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Positionspapier

17.07.2010: Der BAS zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses - Dokument -

  
 

Forum Wissenschaft 2/2010; Foto: Manfred Vollmer

Dass ausländische Studierende etwas zu einem europäischen Prozess sagen wollen und zu sagen haben, sollte sich von selbst verstehen. Wir dokumentieren ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier des Bundesverbandes ausländischer Studierender (BAS) e.V.

Ohne Diskriminierung

Der Bologna-Prozess hat u.a. zum Ziel, einen "Europäischen Hochschulraum" zu verwirklichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Voraussetzungen auch über die Bildungspolitik hinaus geschaffen werden.

Wenn es wirklich Ziel ist, einen "Europäischen Hochschulraum" zu schaffen, müssen in diesem "Europäischen Hochschulraum" für alle Studierenden und anderen Hochschulangehörigen gleiche Mobilitätsbedingungen gelten. Es kann nicht sein, dass die Mobilität für Angehörige von Drittstaaten, die am Bologna-Prozess beteiligt sind, nicht unter den gleichen rechtlichen Bedingungen möglich ist wie für EU-Inländer/innen. Hier wird Mobilität behindert!

Es sind sofortige Änderungen im Aufenthaltsrecht und im Sozialrecht notwendig, um den "Europäischen Hochschulraum" zu verwirklichen. Das BMI und die Innenministerkonferenz der Länder müssen in den Prozess einbezogen werden.

Die EU-Freizügigkeitsregelungen, die innerhalb der EU für Studierende gelten, und deren nationale Umsetzung in Deutschland müssen für alle Studierenden und Hochschulangehörigen aus den Staaten, die am Bologna-Prozess beteiligt sind, gelten, um Mobilität zu gewährleisten.

Willkommen sein

Internationalisierung ist ein wichtiger Faktor, um in einer globalisierten Gesellschaft handlungsfähig zu bleiben. Sie dient dem wissenschaftlichen, dem wirtschaftlichen und dem kulturellen Austausch. Die europäische und über Europa hinausgehende Internationalisierung ist ein wirksames Instrument der Völkerverständigung, das über die einzelnen Personen ganze Kulturen beeinflusst. Es muss den einzelnen internationalen Studierenden vermittelt werden, dass sie als Person an deutschen Hochschulen willkommen geheißen werden und als gleichberechtigter und integrierter Bestandteil der Hochschule und der Gesellschaft wichtig sind.

Sie bereichern die Hochschulen und ermöglichen es deutschen Studierenden, die aus den verschiedensten Gründen keine Möglichkeit haben, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, "internationale Erfahrungen" an der eigenen Hochschule zu sammeln, andere Lern- und Wissenschaftskulturen kennenzulernen sowie interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, die für sie im Berufsleben immer wichtiger werden.

Auch die gesamte Bevölkerung profitiert von ausländischen Studierenden und dem kulturellen Austausch.

Ausländische Studierende sind gleichzustellen mit deutschen Studierenden und dürfen nicht durch diskriminierende Maßnahmen benachteiligt werden.

Benachteiligungen für ausländische Studierende dürfen nicht eingeführt bzw. müssen abgeschafft werden, so etwa spezielle Auswahltests, Diskriminierungen bei der Anerkennung oder andere den Hochschulzugang und Studienverlauf behindernde Maßnahmen. Eine rechtliche Gleichstellung mit deutschen Studierenden, vor allem in aufenthalts- und sozialrechtlicher Hinsicht, muss umgesetzt werden.

Integrationsprogramme, Aktivitäten und Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen von oder mindesten unter Einbeziehung von Betroffenen und deren Organisationen müssen nachhaltig gefördert werden.

Die Hochschulen müssen kostenfreie studienvorbereitende und studienbegleitende Lehrveranstaltungen anbieten, in denen der (Fach-)Spracherwerb (DaF) sowie landeskundliche und lern- und wissenschaftskulturbezogene Inhalte vermittelt werden.

Standort Deutschland - auf neue Art

Bessere Bedingungen für ausländische Studierende sind keine Wohltaten, die Bund und Länder verteilen, sondern nachhaltige Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Forderungen nach höheren Studiengebühren und das Hinweisen auf Kosten, die ausländische Studierende verursachen würden, stehen dem gebetsmühlenartigen Klagen über fehlende Fachkräfte und dem demographischen Wandel entgegen.

Deutschland hat gegenüber anderen Staaten Standortnachteile, vor allem dem Nachteil der Sprache gegenüber den angelsächsischen Ländern. Dieser Nachteil muss ausgeglichen werden so etwa durch Studiengebührenfreiheit, bessere Betreuung und Integration, sowie dem Angebot eines "Europäischen Hochschulraumes" mit entsprechenden Career Chancen.

Neben der Tatsache, dass ausländische Studierende als zukünftige Fachkräfte unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind, leisten in ihre Heimat rückkehrende Fachkräfte einen nachhaltigen Beitrag zur entwicklungsbezogenen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland.

Es darf keine speziellen oder höheren (Studien-)Gebühren für ausländische Studierende geben.

Menschenrecht auf Bildung

Bildung ist ein Menschenrecht. Menschen den Zugang zu Bildung zu verwehren, heißt, ihnen ein elementares Menschenrecht vorzuenthalten. Der Bologna-Prozess setzt sich das Ziel, lebenslanges Lernen zu ermöglichen und somit das Menschenrecht lebenslang umzusetzen. Dieses muss für alle Menschen gelten, Herkunft darf dabei nicht zum Ausschlusskriterium gemacht werden.

Ein diskriminierungsfreies und chancengleiches Bildungssystem ist für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar, aber auch für das Glück jedes einzelnen Menschen. Langfristig wird sich dies auch ökonomisch auszahlen. Für die Gesellschaft ist es sinnvoller, die Weiterentwicklung des Bildungswesens an der umfassenden Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung zu orientieren als an kurzfristigen ökonomischen Erwägungen. Lebenslanges Lernen im Bildungssystem ist chancengleich und diskriminierungsfrei für alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, zu ermöglichen.

Weitergehende Internationalisierung

Bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses muss verstärkt darauf geachtet werden, den Bologna-Prozess als Teil einer globalen Internationalisierung zu verstehen. Die Bildung des Europäischen Hochschulraumes darf keine Tendenzen von Abschottung nach außen aufkommen lassen.

Aus diesem Grund ist die Umsetzung der Lissabonner Konvention und die Anerkennung von Studienleistungen auch von außerhalb des Europäischen Hochschulraumes notwendig. Unnötige Studienzeitverlängerungen durch Diskriminierungen bei der Anerkennung von außereuropäischen Hochschulabschlüssen und Studienleistungen müssen abgestellt werden.

Auch dürfen außereuropäische Partnerschaften und Austauschprogramme sowie die Mobilität von Studierenden aus Drittstaaten und deutscher Studierender nach Drittstaaten nicht vernachlässigt werden. Hier müssen Kooperationen erhalten und weiter ausgebaut werden, vor allem in die AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik). In diesem Sinne ist das Erasmus Mundus Programm auszuweiten.

Bei Partnerschaften mit diesen Hochschulen muss die Expertise der entsprechenden ausländischen Studierenden genutzt und diese einbezogen werden.


Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) e.V. ist die bundesweite Vereinigung der AusländerInnen- und Internationalismusreferate der Allgemeinen Studierenden-Ausschüsse, StudentInnenräte und anderer Studierendenvertretungen an den deutschen Hochschulen (vgl. unter www.bas-ev.de ). Wir dokumentieren seine Stellungnahme vom 3. März 2010. Deren Zwischenüberschriften, hier gekürzt, heißen im Original: Europäischen Hochschulraum vollenden ohne Diskriminierung; Internationalisierung und Europäisierung der Hochschulen; Attraktivität des Standorts Deutschland im eigenen Sinne stärken; Menschenrecht auf Bildung umsetzen; Bologna-Prozess und Europäischer Hochschulraum müssen Teil einer weitergehenden Internationalisierung sein.

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