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Klaus Holzkamp

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Bildungsfonds statt Chipkarte

22.05.2011: Unbürokratisch, individuell und diskriminierungsarm

  
 

Forum Wissenschaft 1/2011; Foto: Thomas Bethge – fotolia.com

Als Maßnahme gegen die wachsende Kinderarmut hat sich die Bundesregierung die umstrittene Idee einer personalisierten Bildungschipkarte einfallen lassen, deren Zuteilungen durch die Jobcenter koordiniert werden. Dass Hilfe auch wesentlich konkreter, unbürokratischer, freier von sozialer Kontrolle und folglich diskriminierungsärmer sein kann, verdeutlicht Jan Lindenau. Wir setzen damit die in der letzten Ausgabe begonnene Debatte über Kinder- und Jugendpolitik fort.

Die Einrichtung des Lübecker Bildungsfonds ist eng verwoben mit zwei gesamtstädtischen Diskussionsprozessen, die in der Hansestadt "Zukunft Lübeck" und "Aufwachsen in Lübeck" genannt wurden. Diese Prozesse sind inzwischen abgeschlossen. Um nachvollziehbar zu machen, in welchem ›Geist‹ die Idee des Bildungsfonds entstand und sich durchsetzen konnte, eine kurze Darstellung der beiden Diskurse: Mit "Zukunft Lübeck" bezeichnete man einen moderierten Prozess, in dessen knapp zehnjährigem Verlauf sich die Hansestadt neu orientierte und immer noch orientiert, um den ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturwandel erfolgreich zu gestalten. Unter großer Beteiligung unterschiedlichster Akteure aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Politik und Stiftungswesen versuchte die Stadt Antworten auf die Frage zu erhalten, "mit welchen zukunftsorientierten Werten und Handlungsrezepten es gelingen kann, die wirtschaftliche, wissenschaftliche, soziale und kulturelle Prosperität einer mittleren Großstadt mit tief verwurzelten Traditionen langfristig zu sichern"1.

Eingebettet in diesen Wandel hatte die Bürgerschaft der Hansestadt im Januar 2007 beschlossen, einen Prozess zur Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Arbeit der Jugendhilfe zu beginnen ("Aufwachsen in Lübeck"). Anders als bisher üblich sollte die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in Abhängigkeit von ihrem Lebensalter betrachtet werden. Zum ersten Mal wurden nun alle Kinder und Jugendlichen in den Blick genommen statt nur diejenigen, die Jugendhilfeleistungen erhielten. Verwaltungszuständigkeiten und gar Organisationsstrukturen der öffentlichen Verwaltung wurden bei der Betrachtung zunächst bewusst ausgeblendet. Dem vorausgegangen war 2006 die Veröffentlichung des Armuts- und Sozialberichts der Hansestadt Lübeck, der die Entwicklung der Kinderarmut in der Stadt deutlich beschrieb. Während die Hilfebedürftigkeit bei den 15- bis 64-Jährigen bei 16,4% lag, war die Zahl der hilfebedürftigen Kinder mit rd. 30% fast doppelt so hoch. Im Vergleich zu 2004 - hier lag die Armutsquote der Kinder bei 18% - ist der Anteil der hilfebedürftigen Kinder in 2006 damit um zwölf Prozentpunkte gestiegen. In einigen Stadtbezirken Lübecks, wie z.B. in Buntekuh (55,7%) und Moisling (53,4%) waren in 2006 sogar über die Hälfte der Kinder hilfebedürftig.2

Trotz einer reichen bürgerlichen Stifter-Tradition ist Lübeck eine arme Stadt mit einem strukturellen Defizit von jährlich rund 125 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund bereiteten die konstatierte Armut und prognostizierte Armutssteigerung der jungen Generation sowohl der Verwaltung, der Politik als auch den Stiftungen besonderes Kopfzerbrechen. Ebenso war allen Beteiligten klar, dass Lübeck sich aufwendige neue Verfahren zur Bedarfsfeststellung sowie zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nicht leisten konnte. Bereits hier lag der Gedanke nahe, sich der vorhandenen Strukturen im Bildungswesen zu bedienen und Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher als wichtige Partnerinnen und Partner zu gewinnen.

Unbürokratischer Fonds

Zunächst wurde der Prozess "Aufwachsen in Lübeck" im Juni 2008 mit einer Fachtagung gestartet. Vertreter der Jugendhilfe und der Politik sowie Fachleute der ARGE, der Agentur für Arbeit, der Stadtplanung, des Gesundheitsamtes, der Sozialen Sicherung, der Schule, der Polizei, der Justiz und der Stadteilnetze diskutierten miteinander und entwickelten erste Ideen. Im Oktober und November 2008 fanden fünf Workshops statt, an denen vor allem Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis teilnahmen und damit diejenigen Personen aus Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Beratungsstellen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Gemeinsam gingen sie der Frage nach, was alle Kinder und Jugendlichen in Lübeck je nach Lebensphase für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Zusätzlich wurde durch zwei Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche - eines in Kindertageseinrichtungen und eines in einer Jugendeinrichtung - sichergestellt, dass die Zielgruppe selbst ihre Wünsche deutlich machen konnte. Aus diesem Prozess resultierten leitende Handlungskriterien für die weitere Arbeit und eine Maßnahmenplanung.3

Aber es geschah noch mehr, und an dieser Stelle kommt der Bildungsfonds ins Spiel: Aus den fachlichen Diskursen - insbesondere im Jugendhilfeausschuss der Hansestadt - und der Überlegung, dass die Gelder von Stadt, Land und Stiftungen gebündelt mehr bewirken können als isoliert, entstand 2008 zunächst die Idee eines Unterstützungs-Modells. Dieses sollte ohne weitere Zusatzstrukturen auskommen und sich ganz darauf konzentrieren, Armut von Kindern und Jugendlichen und damit mangelnde gesellschaftliche Teilhabe mit all ihren Konsequenzen zu bekämpfen. Gezielt, unbürokratisch und unaufgeregt sollte die Hilfe ohne Umwege bei jedem einzelnen Kind ankommen.

An dieser Stelle fragten sich die Akteure der ersten Stunde: Wer, wenn nicht Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, wüsste besser als jede/r Jugendamtsmitarbeiter/in, wo Kinder ›der Schuh drückt‹? Und warum sollten die Fachleute aus der Praxis, die nicht nur qualifiziert und kompetent, sondern gleichzeitig Kindern und ihren Familien vertraut waren, nicht selbst entscheiden, wo welche Unterstützungsleistungen hingehen sollten? Mit dieser Idee, als Konzept gebündelt und mit Zahlen, Fakten und Berechnungen unterfüttert, ging man bei Geldgebern in Stadt und Land ›auf Werbetour‹. Zu diesem Konzept gehörten bereits die inhaltlichen Förderschwerpunkte "Bildung" und "ein warmes Mittagessen für jedes Kind". Diese Festlegung der Förderschwerpunkte war von entscheidender Bedeutung für die Tragfähigkeit des Konzeptes, weil die Stiftungsziele und Stiftungszwecke der Lübecker Stiftungen berücksichtigt werden mussten.

Herausgekommen ist ein Fonds, in den jährlich rund zwei Mio. Euro fließen, und der 2009 gerade einmal 2.354 Euro zusätzliche Verwaltungskosten verursacht hat: der Lübecker Bildungsfonds. Eine Voraussetzung, die der Stiftungsverbund erhob, soll hier nicht verschwiegen werden: Stadt und Land müssen ihren staatlichen Verpflichtungen nachkommen, damit die Stiftungen ihr Engagement aufrechterhalten können.

Paradigmenwechsel Finanzhoheit

Zwei Dinge sind beim Lübecker Bildungsfonds besonders bemerkenswert: Zum einen ist es den unterschiedlichen Partnerinnen und Partnern im Bildungsfonds gelungen, ihre Einzelinteressen zurückzustellen und eine große Summe Gelder auf ein gemeinsames Ziel zu fokussieren. Zum anderen wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, in dem die Finanzhoheit über die Verwendung der Fördermittel an die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher abgetreten wurde. Das schönste Kompliment formulierte nach knapp zwei Jahren im Oktober 2010 der langjährige Schulleiter Knut Klinner der Schule "Roter Hahn": "Ich musste mich zunächst daran gewöhnen, dass wir tatsächlich selber über die finanzielle Unterstützung entscheiden können. Aber ich muss sagen: Das erste Mal, seit ich Schulleiter bin, wurde eine effiziente Maßnahme getroffen."

Jede Einrichtung (Schule oder KiTa) verfügt über ein eigenes Bankkonto, das vom Bildungsfonds mit einer Abschlagszahlung gefüllt wird. Von diesem Konto werden die Kostenzuschüsse unmittelbar an die Leistungserbringer (Trägerverein, Schulverein, Sportverein etc.) überwiesen.

Bei Bedarf kann eine weitere Abschlagszahlung angefordert werden. Die Abrechnung zwischen der Einrichtung und der Stadtverwaltung erfolgt halbjährlich. Nicht verbrauchte Mittel können ins nächste Jahr mitgenommen werden.

Idealerweise suchen Eltern den Kontakt mit der KiTa-Leitung oder der Klassenleitung und beschreiben in einem vertraulichen Gespräch ihren Unterstützungsbedarf. Doch auch die Kinder selbst oder eine andere dem Kind zugewandte Person (ältere Geschwister, Verwandte) können sich an die pädagogischen Fachkräfte wenden. Umgekehrt suchen Erzieher/innen oder Lehrer/innen von sich aus den Kontakt zu der Familie eines Kindes, wenn sie beobachten, dass ein Kind möglicherweise der Unterstützung bedarf.

Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Verwaltung, Abrechnung und die stichprobenartige Kontrolle der Anträge. Verantwortlich für das operative Geschäft bei der Aufgabenerledigung des Bildungsfonds ist der Bereich Schule und Sport, der die Schulträgeraufgaben der Hansestadt Lübeck wahrnimmt. Bei der Fachbereichsleitung für Kultur und Bildung ist darüber hinaus ein Beirat für den Bildungsfonds eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Stiftungen und der Hansestadt die sachgerechte Verwendung der Mittel prüfen und jährlich über die konzeptionelle Fortschreibung des Bildungsfonds entscheiden. Der Beirat wird in Form einer periodischen Berichterstattung und durch Rechnungslegung durch die Stadtverwaltung fortlaufend informiert. Die Aufgabenerledigung in der Verwaltung ist damit auf mehrere Schultern verteilt und entspricht insgesamt etwa einer Vollzeitstelle.

Lehrer/innen oder Erzieher/innen führen in der Regel mit den Eltern ein vertrauliches Gespräch und füllen mit ihnen den knappen "Antrag auf Feststellung eines finanziellen Förderbedarfs" aus, der nur eine DIN-A4-Seite umfasst. In diesem geben die Eltern Auskunft über Einkommen und Ausgaben bzw. legen entsprechende Bescheide (Wohngeldbescheid, ALG II-Bescheid, etc.) vor. Ausdrücklich ist vorgesehen, dass einem Zuschuss auch ohne die Mitwirkung der Eltern zugestimmt werden kann. Der Antrag wird von der KiTa-Leitung bzw. der Schulleitung bewilligt oder abgelehnt. Er wird für alle Hilfeleistungen nur einmal im Jahr gestellt. Die Anträge werden in der jeweiligen Einrichtung archiviert und stehen für Stichproben durch die Verwaltung und zu Evaluationszwecken zur Verfügung. Die Abrechnung zwischen der Einrichtung und der Stadtverwaltung erfolgt halbjährlich.

Vom Kind aus denken

Damit jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner familiären Ausgangsposition uneingeschränkten Zugang zu Bildung und zur kontinuierlichen Förderung seiner Fähigkeiten erhält, ist die Zielsetzung, von den Kindern aus zu denken, entscheidend. Noch sind Verwaltungsstrukturen und Bedürfnisse von Kindern nicht kompatibel. In Lübeck hat man sich deshalb gefragt: Was müssen wir tun, um unverzüglich dort anzusetzen, wo Kinder Armut spüren, die sie hindert, alle Chancen der Bildung wahrzunehmen? Wie kann eine Verwaltung so umstrukturiert werden, dass alle Kinder in den Blick genommen werden? Die Antwort: Sie gibt Zuständigkeiten ab und teilt sich die Verantwortung mit den Pädagoginnen und Pädagogen in Kita und Schule. Das Anliegen: Mit so wenig Bürokratie wie möglich wirkungsvoll handeln.

Um alle Kinder zu erreichen, ziehen wir keine Grenzen. Anders gesagt: Wir fördern auch, was sich nicht auf einem Formblatt wieder findet. In jeder Familie können Notsituationen eintreten, die den Klassenausflug oder Vereinsbeiträge zu einer Belastung werden lassen. Kinder aus Familien, die ›offiziell‹ keinen Anspruch auf Leistungen haben, können deshalb ebenfalls unterstützt werden.

Deutschland verfügt über ein differenziertes Bildungswesen, und gerade Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sind am Alltag und der Erziehung der Kinder dichter dran, als es Verwaltung je sein kann. Für die Eltern und Kinder bedeutet dies: Der Gang zum ›Amt‹ ist nicht notwendig. Ansprechpartner sind die Pädagogen vor Ort. Und wenn die Eltern von sich aus keine Initiative ergreifen mögen, können die Pädagogen auch selbst aktiv werden. Durch den Bildungsfonds wird ihnen der Rücken gestärkt. Es gilt darauf zu vertrauen, dass sie am besten wissen, wo welche Unterstützung und Förderung nötig ist.

Diskriminierung vermeiden

Durch Armut hervorgerufene Diskriminierung zu vermeiden heißt, bei jedem einzelnen Kind genau hinzuschauen. Geht es ihm gut, und wenn nicht, was braucht es gerade jetzt? Häufig ist es ein kleiner Betrag (z.B. Zuschuss zum Klassenausflug) oder eine zusätzliche Anregung (z.B. Instrumentalunterricht), der bzw. die in der Selbstachtung des jeweiligen Kindes ein kleines Wunder bewirken kann. Diskriminierung zu vermeiden, heißt aber vor allem, Stigmatisierungen zu verhindern. Flexibel, diskret und unbürokratisch entscheiden die pädagogischen Fachkräfte in Kita und Schule, bei welchem Kind in welcher Höhe Unterstützung nötig ist. Das ist es, was man in Lübeck unter "Förderung aus einer Hand" versteht. Deshalb ist das Modell des Lübecker Bildungsfonds eine klare Alternative zu Bildungsgutscheinen oder Chipkarten, wie sie von der Bundesregierung derzeit favorisiert werden.

Zum Verständnis des Bildungsfonds gehört es, dass sich auch Trainer/innen und Lehrkräfte aus Sport und Kultur sowie das Fachpersonal in Jugendeinrichtungen an den Fonds wenden können. Zurzeit liegt der Schwerpunkt der Fördergelder bei Kita und Schule, an der Ausweitung der Zielgruppe auf Krippe, Tagespflege und Berufsschule wird gearbeitet. Grundsätzlich haben früh ansetzende, präventive Angebote Priorität.

Kooperationen und vernetztes Denken kann man nicht verordnen. Ebenso bedarf ein funktionierendes Netzwerk der aufmerksamen Pflege und Weiterentwicklung. Das heißt: Die Philosophie des Bildungsfonds muss lebendig und inspirierend bleiben, um nicht von Einwänden und Hürden aufgehalten zu werden. Deshalb muss Zeit investiert werden, um Partner/innen zu gewinnen und zu überzeugen. Ganz konkret bedeutet dies: Einzelinteressen einem vorrangigen, übergeordneten Ziel unterzuordnen.

Wenn so viele Akteure miteinander kooperieren, wie sie im Bildungsfonds aufeinander treffen, dann hängt das Gelingen von einem wertschätzenden Umgang miteinander ab. "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile", heißt es bei Aristoteles. Auf den Bildungsfonds bezogen bedeutet das: Dieses Modell wirkt deshalb so erfolgreich und verändert über Lübeck hinaus Werthaltungen, weil allen Beteiligten bewusst ist, dass auch der vermeintlich unscheinbarste Beitrag unverzichtbar für das Ganze ist. Sich diese Wertschätzung füreinander zu bewahren, dazu bedarf es der regelmäßigen Reflektion der Grundmotivation, aus der heraus sich der Lübecker Bildungsfonds entfalten konnte.

Künftige Regelfinanzierung?

Um den Lübecker Bildungsfonds und seine Strukturen langfristig zu sichern, sollte er in eine Regelfinanzierung durch öffentliche Mittel überführt werden. Die Idee des Bildungsfonds ist mit großer Unterstützung der beteiligten Stiftungen entstanden und wird zur Hälfte durch sie getragen. Allerdings übernehmen die Stiftungen damit kompensatorisch staatliche Aufgaben. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist jedoch eine originäre Aufgabe der öffentlichen Hand, wie im Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert wurde. Deshalb wäre es folgerichtig gewesen, die Kommunen von vornherein in die Diskussion um ein Bildungspaket des Bundes einzubeziehen, statt neue Verwaltungsschnittstellen zu planen: Die für Bildungsgutscheine bzw. Chip-Karte vorgesehenen Summen fließen über die Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter (Nachfolger der ARGE), von dort als Abschlagssumme an die Stadt und können dann in den kommunalen Bildungsfonds einmünden. Damit hätten alle Kommunen in Deutschland die Chance, Verwaltungsstrukturen zu entbürokratisieren und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unmittelbarer in den Blickpunkt zu nehmen. Die Strukturen in Lübeck - sowohl im Bildungswesen als auch in der Verwaltung - sind inzwischen so verzahnt, dass es gelingt, jedem Kind unter die Arme zu greifen, das Unterstützung und Anregung braucht. Das Prinzip des Bildungsfonds - die Fachkräfte vor Ort entscheiden über den Förderbedarf der ihnen anvertrauten Kinder und bekommen dazu ein eigenes Budget - auf außerschulische Bildungsangebote auszudehnen ist ein weiteres Ziel. Es gibt keinen Grund, die Befugnisse von Pädagoginnen und Pädagogen ausgerechnet da zu beschneiden, wo sie Kinder stützen und fördern. Die Bundesregierung wäre gut beraten, sich der Praxis zu nähern, statt neue Schnittstellen und Verwaltungsapparate zu installieren und damit Kinder- bzw. Bildungsarmut zu verwalten statt abzubauen.

Anmerkungen

1) aus Engholm, Björn (Hg.), 2006: Zukunft Hanse. Wertorientierungen einer Stadt im Aufbruch, Lübeck

2) Armuts- und Sozialbericht der Hansestadt Lübeck, 30, www.luebeck.de/lvw_docs/forms/2/2_500/armutsbericht2008_1030.pdf . Zugriff am 27.01.2011

3) Aufwachsen in Lübeck - Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen, www.familie.luebeck.de/aufwachsen-in-luebeck/index.html , Zugriff am 27.01.2010



Jan Lindenau ist seit 2003 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Lübeck und seit 2009 Vorsitzender des Finanz- und Personalausschusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck. Er ist Mitbegründer des Lübecker Bildungsfonds.

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