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Ahnenforschung

15.08.2007: Hartz in Weimar

  
 

Forum Wissenschaft 3/2007; Titelbild: Stefan Knaab

Die Geschichte des Wohlfahrtsstaates in Deutschland macht es schwer, Parallelen zwischen seinem Um- bzw. Abbau in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen und in der Gegenwart zu übersehen.1 Christoph Butterwegge stellt dies bei einem historischen Blick auf Sozialpolitik damals und heute fest.

Schon bevor die Weltwirtschaftskrise 1929/32 das Sozialsystem der Weimarer Republik bis ins Mark erschütterte, zogen Kritiker des Wohlfahrtsstaates dessen Leistungsfähigkeit in Zweifel und forderten - ähnlich wie heute - statt öffentlicher Verantwortung für die Hilfesuchenden mehr Privatinitiative. Einer davon hieß Gustav Hartz, gehörte der DNVP an und veröffentlichte 1928 sein Buch "Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit", das viele Fragen aufwarf, die neoliberalen Kritikern des Sozialstaates heute auf den Nägeln brennen, auch wenn es noch nicht dieselben Antworten (z.B. Einführung der Praxisgebühr) gab, sondern z.B. diese: "Geht man nicht bedenkenlos ein dutzendmal zum Arzt, wenn einmal genügte - nur weil es die Kasse bezahlt?"2

Hartz sah überall "Faulenzer und Drückeberger" den Sozialstaat plündern, für die "kein denkender Arbeiter einen Pfennig Arbeitslosenbeiträge bezahlen" wolle.3 Überhaupt stelle der damals gerade erst geschaffene Versicherungszweig für die Lohnarbeiter "kein gutes Geschäft" dar.4 Um "den Mißbrauch der ungerechten und unnötigen Inanspruchnahme" unterbinden zu können bzw. "asoziale Elemente" (bei Hartz in Anführungszeichen) nicht mehr "auf allgemeine Unkosten reisen" zu lassen, wollte Gustav Hartz die Hilfe auf Bedürftige konzentrieren, was er sozialdarwinistisch begründete: "Eine soziale Politik darf nicht mit der Sorge um die Kranken, Invaliden, Witwen, Waisen und Arbeitslosen die Förderung der Lebenstüchtigen, Leistungsfähigen und Arbeitenden vergessen."5 Wer würde da nicht an die Parole "Leistung muss sich wieder lohnen!" denken, die Helmut Kohl zu Beginn der 1980er Jahre bekannt gemacht und der SPD-Vorsitzende Kurt Beck erst kürzlich erneut in die Debatte gebracht hat?

Wortreich klagte Gustav Hartz über "die Bleigewichte des Bürokratismus", kritisierte die angeblich viel zu hohen Verwaltungskosten der Sozialversicherung und forderte eine Abkehr von dem Glauben, "daß der Staat alles selber machen muß."6 Hartz fühlte sich als mutiger Kritiker, der einer Front mächtiger Verteidiger des "jetzigen erstarrten Systems" gegenüberstand.7 Einer der Lieblingsbegriffe, die er ständig verwendete, hieß "Reform", manchmal sprach Hartz allerdings von einer "Revolution", die seiner Meinung nach unabdingbar war. Er fragte, welche Rendite die Zahlungen der Arbeitnehmer in die Sozialversicherung abwarfen und ob eine selbst angesparte, kapitalgedeckte Rente nicht mehr Gewinn verspreche. Außerdem machte sich Hartz für "eigenverantwortliche Selbsthilfe" der Arbeitnehmer stark. In den Vordergrund rückte er die "Eigenverantwortung", von der heute wieder häufig die Rede ist, um damit zu bemänteln, dass sich die öffentliche Verantwortungslosigkeit ausbreitet. Hartz wandte sich sowohl gegen die Gewerkschaftsforderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit wie auch gegen (überhöhte) Sozialtransfers für Erwerbslose. Von den Letzteren sprach Gustav Hartz - in gewisser Weise entsprechende Gedanken seines berühmten Namensvetters vorwegnehmend - übrigens als "Kunden" (in Anführungszeichen), die sich nach ihrer Entlassung "sofort bei der Arbeitsvermittlung zu melden" hätten, damit diese sie kennen lerne und "die beste Kontrolle" habe.8

An die Stelle der "staatlichen Zwangsversicherung" wollte Gustav Hartz "soziale Gemeinschaften" (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften usw.) mit von ihnen betriebenen "Sozialsparkassen" treten lassen. Die auch damals schon einen Zankapfel der Politik bildenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sollten dem Bruttolohn zugeschlagen, davon 15 Prozent als Sparbetrag abgeführt werden. Hartz hoffte, dies würde zur Folge haben, dass der ständige Streit über die "soziale Belastung der Wirtschaft" (heute hieße es wohl: die Explosion der Lohnnebenkosten) unterbliebe.9 Unklar blieb, wie ein Wegfall der Arbeitgeberbeiträge angesichts des Machtvorsprungs der Unternehmer durch Lohn- und Gehaltssteigerungen kompensiert werden sollte.

Kinder - "Zukunft des Volkes"

Wenn man den gegenwärtigen Demografie-Diskurs und das mit ihm verbundene Katastrophenszenario betrachtet,10 wirkt Gustav Hartz ebenfalls hochaktuell. In seinem als Fortsetzung der "Irrwege" konzipierten Buch "Die national-soziale Revolution", das gegen Ende des Jahres 1932 erschien, führte er die Kostensteigerungen und Krisenerscheinungen des von ihm "kollektivistisch" genannten Sozialversicherungssystems auf demografische Veränderungen zurück. Immer mehr stark besetzte Jahrgänge rückten in die oberen Lebensaltersstufen ein, wie Bevölkerungswissenschaftler auch damals konstatierten: "Diese ‚Vergreisung' unseres Volkes hat eine dauernd steigende Zahl der Rentner und eine fortgesetzt steigende Rentenzahlungsdauer und absinkenden Beitragseingang im Gefolge."11 Man erlebe gerade das Vorspiel einer Tragödie, meinte Hartz weiter: "In einer Reihe von Jahren sind nicht mehr genug junge beitragszahlende Menschen da, die in der Lage sind, die Summen aufzubringen, die zur Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Alten und Invaliden nötig werden."12 Entweder müssten die Beiträge um nahezu das Doppelte steigen oder die Renten um etwa die Hälfte sinken. Als ein möglicher Ausweg erschien Hartz der systematische Aufbau individuell-familiärer Vorsorge, gekoppelt an die Pflicht zur Selbsthilfe und die persönliche Eigenverantwortung.

Zudem hielt Hartz eine "Höherbesteuerung der Ledigen und Kinderlosen" für sinnvoll, die zu fordern man nicht wage, weil "der Mut zu einer positiven Bevölkerungspolitik" fehle.13 Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München, setzt heute gleichfalls auf eine aktive Bevölkerungspolitik zur Problembewältigung: "Wenn es gelänge, die Geburtenraten auf ein Niveau anzuheben, wie es eine stationäre Bevölkerung kennzeichnet, dann ließe sich die Bevölkerung allmählich wieder verjüngen. Das Rentenproblem würde sich lösen, der Arbeitsmarkt würde stabilisiert, und unser Land würde wieder zu der Dynamik bei der Wirtschaft und Wissenschaft zurückkehren, die es einmal besaß."14 Um dieses Ziel zu erreichen, will Sinn die Fertilitätsrate mittels finanzieller Anreize für Familien, aber auch mittels gezielter Sanktionen für Kinderlose steigern. Sinn empfiehlt die Staffelung von Altersrenten nach der Kinderzahl und eine Rentenkürzung für Kinderlose auf die Hälfte der "normalen" Höhe: "Wer keine Kinder hat und insofern zu wenig tut, um seine eigene Rente im Umlagesystem zu sichern, muss die Konsequenzen tragen und selbst auf dem Wege der Ersparnis für Ersatz sorgen."15 Damals schrieb Gustav Hartz ähnlich klingende Sätze, die jedoch noch mehr Pathos enthielten: "Mit aller Deutlichkeit muß jedem zum Bewußtsein gebracht werden, daß die Zukunft unseres Volkes und Reiches eine ausreichende und gesunde Kinderschar und daß der Mensch immer noch das wertvollste ‚Produkt' ist. Wer an der Zukunft unseres Volkes durch eigene Kinder keinen Anteil hat - oder haben kann -, der soll wenigstens die Gegenwart für die Kinderreichen materiell erträglich gestalten helfen."16

Es mutet wie ein Treppenwitz der Geschichte an, dass die "Sozialstaatsreformer" damals und heute denselben Familiennamen hatten. Über bis zu der eher kuriosen Namensgleichheit von Hauptakteuren reichenden Gemeinsamkeiten dürfen wichtige Unterschiede zwischen Gegenwart und Vergangenheit jedoch nicht übersehen werden. Es gab in der Weimarer Republik nur einen ansatzweise entwickelten Wohlfahrtsstaat, was für die über 6 Millionen offiziell registrierten Erwerbslosen auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise hieß, dass ihre Lage viel dramatischer war als die der Betroffenen heute. Zudem war die Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch und auch die Weltmarktdynamik längst nicht so ausgeprägt wie in der Gegenwart.

Von der Weltwirtschaftskrise zum Ende der Demokratie

Während der Weltwirtschaftskrise 1929/33 zerbrach nicht nur der gesellschaftspolitische Basiskonsens zwischen den Klassen bzw. deren organisierter Interessenrepräsentanz, den Arbeitgeberverbänden und Freien Gewerkschaften, sondern im März 1930 auch die Große Koalition, deren beide Flügelparteien keine Einigung über den Weg zur finanziellen Konsolidierung der Arbeitslosenversicherung erzielten. Die unternehmernahe DVP bestand auf einer Kürzung von Leistungen, wohingegen die SPD-Fraktion im Unterschied zu ihrem Reichskanzler Hermann Müller nur eine Anhebung der Beiträge (damaliger Satz: 3,5 Prozent) unterstützte. In heutiger Diktion würde man sagen, dass die Beitragssatzstabilität bei den bürgerlichen Koalitionären absolute Priorität genoss, weil die Erhöhung der Lohnnebenkosten verhindert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht gefährdet werden sollte.

Nachdem maßgebliche Kräfte die Sozialdemokratie aus der Reichsregierung verdrängt hatten, war die Rechtsentwicklung des Weimarer Staates vorprogrammiert. In kürzer werdenden Abständen folgten der Regierung Müller immer weniger legitimierte (Präsidial-)Kabinette, die zwar kein Konzept zur Krisenbewältigung hatten, aber die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer/innen und Erwerbslosen mit rasantem Tempo beschnitten sowie den Wohlfahrtsstaat und die Demokratie demontierten. Man hat rückblickend den Eindruck, dass die Weimarer Republik und ihr Sozialsystem bewusst zugrunde gerichtet wurden, wobei die "Reform der Arbeitslosenversicherung" ganz oben auf der politischen Agenda stand. In weniger als 36 Monaten wurden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung so stark beschnitten, die Anspruchsvoraussetzungen derart verschärft und die Bezugszeiten so massiv verkürzt, dass ganze Personengruppen (Jugendliche und verheiratete Frauen) überhaupt keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung mehr hatten und die übrigen höchstens noch 6 Wochen lang in deren Genuss kamen. "Das Versicherungsprinzip war somit am Ende der Weimarer Republik faktisch wieder abgeschafft."17

Unter dem christlichen Gewerkschafter und Zentrumspolitiker Heinrich Brüning, der vom 30. März 1930 bis zum 1. Juni 1932 Reichskanzler war, drang die Regierung auf mehr Zurückhaltung in der Lohnpolitik sowie bei den Staatsausgaben, wovon man sich eine Sanierung des Budgets und eine Reaktivierung der Wirtschaft versprach. Diese litt aber unter der fehlenden Nachfrage, die zu den nötigen Erweiterungsinvestitionen und damit neuen Arbeitsplätzen hätte führen können. Brüning hoffte auf die "Selbstheilungskräfte" des Marktes, während das Geld für Konjunkturprogramme nach seiner Ansicht fehlte. Mit der Schwächung des Tarif- und Schlichtungswesens, dem Abbau der Arbeitslosenversicherung und der als "Sonderopfer des öffentlichen Dienstes" deklarierten Senkung von Beamtengehältern und -pensionen begann unter Brüning ein Rückzug des Sozialstaates, der die Demokratie untergrub und den Weg zur NS-Diktatur ebnete. Eine für Exportbranchen vorteilhafte Deflationspolitik verschärfte die Wirtschafts- und Beschäftigungskrise.

