BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

Die Kommission für Lehre und Studium der TU Berlin

13.04.2020: Ein Fallbeispiel studentischer Mitbestimmung

  
 

Forum Wissenschaft 1/2020; Foto: Gorodenkoff / Shutterstock.com

In dem folgenden Beitrag von Christian Schröder geht es um die Darstellung der Zusammenarbeit aller Statusgruppen einer Hochschule in der zentralen Kommission für Lehre und Studium (LSK) an der Technischen Universität Berlin (TUB) - und damit um ein praktisches Beispiel erweiterter Mitbestimmung.

Die LSK ist eine ständige Kommission des Akademischen Senats (AS) der TUB und hat den Status eines beratenden Gremiums. Ihre Mitglieder bestehen abweichend zu den meisten anderen Gremien zur Hälfte aus Studierenden. Dabei geht es vor allen Dingen um die Frage, ob wir hier ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung demokratischer Strukturen an der Hochschule haben und ob dadurch der Zustand und die Perspektive der Lehre positiv beeinflusst werden.

Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben

Die Grundlage ist im Berliner Hochschulgesetz zu finden. Dort wird in §61BerlHG1 festgeschrieben, dass es eine ständige beratende Kommission für Lehre und Studium des AS gibt. Diese hat die Aufgabe, die Hochschulleitung und den AS zu beraten. Weiterhin wird dort festgelegt, dass die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Auf diese Regelung aufbauend, sieht die Grundordnung der TUB ebenfalls erweiternde Regelungen vor. In den §§10, 41 und 42GrundO2 wird ausgeführt, dass die konkrete Zusammensetzung sowie die Aufgaben der LSK durch den AS festgelegt werden, zur speziellen Aufgabe der Behandlung von Studien- und Prüfungsordnungen in einem festgelegten Zeitraum die Abgabe einer Stellungnahme notwendig ist und dass die Hochschulleitung eine Informationspflicht gegenüber der LSK hat. Die Aufgaben der LSK3 wurden zuletzt 2007 vom AS festgeschrieben. Sie lauten:

"Die LSK berät den Akademischen Senat und das Präsidium in Grundsatzfragen der Lehre und des Studiums, insbesondere beim Erlass von Rahmenrichtlinien für das Studium und das Prüfungsverfahren. Sie begutachtet die von den Fakultäten/Gemeinsamen Kommissionen vorgelegten Studien- und Prüfungsordnungen unter Beachtung vorhandener Rahmenrichtlinien und Anforderungen der Akkreditierungsagenturen und gibt eine entsprechende Stellungnahme ab. Die LSK wirkt aktiv bei der Studienreform mit. Gemeinsam mit der Strukturkommission berät sie über Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie alle weiteren beide Kommissionen gemeinsam berührenden Fragen von Lehre und Studium. Des Weiteren begutachtet sie Anträge auf Zuweisung von Fördermitteln aus dem Studienreform- sowie aus dem Projektwerkstättenprogramm und gibt entsprechende Zuweisungsempfehlungen an das Präsidium ab."

Das hauptsächliche Aufgabenfeld der LSK liegt folglich in der Begutachtung von Satzungen und Ordnungen im Bereich Studium und Lehre. Gleichzeitig ist sie in die Qualitätssicherungsmaßnahmen für diese Hochschulfunktionen intensiv eingebunden, z.B. auch in den Prozessen im Rahmen der Systemakkreditierung. Durch die Formulierungen "Grundsatzfragen der Lehre und des Studiums" sowie "Die LSK wirkt aktiv bei der Studienreform mit." hat die LSK offiziell die Möglichkeit, sehr weitreichende Stellungnahmen abzugeben und sich intensiv in alle diesbezüglichen Diskussionsprozesse innerhalb der Hochschule einzubringen. Darüber hinaus ist sie eng in ganz praktische Studienreformvorhaben eingebunden, da sie Anträge von Studierenden zur Entwicklung eigener selbstverantwortlich durchgeführter Lehrveranstaltungen im Rahmen des seit den achtziger Jahren bestehenden Projektwerkstättenprogramms begutachtet. Im Rahmen des ähnlich alten Studienreformprojekteprogramms begutachtet sie auch Anträge, die direkt zur Überarbeitung bereits stattfindender Lehrveranstaltungen, Entwicklung neuer Studienprogramme oder zur Integration innovativer Themen in Studienprogramme führen. Als beratendes Gremium fasst die LSK Beschlüsse, die formal einen empfehlenden Charakter für den AS und das Präsidium haben.

