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Zurück in die 80er Jahre?

29.03.2017: Das Dilemma mit dem #Unirahmenvertrag

  
 

Forum Wissenschaft 1/2017; Ralf Geithe / fotolia.com

Fast jede Hochschule stellt ihren Studierenden Texte für Seminare über Online-Plattformen zur Verfügung. Dafür werden bislang Pauschalbeträge an die Verwertungsgesellschaft Wort gezahlt. Doch künftig möchte die VG Wort jeden Text einzeln abgerechnet haben. Das würde einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten - und in der Konsequenz dazu führen, dass einfach weniger Texte digital zur Verfügung stehen. Für eine tragfähige Lösung wird nun über einen neuen Nutzungsvertrag verhandelt. Daniel Gaittet erklärt das Tauziehen zwischen Hochschulen und VG Wort.

Wer an einer Hochschule oder Universität studiert, betrachtet es oft als eine Selbstverständlichkeit: Die für ein Seminar benötigten Texte werden von einer Lernplattform heruntergeladen. Keine Selbstverständlichkeit scheint hingegen das Wissen um die Tatsache zu sein, dass für diese digitale Bereitstellung von Texten eine Vergütung bezahlt werden muss. Zwar nicht für alle Texte, aber für viele.

Dieser Umstand ist wenig überraschend. Die digitale Bereitstellung von Texten, das Hoch- und Herunterladen, gehört inzwischen zum Alltag der Lernenden und Lehrenden an Hochschulen und Universitäten. Das Bezahlen einer Vergütung nicht. Wie auch? In der Vergangenheit wurde weder auf der Ebene des Seminars, noch auf der Ebene der Hochschulen und Universitäten abgerechnet. Die Bundesländer haben die Rechnung beglichen. Und so lässt sich auch die Empörung erklären, als am 1. November 2016 #Unirahmenvertrag in den Trends bei Twitter auftauchte.

Was war passiert?

Die Bundesländer und der Bund - vertreten durch die Kultusministerkonferenz (KMK) - haben einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach §52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) unterschrieben. Dieser Rahmenvertrag wird in der Diskussion als #Unirahmenvertrag bezeichnet.

Bisher wurde die Vergütung für die digitale Bereitstellung von Texten an Hochschulen und Universitäten durch Pauschalzahlungen der Bundesländer an die VG Wort beglichen. Pauschalzahlungen funktionieren in diesem Fall wie eine Flatrate für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte. Der neue Rahmenvertrag sieht vor, dass es in Zukunft keine Pauschalzahlungen mehr gibt, sondern Einzelabrechnungen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013.

Einzelabrechnungen bedeuten, dass jeder einzelne digital bereitgestellte Text an die VG Wort gemeldet werden muss. Bezahlt wird dann auch nicht mehr von den Bundesländern, sondern von den Hochschulen und Universitäten selbst. Klingt simpel, ist es aber nicht. Nicht die Vergütung an sich ist das Problem, sondern der Aufwand, der an den Hochschulen und Universitäten betrieben werden muss, um die Vergütung zu berechnen. Aufwand und Vergütung stehen in keinem vernünftigen Verhältnis.

Empörung, Chaos und Gerüchte

Nicht nur auf Twitter war die Empörung groß. In Berlin und Lüneburg demonstrierten Student*innen gegen den #Unirahmenvertrag. Die Hochschulen und Universitäten kündigten in einem historischen Moment der Einigkeit an, dem neuen Rahmenvertrag nicht beizutreten. Auch das Chaos war groß. Viele Gerüchte waren im Umlauf. Zahlreiche Hochschulen und Universitäten haben es nicht geschafft, ihre Mitglieder ordentlich über den neuen Rahmenvertrag zu informieren. Unklar war oft auch, welche Konsequenzen es denn genau hat, wenn eine Hochschule oder Universität dem neuen Rahmenvertrag nicht beitritt.

Wie geht es weiter?

Anfang Dezember 2016 gab die VG Wort zusammen mit der KMK und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bekannt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine bundesweit einheitliche Lösung für die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche der VG Wort erarbeiten soll.

Die neue Lösung soll ab dem 1. Oktober 2017 gelten. Deshalb wollte die Arbeitsgruppe eigentlich bereits zum 31. Januar 2017 ein Grobkonzept vorlegen. Ob das passiert ist oder nicht, darüber kann nur spekuliert werden. Zumindest hat die Arbeitsgruppe bisher kein Grobkonzept veröffentlicht. Laut der Grundsatzvereinbarung der Arbeitsgruppe soll bis zum 15. März 2017 ein Endkonzept folgen, welches dann bis zum 30. Juni 2017 erprobt wird. Auch wenn das Einrichten der Arbeitsgruppe für Erleichterung gesorgt hat, ist nicht garantiert, dass hier eine Einigung erzielt werden kann. Bisher ist die Arbeitsgruppe überwiegend durch Intransparenz aufgefallen; im Zweifel erwartet die Hochschulen und Universitäten hier eine böse Überraschung.

Eine weitere Lösung des Problems wäre, das Urheberrecht so zu reformieren, dass eine vernünftige Vergütung der Autor*innen sichergestellt wäre, ohne dass die Digitalisierung an den Hochschulen und Universitäten ausgebremst oder der Zugang zu Wissen beschränkt würde. Wenn weder die Arbeitsgruppe eine Einigung erzielen kann, noch das Urheberrecht entsprechend reformiert wird, gilt ab 1. Oktober 2017 wieder der #Unirahmenvertrag. Mit all seinen Problemen.

Daniel Gaittet studiert in Regensburg und ist gewähltes Mitglied im Vorstand des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi).

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