Vorschläge, mit denen Unternehmerverbände und etablierte Politiker heute das System der sozialen Sicherung "verschlanken" wollen, gleichen den damals diskutierten bzw. ergriffenen Maßnahmen teilweise bis ins Detail. Dies gilt z.B. für die Reform des Föderalismus, den Bürokratieabbau, die Schwächung des Tarifvertragssystems, die Erleichterung von Kündigungen und die Liberalisierung des Ladenschlusses, mit denen man die Wirtschaft bzw. ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt stärken wollte, genauso wie für Lohn- bzw. Gehaltssenkungen, unter denen die Binnenkaufkraft zu leiden hatte, und die Verlängerung der Wochenarbeitszeit.

Sanierung als Zerschlagung

Die sozialpolitische Agonie der Weimarer Republik begann mit einer Kontroverse um die Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Sowohl zwischen den gesellschaftlichen Interessengruppen bzw. den Verbänden von Unternehmern und Beschäftigten als auch zwischen den Gebietskörperschaften war heftig umstritten, wem die enormen Kosten der Massenarbeitslosigkeit aufgebürdet werden sollten. Das deutsche Unterstützungssystem war dreigliedrig: Versicherte, die erwerbslos wurden, erhielten zunächst höchstens 26 Wochen lang Arbeitslosenhilfe (Hauptunterstützung) und Familienzuschläge für ihre engsten Angehörigen. Danach gab es im Falle der Bedürftigkeit gleichfalls 26, später sogar 52 Wochen lang Krisenfürsorge, bevor die allgemeine Wohlfahrt (der Gemeinden) einsprang. Während das Reich erwerbsfähige Arbeitslose unterstützte, die keine Versicherungsleistungen mehr erhielten, oblag den Gemeinden die Wohlfahrtsunterstützung, in deren Genuss nicht oder nur eingeschränkt Erwerbsfähige kamen. Man sprach von Hauptunterstützungsempfängern, Krisenfürsorgeempfängern und Wohlfahrtserwerbslosen.

Innerhalb des dreigliedrigen Systems kam es zu Umschichtungen, die Finanzierungsschwierigkeiten entsprachen, aber auch unterschiedlichen Interessenlagen der Hauptakteure und Machtverschiebungen entsprangen, die nicht zuletzt der steigenden Arbeitslosigkeit geschuldet waren. Gab es anfangs sogar Bemühungen, die kommunale Erwerbslosen- in der staatlichen und teilweise aus Versicherungsmitteln finanzierten Krisenfürsorge aufgehen zu lassen, dominierten ungefähr seit dem Jahreswechsel 1930/31 Bestrebungen, die Krisenunterstützung mit der Wohlfahrtsfürsorge unter einheitlicher Verwaltung der Gemeinden zu verschmelzen. Am Ende des zuletzt genannten Jahres kursierten Pläne der Kommunen wie der Arbeitgeberverbände, alle Zweige des bestehenden Unterstützungssystems auf der Grundlage des (für die Erwerbslosen kargen und sie entrechtenden) Fürsorgeprinzips zusammenzulegen. Man führte zur Begründung die mangelnde Transparenz und die Schwerfälligkeit des gegliederten Systems sowie die Kostspieligkeit einer Versicherungslösung an.

Da die Arbeitslosen wegen der Wirtschaftskrise immer schneller aus der staatlichen Krisenfürsorge "ausgesteuert" wurden, stiegen die finanzielle Belastung und die Verschuldung der Kommunen seit 1929/30 ganz enorm. "Der Grundsatz, alle arbeitsfähigen Arbeitslosen von der gemeindlichen Fürsorge fernzuhalten, zerbrach (...) an der Finanzlage des Reichs. Damit wurde die Finanzkrise im Reichshaushalt zwangsläufig und unmittelbar in die Haushalte der Gemeinden hineingetragen."18 Sowohl die öffentliche Reformdebatte wie auch die Regierungspolitik verschoben sich immer stärker von einer Fusion der beiden Fürsorgesysteme auf dem (niedrigeren) Niveau der Wohlfahrtshilfe in Richtung einer Preisgabe des Versicherungsprinzips. Dezentralisierung und Kommunalisierung der Arbeitslosenunterstützung führten fast zwangsläufig zu einer sozialen Nivellierung nach unten, die damit meistenteils auch bezweckt war.

Kurzfristig wurde im Frühjahr 1931 eine meist nach ihrem Vorsitzenden, dem früheren langjährigen Arbeitsminister Heinrich Braun benannte "Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage" gebildet.19 Ihre zehn Mitglieder, die innerhalb weniger Monate drei Berichte (zur Arbeitszeitfrage und zum sog. Doppelverdienertum, zur Arbeitsbeschaffung sowie zur Arbeitslosenhilfe) unterbreiteten, ohne damit viel Wirkung zu erzielen, kamen aus Verwaltung und Wissenschaft. Dies kann als weiteres Indiz dafür gelten, dass immer stärker expertokratisch statt demokratisch agiert und am Parlament vorbei regiert wurde. Statt die Vorlage sämtlicher Gutachten abzuwarten und die Abgeordneten damit zu befassen, brachte die Reichsregierung eine weitere Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" auf den Weg, die am 5. Juni 1931, an eben jenem Tag, als die Sachverständigenkommission ihr letztes Einzelgutachten herausgab, erlassen wurde. Sie enthielt ein ganzes Paket drastischer Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe und der Krisenfürsorge, die Einführung der Bedürftigkeitsprüfung für Frauen und Jugendliche, eine Verlängerung der Wartezeiten sowie eine Begrenzung der Anrechnungszeiten für die Leistungsfestsetzung.

Nach dem Zusammenbruch der österreichischen Credit-Anstalt am 11. Mai 1931 geriet Deutschland in den Strudel einer internationalen Banken- und Währungskrise, die das Heer der Arbeitslosen überall weiter vergrößerte. Je weniger sie Herr der riesigen ökonomischen und sozialen Probleme waren, umso häufiger griffen die Präsidialregimes zum Mittel der Notverordnung. Sukzessive setzten sie das (damals noch wenig entwickelte) System der sozialen Sicherung außer Kraft, kündigten allerdings bei jeder Reformmaßnahme an, nach diesem für Großteile der Bevölkerung schmerzhaften Eingriff werde die Wirtschaft wieder Tritt fassen. Ludwig Preller erklärte die Demontage des Wohlfahrtsstaates in erster Linie mit dem dramatischen Beschäftigungsrückgang und einer daraus resultierenden Schwäche der Gewerkschaften im Kampf gegen die Großindustrie. "Wirtschaftsschläge wie der Bankenkrach von 1931, die Weltwirtschaftskrise und die ungeheuerliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit mußten sich unter diesen Umständen katastrophal für die Weimarer Sozialpolitik auswirken, sie trafen schließlich nicht zuletzt über die Sozialpolitik den Nerv der Weimarer Demokratie."20

Alfred Hugenberg, Medienzar und Führer der Deutschnationalen, schaltete im Februar 1933 mehrere Zeitungsannoncen mit der Aussage "Sozial ist, wer Arbeit schafft". In einer Rundfunkansprache zur Reichstagswahl sagte er am 28. Juli 1932, Sozialismus sei mit Erwerbslosigkeit gleichbedeutend. Dagegen habe ein "gesunder Staat" auch "eine gesunde Wirtschaft", woraus er schloss: "Derjenige ist wirklich und wahrhaft sozial, der Arbeit schafft."21 Fast wörtlich fand dieser Satz über 70 Jahre später auf Betreiben der von Metallindustriellen finanzierten "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" großen Anklang bei etablierten Politikern und Parteien. Beispielsweise stellte der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers seinen Landtagswahlkampf im Frühjahr 2005 unter das Motto "Sozial ist, was Arbeit schafft". Es handelt sich dabei im Grunde um eine Sklavenhalterideologie, die Arbeit aus ihren sozialen Bezügen herauslöst. Gar nicht mehr gestellt wird die Frage nach dem Sinngehalt von Lohnarbeit, den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung, vom Anspruch der Stellenbewerber/innen auf Berufs- und Qualifikationsschutz ganz zu schweigen.

"Sparpolitik" versus Demokratie

Am 14. Juni 1932 höhlte Brünings Nachfolger von Papen das Unterstützungssystem für Arbeitslose weiter aus, ohne es allerdings formal abzuschaffen. Durch die "Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden" wurden die Struktur (Einführung der Bedürftigkeitsprüfung in die Arbeitslosenversicherung) und das Leistungsniveau der drei Systeme noch mehr angeglichen. Papen bediente sich desselben Mittels wie Brüning, um den noch von diesem gegründeten Freiwilligen Arbeitsdienst (besonders für Jugendliche) auszuweiten, den Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung de facto aufzuheben und die Selbstverwaltung der Reichsanstalt zu stutzen. Die (dem heutigen Arbeitslosengeld entsprechende) Arbeitslosenhilfe erhielten am Ende nicht einmal mehr 10 Prozent der registrierten Erwerbslosen, während die mit dem heutigen Arbeitslosengeld II vergleichbare, ursprünglich als Brücke zwischen Arbeitslosenhilfe und Armenfürsorge gedachte Krisenunterstützung das Niveau der Fürsorgeleistung nicht mehr überschreiten durfte.22

Man wollte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie durch eine "Sparpolitik" bei den Löhnen und in den öffentlichen Haushalten wiederherstellen bzw. spürbar erhöhen. Als das nur noch halbdemokratische Regierungs- und Parteiensystem diese Aufgabe gegen Ende der Weimarer Republik trotz drastischer Beschneidung vieler Sozialleistungen nicht erfüllte, drängten einflussreiche Industrie- und Bankenkreise auf eine Kabinettsbeteiligung der NSDAP, was den zögernden Reichspräsidenten Paul von Hindenburg veranlasste, Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler zu ernennen. Die wichtigste Lehre aus der Geschichte ist, dass der Sozialstaat nicht mit einem Schlag beseitigt, sondern Schritt für Schritt demontiert - und dass damit letztlich auch die Demokratie zugrunde gerichtet wird.

Anmerkungen

1) Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge, Krise und Zukunft des Sozialstaates, 3. Aufl. Wiesbaden 2006

2) Gustav Hartz, Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit, Berlin 1928, S.18

3) Ebd., S.80

4) Ebd., S.81

5) Gustav Hartz, Neue Wege der Sozialpolitik, Langensalza 1929, S.21

6) Ders., Irrwege der deutschen Sozialpolitik ..., a.a.O., S.141

7) Gustav Hartz, Eigentum oder Rente? - Eine Auseinandersetzung mit meinen Kritikern über das Thema: Sozialversicherung oder Sozialsparkasse?, Berlin 1930, S.8

8) Ders., Irrwege der deutschen Sozialpolitik ..., a.a.O., S.199

9) Gustav Hartz, Neue Wege in der Sozialpolitik, a.a.O., S.25

10) Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge, Demographie als Ideologie? - Zur Diskussion über Bevölkerungs- und Sozialpolitik in Deutschland, in: Peter A. Berger/Heike Kahlert (Hrsg.), Der demographische Wandel. Chancen für die Neuordnung der Geschlechterverhältnisse, Frankfurt am Main/New York 2006, S.53 ff.

11) Gustav Hartz, Die national-soziale Revolution. Die Lösung der Arbeiterfrage, München 1932, S.148

12) Ebd.

13) Gustav Hartz, Irrwege der deutschen Sozialpolitik ..., a.a.O., S.137 f. (Hervorh. im Original)

14) Hans-Werner Sinn, Ist Deutschland noch zu retten?, München 2003, S.369 f.

15) Ebd., S.393

16) Gustav Hartz, Irrwege der deutschen Sozialpolitik ..., a.a.O., S.138

17) Werner Balsen u.a., Die neue Armut. Ausgrenzung von Arbeitslosen aus der Arbeitslosenunterstützung, Köln 1984, S.26

18) Ludwig Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, Stuttgart 1949, S.421 (Hervorh. im Original)

19) Vgl. hierzu und zum Folgenden: Christian Berringer, Sozialpolitik in der Weltwirtschaftskrise. Die Arbeitslosenversicherungspolitik in Deutschland und Großbritannien im Vergleich 1928-1934, Berlin 1999, S.240 f.

20) Ludwig Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, a.a.O., S.512

21) Alfred Hugenberg, Rundfunkansprache zur Reichstagswahl am 31. Juli 1932, gehalten am 28. Juli 1932, www.dhm.de/lemo/html/dokumente/hugenberg , 18.11.2005

22) Vgl. Diether Döring, Sozialstaat, Frankfurt am Main 2004, S.27.


Christoph Butterwegge ist Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Er arbeitet insbesondere zu Fragen des Sozialstaates, der Armut, der Migrationspolitik und des Rechtsextremismus.

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