Die strukturelle Zusammensetzung der LSK wurde zuletzt 2017 vom AS angepasst. Der LSK gehören damit als Mitglieder zwei Hochschullehrende, zwei akademische Mitarbeitende, sechs Studierende und zwei sonstige Mitarbeitende4 an. Es gibt zusätzlich mindestens ebenso viele stellvertretende Mitglieder. Damit hat formal keine Statusgruppe eine Mehrheit, die Studierenden stellen mit Abstand die größte Gruppe. Sie können die anderen Statusgruppen aber nicht überstimmen. In den anderen beschließenden Gremien der TUB stellen in der Regel die Hochschullehrenden die zahlenmäßig stärkste Gruppe, indem sie ein Mitglied mehr haben als die Vertreter*innen aller anderen Statusgruppen zusammen und diese somit jederzeit überstimmt werden können. An der TU gibt es in den zentralen Gremien allerdings eher selten den Fall, dass eine Statusgruppe geschlossen gegen alle anderen stimmt, wie z.B. die mehrfachen Abstimmungen zur Einführung eines viertelparitätischen Wahlkonvents5 an dieser Hochschule zeigen.

An der TU Berlin haben die Ausbildungskommissionen auf Ebene der Fakultäten eine ähnliche Aufgabe und Zusammensetzung wie die LSK. Die Besonderheit in der Zusammensetzung, die Bedeutung der "empfehlenden Beschlüsse" und die Diskussion um die Aufgaben führen immer wieder zu Diskussionen innerhalb der Universität.

Kommunikation innerhalb der LSK und der Universität

Zur LSK gehören neben den Mitgliedern und deren Stellvertreter*innen als ständige beratende Gäste auch ein/e Vertreter*in des Präsidiums, ein/e Vertreter*in der Rechtsabteilung, sowie Vertreter*innen aus den Personalräten und dem Bereich der zentralen Frauenbeauftragten. Insbesondere mit den Vertreter*innen des Präsidiums und der Rechtsabteilung gibt es einen intensiven und konstruktiven gemeinsamen Austausch. Innerhalb der LSK wurden neun feste Unterkommissionen zu bestimmten Themen gebildet, um die eigentlichen Sitzungen vorzubereiten. Da die Themen rund um Studium und Lehre durch verschiedene gesetzliche Regelungen (z.B. Hochschulgesetz, Hochschulzulassungsgesetz und -verordnung, Studierendenakkreditierungsverordnung, ECTS-Leitfaden usw.) inzwischen ausgesprochen komplex sind, bot die Umstellung auf die Bachelor-Master-Struktur auch die Möglichkeit, tradierte Arbeitsweisen kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Mitte der 2000er Jahre wurde an der TUB die Umsetzung des Bolognaprozesses intensiv vorangetrieben. Diese Systemumstellung bedeutete für viele Akteure das Betreten von Neuland, insbesondere in Bezug auf die verwendeten Begrifflichkeiten. Die LSK hat hier als treibende Kraft eine aktive Rolle in der Interpretation der neuen Regelungen und deren Anwendung übernommen. Das Engagement dafür ging von den Studierenden in der LSK aus. Es geschah vor allem durch die intensive Erarbeitung von Formulierungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit den Studiengangvertreter*innen und der Verwaltung. Die LSK brachte sich als Vermittler und "Übersetzer" zwischen den Erwartungen aus den Studiengängen und den Anforderungen der Verwaltung konstruktiv ein. Durch diesen Prozess hat sie sich eine inhaltliche Position erarbeitet, in deren Folge ihre Bedeutung von einer nur das Präsidium und den AS beratenden Einrichtung auch praktisch auf sämtliche Studiengänge übertragen wurde. Auch die formal rein "empfehlenden" Beschlüsse wurden durch die konstruktive Art der Vorschläge auf eine wesentlich verbindlichere Ebene gehoben. Die LSK-Stellungnahmen werden im AS vom Präsidium automatisch übernommen und können inzwischen sogar dazu führen, dass im AS bei positiver LSK-Stellungnahme im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nicht mehr über den Studiengang diskutiert wird.

