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Vergewaltigung: Eine Waffe des Krieges

  
 

Forum Wissenschaft 3/2017; Haeferl – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org

Im Rahmen von kriegerischen Konflikten bekommt Gewalt gegen Frauen eine besondere Dynamik. Schon seit Jahrhunderten sind Vergewaltigungen immanenter Bestandteil von Kriegen. Dennoch haben sie in jüngerer Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Anja Zürn arbeitet in ihrem Beitrag heraus, wie Vergewaltigungen im Krieg der Charakter einer strategischen Waffe zukommt.

Vergewaltigungen galten im Kontext von Kriegen lange als Kollateralschäden, die von den verschiedenen Akteur_innen in Kauf genommen werden, gar in Kauf genommen werden müssen. Demnach erfüllen Vergewaltigungen die Funktion, den Sieg über die jeweilige Kriegspartei zu bekunden; ein Mechanismus, der an der Ehre und dem Unvermögen, die Opfer zu schützen, ansetzt. Als klassische Beispiele können hier die zwischenstaatlichen Kriege des 20. Jahrhunderts angeführt werden, wenngleich Vergewaltigungen seit jeher Teil des Krieges sind.1

Spätestens jedoch seit dem Jugoslawienkrieg (1991-95) und dem Genozid in Ruanda 1994 müssen sexuelle Gewalt und Vergewaltigungen als eine dem Krieg inhärente Waffe betrachtet werden. Eine Waffe, die den Zusammenhalt des Gesellschaftsgefüges nachhaltig zerstört, die Opfer stigmatisiert und die gezielt genozidal eingesetzt wird.

Dass sexuelle Gewalt einen Baustein der Strategie ethnischer Säuberungen und Genozide darstellen kann, wurde zum ersten Mal vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien anerkannt. 1998 erging zudem das erste Urteil im Rahmen des Straftatbestandes des Völkermordes durch den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda.2 Das Romstatut, das die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs bildet, führt sexuelle Gewalt und Vergewaltigung explizit unter dem Artikel 7, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auf. Vergewaltigungen lassen sich zudem unter den Straftatbeständen Völkermord und Kriegsverbrechen subsumieren.

Der Anerkennung sexueller Gewalt und Vergewaltigung als Kriegsverbrechen geht die grundlegende Auseinandersetzung mit der Thematik voraus, wie beispielsweise auf dem Weltfrauenkongress 1995 in Peking. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung stehen meist die weiblichen Opfer und Männer als Täter.3 Problematisch ist dabei, dass dieser Diskurs zur allgemeinen Viktimisierung aller Frauen in Kontexten von Kriegen beitragen kann und die Frauen damit tendenziell ihrer Subjektivität beraubt werden. Dennoch ist zunächst ein Überblick der am weitesten verbreiteten Form der geschlechtsspezifischen Gewalt in Konflikten und Kriegen zu geben, der sexuellen Gewalt an Frauen, ausgeübt von männlichen Tätern.

Die Systematik von Vergewaltigungen als Waffe

Die hinter dem Einsatz von Vergewaltigungen als Waffe stehende Systematik und die Funktionslogik derselben werden im Beitrag analysiert, um Implikationen für Friedensprozesse aufzuzeigen. Anhand der Demokratischen Republik Kongo (DRK) untersuchte Stacy Banwell4 die Motive zur systematischen Anwendung sexueller Gewalt und Vergewaltigungen im bereits seit Jahrzehnten andauernden Bürgerkrieg. Sie unterscheidet drei Tatmotive bzw. Funktionen dieser Waffe, die jeweils der Mikro-, Meso- und Makroebene der Täterschaft zugeordnet werden können.

Auf der Mesoebene wird die innerhalb der Gruppe der Kombattanten zur Kriegführung essentielle heterosexuelle Männlichkeit mittels der ausgeübten Gewalt reproduziert und gefestigt. Die sich ko-konstituierende Militarisierung und Anwendung geschlechtsspezifischer Gewalt5 befördert die diskursive Konstruktion des Kämpferisch-Männlichen, das für die Kriegführung unabdingbar ist.

Neben der sexuellen Dominanz spielt zudem die Demonstration der vielschichtigen patriarchalen Überlegenheit der männlichen Kombattanten eine zentrale Rolle.

