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Klaus Holzkamp

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Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft

24.09.2012: Gemeinsamer Antrag der Opposition

  
 

Forum Wissenschaft 3/2012; Foto: Fotolia.com – koya79

Die drei Oppositionsfraktionen im Bundestag, DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag für mehr Verbindlichkeit bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft eingebracht. Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Dr. Petra Sitte, die zu den Initiatorinnen des Antrags gehört und Johanna Maiwald, die ihn fachpolitisch betreut hat, stellen die Hintergründe vor, die zu der im parlamentarischen Alltag eher ungewöhnlichen fraktionsübergreifenden Initiative geführt haben.

Manche Leute glauben noch immer, es reiche, einer Wissenschaftlerin aus DFG-Mitteln ein paar Euro für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich aber helfen nur noch Quotenlösungen. Der scheidende DFG-Präsident Winnacker im DFG-Jahresbericht 2006

Es passiert nicht oft, dass die Fraktionen im Bundestag gemeinsam parlamentarisch handeln. Das widerspricht ihrem Reflex, stets an Alleinstellungsmerkmalen zu arbeiten, um für potenzielle WählerInnen wieder erkennbar zu bleiben. Bereits in der vergangenen Wahlperiode fragte uns die Vertreterin einer Mittelbauorganisation, weshalb zum Thema Geschlechtergerechtigkeit die Fraktionen, denen das Thema erkennbar wichtig sei, nicht gemeinsam aufträten. Damals waren wir LINKE und die Grünen gemeint. Es war unsere erste Wahlperiode im Bundestag, das Verhältnis der Fraktionen untereinander in Klärung und die Solistenrolle die sicherste Position. Für ein Fachpublikum mit ausgewählten Interessen ist diese Haltung nicht verständlich. Es erwartet von der Politik Aushandlungsprozesse im Interesse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, nicht der Parteien. Aus Sicht von Fraktionen sollte sich idealerweise beides miteinander verbinden. Als 2011 der Deutsche Frauenrat mit einer Nachfrage zu Chancen von Frauen, in den vielen wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesministerien mitzuwirken, an uns herantrat, haben wir uns entschieden gemeinsam die Große Anfrage "Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung" an die Bundesregierung zu stellen1. Auf dieser baut der spätere gemeinsame Antrag auf.

Die Bereitschaft dazu von einigen Frauen der LINKEN, der SPD und der Grünen aus dem Bildungs- und Forschungsausschuss entstand aus der Einsicht, dass von den christlich-demokratischen Ministerinnen im Forschungs- und Familienministerium keine Übernahme politischer Verantwortung für das Thema Geschlechtergerechtigkeit zu erwarten ist, wenn nicht noch viel mehr Druck entsteht. Sowohl Familienministerin Schröder als auch Forschungsministerin Schavan lehnen politische Interventionen ab und halten am überkommenen Paradigma der Selbstverpflichtung von Einrichtungen und Unternehmungen fest. Die Enttäuschung ist umso größer, als bereits seit 2007 Anträge aller Fraktionen mit Vorschlägen für neue Initiativen vorliegen.

Doch auch vor diesem Hintergrund war nicht jede der nun beteiligten Fraktionen in Gänze von der Idee begeistert, einen gemeinsamen Antrag nachzuschieben. Dank der Solidarität der Frauen wurde die wichtigste parlamentarische Hürde aber schließlich am 21. Juni 2012 im Plenum des Bundestages genommen. Der Antrag "Frauen in Wissenschaft und Forschung. Mehr Verbindlichkeit für Geschlechtergerechtigkeit"2 ist in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen und wird dort im Herbst debattiert werden.

Die Institutionen fit für Frauen machen

Unsere Vorschläge leiten sich von der Überzeugung ab, dass die anhaltend ungerechten Beteiligungschancen für Frauen im Wissenschaftssystem nur mit Hilfe verbindlicher und abrechenbarer Gleichstellungsinstrumente behoben werden können. Einerseits muss nach gleichstellungspolitisch blinden Flecken Ausschau gehalten und andererseits müssen vorhandene Instrumente, die sich nicht wirksam gezeigt haben, neu ausgerichtet werden. Wichtig ist, dass ein deutlicher Schwerpunkt bei strukturellen Maßnahmen gesetzt wird. Während Frauen vielerorts aus einem reichen Fundus an Maßnahmen schöpfen können, die ihre individuellen Voraussetzungen für eine Forscherkarriere verbessern helfen, wird zu wenig dafür getan, die Kultur an den Einrichtungen geschlechtersensibel zu verändern. Lange Zeit wurden Frauen fit für die Institutionen gemacht, jetzt heißt es, die Institutionen fit für die Frauen zu machen.

Denn nach über zwanzig Jahren Gleichstellungspolitik in der Wissenschaft ist die Bilanz ernüchternd. Zwar lassen sich auf allen Qualifikationsstufen Fortschritte feststellen. Zwischen 1993 und 2009 stieg der Frauenanteil bei den Promotionen von 30,6 auf 44,1 Prozent, bei Habilitationen von 12,9 auf 23,8 Prozent und bei Professuren von 6,9 auf 18,2 Prozent. Doch die Aufholdynamik ist unzureichend. Der Prozess verläuft zu langsam und würde bei dem bisherigen Tempo im besten Fall gegen Ende des Jahrhunderts zu ausgewogenen Frauen- und Männeranteilen führen. Entgegen der lange verbreiteten These, dass ein breiter werdender Sockel an weiblichem Nachwuchs automatisch entsprechend viele Frauen nach oben spüle, bleiben die Abstände zwischen den Qualifikationsstufen über die Zeit hinweg gleich. Bei jeder Stufe entsteht ein beträchtlicher Schwund an Frauen, das eindrückliche Bild einer "leaky pipeline" in der wissenschaftlichen Karriereleiter ist weiterhin aktuell.

Noch dramatischer ist die Situation bei Führungs- bzw. Entscheidungspositionen (bspw. in Gutachter-, Berufungs- und Beratungsgremien). Diese Positionen verdienen beim Thema Gleichstellung besondere Aufmerksamkeit, da Frauen in Spitzenpositionen als Multiplikatorinnen auftreten und inhaltliche wie personelle Entscheidungen in Organisationen maßgeblich beeinflussen. Die Leitung von Hochschulen lag 2009 nur zu 11,3 Prozent in weiblicher Hand, Kanzlerinnen machten immerhin knapp 22 Prozent dieser Positionen aus. Während an den Hochschulen auch die Professuren zu Führungspositionen gezählt werden mit einem Frauenanteil von über 18 Prozent, zählen an den außeruniversitären Forschungsorganisationen dazu Gruppen- oder InstitutsleiterInnen. Die außeruniversitären Organisationen haben mit durchschnittlich 11,3 Prozent Frauen mit Leitungsfunktion in Sachen Gleichstellung den größten Nachholbedarf. Die Max-Planck-Gesellschaft zieht mit 18,6 Prozent allerdings mit den Hochschulen gleich und hat im Vergleich zu 2,3 Prozent im Jahr 1992 einige Erfolge vorzuweisen, während die Fraunhofer-Gesellschaft weiterhin bei 2,8 Prozent dümpelt.

Diese Schlussfolgerung lieferten die Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung auf die genannte Große Anfrage. Nichtsdestotrotz bekräftigte die schwarz-gelbe Bundesregierung im gleichen Dokument, dass sie am Prinzip der Selbstverantwortung festhalten wolle. Dabei belegen diese und noch folgende Bilanzen, dass Selbstverpflichtungen nicht weiterhelfen, um die Zahl der Frauen, die die höchsten Qualifikationsstufen oder Leitungspositionen erreichen und in einflussreichen Gremien Stellung beziehen können, signifikant zu erhöhen. Der Druck muss durch gesetzliche Vorgaben, überprüfbare Vereinbarungen und finanzielle Anreize und Sanktionen auf die Einrichtungen erhöht werden.

Flexible Zielquoten von der Promotion zur Professur

Bund und Länder müssen mit Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen Verfahren für konkrete Zielquoten für alle Qualifikationsstufen vereinbaren. Statt weicher Formulierungen, die etwa von "signifikanter Erhöhung des Frauenanteils" sprechen, braucht es abrechenbare Ziele und Zeitpläne. Mit Hilfe des Kaskadenmodells können die Zielquoten flexibel den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Disziplinen angepasst werden. Nach diesem Modell orientiert sich eine Zielquote für eine bestimmte Position am Anteil des benachteiligten Geschlechts in der sich darunter befindenden Position. In einer ingenieurwissenschaftlichen Fakultät würde die Zielquote für Habilitandinnen beispielsweise niedriger als in einer sozialwissenschaftlichen Fakultät ausfallen. Auf diese Weise können sich Einrichtungen kurzfristige ehrgeizige Ziele setzen, ohne dass sie oder "ihre" Frauen unter einen ungebührlichen Druck geraten. Wir favorisieren und benennen im Antrag das Kaskadenmodell, da es sich aus den leidenschaftlichen Debatten pro und contra Quote unter WissenschaftlerInnen als relativ gut akzeptiert herauskristallisiert hat. Das Thema Quote ist in diesem sehr kompetitiv ausgerichteten Berufsfeld auch unter Frauen umstritten, die Durchsetzung der Quoten aber zugleich auf eine konzertierte Aktion von Frauen und Männern, etablierten und NachwuchswissenschaftlerInnen angewiesen.

Mindestquoten von 40 Prozent für wissenschaftliche Gremien

Für wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Positionen, für die Frauen faktisch disziplinen- oder institutionenübergreifend rekrutiert werden, wie Rektoren, Institutsleiter oder viele Beratungsgremien entfällt jeder sachliche Grund gegen eine feste Quote. Hier sollen Mindestquoten von 40 Prozent vereinbart werden. Wenngleich hier 50 Prozent wünschenswert erscheinen, bekommt der Kompromisswert Schützenhilfe aus der Wissenschaft. Nach heutigem Stand gilt es als erwiesen, dass es mindestens ein Drittel bis 40 Prozent Frauen in der Zusammensetzung eines Gremiums braucht, damit Gleichstellungsfragen aufgegriffen und behandelt werden3.

Bundesmittel an Gleichstellungserfolge knüpfen

Um den Vereinbarungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen, muss die Leitungsebene der Hochschulen und Organisationen mit ins Boot geholt werden. Gleichstellungsbemühungen sind dort erfolgreich, wo sie als eigene strategische Aufgabe von der Leitungsebene verstanden werden4. Dafür braucht es einerseits finanzielle Anreize, wie das erfolgreiche Beispiel des BMBF-geförderten Professorinnenprogramms zeigt, wo die Aussicht auf Mittel für eine fünfjährige Professur sehr viele kleinere und größere Hochschulen zur Entwicklung hochschulweiter Gleichstellungskonzepte motiviert hat. Entsprechend lassen sich im Einflussbereich des Bundes die Mittelflüsse für den nächsten Hochschulpakt und den Nachfolger der Exzellenzinitiative an Konzepte für und Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter knüpfen. Nach unseren Vorstellungen soll auch der Pakt für Forschung und Innovation mit den Wissenschaftsorganisationen mit Bedingungen versehen sein. Denkbar ist auch eine Belohnung im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe der Länder an die Hochschulen. Die Zielvereinbarungen müssen sanktionsbewehrt sein und Misserfolge müssen angemessen berücksichtigt werden.

Erfreulicherweise gibt es für diese Forderungen seit kurzem Unterstützung vom Wissenschaftsrat (WR), der hierzulande die höchste politische Autorität in Sachen Wissenschaftsberatung genießt. Pünktlich zur Anhörung des Forschungsausschusses "Frauen und Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft" am 11. Juni legte das Gremium eine Bilanz der Offensive für Chancengleichheit der Wissenschaftsorganisationen zu deren fünfjährigem Bestehen vor. Der WR bescheinigt den außeruniversitären Einrichtungen schonungslos Beharrungstendenzen, infolge derer "die erzielten Fortschritte maßgeblich hinter den Vorstellungen zurückgeblieben sind. [...] Die gleichstellungspolitischen Ziele sind konkreter als 2006 zu formulieren, überprüfbarer zu strukturieren und mit organisationsinternen finanziellen Anreizen auszugestalten"5. Die Empfehlungen des WR bekräftigen in den genannten Punkten unseren Antrag und ergänzen sie sinnvoller Weise um Ausgleichs- oder Belohnungsmaßnahmen für die Frauen, die zu verstärktem Engagement aufgerufen werden.

Forschungsförderung progressiv gestalten

Ein blinder Fleck in der bisherigen Debatte um Gleichstellung in der Wissenschaft ist die projektgebundene Forschungsförderung des Bundes, für die das BMBF, das Wirtschaftsministerium und eine Reihe anderer Ministerien in der Regel Unterstützung durch Projektträger erhalten. Der Bund lässt hier bislang eine breitenwirksame Steuerungsmöglichkeit ungenutzt. Unser Antrag fordert, die Vergabe der Mittel an Fortschritte bei der Gleichstellung bzw. der Aufstellung von Gleichstellungsstandards zu knüpfen. Man stelle sich vor, welches Potenzial bei der High-Tech-Strategie vergeben wurde, die mit Hunderten von Ausschreibungen und einem Gesamtvolumen von 6 Mrd. Euro in fünf Jahren fast jede Hochschule hierzulande erreicht hat!

Eine Reihe von Ministerien unterhalten nicht zuletzt eigene Ressortforschungseinrichtungen; das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beispielsweise wendet fast sein gesamtes Budget für Forschung auf. Voraussetzung für die wirkungsvolle Einführung von Gleichstellungsstandards in den zuletzt genannten Bereichen sind MitarbeiterInnen in den Ressorts und den Projektträgern, die in Genderkompetenz qualifiziert werden.

Beschäftigungsverhältnisse attraktiver machen

Die Benachteiligung von Frauen spiegelt sich nicht nur darin wieder, dass sie deutlich weniger in einflussreicheren Positionen vertreten sind. Sie arbeiten auch häufiger in schlechteren Beschäftigungsverhältnissen, wie Teilzeit und befristete Verträge. 58 Prozent aller weiblichen wissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen arbeiten nach Zahlen von 2009 befristet und in Teilzeit, Männer nur zu knapp 40 Prozent. Ein Viertel aller Professorinnen hat einen befristeten Vertrag, bei den Professoren sind es 16,7 Prozent. Zudem weist die Bezahlung zwischen den Geschlechtern eine deutliche Lohnlücke auf. Der Gender Pay Gap steigt mit wachsendem Frauenanteil paradoxerweise sogar an. Der Grund ist, dass der Anteil von Frauen in den neuen W-Besoldungsstufen wesentlich höher als in den besser dotierten C-Besoldungsstufen ist.6 Es gibt Hinweise, dass die mit der W-Besoldung eingeführte leistungsabhängige Bezahlung ebenfalls ein Problem für Frauen darstellt. Leider lässt sich dies nicht überprüfen, weshalb wir eine transparente Professorenbesoldung und die Offenlegung der Gehaltsstrukturen in Basisanteil und Leistungsteil einfordern, um ggf. reagieren zu können.

Möglich wäre es schon jetzt, die Beschäftigungsperspektiven dadurch verlässlicher zu machen, dass Mindestlaufzeiten für befristete Verträge eingeführt werden, die Familienoption im Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum Rechtsanspruch erweitert und Tenure-Track-Optionen für Juniorprofessuren vom Bund unterstützt werden. Zur Beschäftigungsqualität liegen ausführliche Positionen der Fraktionen an anderer Stelle vor. Die damit einhergehenden Aspekte wie planbare Perspektiven und familienfreundlichere Kultur tragen aber einen wesentlichen Teil zur Attraktivität der Wissenschaft als Berufsfeld für Frauen bei.

Mehr Frauen in die Politikberatung

Gesellschaftspolitisch besonders interessant ist die Zusammensetzung wissenschaftlicher Expertengremien, die die Ministerien und die Kanzlerin beraten. Zu den bekannteren Gremien gehören beispielsweise der Innovationsdialog der Kanzlerin mit Wirtschaft und Wissenschaft, die Expertenkommission für Forschung und Innovation EFI beim BMBF oder der Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU beim Bundesamt für Umwelt. Immerhin gibt es zurzeit 82 solcher Gremien, wovon nur 7 mindestens paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sind, in 16 nur mit einer oder gar keiner Frau7. Gerade in solchen beratenden Gremien, die mittelbare Effekte auf politisches Handeln haben können, scheint uns der Diversity-Aspekt von Gleichstellung besonders wichtig zu sein. Wo, wenn nicht hier sollte man aus den unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven von Forscherinnen und Forschern schöpfen?

Die Bundesregierung berief sich bislang auf das 1994 eingeführte Bundesgremienbesetzungsgesetz, das einen besseren Ausgleich zwischen den Geschlechtern zum Ziel hatte und für alle Gremien im Einflussbereich des Bundes gilt. Doch der Anteil von Frauen ist seitdem jährlich nur um ein Prozent gewachsen, auch in Augen der Bundesregierung kein Erfolg. Ursache ist auch hier die Angst vor Quoten und das Fehlen von jeglichen Zielvorgaben. Das Gesetz sieht lediglich eine Regelung zum Bewerbungsverfahren vor, das eine Doppelbenennung von weiblichen und männlichen Auswahlkandidaten für eine Stelle verlangt. Ausnahmen erfordern eine Begründung, doch es reichen allgemeine Aussagen darüber aus, dass nicht genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung stünden8. In unserem Antrag verlangen wir, dass das stumpfe Schwert der Doppelbenennung ersatzlos gestrichen und verbindliche Zielquoten vereinbart werden. Da das Gesetz nicht nur Wissenschaftlerinnen betrifft, werden wir über die konkrete Ausgestaltung eines effektiveren Gleichstellungsverfahrens an anderer Stelle mit vielen Frauen und hoffentlich auch vielen Männern im Bundestag streiten müssen.

Anmerkungen

1) Antwort der Bundesregierung in Drucksache 17/7756, 17.11.11.

2) Antrag der Fraktion der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 17/9978, 13.06.12.

3) Vgl. Stellungnahme Jutta Dalhoff, CEWS, sowie Wolfgang Marquardt, Wissenschaftsrat, zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 11. Juni 2012, Ausschussdrucksache 17(18)278 b und c.

4) Echte Qualitätssprünge bei der Gleichstellung lassen sich nur dort verzeichnen, wo sie starke Befürworterinnen und Befürworter auf Entscheidungsebenen haben. In Deutschland ist das in Berlin der Fall, wo es eine traditionelle Unterstützung für das Thema in Wissenschaft und Politik gibt. Hier ist in den letzten zehn Jahren mit Hilfe des "Berliner Programms für Chancengleichheit" der Frauenanteil an den Professuren auf fast 30 Prozent gestiegen. Gelungen ist das der Senatsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Rektoren und den meist hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.

5) Vgl. Stellungnahme Wolfgang Marquardt, a.a.O.: 1f.

6) Vgl. Stellungnahme Jutta Dalhoff, a.a.O.: 3.

7) Vgl. Antwort Große Anfrage, Drucksache 17/7756, Tabelle 17.

8) Vgl. Antwort der Bundesregierung zu Gründen, die eine paritätische Besetzung der EFI nicht möglich gemacht hätten, ebenda, Antwort 51.


Dr. Petra Sitte ist promovierte Volkswirtin, direkt gewählte Abgeordnete in Halle an der Saale und seit 2005 forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Johanna Maiwald ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet als wissenschaftliche Referentin zusammen mit Petra Sitte u.a. zu Gleichstellungs- und Beschäftigungsaspekten der Wissenschafts- und Innovationspolitik.

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