BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

"Vernünftig" heißt "forschungsfreundlich"

15.04.2002: Das Stammzellgesetz und die Erosion von Menschenwürde- und Lebensrecht-Argumenten

  
 

Forum Wissenschaft 2/2002; Titelbild: B. Froomer

Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Gesetz beschlossen werden, das den Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken erlauben wird. Einiges in der Geschichte dieses Gesetzentwurfs ist beispiellos: so die Schnelligkeit der Entscheidung über ein so brisantes und umstrittenes Thema oder das Gewicht der Gegenargumente, die dennoch weit gehend vom Tisch gewischt werden. Claudia Stellmach beleuchtet einen Erosionsprozess, der mit der Etablierung der Reproduktionsmedizin begann.

Etwas mehr als drei Jahre gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse über "Stammzellen" und einen kleinen, freilich boomenden und beinhart um lukrative Patente kämpfenden Forschungszweig; um die Jahreswende 2001/2002 legte der vom Bundeskanzler deutlich forschungsfreundlich zusammengesetzte "Nationale Interessen-" - pardon: "Ethikrat" seine Stellungnahme vor - kein Votum pro oder contra, sondern Argumentationslinien zu beiden; Ende Januar traf der Bundestag seine Entscheidung; wenig später lag ein Gesetzentwurf vor, der die parlamentarische Mehrheitsentscheidung einer überfraktionellen Koalition umsetzen soll. Er wird aller Voraussicht nach noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Der Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken in die Bundesrepublik wird dann unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.

Zu kaum einer Frage wurde politisch so rasch entschieden, noch hatte sich je zuvor so schnell eine breite Mediendiskussion entwickelt, seitdem biopolitische Fragestellungen in den 70er bzw. 80er Jahren auf der politischen Agenda stehen. Angesichts des auf den ersten Blick hochspezialisierten und sich kaum für alltägliche Zeitungs- und TV-Berichterstattung anbietenden Forschungsthemas zunächst verwunderlich. Vor drei Jahren entstanden und zunächst Beschäftigung kaum einer Handvoll Forscher, z.B. des Bonner Neurologen O. Brüstle, enthält die getroffene Entscheidung jedoch einigen wissenschaftspolitischen, verfassungsrechtlichen und sozialen Sprengstoff: Sie erodiert Forschungsgrenzen, die aus guten Gründen gezogen sind.

Gewichtige Argumente

Die so kurzfristig zum Thema gewordenen "Stammzellen" sind solche Zellen, die selbst und deren durch "Kultivierung" gewonnenen "Tochter"zellen - sog. Stammzelllinien - sich zu unterschiedlichsten Zelltypen und -geweben entwickeln können (Herzmuskel-, Leber-, Nieren-, Nervenzellen usw.). Diese Fähigkeit wird "Pluripotenz" genannt. Stammzellen des Menschen können in noch relativ hoher Zahl aus der Nabelschnur eines Neugeborenen gewonnen werden, aber auch aus dem Blut Erwachsener ("adulte" Stammzellen). Je weiter allerdings die biologische Entwicklung eines Menschen fortschreitet, um so weniger Zellen dieser Art lassen sich finden. Ihre Gewinnung ist ebenfalls aus Embryonen im sog. Blastocytenstadium möglich ("embryonale" Stammzellen, im Folgenden ES), d.h.etwa nach dem 4. Tag, in dem ein Embryo aus etwa 100-200 Zellen besteht. Voraussetzung dafür sind die vorherige Entnahme von Eizellen aus dem Eileiter einer Frau und die künstliche Befruchtung der Eizellen. Folge der Entnahme embryonaler Stammzellen aus einem frühen Embryo ist dessen Zerstörung.