Die daraus resultierende faktisch gestiegene Bedeutung der LSK an der TUB ist im Wesentlichen auf die umfassend geänderte Rahmenbedingung im Zuge der Umsetzung des Bolognaprozesses und durch das aktive und konstruktive Handeln der Mitglieder zurückzuführen. Die formale Zusammensetzung und die Aufgabenfestschreibung reichen für ein beratendes Gremium nicht allein aus, um eine wichtige gestaltende Rolle innerhalb einer Hochschule auszuüben. Sie bilden aber die Grundlage, um sich einbringen zu dürfen. Die Mitglieder der LSK haben in den letzten 15 Jahren natürlich mehrfach gewechselt. Etwa die Hälfte der Mitglieder engagieren sich aber schon mindestens fünf Jahre in dem Gremium. Durch diese Kontinuität der Personen konnte eine breite Wissensbasis aufgebaut werden. Die neuen Mitglieder hinterfragen Prozesse und bringen sich aktiv ein, so dass auch alte Themen neu diskutiert und bewertet werden können.

Für alle Themen ist eine offene Diskussionskultur in der LSK wichtig. Die LSK betrachtet sich selbst als Arbeitsgremium, in dem sehr intensiv diskutiert wird. Arbeitsgremium meint dabei vor allem, dass versucht wird, themenspezifisch und möglichst nicht politisch zu diskutieren und vor allem Lösungs- bzw. Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Dieser Ansatz wird einerseits dadurch befördert, dass sich nahezu alle Mitglieder und die ständig beratenden Gäste innerhalb der LSK mit "Du" anreden, um Offenheit in der Diskussion ohne hierarchische Barrieren zu ermöglichen. Andererseits ist es Aufgabe der Sitzungsleitung diese Offenheit vorzuleben und auch einzufordern. Die Diskussionen sind nicht immer leicht und in der Regel auch nicht durch einen breiten Konsens geprägt. Durch den Ansatz des lösungsorientierten Argumentierens ergeben sich aber überwiegend zielorientierte Gesprächsprozesse und Entscheidungen.

Die LSK wird durch den aktuellen Vorsitzenden (ein akademischer Mitarbeiter) und die aktuelle stellvertretende Vorsitzende (eine Studentin) auch in anderen Gremien wie dem AS, dem Arbeitskreis Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, dem Lenkungsausschuss Qualitätsmanagement in Studium und Lehre und der internen Akkreditierungskommission vertreten. Auch in diesen teilweise erst in den letzten Jahren geschaffenen Gremien hat die LSK die Möglichkeit Impulse zu setzen und mitzugestalten. Die beiden Vorsitzenden (in den letzten 20 Jahren war es nahezu immer die Konstellation Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen und der Studierenden) haben einen gestaltenden Einfluss auf die Rolle der LSK innerhalb der Universität. An anderen Hochschulen ist sehr häufig der/die Vizepräsident*in für Studium und Lehre Vorsitzende/r der LSK. Die TUB macht das anders und kann dadurch in diesem Bereich ausgesprochen erfolgreich als Arbeitsgremium auch ohne politischen Hintergrund wirken. Das unterstützt die Argumentationsfreiheit und die Diskussion um die Weiterentwicklung von Lehre und Studium ebenfalls. Es braucht Räume, in denen ein offener Austausch möglich ist. Darüber hinaus ist es unbedingt notwendig und erforderlich, eine funktionierende Zusammenarbeit mit den Fakultätsvertreter*innen zu erreichen. Durch offene konstruktive Diskussionen, Lösungs- bzw. Umsetzungsvorschläge und wenig politisierende Einflüsse (im Sinne von reinem Statusgruppendenken oder parteipolitischer Argumentation) konnte eine gute Zusammenarbeit erreicht werden. Dies verhindert keine Konflikte, ermöglicht aber nahezu immer ein argumentativ begründetes Aufeinanderzugehen. In der Folge kann die LSK viel Einfluss auf die Gestaltung von Regelungen nehmen und es bleiben nur wenige Konfliktfelder offen.

