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Klaus Holzkamp

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Standpunkte zum Thema Integration

13.08.2013: Ein Praxisbericht aus der Arbeiterkammer Oberösterreich

  
 

Forum Wissenschaft 2/2013; Foto: photocase.com – kallejipp

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) ist die gesetzliche Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen im Bundesland. Ihre gesellschaftspolitische Verantwortung sieht sie darin, Missstände und Ungerechtigkeiten aufzuzeigen und Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe für jene zu schaffen, die in der Gesellschaft benachteiligt sind. Dies betrifft auch - und insbesondere - Menschen mit Migrationshintergrund. Ihre Integration war Thema einer Entwicklung, in deren Verlauf die AK OÖ Positionen und Standpunkte erarbeitet hat. Von den Ergebnissen berichten Sanela Milisavljevic und Dennis Tamesberger.

Österreich ist ein Einwanderungsland und wird dies auch in Zukunft bleiben. Laut Statistik Austria1 haben 11,5% der Bevölkerung keine österreichische Staatsbürgerschaft und 18,9% einen Migrationshintergrund, d.h. Personen, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Die Integration eines beträchtlichen Bevölkerungsanteils funktioniert jedoch in Österreich nicht ausreichend. Über Generationen hinweg sind Menschen mit Migrationshintergrund in vielen Bereichen des Lebens benachteiligt und ausgegrenzt. Soziale Ungleichgewichte, dauerhafte Benachteiligung und Ausgrenzung können zu gesellschaftlichen Konflikten, zu Feindseligkeit und sogar zu Gewalt führen. Integration kann und muss daher gestaltet werden.

Dazu braucht es zunächst ein Bekenntnis zu Oberösterreich als Einwanderungsland und somit zu dessen kultureller Vielfalt. Die AK OÖ hat dazu im Jahr 2011 den Pakt für Vielfalt in Oberösterreich initiiert. Damit soll ein Beitrag zur europäischen Kohäsionspolitik geleistet und auf regionaler Ebene der Mehrwert von Vielfalt in allen gesellschaftlichen Teilbereichen sichtbar gemacht werden. Die Förderung von Toleranz, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung ist ein wesentliches Anliegen des Paktes. Der Pakt für Vielfalt2 wurde gemeinsam von mittlerweile 65 PaktpartnerInnen, bestehend aus Institutionen, Organisationen, NGOs, Betrieben, Glaubensgemeinschaften und ethnischen Vereinen, unterzeichnet.

Die PaktpartnerInnen bekennen sich zu den definierten Grundsätzen und verpflichten sich, nach diesen Grundsätzen nach innen (innerhalb der Institution, Organisation, des Betriebes ...) und nach außen (mit Handlungen und Aktivitäten, Produkten, Angeboten, interessenpolitischer Arbeit, Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit, ...) wirksam zu werden. Dazu wurden im Vorfeld der Unterzeichnung Ziele von jedem/jeder einzelnen PartnerIn definiert, die es im Anschluss umzusetzen gilt. Um als AK OÖ wirksam zu werden, startete sie im nächsten Schritt einen partizipativen Positionierungsprozess. Ziel dabei war es Hindernisse der Integration und Forderungen zu deren Beseitigung zu formulieren. Leitend war in Anlehnung an die Gewerkschaft Unia3 vor allem folgende Botschaft:

"Jede Form der Ausgrenzung und Diskriminierung schwächte die Position der Arbeitnehmer/-innen als Ganzes. Der Einsatz für die Rechte von Zuwanderern/-innen ist somit auch ein Kampf für die Interessen aller Arbeitnehmer/-innen und zielt auf eine Herausbildung einer solidarischen Gesellschaft ab."

Prozessbeschreibung

Ähnlich wie beim Pakt für Vielfalt stand am Beginn des Prozesses die Entscheidung, dass eine Gesamtpositionierung der AK OÖ zum Thema Integration nicht im Elfenbeinturm entstehen kann, sondern es einen Prozess braucht, der an den betrieblichen Alltagsrealitäten (sowohl in der AK als auch in den Betrieben) anknüpft und Betroffene einbindet. Es wurde daher ein Projekt Integration gestalten ins Leben gerufen, im Rahmen dessen vier Zukunftsforen zu den Themen Arbeitswelt, Bildung, Sozialstaat und Zusammenleben durchgeführt wurden. Ziel war es, dass MitarbeiterInnen und FunktionärInnen der AK und des ÖGB, VertreterInnen von Betriebskörperschaften und impulsgebenden NGOs gemeinsam über Strategien und Positionierungen nachdenken. Dadurch sollten moderierte Begegnungs- und Diskussionsräume für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu einem bestimmten Schwerpunktthema entstehen. Die Basis für die Diskussion in den jeweiligen Zukunftsforen waren Thesenpapiere, die abteilungs- und institutionsübergreifend entwickelt wurden. Die Zukunftsforen wurden im Herbst 2012 durchgeführt und es wurde eine Diskussionsform gewählt, bzw. ein Erkundungsprozess gestaltet, um in strukturierter Form

  • alle Aspekte, die für die TeilnehmerInnen und in ihrem Arbeitsalltag
  • - in Bezug auf das Thema Integration gestalten eine Rolle spielen, zu berücksichtigen,

  • zu Ergebnissen zu kommen, die an der Alltagsrealität der TeilnehmerInnen anschließen können und
  • vor allem auch Konflikte abzubilden und besprechbar zu machen, die auf Grund unterschiedlicher Haltungen und Sichtweisen zu einzelnen Themen basieren.
  • Der Prozess wurde vom Interkulturellen Zentrum4 (Franjo Steiner) begleitet. Die externe Begleitung erleichterte neben der Moderation und Dokumentation, Veränderungen und aufkommende Konflikte entsprechend zu bearbeiten. In Summe nahmen rund 150 Personen an den Zukunftsforen teil. Deren zentrale Ergebnisse wurden auf der AK-Homepage zusammengefasst und öffentlich zugänglich gemacht.5 Auf Basis der Thesenpapiere und der Erkenntnisse der Zukunftsforen wurde das Positionspapier formuliert und seine Ergebnisse im Februar 2013 öffentlich präsentiert.

    Integrationsverständnis der Arbeiterkammer Oberösterreich6

    Mit dem Positionspapier7 fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) einen Paradigmenwechsel in Bezug auf das vorherrschende Integrationsverständnis ein - weg von einem Konzept der Homogenität, das entweder Ausschluss oder Anpassung erfordert.

    Die Basis für ein gutes, kulturell vielfältiges Zusammenleben ist ein respektvoller Umgang miteinander. Voraussetzung dafür ist die Wertschätzung und Anerkennung der kulturellen Vielfalt. Dieses Umfeld soll Menschen in einer Gemeinschaft - im Sinne einer Solidargemeinschaft - in Zukunft noch näher zusammenführen. Das gleichberechtigte Mit- und Nebeneinander verschiedener Lebenswelten und -entwürfe ist das Wesen einer Demokratie.

    Unter Integration versteht die AK OÖ den gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Teilbereichen. Alle Menschen müssen eine realistische Chance haben, gesellschaftliche Ziele wie Bildungserfolg, gute Arbeit oder gesellschaftliche Teilhabe auch tatsächlich zu erreichen. Eine zukunftsweisende Integrationspolitik muss sich aus Sicht der AK OÖ an folgenden Zielen orientieren:

  • gesetzliche Rahmenbedingungen für Chancengerechtigkeit,

  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung,

  • Verhinderung und Abbau von Diskriminierungen,

  • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von ZuwandererInnen und Einheimischen und

  • Stärkung und solidarische Unterstützung von schwächeren und benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft.

  • Gesellschaftspolitische Dimension

    In Österreich können insbesondere Personen aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaatsangehörige) ihre Zukunft beim gegenwärtigen Fremdenrecht nicht längerfristig planen. Vorübergehende Arbeitslosigkeit, zu geringes Einkommen, Fristversäumnisse, und unzureichende Sprachkenntnisse sind Stolpersteine, die zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen können. Im internationalen Vergleich gestaltet sich der Erwerb der Staatsbürgerschaft in Österreich besonders schwierig.8 Nicht nur kulturelle und sprachliche Kompetenz werden vorausgesetzt, die AntragstellerInnen müssen auch ein regelmäßiges Einkommen im Durchschnitt von drei Jahren aus den letzten sechs Jahren in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (§293 ASVG) nachweisen.