Zur Versicherung der eigenen Position im Gefüge dieser Gruppe oder zu deren Stärkung werden Vergewaltigungen in Kriegen systematisch, wenn auch individuell auf der Mikroebene eingesetzt. Stacy Banwell6 betont, dass sowohl die sozio-kulturelle Situation mit der alltäglichen Gewalt gegen Frauen als auch die grassierende Armut im Zusammenspiel mit der vorherrschenden hegemonialen Männlichkeit Vergewaltigungen als legitimes Mittel erscheinen lassen - gerade in gesellschaftlichen Kontexten, die durch langanhaltende Gewalt und Kriege gekennzeichnet sind.

Zur Analyse der Funktion des Einsatzes sexueller Gewalt auf der Makroebene muss ein Blick auf die Neuen Kriege7 geworfen werden, die sich maßgeblich von den klassischen zwischenstaatlichen Kriegen unterscheiden.

Neben den neuartigen Kriegsparteien, wie Söldnertruppen, Milizen und Warlords, gilt auch der Rückgriff auf besonders handliche Waffen sowie die sich selbst erhaltende Kriegsökonomie als Charakteristikum der Neuen Kriege. Der Zugang zu den Abbaugebieten der seltenen Erden im Osten der DRK beispielsweise wird mitunter mittels sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen erzwungen.8 Die sexuelle Gewalt zerstört dabei das gesellschaftliche Ansehen der Opfer sowie das der Ehemänner, die nicht in der Lage waren, ihre Ehefrauen vor dem Missbrauch zu schützen, und führt damit einhergehend zur Flucht aus den jeweiligen Gebieten. Im Mittelpunkt der Tat steht in diesem Fall die Sicherung des Zugangs zu den Minen und Abbaugebieten der seltenen Erden, sowie von Gold und Coltan, deren Verkauf zur Selbsterhaltung des Krieges notwendig ist. Die Motive und Auswirkungen der (Gruppen-)Vergewaltigungen jedoch sind vielschichtiger. Denn die Täter reproduzieren zusätzlich den eigenen Status oder verbessern diesen durch die Erniedrigung des meist weiblichen Opfers und der des Ehemannes sowie weiterer Verwandter. Zudem soll der Zusammenhalt innerhalb der Gruppe der Kombattanten erneuert und sich desselben versichert werden. Das Ineinandergreifen der Logiken auf Mikro, Meso- und Makroebene wird damit sichtbar und macht die Komplexität der Auswirkungen und Bedeutung sexueller Gewalt und Vergewaltigungen in Kriegen deutlich. Die Vertreibung der Bevölkerung in der Nähe der umkämpften Abbaugebiete kann demnach mit der Verbesserung der eigenen Position mittels der Erniedrigung des Opfers einhergehen. Hyperkapitalistische Strukturen begünstigen diesen Kreislauf auf der Makroebene noch zusätzlich. Denn neben dem Abbau und Verkauf der Rohstoffe zur Erhaltung des Krieges ist die Verbesserung der eigenen finanziellen Lage ein wichtiges Anliegen.

Gesellschaftlicher Umgang mit den Taten

Die Funktionslogik des Einsatzes von Vergewaltigungen in Kriegen, die maßgeblich durch die Kriegsökonomie im Sinne der neuen Kriege gezeichnet ist, lässt die Frage offen, welche Bedeutung der Umgang der Gesellschaft mit den Taten sowie den Opfern dieser grausamen Übergriffe für die Funktionslogik der Waffe an sich und anschließende Friedensprozesse hat.

Neben dem beschriebenen Ehrverlust werden gerade weibliche Opfer oftmals von der eigenen Community geächtet und verstoßen, wodurch über die ökonomischen Hintergründe hinaus der genozidale Einsatz von Vergewaltigungen deutlich wird. Berichten zufolge wurden in Ruanda Vergewaltigungen gezielt eingesetzt, um die Gruppe der Tutsi zu zerstören.9 Hier wird auf den Mechanismus gesetzt, dass eventuell gezeugte Kinder in der Gruppe nicht anerkannt und deren Mütter mit Verachtung bestraft werden.