Positiver Einfluss auf die Lehre

Die LSK übt auf mehreren Ebenen einen positiven Einfluss auf Lehre und Studium aus. Die beiden sichtbarsten Ebenen sind die Regelungen zu Studium und Lehre und die aktive Mitwirkung an Studienreform durch die Empfehlung der Förderung von innovativen Ideen.

Die LSK formuliert aktiv ebenso an Regelungen in dezentralen Studien-, Prüfungs- sowie Zugangs- und Zulassungsordnungen wie auch der zentralen Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung mit. Sie macht konkrete Formulierungsvorschläge, die sehr häufig übernommen werden. Sie gibt schließlich Hinweise zur Auslegung der Regelungen sowohl in ihren Stellungnahmen als auch zu speziellen wiederkehrenden Themen auf der Website und durch Beiträge in einem spezifischen Forum. Die LSK ist zugleich der Ort, an dem Verwaltung, Lehrende und Studierende zusammenkommen, um Verbesserungsvorschläge zu sammeln und darüber zu diskutieren. In diesem Rahmen gestaltet sie mit und ist eng in die Prozesse zur Studiengangentwicklung eingebunden. Sie berät nicht nur das Präsidium und den AS, sondern auch direkt die Studiengangvertreter*innen in solchen Fragen.

Im Bereich der Förderung innovativer Ideen zur Studienreform gibt es seit etwa 40 Jahren zwei eigene Förderprogramme an der TUB. Das Präsidium erhält eigens dafür vorgesehene Haushaltsmittel, die wettbewerblich vergeben werden. Die Aufgabe der LSK in beiden Programmen ist es, die Anträge zu begutachten und Vorschläge für die Empfehlung zur Förderung an die/den Vizepräsidentin/en für Studium und Lehre abzugeben. Diesen Vorschlägen wird praktisch immer gefolgt. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre6 konnte unter dem Titel "tu projects" eine dritte Förderlinie eröffnet werden, für die die LSK sogar explizit die Förderentscheidung trifft. Dieses Förderprogramm stellt eine Weiterentwicklung der "Projektwerkstätten" dar.

Das erste Förderprogramm sind die als Teil des "netzwerk n" ausgezeichneten "Projektwerkstätten"7. Studierende können in einem mehrstufigen antragsbasiertem Verfahren eigene Projekte beantragen, die durch Mittel für studentische Hilfskräfte und Sachmittel gefördert werden. Im Zentrum dieser Projekte sollte eine Forschungsfragestellung stehen und im Rahmen einer selbständig durchgeführten Lehrveranstaltung in der Regel innerhalb von zwei Jahren gemeinsam mit anderen Studierenden bearbeitet werden. Bei diesen Projekten muss unter anderem ein Bezug zu nachhaltiger Entwicklung vorhanden sein und eine Beschreibung vorliegen, worin in der Aufgabenstellung die konkrete Studienreform besteht. Ein Fachgebiet aus der TUB muss den Antrag fachlich und inhaltlich betreuen. Das Antragsverfahren durchläuft mehrere Stufen, so dass die Qualität der Anträge sehr hoch ist und diese engagierten Studierenden schon früh einen Eindruck von wissenschaftlicher Praxis erhalten. Auf diesem Weg werden Studierende zu mehr Selbständigkeit angeregt und als direkt Betroffene aktiv in die Studienreform eingebunden. Die betreuenden Hochschullehrenden können Impulse und Erfahrungen aus diesen Projekten in ihre Lehre übernehmen und haben einen "direkten Draht" zu Vorstellungen und Wünschen von Studierenden in der Lehre. Pro Jahr können insgesamt etwa zehn von dreißig Anträgen gefördert werden. Für die LSK ist dabei ein großer Vorteil, dass hier die verschiedenen Studienreformansätze aus allen Fächern zusammenkommen und im Gegenzug diese Ansätze in der Diskussion zur Reform von Studiengängen wieder in die Fächer zurückgespielt werden können.