    Die AK fordert daher unter anderem, dass der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft früher möglich ist als jetzt, aber auch kostengünstig und transparent geregelt wird. In Österreich geborene Kinder von niedergelassenen Personen sollten die (Doppel-)Staatsbürgerschaft bekommen. Weiters setzt sich die AK für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, die länger als fünf Jahre in Österreich leben, ein.

    Politisch-Rechtliche Dimension

    Als zentrales Element der Migrationspolitik in Österreich wurde die Rot-Weiß-Rot-Karte für Drittstaatsangehörige eingeführt. Die Zuwanderungskriterien sind überwiegend personenbezogen. Dabei ist es besonders widersinnig, dass ein im Ausland abgeschlossenes Studium bei Rot-Weiß-Rot-Karten-BesitzerInnen nicht automatisch in Österreich anerkannt wird, die für diese Ausbildung Punkte erhalten haben. Dadurch besteht die Gefahr der Dequalifizierung.

    Bestimmte Gesetze und Regelungen haben strukturell eine diskriminierende Wirkung. Der Aufenthaltsstatus und die Art der Arbeitsbewilligung haben einen markanten Einfluss auf die Möglichkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Oftmals akzeptieren Drittstaatsangehörige äußerst schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen und/oder nehmen eine Beschäftigung unter ihrer Qualifikation an, um Beschäftigungs- und Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlieren. Neben der strukturellen Diskriminierung sind in Österreich, trotz des Gleichbehandlungsgesetzes, direkte Diskriminierungen in vielen Bereichen festzustellen: bei Anstellung, Entlohnung, Weiterbildung und auch bei den Aufstiegschancen.

    Die AK fordert, dass die Zuwanderungskriterien einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein müssen. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit (nach höchstens drei Jahren) eröffnet Perspektiven und ist damit ein Schlüssel zur Integration. Sprachkenntnisse sind wichtig, als Auswahl- und Sanktionsinstrument sind sie abzulehnen. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karten-Verfahren soll es automatisch zu einem Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kommen. Notwendig ist ein Ausbau einer flächendeckenden und gut ausgestatteten Beschwerde- und Beratungsstruktur gegen Diskriminierung und eine besondere Sensibilität für die Mehrfachdiskriminierung von MigrantInnen.

    Arbeitsmarktpolitische Dimension

    In Österreich sind MigrantInnen mit einer äußerst schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. So war das Arbeitslosigkeitsrisiko nicht-österreichischer StaatsbürgerInnen im Jahr 2012 in Österreich mit 9,7 Prozent höher als das von InländerInnen (6,5 Prozent). Ausländische Frauen haben noch deutlich höhere Arbeitslosigkeitsrisiken.9

    Die Arbeitsmarktrisiken hängen stark von den Branchen ab, in denen MigrantInnen arbeiten. Sie sind häufig in Branchen tätig, die schlechter entlohnt sind, eine hohe Arbeitsplatzunsicherheit und schwere Arbeitsbelastungen mit sich bringen. Den höchsten Ausländeranteil unter den unselbständig Beschäftigten gibt es mit 47,8 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft. Dahinter folgen Beherbergungs- und Gaststättenwesen (40,6 Prozent). Kaum Zugang finden Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft zu Beschäftigungen in der öffentlichen Verwaltung. Um dieser Arbeitsmarktsegregation entgegenzuwirken, müssen sich aus Sicht der AK die Personalentwicklung in öffentlichen Einrichtungen, in Schulen, im Gesundheitswesen und in der Verwaltung die verstärkte Beschäftigung auch von höher qualifizierten Fachkräften mit Migrationshintergrund und die Entwicklung von interkulturellen Kompetenzen zum Ziel setzen. Nachhaltige und auch höher qualifizierte Arbeitsmarktintegration muss als arbeitsmarktpolitisches Ziel beim Arbeitsmarktservice definiert werden.

    Bildungspolitische Dimension

    Die Bildungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund unterscheidet sich von der der Menschen ohne Migrationshintergrund deutlich. MigrantInnen haben häufiger nur einen Pflichtschulabschluss, jedoch ebenso deutlich öfter eine höhere Schule oder eine Universität abgeschlossen. In Österreich sind Jugendliche mit nichtdeutscher Umgangssprache nach wie vor an den Höheren Schulen unter- und an Haupt- und Sonderschulen überrepräsentiert.

    Die Hauptursache dafür ist im selektiven Bildungssystem zu sehen - und nicht, wie in den Alltagsdiskussionen oft genannt, in mangelnden Deutschkenntnissen oder in Bildungsunwilligkeit. Durch das österreichische System der "Halbtagsschule" und aufgrund der frühen Selektion werden Benachteiligungen verfestigt statt ausgeglichen. Davon sind SchülerInnen mit Migrationshintergrund besonders betroffen.

    Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit für PädagogInnen interkulturelle Kompetenzen sowie Kenntnisse über Spracherwerb und Sprachförderung freiwillige Zusatzqualifikationen sind. Interkulturalität wird nicht als Potenzial gesehen, Förderung an den Schulen meint meist "Deutschförderung". Deutschkenntnisse sind wichtig, um an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben zu können, sind aber kein Garant für das Gelingen von Integration.

    Frühe Förderung und ausreichend Zeit für den Bildungsprozess können soziale Benachteiligung ausgleichen. Wer nicht rechtzeitig und ausreichend gefördert wird, kann das später selbst mit hohen Investitionen nur im Ausnahmefall zur Gänze ausgleichen. Qualitätsvolle vorschulische Bildungseinrichtungen sind daher entscheidend für die langfristige Entwicklung der Kompetenzen der Heranwachsenden. Das gilt für alle Kinder - besonders für jene mit Migrationshintergrund. Eine durchgängige interkulturelle Öffnung ist auch im Bereich der Erwachsenenbildung erforderlich. Die AK fordert unter anderem den Ausbau der Kindergartenpflicht auf dreijährige Kinder sowie den Ausbau von Angeboten für unter-dreijährige Kinder. Wichtig ist, dass die Angebote mit Vollbeschäftigung vereinbar sind. Interkulturelle Kompetenzen, Umgang mit Mehrsprachigkeit sowie Wissen über durchgängige Sprachförderung müssen Kernkompetenzen von PädagogInnen sein. Ganztagsschulen in verschränkter Form müssen ausgebaut werden. Um die Bedeutung von Diversity-Weiterbildung herauszustreichen, könnten zukünftig Qualitätssiegel und öffentliche Förderungen daran geknüpft werden, dass ein gewisser Anteil der Belegschaft an Diversity-Weiterbildungen teilgenommen hat.

    Sozialpolitische Dimension

    Grundsätzlich gilt, dass zugewanderte Menschen keine homogene Gruppe sind. Je nach Herkunftsland, Alter, Bildung, Aufenthaltsdauer und dem sozioökonomischen Status im Herkunftsland unterscheiden sich ihre Teilhabechancen und ihr Lebensstandard. Personen aus EU/EFTA-Ländern sind aufenthaltsrechtlich und am Arbeitsmarkt ÖsterreicherInnen gleichgestellt.

    Bei Menschen aus Drittstaaten ist das anders. Nach Staatsbürgerschaft betrachtet sind laut Statistik Austria10 rund 11 Prozent der gebürtigen ÖsterreicherInnen armutsgefährdet. Eingebürgerte ÖsterreicherInnen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten sind zu 23 Prozent von Einkommensarmut betroffen. Betrachtet man die Gruppe jener Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, so liegt die Armutsgefährdungsquote bei beachtlichen 29 Prozent. Dieser Wert ist fast dreimal so hoch wie bei ÖsterreicherInnen. Die AK fordert daher armutsverhindernde, existenzsichernde Sozialleistungen mit einem höheren Ausgleich bei Niedrigsteinkommen und soziale Dienstleistungen in hoher Qualität, die eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus braucht es eine Anpassung von sozialen Dienstleistungen und Angeboten an die Bedürfnisse von MigrantInnen, z.B. Pflegekräfte mit speziellen Sprach- und Kulturkenntnissen, Interkulturalität bei der Kinderbetreuung usw.

    Fazit

    Wie sind nun der Prozess und die Ergebnisse des Projektes Integration gestalten zu beurteilen bzw. einzuordnen? Diese Antwort kann wohl unvoreingenommen nur von externen KommentatorInnen beurteilt werden. Aus unser Sicht erscheint die Positionierung zum einem als relativ spät, da bereits ein Ende der Integrationsdebatte gefordert wird11 und sich die wissenschaftlichen Theorien12 über den Begriff der Integration hinaus entwickelt haben. Zum anderen ist die Positionierung einer gesetzlichen Interessensvertretung von ArbeitnehmerInnen gerade als Gegenstandpunkt zu einer öffentlich aufgeheizten Diskussion notwendig, wo ein "Nicht-Gelingen" der Integration der Leistung oder dem (kulturell geschuldeten) Unvermögen von MigrantInnen zugeschoben wird. Gerade dann ist es wichtig, dass eine gesetzliche Interessensvertretung die Stimme erhebt, ihr Integrationsverständnis klar kommuniziert, auf strukturelle und systemische Ursachen verweist und auf gesetzlicher bzw. politischer Ebene Gegenmaßnahmen einfordert.

    Ein Positionspapier, über das bereits in der Entstehung viel diskutiert wurde und Konflikte ausgetragen wurden, hat auf jeden Fall eine höhere EURscheinlichkeit eine Wirkung zu erzielen, als wenn es schnell im Elfenbeinturm produziert wurden wäre. Das Besondere an der Positionierung Integration gestalten ist vermutlich, dass bei der Entstehung Begegnungsräume geschaffen wurden und dadurch ein Beitrag zu einem solidarischen Denken geleistet wurde.

    Anmerkungen

    1) Statistik Austria 2012: Bevölkerungsstruktur. www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/bevoelkerungsstruktur/index.html, [10.5.2013].

    2) Nähere Informationen dazu unter www.vielfalt-ooe.at/paktpartner/, [10.5.2013].

    3) Gewerkschaft Unia 2008: Migration und Integration. Perspektiven öffnen - Chancen nutzen. Thesen und Forderungen für einen Kurswechsel in der Migrations- und Integrationspolitik. www.unia.ch/uploads/media/Unia_Migration_pos_klein_ dt.pdf, [20.4.2011].

    4) Nähere Informationen dazu unter www.iz.or.at/start.asp, [10.5.2013].

    5) Nähere Informationen dazu unter www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=9543, [10.5.2013].

    6) Hier wird eine Kurzfassung des AK-Positionspapiers Integration gestalten wiedergegeben. Das gesamte Positionspapier ist abrufbar unter: www.arbeiterkammer.com/bilder/d187/F_2013_Integration_gestalten.pdf, [10.5.2013].

    7) Die AutorInnen des Positionspapiers waren: Dagmar Andree, Gudrun Kainz, Edith Konrad, Sanela Milisavljevic, Eveline Lamplmayr, Rudolf Moser, Dennis Tamesberger, Iris Woltran (AK OÖ); Bülent Karabulut, Ana Martincevic (ÖGB OÖ); Christian Schörkhuber (Volkshilfe OÖ).

    8) Siehe dazu z.B. den Migrant Integration Policy Index (MIPEX): www.mipex.eu/austria, [10.5.2013].

    9) Daten von www.dnet.at/bali/User. aspx, [10.01.2013].

    10) EU-SILC 2011 www.statistik.at/web_de/frageboegen/private_haushalte/eu_silc/, [10.12.2012].

    11) Siehe dazu die Petition Ausschluss Basta! ausschlussbasta.wordpress.com/, [10.5.2013].

    12) Für einen Überblick siehe z.B. Aigner 2013: "Integration, Interkultur oder Diversität? Anmerkungen zu Fragen von Theorie und Praxis ethnisch-kultureller Vielfalt in Österreich", in: WISO-Wirtschafts- und Sozialpolitische Zeitschrift, (im Erscheinen).


    Sanela Milisavljevic ist Referentin im Büro für Projekt- und Regionalentwicklung der Arbeiterkammer Oberösterreich, Linz. Arbeitsschwerpunkte: Migration, Integration, Jugendbeschäftigung. Dennis Tamesberger ist Referent für Arbeitsmarktpolitik in der Arbeiterkammer Oberösterreich, Linz. Arbeitsschwerpunkte: Arbeitsmarktpolitik, Jugendbeschäftigung bzw. -arbeitslosigkeit, Integration.

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