Nicht selten werden, analog zur Vorkriegsgesellschaft, die Vergewaltigungen nicht angemessen thematisiert, weil sexuelle Handlungen generell innerhalb der jeweiligen Gesellschaft tabuisiert sind und die Möglichkeit der Anzeige sowie Ahndung von Vergewaltigungen meist gering sind. Der einhergehende Ehrverlust des Opfers und deren Stigmatisierung wiegt oftmals größer als die Aussicht auf ein faires Verfahren, insofern ein solches überhaupt eingeleitet wird. Wie bereits beschrieben, erfolgten erste Fälle der juristischen Aufarbeitung dieser Verbrechen. Die Anklage des früheren Vize-Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo u.a. wegen des systematischen Einsatzes sexueller Gewalt in der Zentralafrikanischen Republik führte im Frühjahr 2016 zur Verurteilung vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Diese beruht auf der Ansicht, dass er die Macht gehabt habe, die Massenvergewaltigungen und sexuelle Gewalt durch seine Kombattanten zu unterbinden, was jedoch nicht erfolgte.10 Die Verurteilung hat Seltenheitswert, denn Vergewaltigungen im Rahmen von Kriegen und Konflikten werden lediglich zu einem geringen Anteil geahndet, gerade auf lokaler Ebene. Sei es wegen der fehlenden polizeilichen und juristischen Strukturen vor Ort, schlecht ausgebildeter sowie korrupter Polizeikräfte oder aber der gesellschaftlichen Stigmatisierung der Opfer. Diese setzt nicht erst mit den gewalttätigen Konflikten ein, die Tabuisierung ist vielmehr Bestandteil der Vorkriegsstrukturen, die sich im Laufe von Bürgerkriegen weiter fortsetzen und sogar im Zuge eines sich nachdrücklichen Berufens auf die Vorkriegsordnung und deren Normen verstärken können. Bei dem Beispiel der DRK wird, neben der Tabuisierung und Stigmatisierung sexueller Gewalt als solcher, die klassische Opfer-Täter-Umkehr als Prädisposition deutlich.11 Diese kann als eine der Ursachen verstanden werden, die die Nichtthematisierung von Vergewaltigungen sowie die Stigmatisierung der Opfer in der Vorkriegsgesellschaft erklärt.

Der Umgang mit sexueller Gewalt und Vergewaltigung sowie die Thematisierung dieser in der Vorkriegsgesellschaft führen zu der Fragestellung, wie die Aufarbeitung der kriegerischen Vergewaltigungen im Zuge eines Friedensprozesses erfolgen kann. Daran anschließend muss auch die Bedeutung dieser Aufarbeitung für die Nachkriegsgesellschaft analysiert werden. Da im Rahmen der Friedensschaffung und des Friedensprozesses oftmals die Vereinten Nationen eine wesentliche Rolle spielen, werden deren Umgang damit sowie zentrale Positionen innerhalb verabschiedeter Resolutionen aufgezeigt.

Implikationen für den Friedensprozess

Mit der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates aus dem Jahr 2000 gelang es erstmalig, Genderaspekte im Rahmen von Friedensprozessen in den Fokus zu rücken.12 Diese kann in die Bereiche Prävention, Schutz sowie Partizipation gegliedert werden und fordert damit einhergehend den Schutz von Frauenrechten sowie die Unversehrtheit von Frauen innerhalb von Konflikten und Nachkriegssituationen. Außerdem wird die Notwendigkeit der Beteiligung und Repräsentation von Frauen bei Friedensprozessen sowie präventive Maßnahmen betont. Darüber hinaus wird dezidiert auf Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen eingegangen und herausgestellt, "dass diese Verbrechen soweit möglich von Amnestieregelungen ausgenommen werden müssen"13.

Insgesamt verfolgt das Dokument einen multidimensionalen Ansatz, indem Frauen als politische Akteurinnen, Kombattantinnen und Friedensstifterinnen konstruiert werden.14

Die Resolution selbst schlug sich bereits in zahlreichen Agenden nieder. Die Umsetzung erfolgt unter anderem mittels nationaler Aktionspläne. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen 66 Staaten über einen solchen Plan.15 Ohne diese genauer zu betrachten, können weitere Aktivitäten bei den Vereinten Nationen ausgemacht werden. Der Report Women´s Participation in Peacebuilding des Generalsekretärs aus dem Jahr 2010 umfasst sieben Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele aus der Resolution 1325. Unter anderem wird die Inklusion von Frauen und Gender-Expert_innen in Mediations- sowie Planungsverfahren im Kontext von Kriegen und Konflikten forciert, um den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht zu werden. Außerdem wird die essentielle Bedeutung aktiver Beteiligung von Frauen innerhalb von Nachkriegsregierungen und in den Bereichen Justiz und Wirtschaft betont. Der Rahmen, der durch den Report vorgegeben wird, wurde bereits in verschiedenen Organisationsstrukturen der Vereinten Nationen implementiert.16 Ob dieser sowie die skizzierte Resolution 1325 die gewünschte Wirkung entfalten, ist Gegenstand verschiedener Untersuchungen. Was zum heutigen Zeitpunkt jedoch festgehalten werden kann, ist der noch lange Weg in Richtung Gleichstellung in Sachen internationaler Sicherheitspolitik. Gerade das Beispiel sexueller Gewalt und Vergewaltigungen im Kontext von Kriegen und Konflikten macht dies deutlich. So sind die Prädispositionen in Form andauernder und tief verankerter patriarchaler Strukturen für die unzureichende Aufarbeitung der Verbrechen ebenso ausschlaggebend, wie die erst zaghafte Sensibilisierung für das Thema.

Zudem ist das Verfolgen eines intersektionalen Ansatzes im Kontext von Friedensprozessen unabdingbar. Auch wenn der Blick für Gendermainstreaming inzwischen durch verschiedene Resolutionen und Positionen geschärft ist, werden damit verbundene Aspekte, wie beispielsweise benachteiligte ethnische Gruppen oder die besondere Vulnerabilität aufgrund des Alters, unzureichend betrachtet. Und zuletzt bleibt die Frage, ob lediglich die zunehmende Einbindung weiblicher Akteurinnen, wie sie gemäß der aufgezeigten Resolutionen forciert wird, den Zielen der internationalen Gemeinschaft entspricht und wie die Ziele über die bloße Repräsentationspolitik hinaus erreicht werden können. Im Fokus sollten hierbei die Prädispositionen der Vorkriegsgesellschaft stehen, die sowohl während des Krieges als auch im Friedensprozess große Hürden für die Aufarbeitung und Bekämpfung sexueller Gewalt in Kriegen und Konflikten darstellen.

Anmerkungen

1) Laura Sjoberg 2016: "Gender-based violence in war", in: Simona Sharoni et.al. (Hg.): Handbook on Gender and War, Cheltenham: 183.

2) International Criminal Tribunal for Rwanda 1998. www.un.org/en/preventgenocide/rwanda/pdf/AKAYESU%20-%20JUDGEMENT.pdf, zuletzt geprüft: 06.08.2017.

3) Dara Kay Cohen 2016: Rape During Civil War, Ithaca: 6.

4) Stacey Banwell 2014: "Rape and sexual violence in the Democratic Republic of Congo: a case study of gender-based violence", in: Journal of Gender Studies 23, 1: 45-58.

5) Vgl. Cynthia Enloe 2010: Nimo´s War, Emma´s War: Making Feminist Sense of the Iraq War, Berkeley.

6) Stacey Banwell 2014 (siehe Fn. 4): 53.

7) Mary Kaldor 2000: Neue und alte Kriege, Frankfurt am Main.

8) Sara Meger 2010: "Rape of the Congo: understanding sexual violence in the conflict in the Democratic Republic of Congo", in: Journal of Contemporary African Studies, 28, 2: 119-135.

9) Lisa Sharlach 2000: "Rape as genocide: Bangladesh, the Former Yugoslavia and Rwanda", in: New Political Science 22, 1: 89-102; hier: 90.

10) Tobias Zick 2016: "Geister, die er rief", in: Süddeutsche Zeitung vom 22.03.2016: 7.

11) Omanyondo Ohambe et al. 2004: Women´s bodies as a battleground: sexual violence against women and girls during the war in the Democratic Republic of Congo. repositories.lib.utexas.edu/bitstream/handle/2152/4949/4053.pdf, zuletzt geprüft: 04.08.2017: 25ff.

12) Simona Sharoni 2016: "Part IV Introduction: Gender and the aftermath of war", in: Simona Sharoni et al. (Hg.): Handbook on Gender and War, Cheltenham: 463f.

13) Vereinte Nationen 2000: Resolution 1325: 3. www.un.org/depts/german/sr/sr_00/sr1325.pdf, zuletzt geprüft: 03.08. 2017.

14) Soumita Basu 2016: "The United Nations´ Women, Peace and Security agenda", in: Simona Sharoni et al. (Hg.): Handbook on Gender and War, Cheltenham: 576.

15) Peace Women 2017: www.peacewomen.org/member-states, zuletzt geprüft: 04.08.2017.

16) Laura J. Shepherd / Caitlin Hamilton 2016: "Gender and peacebuilding", in: Simona Sharoni et al. (Hg.): Handbook on Gender and War, Cheltenham: 474.

Anja Zürn ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Europaforschung und Internationale Beziehungen der Universität Würzburg. Ihre Schwerpunkte sind internationale Klimapolitik, Genderthemen und Theorien der Internationalen Beziehungen.

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