Interesse an diesen pluripotenten Zellen haben ForscherInnen deshalb, weil sie dereinst eventuell als Ersatz krankheitsbedingt zerstörter Zellgewebe und damit zur Behandlung verschiedenster Erkrankungen dienen könnten. Je vielfältiger die Entwicklungsmöglichkeit der ursprünglichen Zellen, um so breiter die Anwendungsmöglichkeiten - so die heutige Hoffnung. Der tatsächliche Entwicklungsstand ist freilich erst Grundlagenforschung, also weit von Realisierungsmöglichkeiten entfernt. Die AkteurInnen der Grundlagenforschung gehen von einem hohen Bedarf aus. Was sollte ein Forschungszweig in der Mittelakquisition auch anderes tun als klappern für sein Handwerk? Tatsächliche Chancen lassen sich hier wie auf anderen Gebieten von Grundlagenforschung bestenfalls spekulativ abschätzen.

Neben vielen anderen bestritten auch Forschungskreise, zunächst auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), von Anfang an die These u.a. Brüstles, nur ES böten hinreichende Garantien für eine praktisch unbegrenzte Vermehrbarkeit und daher uneingeschränkte Verfügbarkeit als Forschungsressource. Diese These war wieder mit den Heilungsversprechen verknüpft, die im vergangenen Vierteljahrhundert Schmiermittel jedes bio-/gentechnischen "Fort"-Schritts war. Dieses Mal stand ihr freilich vom ersten Moment an die gut begründete Argumentation für eine praktische Alternative gegenüber: für Forschung an adulten Stammzellen. Eine solch rasche und griffige Argumentation schon zum Zeitpunkt erster Medienzugriffe auf das Forschungsthema, wie sie u.a. feministische KritikerInnen der Bioforschung vertraten und vertreten, ist meiner Erinnerung nach erstmals in der ein Vierteljahrhundert alten feministischen Auseinandersetzung mit biomedizinischen Anwendungen geglückt.

Aus frauenpolitischer Sicht wiesen Kritikerinnen darauf hin, dass Embryonen zur Stammzellgewinnung schließlich nicht vom Himmel fallen, sondern erst produziert werden müssen - aus Eizellen, die Frauen nach riskanten Hormonstimulationsprozeduren entnommen werden (der euphemistische Terminus dafür lautet "Eizellspende"; Reproduktionsmedizin und Forschung nennen solche Eingriffe hingegen kühl harvesting).1 Außerdem stellte die Forderung nach Ausschluss der Forschung an ES und Förderung der Forschung an adulten Stammzellen politisch passgenau auf eine breite Koalition ab. Sie war anschlussfähig einerseits an Forderungen, den Wissenschaftsstandort Deutschland durch die Entscheidung für weitere Forschung an adulten StZ zu fördern, zumal die Bundesrepublik in dieser Forschungslinie längst aktiv und weltweit anerkannt ist2, und andererseits an wertkonservative und verfassungsgerichtliche Positionen, die den Embryo, dessen Menschenwürde und die staatliche Schutzpflicht für sein Lebensrecht fokussieren. Im Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 hat sich dies niedergeschlagen. Es verbietet unter Strafandrohung solche Forschung an Embryonen, die nicht deren Erhaltung und der Herbeiführung einer Schwangerschaft (durch künstliche Befruchtung) dient, sondern "fremdnützig" ist, d.h. anderen Zwecken als ihrer eigenen Erhaltung und der Herbeiführung einer Schwangerschaft dient. Da (embryonale) Stammzellen und ihre Pluripotenz erst vor drei Jahren entdeckt wurden, ist Forschung an ihnen im EschG nicht behandelt; freilich verbietet der Gesetzeswortlaut auch einen Import nicht.

Positionswandel

Dass die Forschungsverbotsklausel des ESchG nach dem Willen der GesetzgeberInnen und seinem Sinn freilich auch die forschungsinduzierte Zerstörung von Embryonen wegen ES-Entnahme untersagt, ließ sich auch von der Forschungslobby nicht ganz wegdrücken. Zu Hilfe nahm sie ein Argument, das an anderen Flanken der biopolitischen Debatte den KritikerInnen als Doppelzüngigkeit vorgeworfen wird: Wenn wir schon selbst keine Embryonen zwecks ES-Ernte vernichten dürfen, wollen wir wenigstens an solchen forschen dürfen, die dafür ohnehin schon vernutzt worden sind … im Ausland.

Wie der Positionswandel der DFG zugunsten des Imports von ES zu Stande kam, gäbe hinreichend Stoff für einen Krimi ab. Nur eines der wundersamen Begebnisse: Die DFG beauftragte just denjenigen, der als erster sein Interesse an Mitteln für Forschung an ES geäußert, zu diesem Zeitpunkt ein lukratives Patent darauf in der Tasche und einen Förderungsantrag eingereicht hatte, der ihm unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss in Höhe von läppischen 200.000 Euro genehmigt wurde, mit der Verfertigung ihrer grundsätzlichen Stellungnahme - Prof. Brüstle. DFG-Präsident Winnacker, laut Stern "Kanzler-Flüsterer"3, wusste nach eigenen Angaben davon nichts, tat aber auch nichts, um derlei Interessenkonkordanz durch eine Beauftragung anderer VerfasserInnen mit einer neuen Stellungnahme entgegenzutreten. Brüstles Papier fiel entsprechend aus. Die DFG setzte schon vor der Bundestagsentscheidung noch eins drauf: Mittelfristig könne man sich nicht auf den "bloßen Import" beschränken, weil er deutschen Wissenschaftlern keinen Einfluß auf die Herstellung embryonaler Stammzelllinien ermögliche, und wiederholte dies direkt danach, assistiert durch die Kritik des designierten Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, an der Stichtags-Regelung des Bundestagsbeschlusses.4 Er befürchtet, Forscher könnten über eine unzureichende Anzahl von Stammzelllinien verfügen, weil die bereits vorhandenen mit Viren kontaminiert seien könnten.5

Also Import, wenn denn Forschung nicht dorthin abwandern soll, wo der interessierende Rohstoff ohne lästige Einschränkungen "hergestellt" wird, was Brüstle bei verschiedenen Gelegenheiten angedeutet hatte - etwa nach Israel, wohin ihn der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen erbötig begleitet hatte. Allein in diesem Bundesland warten acht Hochschulen mit schon laufender (E)S-Forschung, ein aufzubauendes Kompetenznetzwerk, 70 Projektskizzen zu Stammzellenforschung, die für das Netzwerk eingereicht wurden, und eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des einschlägig bekannten Instituts für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn, die die ethischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Aspekte der Stammzellforschung "begleiten" soll, darauf, "die führende Position Nordrhein-Westfalens in der Biotechnik zu sichern und auszubauen" und dafür einen Batzen aus dem stolzen Volumen von 25,8 Milliarden Euro einzuholen, die ab 2003 aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm der EU für vier Jahre ausgeteilt werden. Ein Förderschwerpunkt sind Life Sciences und Stammzellenforschung.6 Und da nun Brüstles eigener dringlicher Forschungsantrag schon mal auf dem Tisch lag …

15 von 25 Mitgliedern des Nationalen Ethikrates hatten sich mit mehr oder weniger Einschränkungen importbereit gezeigt. Trotz politisch günstiger argumentativer Ausgangskonstellationen der VerteidigerInnen zog das auch im Parlament. Es fanden sich in Margot von Renesse und der früheren Gesundheitsministerin Andrea Fischer rot-grüne Führungspersönlichkeiten, die einen Gesetzentwurf nach einer Kanzlervorgabe bei einer Veranstaltung des Deutschen Industrie- und Handelskongresses erarbeiten ließen: "Ich gehe davon aus, dass der Bundestagsbeschluss vernünftig interpretiert wird, und das heißt für mich, dass er forschungsfreundlich interpretiert wird". 7

Und das tut der Entwurf zu einem Stammzellgesetz (StZG)8 denn auch; Bundestagsbeschluss9 hin oder her. Der Parlamentsbeschluss selbst sieht nach Lesart der AntragstellerInnen vor, dass der Import menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich untersagt und "nur ausnahmsweise unter folgenden Voraussetzungen zulässig" sei:

  • Es bestehen keine Alternativen,
  • Beschränkung des Imports auf "bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag (…) etabliert wurden"; als Stichtag legte der Bundestagsbeschluss den 1. Januar 2002 fest,
  • Einverständnis der Eltern des Embryos, aus dem die Stammzellen stammen,
  • kein finanzieller Anreiz,
  • die Zellen stammen aus einem überzähligen Embryo, der nach einer künstlichen Befruchtung nicht mehr für eine Schwangerschaft implantiert werden konnte,
  • das Forschungsziel muss für den wissenschaftlichen oder medizinischen Erkenntnisgewinn hochrangig sein,
  • Bewertung durch eine zentrale Ethikkommission, Genehmigung durch eine gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde.

Notorisch unpräzise

Im Folgenden nur einige wenige Anmerkungen zum Gesetzentwurf (GE)10. Er enthält den schönen, freilich en détail mehrfach durchlöcherten Satz: "Die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen ist verboten."11. Die Alternativen bestehen ja auch, erstens, - siehe oben. Der GE soll aber, zweitens, im Gegensatz zum Parlamentsbeschluss auch den Import von ES selbst - nicht nur von Stammzelllinien - erlauben. ES aber sind sind Vorläufer von Stammzelllinien; diese werden aus den ES erst hergestellt ("etabliert"). Der Gesetzentwurf erlaubt also, vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnene und anschließend tiefgefrorene Stammzellen aus Embryonen nach dem Stichtag erst noch zu einer Stammzelllinie zu kultivieren, solche Stammzellen selbst zu importieren und Stammzelllinien erst nach dem Stichtag zu etablieren. Der gewählte Stichtag, der nur kurz zurück liegt, entspricht insofern auch nicht der Absicht der Parlamentsentscheidung, dieses Datum so zu setzen, dass ein Steuerungseffekt zugunsten einer Beschränkung auf schon bestehende ES-Linien erreicht würde.

Drittens gibt der GE entgegen dem Parlamentsbeschluss nicht den genetischen Eltern, sondern allen "nach dem Recht des Herkunftslandes dazu berechtigten natürlichen Personen" die Möglichkeit zur Einwilligung in die Verwendung eines Embryonen. Das sind ggf. die Inhaber von Vermarktungsrechten und Patenten, LeiterInnen und Personal von Forschungsinstituten, (Reproduktions-)MedizinerInnen u.v.a. Viertens beschränkt der Gesetzentwurf die Abwehr von Kommerzialisierungsgefahren auf die Bedingung "finanzieller" Anreize. Was aber, wenn Embryonen und ihre Stammzellen einer Eizell"spenderin" bzw. den biologischen Eltern eines Embryonen gegen kostenfreie medizinische Behandlung, andere Dienstleistungen, einen Studien- oder Arbeitsplatz oder etwa Angebote anderer geldwerter Vorteile abgehandelt werden? Fünftens fördern unklare Formulierungen des GE zur Forderung, nur Stammzellen bzw. E-Stammzelllinien aus "überzähligen" Embryonen zu beforschen (d.h. solche, die ursprünglich zur Herbeiführung einer Schwangerschaft hergestellt wurden, aber der Frau nicht mehr transferiert werden konnten), solche Forschungspraktiken, die den Forschungsbedarf an Embryonen in Konkurrenz zu den Interessen der Frauen, die eine künstliche Befruchtung wünschten, bzw. der betreffenden Paare bringen.

Sechstens führt der GE mit der Bedingung, Forschung an ES müsse "hochrangigen Forschungszielen für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn" in der Grundlagenforschung oder der "Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren zur Anwendung bei Menschen dienen" 12 "notorisch unpräzise Begriffe" ein - so Ingrid Schneider13 -, die zur Ausweitung sehr viel eher als zu einer Begrenzung des Umfangs von ES-Forschung führen dürften. Siebtens und nicht zuletzt macht sich der GE wieder einmal den schönen, aber irreführenden Namen von "Ethik-Kommissionen" zu Nutze, die im Bereich klinischer Forschung ausweislich empirischer Untersuchungen faktisch eher pro-domo-Einrichtungen zur Forschungsförderung sind und sich eher der Verhinderung haftungs- und strafrechtlicher Folgeprobleme als der Prüfung "ethischer" Fragen widmen. Die geplante "Einrichtung einer Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen und ihre Aufgaben" und für im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben14 gleicht, dem GE nach zu schließen, auch hier eher der Etablierung einer Behörde zur Prüfung der gesetzlichen Erfordernisse. Immerhin schaffte es die massive Sachverständigen-Kritik im Bundestagshearing vom 11.03.2002, dass von Renesse, A. Fischer und der den GE ebenfalls vertretenden CDU-MdB Böhmer zugestanden wurde, die Begriffe "Stammzellen" bzw. "-linie" und "Embryo" eben so wie die elterliche Zustimmung seien zu "präzisieren"15.

Schrittweiser Vorgang

Nach dem Scheitern mehrerer Versuche der biopolitischen Forschungslobby in den letzten Jahren, das im Embryonenschutzgesetz verankerte Verbot verbrauchender fremdnütziger Forschung an Embryonen frontal zu kassieren, schleift der Gesetzentwurf anhand der Stammzellforschung wesentliche Barrieren, die solcher Forschung und ihrer Legitimierung bislang entgegen standen. "Schrittweise vorzugehen" sei man halt gewöhnt - so hatte Detlev Ganten, Chef des Genforschungs-Standorts MDC in Berlin, Ethikratsmitglied und ständiger Gast in der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen, sechs Tage vor der Bundestagsentscheidung seine Forderung nach dreijähriger Probezeit eines mit Bedingungen versehenen Imports von ES-Zellen und seine Hoffnung auf später uneingeschränkte Importe kommentiert.

Im historischen Rückblick bewahrheiten sich die Thesen über die Türöffner-Funktion der Reproduktionsmedizin - durch die "überzählige" Embryonen erst geschaffen wurden - für Embryonenforschung und über die Funktion künstlicher Befruchtung als Beschaffungsinstrument für Forschungsmaterial. Damit gehen eine "Umcodierung des Embryos" und die Aufspaltung von Embryonen in "zwei Klassen" einher: Die einen als ""zukünftige Kinder zukünftiger Eltern" mit Menschenwürdegarantien (…), die anderen (als) Nutzembryonen, die für Dritte verbraucht werden können. Die technisierte Fortpflanzung würde dadurch (…) in neue Sozialpflichtigkeitslogiken eingebunden: Paare würden zu Produzenten eines Forschungsrohstoffs, Reproduktionsmediziner zu Embryo-Maklern", der Embryo zu einem "wissenschaftlichen Produkt (…), das besitzrechtlich angeeignet werden kann, patentierbar und verwertbar ist. Am Horizont zeichnet sich ein neuer Geschlechter- und Generationenvertrag ab, in dem insbesondere junge, fruchtbare Frauen die materiellen Ressourcen (Eizellen) für die Behandlung alter und kranker Menschen bereit stellen sollen" - um den Preis der "gesundheitsgefährdende(n) Degradierung von Frauen zu medizinischen Rohstoffproduzentinnen".