Das zweite Förderprogramm sind die "Studienreformprojekte"8. Diese sollen gezielt und dauerhaft das Lehrprogramm der TUB verbessern. Reformen können z.B. in der Überarbeitung von Studiengängen durchgeführt werden. Dafür stehen Mittel für akademisches Personal, für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben zur Verfügung. Notwendig für die Beantragung durch ein Fachgebiet sind ein zustimmendes Votum der zugehörigen Ausbildungskommission sowie eine unterstützende Stellungnahme des zuständigen Fakultätsrats, der auch sicherstellen muss, dass das Projekt im Erfolgsfall in die Regellehre übernommen wird. Pro Jahr finden etwa fünf Projekte in dieser Förderlinie statt. Für die Fachgebiete gibt es durch dieses Programm die Möglichkeit, zusätzliches, zeitlich befristetes Personal z.B. zur Überarbeitung einer konkreten Lehrveranstaltung zu erhalten. Dadurch wird das bereits reguläre Personal entlastet und die Studienreform kann zügiger durchgeführt werden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit steigt dabei. Dies wird durch die Einbindung der Gremien der Fakultät im Rahmen der Antragstellung noch erhöht. Außerdem erfahren die anderen Fachgebiete der Fakultät so ebenfalls von Reformbemühungen. In der LSK werden die fachspezifischen Ideen zur Studienreform zentral begutachtet und können bei der Überarbeitung von Studiengängen Eingang in die Empfehlungen finden.

Fazit: erfolgreiche Ansätze der Studienreform

Die LSK hat sich eine wesentliche Rolle bei der Studienreform erarbeitet. Die strukturellen Voraussetzungen durch die Zusammensetzung und die beratende Funktion bilden die Grundlage ihrer Arbeit. Die LSK hat im Rahmen der Umsetzung des Bolognaprozesses eine aktive Rolle übernommen und ausgebaut. Dies gelang vor allem durch die offene Diskussionskultur der Mitglieder untereinander und durch die konstruktiven Empfehlungen in den Stellungnahmen. Auf diese Weise konnte auch ohne formal verbindliche Entscheidungskompetenz eine faktisch starke Bedeutung erreicht werden. Dies wird z.B. auch durch die enge Einbindung der LSK in die neuen Gremien zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre sichtbar.

Anmerkungen

1) gesetze.berlin.de/jportal/?quelle =jlink&query=HSchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true.

2) www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/AMBl_TU/AMBl_TU_2018/AMBl._Nr._19_ vom_20.09.2018.pdf.

3) www.tu-berlin.de/asv/menue/gre mien/kommissionen_des_as/aufgaben_der_ lsk/.

4) Für "sonstige Mitarbeitende" sollte besser "wissenschaftsunterstützendes Personal" verwendet werden. Mit der geplanten Änderung des BerlHG im Jahr 2020 wird diese Begriffsänderung erwartet.

5) www.pressestelle.tu-berlin.de/me nue/tub_medien/newsportal/hochschulpoli tik/2016/braucht_die_universitaet_eine_vier telparitaet/.

6) www.qualitaetspakt-lehre.de/.

7) www.projektwerkstaetten.tu-berlin. de/menue/projektwerkstaetten_und_tu_ projects/.

8) www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/lehre_und_studium/2010/stu dienreformprojekte_projektwerkstaetten/studienreformprojekte_srp/.

Christian Schröder (M.A.) leitet an der TUB das Orientierungsstudium MINT<^>grün<^*>. Seit 2003 ist er Mitglied der LSK und leitet diese seit 2008.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion