Stellungnahme des BdWi zu den Razzien gegen G8-GegnerInnen
Der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) verurteilt den Versuch, die Anti-G8-Aktivitäten durch massive Polizeiaufgebote gegen deren Infrastrukturen einzuschüchtern und solidarisiert sich mit den betroffenen Personen und politischen Initiativen. Der BdWi unterstützt weiterhin die vielfältigen Anti-G8-Proteste und insbesondere die Durchführung des Gegen-Gipfels vom 5. bis 7. Juni 2007 in Rostock.
Veranlasst durch die Bundesanwaltschaft (BAW) durchsuchten am 9. Mai 2007 900 Polizisten in sechs Bundesländer 40 Häuser, Wohnungen und Büros. Im Visier stand die Infrastruktur von globalisierungskritischen politischen Gruppen, welche die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm und Umgebung vorbereiten. Begründet wurde dies mit einem "Anfangsverdacht" auf "Gründung einer terroristischen Vereinigung" im Sinne des § 129a. Dieser Gummiparagraph wurde geschaffen, um ohne konkrete Verletzung eines Rechtsgutes die Ausforschung bloßer "organisatorischer Aktivitäten" zu ermöglichen. Er dient so vor allem der Einschüchterung politischer Initiativen und der Sammlung von Daten. Diese bleiben auch gespeichert, wenn sich - wie in den meisten Fällen - Ermittlungsverfahren gemäß § 129a später in Luft auflösen.
Der Öffentlichkeit soll auf diese Weise ein doppeltes Signal präsentiert werden: Erstens: Die Politik handelt und habe die GipfelgegnerInnen "im Griff". Zweitens: Die Anti-G8-Proteste seien militant bis tendenziell "terroristisch". Die politische Breite der Anti-G8-Aktivitäten selbst soll - das ist das alte Spiel! - gespalten werden, indem die "Radikalen" und "Gewaltbereiten" von den "Gemäßigten" unterschieden und letztere von einer Beteiligung abgehalten werden sollen.
Dieses Kalkül wird allerdings nicht aufgehen, wie schon jetzt die politische Vielfalt und gesellschaftliche Breite der Anti-G8-Aktivitäten zeigen. Diese belegen auch die vielen, gut besuchten Diskussionsveranstaltungen an den Hochschulen.
BdWi-Bundesvorstand
Bonn und Marburg, den 11.5.2007