BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

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Hochschule und Demokratie - ein Dauerkonflikt*

  
 

Forum Wissenschaft 3/2014; Foto: misterQM/Photocase.de

In einer Zeit, in der Wissenschaft vor allem über die Erfolgsindikatoren ›Wettbewerbsfähigkeit‹ und ›Exzellenz‹ definiert wird, dürften viele das Thema Demokratie und Hochschule für ziemlich unzeitgemäß halten, kurz: für einen historisch erledigten Konflikt aus einer weit entfernten Zeit, der mit den heutigen Problemen nichts mehr zu tun hat. Torsten Bultmann begründet, warum das Gegenteil der Fall ist.

Die Demokratiefrage lässt sich nicht einfach für ›erledigt‹ erklären. Bildlich gesprochen führt sie ein Eigenleben. Je autoritärer und undemokratischer Entscheidungsstrukturen sind, umso größer die EURscheinlichkeit von Fehlentscheidungen. Dies gilt gerade für die heutigen ›unternehmerisch‹ ausgerichteten, d.h. managementtechnokratisch verfassten Universitäten in Österreich wie in Deutschland. Aus Fehlentscheidungen entstehen Interessenkollisionen und vermittelt über diese drängt sich die Demokratiefrage wieder in den politischen Vordergrund, auch ohne dass dies jemand bewusst beabsichtigt oder geplant hätte. Fehlentscheidungen problematisieren Entscheidungsstrukturen, wodurch wiederum die Frage, wer eigentlich worüber entscheidet, politisiert wird.

Die Hochschulproteste in unseren beiden Ländern sind dafür ein lebendiges Beispiel. Ich meine die Hörsaalbesetzungsbewegung in Österreich, die ähnliche Aktionen in Deutschland inspiriert hat, wo bereits seit Mitte 2009 eine Bildungsstreikbewegung als kontinuierliche Massenaktion stattfindet. Man könnte diese aktuelle Bildungsstreikbewegung auch als praktische Lektion im Hinblick auf fehlende Hochschuldemokratie politisch interpretieren. Dem Streik liegen sicher vielfältige Motive zugrunde. Eine zentrale Klammer des Streiks an deutschen Hochschulen war aber nach meiner teilnehmenden Beobachtung das Gespür dafür, dass studentische Interessen in der aktuellen Variante von Studienreform in Gestalt des Bologna-Prozesses vollständig unterrepräsentiert sind bzw. komplett ignoriert werden. Für mich ist dies ein zentraler Aspekt des überwiegenden Scheiterns von Bologna. Wenn beispielsweise die Studienkommissionen, die in vielen Grundordnungen von deutschen Hochschulen etwa als Ausschüsse der akademischen Senate vorgesehen und häufig paritätisch aus Lehrenden und Studierenden zusammengesetzt sind, auch nur ein (aufschiebendes) Vetorecht gegenüber so manchen unstudierbaren Konstrukten von neuen Studiengängen gehabt hätten, wäre uns viel Blödsinn erspart geblieben. Das ergibt sich schon daraus, dass Studierende ihre Alltagssituation und damit ihre Interessen am besten kennen - und daher auch beurteilen können, dass so manche überfrachtete und verdichtete Studien- und Prüfungsordnung völlig an der durchschnittlichen studentischen Lebensrealität vorbei konstruiert wurde. Erspart geblieben wäre uns zusätzlich ein gigantischer bürokratischer und finanzieller Aufwand für die anstehenden Nachreparaturen der jetzt notwendigen ›Reform der Reform‹.

Wenn folglich spezifische Interessen systematisch und kontinuierlich ignoriert oder verletzt werden, suchen sich diese ihren politischen Ausdruck, auch oder gerade in ungewöhnlicher Weise bzw. jenseits der dafür vorgesehenen Institutionen: indem man auf die Straße geht oder eben Hörsääle besetzt. Solche Proteste bleiben selten dabei stehen, aus der Konsumentenperspektive von Politik von den verantwortlichen Politikern lediglich andere Entscheidungen zu fordern, die stärkere Einbeziehung in die die eigene Lebensrealität betreffenden Entscheidungsprozesse ist die logische Konsequenz des zuvor empfundenen Ausgeschlossenseins.

Dass wir mit dieser Interpretation nicht ganz falsch liegen können, erkennt man schon daran, dass die politischen Verantwortlichen das Versprechen einer stärkeren Partizipation zur Rückgewinnung ihrer Legitimation zu nutzen versuchen. Es erscheint etwa aktuell keine Stellungnahme der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) oder des Bundesbildungsministeriums (BMBF) zur ›Nachbesserung‹ von Bologna, in der nicht geradezu emphatisch eine stärkeres Einbeziehung von Studierenden gelobt und gefordert wird. Man wird künftig kritisch beobachten müssen, ob es sich dabei um eine bloße Legitimations- und Motivationsstrategie für die Umsetzung von Beschlüssen, die ohnehin feststehen, handelt - oder um eine wirkliche Neueröffnung der Debatte mit offenem Ergebnis.

Nur Letzteres verdiente die Bezeichnung "demokratische Partizipation". Ich erwähne dies ausdrücklich deshalb, weil ›Partizipation‹ auch ein hoch gehandelter Wert in aktuellen Managementstrategien und der diese bedienenden Ratgeberliteratur ist.1 Managementtechnisch bedeutet Partizipation aber nicht Entscheidungsfindung mit offenem Ergebnis, sondern lediglich integrationsorientierte Vermittlung von Entscheidungen, die ohnehin feststehen.

Ist Wissenschaft demokratisierbar?

Die eigentliche Kontroverse innerhalb unseres Themas ist die Frage nach dem Verhältnis von wissenschaftlicher Erkenntnis und demokratischer Beteiligung. Diejenigen, die etwa in Deutschland für eine demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen eintreten, sind aus der ganz konservativen Ecke seit Jahrzehnten mit dem Vorwurf konfrontiert, an Wissenschaft gar kein Interesse zu haben, sondern diese durch ›Politik‹ und ›Ideologie‹ ersetzen zu wollen.

So ganz einfach ist diese Kontroverse allerdings nicht auflösbar. Da mein Verband die Demokratie im Namen führt, werden wir häufig gefragt, was Demokratie eigentlich mit Wissenschaft zu tun hat? Die Antwort lautet: in einem unmittelbaren Sinne nichts. Wissenschaft reguliert sich über Erkenntnis und EURheit, Politik - und nur Politik ist demokratisierbar - über Interessen und Mehrheiten. Über die Gültigkeit einer wissenschaftlichen Schlussfolgerung kann nicht politisch abgestimmt, sie kann nur durch neue Erkenntnisse und bessere Argumente widerlegt werden. Mehrheiten können sich auch irren, was historisch häufig genug vorkam. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Politik und Wissenschaft besteht also immer. Dies betrifft die Erkenntnisfunktion von Wissenschaft, die schon in der 1961 erschienenen Denkschrift des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) Hochschule in der Demokratie, welche die progressiven Hochschulreformbestrebungen in unserem Land bis weit in die 70er Jahre programmatisch erheblich beeinflusst hatte, außerhalb der politischen Verfügbarkeit definiert wurde: "Wissenschaftliche Erkenntnis und Bildung sind nicht in Verwaltung zu nehmen (auch nicht in demokratische Selbstverwaltung)."2 Aus diesem Grund etwa hat ›Wissenschaftsfreiheit‹ auch als ein Individualrecht Verfassungsrang.

Das heißt aber nicht in einem falschen Umkehrschluss, dass Wissenschaft und partizipatorische Strukturen in einem Verhältnis prinzipieller Unvereinbarkeit zueinander stehen. In Hochschulgremien etwa soll nicht über physikalische Theorien abgestimmt werden, die Forderung nach demokratischer Verfasstheit solcher Gremien rechtfertigt sich aus dem Vorhandensein unterschiedlicher, aber grundsätzlich gleichberechtigter legitimer Interessen im Hinblick auf die alle Beteiligten - also etwa die unterscheidbaren akademischen Statusgruppen - gemeinsam betreffende Vorgänge: beispielsweise die Organisation eines Studiums.

Man muss also einerseits wissen, dass man Wissenschaft nicht durch Politik oder Ideologie ersetzen kann, dass also dieses Spannungsverhältnis nicht aufhebbar und dieses auch nicht anzustreben ist, weil es eine Bedingung neuer Erkenntnisse darstellt. Man muss gleichzeitig wissen, dass diese Unterscheidung von Erkenntnis auf der einen und Interesse - ergo: Politik - auf der anderen Seite notwendig, aber letztlich nur analytisch möglich ist. Wissenschaft ist auch von vornherein ein hochgradig arbeitsteilig vergesellschafteter, ein sozialer Prozess, in dessen Struktur ständig politische Annahmen und Entscheidungen einfließen. Welche Probleme zum Forschungsgegenstand gemacht werden oder welche Inhalte in einem Bachelor-Studiengang aufgenommen werden und welche nicht, ist im Kern eine politische Entscheidung, ein sozialer Aushandlungsprozess, kurz: ein politischer Vorgang, welcher sich den Anforderungen von Transparenz und Demokratie stellen muss bzw. der Demokratisierung zugänglich ist. Das Postulat einer ›Zweckfreiheit‹ im Sinne einer Nicht-Politisierbarkeit der Wissenschaft hatte in diesen Konflikten immer auch eine Abwehrfunktion, die darin bestand, dass etwa deutsche Professoren die interessengeleiteten Aspekte in ihren eigenen Entscheidungen zu entpolitisieren versuchten.

Es hat noch nie - zumindest nicht in der Neuzeit - eine Wissenschaft gegeben, die nicht in historisch spezifisch ausgeprägten gesellschaftlichen Verwertungs- und Verwendungszusammenhängen gestanden hätte. Die Forderung nach demokratischer Selbstverwaltung der Hochschule leugnet diesen Sachverhalt natürlich nicht, will ihn auch nicht abschaffen, sie will vielmehr erreichen, dass über die gesellschaftliche Funktion der Wissenschaft eine verantwortliche Reflexion an der Hochschule stattfindet. "Mit der Behauptung, ihr Bemühen um EURheit sei zweckfrei, hatte sich die Universität der Möglichkeit begeben, die an sie herantretenden Ansprüche der Gesellschaft auf ihre Notwendigkeiten hin zu überprüfen. Damit lieferte sie aber die Ergebnisse dieses zweckfreien Strebens an beliebige Zwecke aus."3

Autonomie oder ›Autonomie‹?

Der klassische Konflikt um die Demokratisierung der Hochschulen verlief in Deutschland zwischen den ihre privilegierte Entscheidungsposition verteidigenden Professorinnen und Professoren einerseits und den nicht-professoralen akademischen Statusgruppen, vorrangig wissenschaftlicher ›Mittelbau‹ und Studierende, andrerseits. Heute hat sich die Achse dieses Konfliktes erheblich verschoben. Er wird ausgetragen zwischen der Behauptung des Anspruches auf Selbstverwaltung der Hochschule überhaupt - und damit auf eine Verteidigung der Möglichkeit von deren Demokratisierung - und neuen Hochschulsteuerungskonzepten, welche die Entwicklung der Wissenschaft vor allem auf ›Marktorientierung‹ ausrichten wollen und daher die interne Hochschulverfassung primär als Management begreifen.4

›Autonomie‹ ist heute ein Schlüsselbegriff dieser offiziellen Hochschulreform. ›Autonomie‹ war signifikanterweise auch ein Schlüsselbegriff der bereits zitierten SDS- Denkschrift. Diese Denkschrift wurde noch Ende der 50er Jahre vom SPD Parteivorstand in Auftrag gegeben; als sie 1961 erstmalig erschien, war der SDS schon aus der Partei geflogen. Im Kapitel III "Akademische Freiheit und soziale Demokratie" heißt es etwa: "Die Unabhängigkeit der Hochschule in Staat und Gesellschaft aber ist die Voraussetzung ihrer inneren Demokratisierung - und umgekehrt. Beides zusammen ermöglicht erst ihre kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft."5 Das Neue daran war, dass das Humboldtsche Konzept der Autonomie der Wissenschaft hier systematisch - und in dieser Form erstmalig - mit dem Gedanken der demokratischen Selbstverwaltung verkoppelt wird. Dieser Ansatz wird zugleich definiert als "Unabhängigkeit vom Staatsapparat und den herrschenden gesellschaftlichen Kräften im Interesse der gesamten Gesellschaft."6 In der Abgrenzung von den "herrschenden gesellschaftlichen Kräften" soll offenbar zum Ausdruck gebracht werden, dass Mitglieder der Hochschule auch eine Art Verantwortung oder Treuhandfunktion gegenüber unterprivilegierten gesellschaftlichen Interessen haben.

Praxisbezug ist in der Denkschrift definiert als kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft: also eben auch in der Perspektive der Veränderung einer bestehenden Praxis - und nicht lediglich als Bedienung einer Nachfrage, die von außen an die Hochschulen herangetragen wird. Diese Begründungsmuster sind deswegen wichtig, weil sie das Konzept demokratischer Selbstverwaltung hier nicht rein normativ oder moralisch reklamieren, sondern als Voraussetzung für die umfassende gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft, für die Mehrung ihres gesellschaftlichen Nutzens begreifen. Damit wurde ein neues politisches Spielfeld eröffnet, auf dem bis heute - ohne durchgreifende Entscheidung - gespielt wird.

Was ist daran so aktuell? Die Auseinandersetzung zwischen dem Konzept ›unternehmerische Hochschule‹ mit ihrer Konzentration aller strategischen Entscheidungskompetenzen an der Spitze der Hochschule auf der einen und dem Konzept eines Leitbildes von Hochschulentwicklung, welches ich mal verkürzt umschreibe als ›demokratische Autonomie in gesellschaftlicher Verantwortung‹ ist ihrem Wesen nach kein Streit um formale Modelle oder technisch-juristische Verfahrensweisen, sondern eine Auseinandersetzung um den gesellschaftlichen Nutzen, den gesellschaftlichen Wirkungsgrad von Wissenschaft: welche gesellschaftliche Interessen in ihr berücksichtigt oder eben vernachlässigt werden.

Die dominierende politische Position, mit der wir es aktuell zu tun haben, hat der frühere bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel definiert, als er nach dem Erfolgsgeheimnis ›seiner‹ Universitäten gefragt wurde, die im bundesweiten "Exzellenzwettbewerb" überdurchschnittlich gut abgeschnitten hatten: "Wir haben unsere Zeit nicht mit Gruppen-Universitäten und Mitbestimmung verschwendet, sondern uns ganz auf Wissenschaft und Forschung konzentriert."7

Solche Aussagen häuften sich seit Mitte der 90er Jahre und wurden für die neue Richtung der Hochschulreform zunehmend politisch repräsentativ. Der ehemalige Berliner Wissenschaftssenator George Turner teilte dem Handelsblatt (31.5. 1996) mit: "Als ein wesentliches Hindernis zur Effizienzsteigerung der Hochschulen erweist sich die Entscheidungs- und Gremienstruktur. Die Hochschulen sind nicht aufgabenorientiert, sondern politisch konstruiert." Der damalige Chef des Bertelsmann-Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), welches als Think Tank einen ganz entscheidenden konzeptionellen Einfluss auf die Richtung der Hochschulreform in Deutschland hat, Detlef Müller-Böling, erklärte bereits 1998 die Gruppenuniversität deswegen für gescheitert, weil dieser "von vornherein [...] die falsche Vorstellung zugrunde [lag], Hochschulen seien Institutionen der demokratischen Austragung von Interessengegensätzen..." Stattdessen müssten sich die "Einzelinteressen" an der Hochschule einem "Gesamtinteresse" unterordnen, welches - das ist die Konsequenz dieser Position - in der Hochschulleitung repräsentiert ist (Süddeutsche Zeitung 21./22.2.1998).

Die Quintessenz solcher Positionen ist eine Unvereinbarkeitserklärung zwischen Selbstverwaltung/Mitbestimmung/Interessenvertretung auf der einen und wissenschaftlicher ›Effizienz‹ auf der anderen Seite. Das wiederum ist der Quellcode für die zunehmende Entmachtung der Hochschulgremien und die Konstruktion strategischer Entscheidungskompetenzen in einem dirigistischen Top-down-Management an der Spitze der Hochschule. Es geht also nicht um die Frage, wieviel Mitbestimmung wem zugestanden wird? Darüber kann man sich jahrzehntelang streiten - und mehr oder weniger tragfähige Kompromisse schließen. Es geht in einem viel grundsätzlicheren Sinne um die Frage, ob Selbstverwaltung und Interessenvertretung zweckmäßig sind - oder hinderlich bzw. gänzlich überflüssig. Das ist der fundamentale Dissens in der gegenwärtigen Auseinandersetzung, über den man sich keine Illusionen machen sollte.

Die Begründungen, die wir für die Entmachtung von Hochschulgremien gehört haben, sind aber argumentativ ziemlich schwach. Die Annahme, es gäbe so etwas wie eine ›Aufgabe‹ der Hochschulen an sich oder ein ›Gesamtinteresse‹ einer einzelnen Hochschule, welches in einem politischen Vakuum, d.h. ohne Bezugnahme auf reale Interessen in Gesellschaft und Hochschulen bestimmt werden könne, ist eine ideologische Schimäre. Diese erfüllt allerdings den praktischen Zweck, Entscheidungen der neuen starken Hochschulleitungen, denen natürlich auch immer politische Annahmen zugrunde liegen, aus einer öffentlichen und demokratischen Legitimationspflicht herauszunehmen und der Öffentlichkeit bzw. der eigenen Hochschule als pure ›Sachzwanglogik‹ zu präsentieren. Entpolitisierung und Entdemokratisierung sind immer zwei Seiten einer Medaille. In Wirklichkeit werden durch Maßnahmen der neuen ›starken‹ Präsidenten natürlich spezifische gesellschaftliche Partikularinteressen bedient, aber durch die genannten Verfahren zugleich unsichtbar gemacht oder der politischen Verhandelbarkeit entzogen.

Schneller aber schlechter: aus Qualität wird Quantität

Entscheidungen, die nicht mehr in partizipatorischen Strukturen, also etwa in Gremien begründet oder verhandelt werden müssen, sind möglicherweise schneller, aber nicht automatisch besser; eher schlechter oder tendenziell fehlerhafter, insofern sie außerhalb von Begründungspflichten und Kontrolle stehen bzw. sich über die realen Interessen und Qualifikationen an der eigenen Hochschule hinweg setzen können. Der Streit zwischen dem Konzept ›unternehmerische Hochschule‹ und dem Anspruch auf demokratische Selbstverwaltung der Hochschule wird schließlich auch um die Frage geführt, wie die Qualität - man könnte auch etwas traditioneller sagen: gesellschaftliche Relevanz - der Prozessabläufe an einer Hochschule eigentlich bestimmbar ist? Auf der einen Seite ist die Position, ›Qualität‹ und ›gutes Management‹ mehr oder weniger gleichzusetzen. Der Vorstellung eines Wettbewerbes zwischen den Hochschulen liegt schließlich die Auffassung zugrunde, dass die Qualität der Angebote einer einzelnen Hochschule in Forschung und Lehre erst über die Konkurrenz auf einem Quasi-Markt ›ermittelt‹ wird. In diesem Verständnis gibt es über Qualität nichts politisch zu verhandeln und zu entscheiden: sie ist ein indirektes Resultat, welches sich hinter dem Rücken der handelnden und entscheidenden Akteure durchsetzt. Auf der anderen Seite steht die Position, wie sie etwa im neuen 2009 verabschiedeten wissenschaftspolitischen Programm der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausführlich entwickelt wird: Es gibt eine direkte Relation zwischen der Qualität von Prozessabläufen und der Mitbestimmung der diese Prozesse gestaltenden Akteure über diese Abläufe. Mehr Qualität durch mehr Partizipation!8

Ich möchte in einem abschließenden Beispiel verdeutlichen, wie sich die Perspektive auf identische Vorgänge - etwa die Organisation des Studiums - komplett verändert, je nachdem, ob ich einen managementtechnischen oder einen demokratietheoretischen Standpunkt einnehme. Eine Frage könnte etwa lauten: Wie definiere ich Studienerfolg und damit Studienqualität? Eine Möglichkeit besteht darin, das anhand der Zahl der Studienabschlüsse und der durchschnittlichen Studienzeiten zu bestimmen. Ein solcher Blickwinkel wird etwa durch die sog. leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) nahe gelegt, wenn Hochschulen aus dem Leistungspool zusätzliche Gelder nach dem Indikator ›Zahl der Studienabschlüsse‹ wettbewerblich zugewiesen bekommen. Im Leistungspool werden allerdings Gelder ›geparkt‹, die den Hochschulen zuvor weggenommen wurden: in Nordrhein-Westfalen etwa erhalten die Hochschulen nur noch knapp 80 Prozent der ihnen vom Landtag zugebilligten finanziellen Grundmittel direkt zugewiesen. Von den verbleibenden 20 Prozent, die über die LOM verteilt werden, wird die Hälfte nach der Zahl der Studienabschlüsse vergeben.

So wird folgende Handlungslogik produziert: die strukturell unterfinanzierten Hochschulhaushalte sind auf zusätzliches Geld angewiesen - und sie bekommen umso mehr Geld, je mehr Studienabschlüsse in umso kürzerer Zeit sie produzieren. Das ist der Blick aus der Managementperspektive - man könnte auch sagen: angewandte Betriebswirtschaft, aber eben keine Bildungspolitik. Damit ist das Problem verbunden, dass die inhaltliche und organisatorische Qualität des Studiums gleichgültig wird. Das ist keine Frage böser Absichten - ich argumentiere hier ausdrücklich nicht moralisch - das ist eine Frage problematischer Strukturen, die solche Fehlsteuerung zur Folge haben können. Um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen: Wenn HRK und BMBF sich auf die Formel verständigt haben, im Bologna-Prozess seien "handwerkliche Fehler" gemacht worden, dann dient diese - herrschaftstechnisch wohlüberlegte - Formel dazu, diese Strukturen, kurz: die gesamten bildungsökonomischen Rahmenbedingungen des Bologna-Prozesses, politisch auszublenden. "Handwerkliche Fehler" sind subjektive Fehlleistungen Einzelner und keine Folge falscher politischer Weichenstellungen und Strukturen.

Ein anderer Blickwinkel wäre, Studium zu verstehen als einen kooperativen sozialen Prozess zwischen verschiedenen Akteuren, die ihre jeweiligen Interessen und Fähigkeiten aufeinander abstimmen müssen, um gemeinsam zu einem guten oder besseren Ergebnis zu kommen. In dieser Perspektive sind Studierende keine Abfüllbehälter für ein fertiges Wissen nach den Prinzipien der Zeitökonomie und des Nürnberger Trichters, sondern intellektuelle Ko-Produzenten von Wissenschaft oder gemeinsamen Bildungserlebnissen. Daraus leitet sich zwingend der Anspruch demokratischer Beteiligung und Selbstverwaltung ab. Ohne oder gar gegen Studierende lässt sich daher prinzipiell keine Studienreform gestalten.

Kurzes Fazit zum Schluss: Demokratisierungsprozesse realisieren sich nicht von selbst oder als rein moralisches Anliegen, sondern wenn es gelingt, insgesamt den öffentlich überzeugenden Nachweis anzutreten, dass durch sie insgesamt in einem gesellschaftlich wünschbaren Sinne die Ergebnisse des Handelns besser werden. Demokratische Verfahren sind auch immer riskant und ergebnisoffen, sie schützen überhaupt nicht davor, den größten Blödsinn zu beschließen oder Fehler zu machen. Allerdings gilt auch, dass demokratische Strukturen in einem weitaus höheren Maße transparent, zur Fehleranalyse und -korrektur, zur Selbstverbesserung in der Lage sind. Autoritäre Strukturen hingegen stellen sich wesentlich weniger selbst in Frage, scheuen die Öffentlichkeit und neigen dazu, strukturelle Fehlentwicklung unter den Teppich zu kehren und damit zu verstetigen. Deswegen sollten wir uns auf das demokratische Risiko einlassen.

Anmerkungen

  • ) Dem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Autor im Sommersemester 2010 im Rahmen einer Ringvorlesung an der Universität Salzburg gehalten hat. Diese wurde von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern organisiert, die sich an den Studierendenprotesten 2009/2010 beteiligt hatten. Alle Beiträge der Ringvorlesung wurden erstmalig (mit einem Vorwort von Alex Demirovic veröffentlicht in: Marisol Sandoval et. al. (Hg.) 2011: Bildung MACHT Gesellschaft, Münster. Der BdWi dankt dem Verlag Westfälisches Dampfboot für die Neudruckgenehmigung.

1) Vgl. etwa exemplarisch: Sigrun Nickel 2008: "Qualitätsmanagementsysteme an Universitäten und Fachhochschulen: Ein kritischer Überblick", in: Beiträge zur Hochschulforschung 1/2008: 16-39.

2) Sozialistischer Deutscher Studentenbund 1965: Hochschule in der Demokratie - Durchgesehene Neuauflage (Ersterscheinung 1961), Frankfurt/Main: 101.

3) Sozialistischer Deutscher Studentenbund a.a.O.: 2.

4) Zu diesem hochschulpolitischen Paradigmenwechsel vgl. etwa: Torsten Bultmann 1996: "Die standortgerechte Dienstleistungshochschule", in Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft. Heft 104/1996: 329-355.

5) Sozialistischer Deutscher Studentenbund a.a.O.: 93.

6) A.a.O.

7) In: Forschung & Lehre 4/2006: 194.

8) Vgl.: www.gew.de/Das_wissenschaft spolitische_Programm_der_GEW.html(Zugriff: 7.8.14)


Torsten Bultmann ist politischer Geschäftsführer des BdWi.

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