Überdies und nicht zuletzt: Erstmals segnet das Parlament in einem Gesetzentwurf ab, dass die bislang als höchstrangig geltenden verfassungsrechtlichen Argumente und Wertkonzepte zu "Lebensrecht" und "Menschenwürde" gegenüber "hochrangigen Forschungszielen" als Abwägungsgründe gelten sollen. Sie hatten in den jahrzehntelangen Diskussionen über den "Embryo" immer einen zentralen Stellenwert - und nicht nur in diesen. Auch in der Debatte über die Bioethik-Konvention des Europarats und seine zentralen Streitpunkte wie fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen - etwa KomapatientInnen oder Neugeborene, Menschen mit schwersten Behinderungen - und der "Eu"thanasie-Diskussion zur aktiven Tötung Kranker stehen sie im Mittelpunkt. Der Gesetzentwurf zur Stammzellforschung fördert weitere Erosionen. Die "hochrangigen Forschungsziele" werden sich in den nächsten Jahren in bioplitischen Debatten und Entscheidungen als Präzedenzargument wiederfinden.


Anmerkungen

1) Bekannt sind die gesundheitlichen Risiken dieser Prozedur nach Beendigung der vorgesehenenen Entnahmezyklen: hormonelle, Fertilitäts- und Schwangerschaftsstörungen der Frauen, die sich dafür zur Verfügung stellen; von der Verstärkung der kulturellen Codierung der Frau als Körperstoff-Depot, Organlager und Ressource einmal ganz abgesehen. Und nur scheinbar nebenbei: Eizellgewinnung macht Frauen ohne medizinisch indizierten Grund zu Patientinnen. Das hebelt ein historisch altes und grundlegendes medizinisches Paradigma aus, das den medizinischen Eingriff grundsätzlich als Körperverletzung ansieht, wenn er nicht aus Heilungs- oder Lebensrettungsgründen geschieht - ein Paradigma, das seit Jahrzehnten durch die "Lebendspende" von Organen ausgehöhlt und an Frauen klein und kleiner gerechnet wird: Auch künstliche Befruchtung wurde dereinst als Hilfe zur Behandlung weiblicher Fruchtbarkeitsstörung von reproduktionsmedizinischer Seite angepriesen und durchgesetzt mit dem Versprechen, sie nur bei streng definierten und eng begrenzten Erkrankungen zu praktizieren. Mittlerweile wird sie längst als "Behandlungsform" auch bei männlicher Sterilität praktiziert.

2) Die DFG hat nach Angaben ihres Präsidenten Winnacker seit 1996 43 Millionen Euro für Forschungsprojekte an adulten Stammzellen zur Verfügung gestellt und die Bundesregierung sie seit Oktober 1998 mit 25 Millionen Euro bezuschusst.

3) Er scheint undeutlich zu flüstern oder Entscheidendes blieb nicht im Ohr. In der Parlamentsdebatte gab der Kanzler jedenfalls im Brustton der Überzeugung und bemerkenswerter Sachunkunde die Antwort auf eine Frage zum Besten, die keine/r gestellt hatte: "Stammzellen haben keine Menschenwürde!"

4) Zum Parlamentsbeschluss s. weiter unten.

5) Ärzte-Zeitung, 4.2.2002

6) ebd.

7) Ärzte-Zeitung, 6.2.2002)

8) Bundestags-Drucksache 14/8394

9) Bundestags-Drucksache 14/8102

10) Ausführlichere, teils deutlich übereinstimmende Kritiken des Gesetzentwurfs sind von ganz unterschiedlichen Positionen aus geäußert worden; so vom CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe, der auch Stellvertretender Vorsitzender der Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin ist, in seiner Presseerklärung vom 28.02.2002, dem SPD-Sprecher in der Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Dr. Wolfgang Wodarg, und der Hamburger Politologin Dr. Ingrid Schneider in ihrer Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 11.3.2002.

11) StZG, Entwurf, § 4 (1).

12) StZG, Entwurf, § 5 (1)

13) Stellungnahme Ingrid Schneider , a.a.O., S. 6.

14) StZG, Entwurf, Begründung, B. Lösung, sowie § 6 (3).

15) Frankfurter Rundschau, 12.3.2002


Dr. Claudia Stellmach ist Medizinsoziologin und lebt in Bonn

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion