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PlattformarbeiterInnen als neues Prekariat?

25.12.2016: Ein Faktencheck zu Arbeitsbedingungen von CrowdworkerInnen

  
 

Forum Wissenschaft 4/2016; Juergen Faelchle / Shutterstock.com

Wie Pilze schießen derzeit immer neue Onlineplattformen aus dem virtuellen Boden des Internets. Gesetzgeber und Kontrollbehörden, scheint es, stehen den neuen Unternehmen noch recht ratlos gegenüber. Derweil bauen die digitalen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle nicht selten auf der Umgehung von sozial- und arbeitsrechtlichen Standards auf. Höhlt das Aufkommen von plattformbasierter Arbeit tatsächlich Arbeitsrechte, wie wir sie kennen, aus? Um die Frage zu beantworten stellt Sylvia Kuba die Grundlagen plattformbasierter Arbeitsmodelle dar und liefert statistische Daten über Einkommenssituation und Demografie von Menschen, die über Plattformen arbeiten.

Eine neue Arbeitsform bahnt sich ihren Weg in den Alltag der Arbeitswelt: Arbeiten über die Onlineplattform. Das dort entstehende Machtgefälle zwischen Auftraggebern und den dort arbeitenden Menschen ist so drastisch, dass einige Wissenschaftler und Gewerkschaften bereits vor einem arbeitsrechtlichen Rückfall ins 19. Jahrhundert und einem Bröckeln der Sozialsysteme warnen.

Was Plattformen bieten

Die neuen Player in der Plattformarbeitswelt tragen Namen wie clickworker, upwork oder Book a tiger. Von der Verschlagwortung großer Produktmengen (z.B. CDs oder Modeprodukte) innerhalb weniger Stunden, dem Erstellen von Logos, einfachen Botengängen bis zum Reinigungsservice der privaten Wohnung bieten Onlineplattformen eine große Vielfalt an Dienstleistungen an.

Über Plattformen können Unternehmen "Tätigkeiten, die ursprünglich durch einzelne Vertragspartner (i.d.R. direkt angestellte Arbeitnehmer) erbracht wurden, auf eine größere Anzahl von Personen (die Crowd)"1 auslagern. Die zweite Möglichkeit ist, dass Privatpersonen Dienstleister zur Erfüllung spezifischer Aufgaben (z.B. Wohnungsreinigung, Pakettransport) suchen.

Die Plattformen übernehmen in diesem Prozess eine Vielzahl von Aufgaben. Vom Anwerben der Menschen, die ihr "Angebotspool" von Arbeitskräften füllen, also die "Crowd" darstellen. Diese muss groß genug sein, damit sichergestellt werden kann, dass immer genug Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um das Arbeitsangebot auf Anfrage abzuarbeiten,2 über die Kommunikation mit Auftraggebern und Auftragnehmern, der Arbeitsorganisation und Definition von Arbeitsaufgaben, der Entwicklung von Entlohnungssystemen und teilweise auch Festlegung und Abwicklung der Bezahlung bis hin zur Entwicklung und Zurverfügungstellung von Feedback- und Qualitätskontrollmechanismen (Ratings). Das Vorhandensein dieser Ratingsysteme, durch die AuftraggeberInnen die Arbeitsergebnisse von PlattformarbeiterInnen bewerten können, ist dabei essentiell für das Funktionieren des Systems, da sie Kontrolle und Disziplinierung trotz dezentraler Arbeitsorganisation ermöglichen.

Zentral bei der Arbeitsorganisation durch Plattformen ist: Das Verhältnis zwischen AuftraggeberIn und den PlattformarbeiterInnen wird über den Intermediär Plattform abgewickelt. Gerade dieses Geschäftsmodell, das auf der "Dreiseitigkeit der Software" beruht, ermöglicht es laut Schmidt Plattformbetreibern "das unternehmerische, rechtliche und soziale Risiko der vermittelten Dienstleistungserbringung ebenso wie die Kosten für Arbeitskraft und Produktionsmittel nicht selbst zu übernehmen, sondern weitgehend den anderen beiden Parteien zuzuweisen"3. Denn: Ist zum Beispiel keine Arbeit da, werden die PlattformarbeiterInnen auch nicht bezahlt. Sie tragen also das Risiko für mangelnde Auslastung. Diese Eigenschaft sei es auch, so Schmidt, die den Plattformunternehmen ihr exponentielles Wachstum ohne ebenso wachsende Betriebskosten ermögliche.4

Plattformtypen

Es gibt verschiedene Varianten, wie die Arbeit erledigt wird: ortsgebunden/nicht ortsgebunden und personenabhängig/personenunabhängig. Anhand dieser zwei wesentlichen Variablen unterscheidet Schmidt verschiedene Plattformtypen.

Bei ortsunabhängigen Plattformen wird die Arbeit online erledigt und bezahlt. Sie wird dabei entweder direkt an Individuen beauftragt - z.B. bei Freelancing Marktplätzen wie Upwork oder Freelancer.com, oder an eine auf der Plattform registrierte Gruppe von Menschen ausgeschrieben. Hier etwa durch einen Kreativwettbewerb wie bei 99design oder indem große Arbeitsaufträge in viele kleine Microtasks zerlegt werden wie bei clickworker.

Bei ortsgebundenen Arbeiten werden Auftraggeber und Dienstleister über die Plattform zusammengeführt, die Arbeit selbst wird dann aber "offline" erledigt. Der Auftrag kann dabei an Individuen erfolgen, wie etwa in der Personenbeförderung bei Uber oder im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen bei Taskrabbit oder Helpling. Er kann aber auch an eine Crowd ausgeschrieben werden, wie das etwa bei lokalem Microtasking der Fall ist, etwa bei App-Jobber oder Streetspotter.5

Auch hinsichtlich der Bezahlung gibt es verschiedene Varianten: Die Bezahlung eines vorab festgelegten Fixpreises. Oder: die Bezahlung im Sinne des Wettbewerbsprinzips, bei dem nur der/die bezahlt wird, der/die das beste Ergebnis abliefert. Daneben gibt es weitere Varianten, bei denen z.B. per Gutscheinen oder nach dem Versteigerungsprinzip bezahlt wird.

Das Phänomen plattformbasierte Arbeit

Größe

Konkrete Zahlen über die Ausbreitung plattformbasierter Arbeitsmodelle für den europäischen Raum gibt es noch nicht. Die Europäische Kommission sieht beachtliches Wachstumspotential und schätzt den Bruttoumsatz "kollaborativer Plattformen" für die EU für das Jahr 2015 auf 28 Mrd. Euro. In fünf Schlüsselbranchen der EU (Unterkunft, Personenbeförderung, haushaltsnahe Dienstleistungen, freiberufliche und technische Dienstleistungen und Schwarmfinanzierung) habe sich der Umsatz der kollaborativen Wirtschaft im Vergleich zum Vorjahr 2014 fast verdoppelt.6 Diese Zahlen legen eine rasante Entwicklung nahe. Eine aktuelle Studie des Europäischen Parlaments sieht ähnliches Wachstumspotential für diesen Wirtschaftszweig, in dem plattformbasierte Arbeit ein zentrales Element darstellt.7

Die erste umfassende Untersuchung plattformbasierter Arbeit in Europa, die auf die quantitative Erfassung des Phänomens abzielt, stammt von Ursula Huws und Simon Joyce von der University of Hertfordshire. Die AutorInnen untersuchen die quantitative Verbreitung von Crowdwork in Großbritannien. Dabei verwenden sie den Begriff Crowdwork für Menschen die ortsgebunden oder ortsungebunden (siehe oben) über Plattformen arbeiten. In der Online-Befragung von über 2.200 Erwachsenen geben 21% der Befragten an, schon einmal Arbeit über eine Plattform wie Upwork, Uber oder Handy gesucht zu haben. 11% waren laut eigenen Angaben dabei auch erfolgreich und haben innerhalb des letzten Jahres bereits einmal über eine solche Plattform Arbeit verrichtet. Die Zahl derjenigen, die regelmäßig über Plattformen arbeiten, ist deutlich geringer: Drei Prozent geben an mindestens einmal wöchentlich bezahlte Arbeit über eine Onlineplattform zu verrichten.8

Derselben Methodik folgend wurde die Studie 2016 in Schweden, den Niederlanden und Österreich durchgeführt, die durchwegs zu Ergebnissen in einer ähnlichen Größendimension gelangen.9

So wurden in Österreich 2.003 Erwachsene im Alter von 18 bis 65 Jahren online befragt. 18% der Befragten gaben an, im letzten Jahr einmal über eine Plattform gearbeitet zu haben. 5% sagten, mindestens wöchentlich Arbeit über eine Online-Plattform zu finden, 9% tun das laut Umfrage monatlich.10

Wer sind die Crowdworker?

Eben genannte Studie zeigt auch, dass das Geschlechterverhältnis der Crowdworker relativ ausgewogen ist. In der österreichischen Studie waren 43% der Crowdworker Frauen, 57% Männer. Auch in Schweden und den Niederlanden gibt es eine leichte Tendenz, dass Männer eher Crowdwork verrichten als Frauen. In England dagegen ist es genau umgekehrt. Insgesamt scheint es bezogen auf die Quantität keine ausgeprägten Geschlechtsunterschiede zu geben.11

Mehr Licht ins Feld der Plattformarbeit bringt auch eine Studie des deutschen Sozialministeriums. Dafür wurden über 400 ortsungebundene Crowdworker über ihre Lebens- und Arbeitssituation befragt. Es zeigt sich: Die Befragten sind jünger als der Durchschnitt der deutschen Erwerbstätigen. Sie sind außerdem eher ledig und hoch gebildet. Sie nutzen die Arbeit über Onlineplattformen, um sich zu ihrem eigentlichen Job oder neben der Ausbildung etwas dazu zu verdienen. Dementsprechend arbeiten nur 13% mehr als drei Stunden pro Woche für eine Plattform.

Wie dynamisch die Entwicklung ist, zeigt die Tatsache, dass fast 70% der Befragten angeben, erst im letzten Jahr ihrer Plattform beigetreten zu sein - ein weiterer Hinweis darauf, dass wir erst am Anfang eines Phänomens stehen. Vor allem "Flexibilität" wird als positiv an der neuen Arbeitsform beschrieben.12

Was für Arbeit wird erledigt?

Die Studie fördert eine große Varianz von Tätigkeiten zu Tage, die über Plattformen erbracht wird. So geben 74% an, Bürotätigkeiten, kleine Aufgaben und "Clickwork-Tätigkeiten" zu verrichten, die sie online erledigen; 62% kreative Arbeit oder IT-Arbeit zu verrichten, 44% persönliche Dienstleistungen.

Auch bei jenen, die ihre Arbeit ortsgebunden verrichten, gibt es eine große Varianz an Tätigkeiten. 51% geben an, Tätigkeiten in den Häusern anderer Menschen zu verrichten (wie etwa bei der Handwerkerplattform Myhammer), 48% Fahrtätigkeiten zu erledigen, wie das bei Uber, Checkrobin oder Blablacar der Fall ist.13

Wie prekär ist Plattformarbeit?

Das Einkommen

Das größte Problem, das Crowdworker in den bisher vorliegenden Studien formulieren, ist die geringe Bezahlung. Die Zahlen der Untersuchung der österreichischen Plattformszene zeigen: Das Einkommen der Menschen, die über Plattformen arbeiten (insgesamt, nicht nur jenes aus der Plattformarbeit), ist in der Regel bescheiden. Fast die Hälfte (48%) der befragten Crowdworker, die ihr Einkommen angegeben haben, verdienen weniger als 18.000 Euro pro Jahr, weitere 43% zwischen 18.000 Euro und 36.000 Euro und nur 3% verdienen mehr als 60.000 Euro pro Jahr.14

Ähnliches zeigen auch Zahlen aus Deutschland. So geben in einer Studie des Deutschen Ministeriums für Arbeit und Soziales 78% der befragten Crowdworker ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro an, nur 5% erzielen ein Gesamteinkommen von mehr als 3.000 Euro im Monat. Das legt den Schluss nahe, dass plattformbasierte Arbeit oft als Zusatzeinkommensquelle von Menschen genützt wird, die ansonsten nur ein eher niedriges Einkommen zur Verfügung haben.

Gefragt nach dem Anteil, den die Arbeit für die Plattform an ihrem Gesamteinkommen hat, ergibt sich folgendes Bild: Zwei Prozent geben an, dass das ihr einziges Einkommen ist. 11%, dass es mehr als die Hälfte ihres Einkommens darstellt, 59%, dass es weniger als die Hälfte ausmacht.15

Ein Grund dafür liegt in der auf Plattformen herrschenden großen Konkurrenz. Der Zugang zu einer großen Menge an potentiellen Crowdworkern erhöht den Preisdruck.

Andererseits kann - vor allem im Bereich des clickwork - die Kleinteiligkeit von Aufträgen ein einkommensbegrenzender Faktor sein. Denn oft werden diese sogenannten "Microtasks", die in wenigen Minuten erfüllt werden, nur mit sehr kleinen Beträgen bezahlt. So geben laut Forschungsbericht des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum sozioökonomischen Hintergrund und zu den Motiven von Crowdworkern 65% ein durchschnittliches Einkommen pro Auftrag von bis zu 1,99 Euro an. 16% erklären, bis zu drei Euro pro Auftrag zu verdienen.16 Um ein annähernd akzeptables Einkommen zu erreichen, müssen Crowdworker also sehr viele dieser Aufträge hintereinander erledigen.

In der Praxis scheint aber auch die massenhafte Erledigung vieler niedrig bezahlter Mikroaufgaben nicht zu hohen Stundenlöhnen zu führen. Eine Untersuchung der Einkommen von Crowdworkern, die im Rahmen einer Befragung von der ILO durchgeführt wurde, kommt für die Plattformen Amazon Mechanical Turk und Crowdflower auf einen Stundenlohn, der zwischen 1 Dollar und 5,40 Dollar liegt.17

Auf der anderen Seite muss festgehalten werden, dass es bezogen auf die Einkommenshöhe große Differenzen nach Tätigkeits- und Plattformarten gibt.

Für eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung wurden tätigkeitsbezogene Gruppen von Crowdworkern gebildet und ihre jeweiligen Durchschnittsgehälter ausgewertet. Das durchschnittliche monatliche Einkommen von Crowdworkern der Gruppe "Mikrotasks" beträgt demnach 144 Euro, jenes in der Gruppe "Design" 663 Euro.18

Dabei ist zu sagen: Selbst in den bestbezahlten Clustern verdienen nur 13% bis 16% der Befragten mehr als 1.500 Euro im Monat durch ihre Crowdworktätigkeit.

Die bereits genannte Umfrage der ILO zu Arbeitsbedingungen von Crowdworkern zeigt außerdem, dass deren Einkünfte durch lange unbezahlte Suchzeiten gemindert werden. Denn nicht immer sind ausreichend Aufträge auf den Plattformen vorhanden. Hier sind wir wieder bei einem wesentlichen Merkmal des Geschäftsmodells Plattform: Das Risiko schlechter Auftragslagen wird an die einzelnen Crowdworker ausgelagert. Laut ILO führt das dazu, dass für Crowdworker für jede Stunde bezahlter Arbeit im Schnitt 18 Minuten unbezahlter Arbeit kommen.19 Das ist auch ein plausibler Grund dafür, dass sie oft auf mehreren Plattformen arbeiten.

AGBs statt Arbeitsvertrag

Onlineplattformen (vor allem jene, bei denen die Arbeit online erbracht wird) stellen immer wieder keine Arbeitsverträge aus, sondern bieten lediglich AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) an, die man bereits beim Registrieren auf der Plattform annehmen muss. Von einem arbeitsrechtlichen Standpunkt aus ist das freilich unakzeptabel.

Unklare Vertragsverhältnisse

Viele der beschriebenen Probleme haben damit zu tun, dass noch unklar ist, ob und bei welchen plattformbasierten Arbeitsmodellen Crowdworker als ArbeitnehmerInnen anzusehen sind und die damit einhergehenden Rechte genießen.20 Interessant dabei ist die Sicht der Crowdworker selbst: In einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung gibt die knappe Mehrheit von ihnen an, in ein Angestelltenverhältnis wechseln zu wollen, wenn die Möglichkeit bestünde. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die Crowdworker, die dem Bereich "Design" zugeordnet werden können.21 Sie scheinen eine höhere Affinität zum Selbstständigen-Dasein aufzuweisen als der Durchschnitt.

Was tun, damit Plattformarbeit gute Arbeit wird?

Die Organisation von Arbeit über Plattformen stellt an sich neue Möglichkeiten für Menschen dar, Arbeit zu finden. Vor allem in eher strukturschwachen Gegenden kann das eine neue Möglichkeit darstellen, um Einkommen zu erzielen. Immer wieder wird in der Literatur auch argumentiert, dass gerade die Anonymität der Onlinewelt einen Vorteil für Menschen bietet, die soziale Schwierigkeiten haben, und dass die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein Vorteil sein kann.

Auf der anderen Seite zeigt die bisher herrschende Praxis der Plattformarbeit, dass wir es oft mir sehr prekären Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben und die Geschäftsmodelle nicht selten auf der Flucht aus dem Arbeitsrecht und Formen von Scheinselbstständigkeit zu beruhen scheinen. Ein Problem, das für eine Arbeitnehmervertretung an sich nicht neu ist. In der Auseinandersetzung mit der Arbeit über Onlineplattformen liegt für die Arbeitnehmervertretung also der Grundsatz auf der Hand, dass Technik nicht als Ausrede für Rechtsbruch herhalten darf.

Dabei scheinen vor allem folgende Aspekte wichtig:

Rechtssicherheit durch Vertragsklarheit

Die Plattformen müssen jenen, deren Arbeit sie nutzen wollen, Klarheit über deren vertragsrechtlichen Status geben. Mit dem Akzeptieren allgemeiner Geschäftsbedingungen ist es nicht getan. Es ist die Verantwortung der Plattformbetreiber Verträge, die in Einklang mit dem nationalen Recht stehen, anzubieten und die Crowdworker ausreichend über ihren rechtlichen Status zu informieren. Praktiken, wie z.B. dass vor dem Einstieg in die Plattform die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden müssen, reichen dafür jedenfalls nicht aus.

Recht auf Organisierung

Plattformarbeiter müssen sich organisieren können - derzeit sehen etwa viele der schon erwähnten AGB ein Verbot der Vernetzung mit anderen über die jeweilige Plattform Tätigen vor. Das steht im Widerspruch zur - im Übrigen in der Charta der Menschenrechte festgehaltenen - Koalitionsfreiheit von Erwerbstätigen. Crowdworker müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen und kollektive Rechte für ihre Arbeit mit den Plattform-Betreibern auszuhandeln.

Gerechte Bezahlung

Internationale Studien zeigen, dass Crowdworker oft unter dem jeweiligen Mindestlohn bezahlt werden. Die Festlegung von nationalen oder kollektiven Mindestlöhnen für Plattformarbeiter ist mit etlichen Schwierigkeiten verbunden: etwa, dass oft jede einzelne Erledigung von Mikroaufgaben bezahlt wird. Nichtsdestotrotz muss begonnen werden, Maßnahmen zu entwickeln, die sicherstellen, dass die Arbeit, die über Plattformen verrichtet wird, nicht unter kollektiven oder nationalen Mindestlöhnen liegt.

Transparenz

Die öffentliche Hand und Statistikinstitutionen verfügen nur über sehr limitierte Daten über Plattformen, obwohl gerade Plattformbetreiber selbst über sehr genaue Daten über die Vorgänge auf ihren Plattformen verfügen. Um informierte Entscheidungen treffen zu können, brauchen politische EntscheidungsträgerInnen mehr Informationen über die Vorgänge auf Plattformen.

Auf der anderen Seite braucht es auch für Crowdworker selbst mehr Transparenz. Oft ist für sie z.B. nicht ersichtlich, welche Auftraggeber hinter einzelnen Tasks stecken. Das erschwert Kommunikation, Rechtsdurchsetzung und faire Verhandlungen.

Anmerkungen

1) Martin Risak 2016: "What’s law got to do with it?", in: Kurswechsel 2/2016: 33.

2) Vgl. ebenda.

3) Florian Schmidt 2016: Arbeitsmärkte in der Plattformökonomie - Zur Funktionsweise und den Herausforderungen von Crowdwork und Gigwork, hg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn: 5.

4) Vgl. ebenda.

5) Vgl. ebenda: 7 ff.

6) Vgl. Europäische Kommission 2016: Mitteilung zur Europäischen Agenda für kollaborative Wirtschaft COM(2915), Brüssel: 356.

7) Vgl. EPRS 2016: The cost of non-Europe in the Sharing Economy, Jänner.

8) Vgl. Ursula Huws / Joycen Simon (2016): Crowd Working Survey. Size of UK’s ‘Gig Economy’ revealed for the first time. www.feps-europe.eu/assets/a82bcd12-fb97-43a6-9346-24242695a183/crowd-working-surveypdf.pdf, aufgerufen 25.6. 2016.

9) Vgl. Ursula Huws / Simon Joyce 2016: Size of Sweden’s ‘Gig Economy’ revealed for the first time, www.uniglobalunion.org/sites/default/files/files/news/swedens_digital_economy.pdf, aufgerufen 7.8.2016. Und: Ursula Huws / Simon Joyce 2016: New estimate of the size of Dutch Gig Economy, www.feps-europe.eu/assets/778d57d9-4e48-45f0-b8f8-189da359dc2b/crowd-working-survey-netherlands-finalpdf.pdf, aufgerufen am 10.8. 2016.

10) Vgl. Ursula Huws / Simon Joyce 2016: Österreichs Crowdworkszene, media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/digitalerwandel/Oesterreichs_Crowdworkszene_2016.pdf, aufgerufen am 16. September 2016.

11) Vgl. ebenda.

12) Vgl: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016: Forschungsbericht. Befragung zum soziaoökonomischen Hintergrund und zu den Motiven von Crowdworkern, Berlin: 4ff.

13) Ebenda: 5.

14) Vgl. Ursula Huws / Simon Joyce 2016: New estimate of the size of Dutch Gig Economy:4, www.feps-europe.eu/assets/778d57d9-4e48-45f0-b8f8-189da359dc2b/crowd-working-survey-netherlands-finalpdf.pdf, aufgerufen am 10.8. 2016.

15) Vgl. ebenda: 3.

16) Ebenda.

17) Vgl. Janine Berg 2015: "Income security in the on-demand economy: Findings and policy lessons from a survey of crowdworkers", in: Conditions of Work and Employment Series No. 74: 11.

18) Vgl. Jan Leimeister / David Durward / Zogaj Shkodran 2016: Crowd Worker in Deutschland. Eine empirische Studie zum Arbeitsumfeld auf externen Crowdsourcing-Plattformen, in: Reihe Study der Hans-Böckler-Stiftung Stuttgart, Bd. 323: 44.

19) Siehe Fn. 17.

20) Vgl. Martin Risak 2016 (siehe Fn. 1): 32- 41.

21) Vgl. Leimeister u.a. 2016 (siehe Fn. 18): 49.

Mag. Sylvia Kuba, Programmleitung Digitalisierung in der Arbeiterkammer Wien und Redaktion des blog.arbeit-wirtschaft.at.

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