimatischen und ökologischen Krisen und sozialökonomischen Konflikte gewaltige Ausmaße.24 Dieser Sachverhalt und die Herausforderungen des Bologna-Prozesses müssen sich auf das Berufsprofil der Planer/innen und die Qualifikationen auswirken, die in der universitären Ausbildung zu vermitteln sind. Die SRL-AG plädierte für die Realisierung einer Idee von Uwe Altrock, ein Forschungsvorhaben des SRL-Verbandes und ausgewählter Universitäten anzustreben, das die künftigen Entwicklungserfordernisse der Raum- und Umweltstudiengänge untersucht. Und Sabine Hofmeister unterstrich, Planungen zur Verbesserung des Stoff- und Energiemanagements der Gesellschaft und der ökonomisch-sozialen Lage der Menschen müssten nicht den Gesichtspunkt der ökonomischen Produktion, sondern den der (heute krisenhaften) Reproduktion – zumal derjenigen außerhalb dieser Sphäre – in den Mittelpunkt rücken.

Anmerkungen

1) Schelsky, Helmut, Über die Abstraktheiten des Planungsbegriffs in den Sozialwissenschaften. In: Zur Theorie der allgemeinen und der regionalen Planung, Gütersloh 1969, S.9-24, hier S.22 (Beitr. z. Raumplanung, Hrg. v. Zentralinstitut f. Raumplanung a. d. Univ. Münster. Bd. 2).

2) Hanisch, Jochen, Veränderungen des Planungsbegriffs über die Zeit, Exposé für ein Forschungsprojekt, Kommentierte Bibliografie, Typoskript, Hamburg 2006 [HP Umweltplanung, Büro für Wissenschaftsdienstleistungen].

3) Jochen Hanisch in: ders., Berichte über die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Zukunft der Planung“, Typoskript, Hamburg 2006 [SRL e.V.] (im Folg. zit. als: Hanisch, Berichte ...).

4) Selle, Klaus, Neu denken – was, warum und wie? In: ders., Hrg., Zur räumlichen Entwicklung beitragen, Konzepte, Theorien, Impulse, hrsg. u. Mitwirk. v. Lucyna Zalas, Dortmund 2006, S.25-39, hier S.27 (Planung neu denken. 1) (im Folg. zit. als: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung).

5) Hanisch, Berichte ... (verschiedene Beiträge); vgl. auch Hanisch, Jochen, Planungstheorie, Planungs- und Entscheidungsmethodik. Unter Mitarb. v. Holger Jungclaus, 2., neubearb. Aufl., Berlin 1999, S.76-97.

6) Knut Krusewitz in: Hanisch, Berichte ...

7) Gerd Albers, Zur Entwicklung des Planungsverständnisses: Kontinuität und Wandel. In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, S.43-55, hier S.52f.

8) Dietrich Fürst, Entwicklung und Stand des Steuerungsverständnisses in der Regionalplanung. In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, S.117-128, hier S.52f.

9) Klaus Selle in: Hanisch, Berichte ...; Donald A. Keller et al., Verständigungsversuche zum Wandel der Planungskulturen. In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, S.279-291, hier S.287.

10) Jochen Hanisch in: Hanisch, Berichte ...

11) Uwe Altrock et al., Neue Wege in der Planungspraxis und warum aktuelle Planungstheorien unvollständig bleiben. In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, S.248-263, hier S.258f.

12) Helga Kanning in: Hanisch, Berichte ...

13) Uwe Altrock in: Hanisch, Berichte ...

14) Karl Ganser, Alles geplant – was nun? In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, a.a.O., S.529-546, hier S.545.

15) Klaus Selle, Vorwort. In: ders. (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, a.a.O., S.11-24, hier S.17.

16) Jochen Hanisch in: Hanisch, Berichte ...

17) Karl Ganser, Alles geplant – was nun? In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, a.a.O., S.529-546, bes. S.531, 534, 537.

18) FPN (Forschungsgruppe Produktivkraftentwicklung Nordhessen), Die Bedeutung einer Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstoffe am Standort Wangershausen für die räumliche Entwicklung in raumwirtschaftlicher Hinsicht – Teilbeitrag zur Sozial- und Umweltverträglichkeits-Prüfung (SUVP), Gesamthochschule Kassel, 1982.

19) Jochen Hanisch in: Hanisch, Berichte ...

20) Vgl. z.B. MAB-6-Projekt Ökosystemforschung Berchtesgaden, Die Programmatik von MAB, das MAB-6-Projekt Ökosystemforschung Berchtesgaden und der Beitrag der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zur Durchführung und Umsetzung des Berchtesgadener Forschungsprojekts, Fachbereichsbericht FB 20-23, IMU-Institut München 1987 sowie Otto Fränzle, Ökosystemforschung im Bereich der Bornhöveder Seenkette. In: ders. et al., Hrg., Handbuch der Umweltwissenschaften, Grundlagen und Anwendungen der Ökosystemforschung, Landsberg (Loseblatt, 3. Erg. Lfg., 12/98).

21) Ulrich Kegel, Neue Planungsprozesse für die Regionalplanung, In: Selle, Klaus, Hrg., Praxis der Stadt- und Regionalentwicklung, Analysen, Erfahrungen, Folgerungen, hrsg. u. Mitwirk. v. Lucyna Zalas, Dortmund 2006, S.90-100, hier S.91 (Planung neu denken. 2).

22) Hanisch, Jochen, Veränderungen des Planungsbegriffs über die Zeit, a.a.O.

23) Karl Ganser, Alles geplant – was nun? In: Selle (Hrg.), Zur räumlichen Entwicklung, S.529-546, hier S.545; vgl. speziell für die Landschaftsplanung: Christina v. Haaren, Das Planungs- und Steuerungsverständnis in Naturschutz und Landschaftsplanung, in: ebenda, S.163-177, hier 168ff.

24) Vgl. zum folgenden die Beiträge zur dritten Sitzung in Hanisch, Berichte ...


Dr. Karl Hermann Tjaden ist emeritierter Professor für Politische Ökonomie und Wirtschaftssoziologie an der Universität Kassel, wo er in der Ingenieurausbildung tätig war. Seine Arbeitsgebiete sind Regional-, Umwelt- und Technikfolgenforschung. Er ist Mitglied des Erweiterten Bundesvorstands des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi).

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