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Klaus Holzkamp

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Prostitution - Pendant der Ehe

15.03.2006: Überlegungen zu einer gesellschaftlichen Institution

  
 

Forum Wissenschaft 1/2006; Titelbild: Hermine Oberück

Eine wissenschaftliche Expertin für Probleme der Prostitution hat kürzlich folgenden bedenkenswerten Satz formuliert: „In der Verachtung, die der Prostituierten entgegengebracht wird, spiegelt sich die gesellschaftliche Verachtung gegenüber der Frau im allgemeinen“1. Diesen Satz nahm Karl Hermann Tjaden zum Anlass, auf der Grundlage neuerer Forschungsbefunde verschiedener Autorinnen über die gesellschaftliche Funktion der Prostitution von Frauen nachzudenken. Dabei kommt er auch auf Scheinheiligkeiten im Rechtswesen und in den Wissenschaften zu sprechen.

Der bayerische Staatsminister der Finanzen, Kurt Faltlhauser, CSU, der in seinem Hause als „ein Herr alter Schule“ gilt, hielt beim diesjährigen Maibockanstich in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin eine launige Rede. Dabei kam er auf die Visapolitik des damaligen Außenministers zu sprechen, den er verteidigte: „‚Er hat uns die Ukrainer gebracht‘, rief der Minister in den Saal. Und die Ukrainer versorgten die Deutschen mit allem, was man schnell und notwendig brauche: ‚Ersatzteile, Zigaretten, Frauen‘.“2 Man sieht, der Mann schätzt die Frauen hoch, jedenfalls wenn diese schnell und notwendig gebraucht werden. Und er setzt sie zugleich den Verschleiß- und Verbrauchsgütern gleich, achtet sie also gering. Und da er sich in seiner Rede offenbar auf Frauen bezog, von denen man sexuelle Dienstleistungen erwerben kann, zeigt sich diese Kombination von Hochschätzung und Verachtung der Frauen im Allgemeinen in diesem besonderen Fall in der Form einer Duldung der sexuellen Dienstleisterinnen, ja sogar der ihrer erleichterten Einwanderung, einer Duldung, die sich mit kalter Verachtung dieser Migrantinnen paart. Diese Verbindung von Hochschätzung und Verachtung von Frauen überhaupt bzw. die Verbindung der Duldung mit der Verachtung von sogenannten Huren ist keine persönliche Marotte von Herrn Faltlhauser, sondern ein zivilisatorisches Programm.

Tradition eigener Art

Herr Faltlhauser ist nicht nur ein Mann, der eine Reihe gesellschaftlicher Machtstellungen innehat, sondern auch ein Doktor der Politischen Wissenschaft und Honorarprofessor der Münchener Universität. Blödes Gerede über Frauen, insbesondere über Sexdienstleisterinnen, hat in den Rechts- und Geisteswissenschaften unseres Kontinents eine lange Tradition. Hier ein paar Beispiele aus vergangenen Jahrhunderten, die zeigen, wie sich Wissenschaftler (es waren alles Männer) verächtlich über Prostituierte geäußert haben:3 Ein großer deutscher Philosoph hat es als äußerst schändlich gewertet, wenn jemand gegen Geld sexuelle Dienste erbringt. Ein italienischer Anthropologe hat es Ende des 19. Jh. sogar fertiggebracht, ein Buch zu schreiben, dessen deutsche Ausgabe den Titel trägt: Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte. Dieser Irrsinn war zwar auch damals nicht herrschende Lehre. Aber noch in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts haben deutsche Richter Prostitution mit Kriminalität – in deren Nähe sie immer gebracht worden war – gleichgesetzt. Selbst wohlmeinende Pädagogen oder Mediziner und selbstverständlich die meisten Juristen wirkten – den begrifflichen Vorgaben des Strafgesetzbuches folgend – mit an der Stigmatisierung der gewerblichen sexuellen Dienstleistungstätigkeit als „Unzucht“, als etwas, was „gegen Zucht und Sitte“ verstoße. Und sogar aufgeklärte Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler meinten noch in der jüngsten Vergangenheit, die Erbringung und die Nutzung gewerblicher sexueller Dienstleistungen als „abweichendes Verhalten“ abqualifizieren zu müssen. Wenn es auch in den Wissenschaften immer einige, erst in letzter Zeit mehr werdende, Stimmen gab, die diese vorurteilsvollen Begriffe zu vermeiden suchten: Dies war stets eine kleine radikale Minderheit. Weil das so war, möchte ich, als Vertreter eines Verbandes von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mich an dieser Stelle für die grotesken Verleumdungen der Prostituierten und ihres Dienstleistungsgewerbes entschuldigen, für die sich bislang viele Wissenschaftler in diversen wissenschaftlichen Disziplinen hergegeben haben – Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Begriff „Prostituierte/r“ trägt an sich allerdings keinen verleumderischen Charakter, sondern bezeichnet die bisherige Lage der damit gemeinten Menschen recht genau. Das Wort kommt nämlich von „prostituieren“, was „herabwürdigen“ und „preisgeben“ bedeutet, so dass Prostituierte Personen sind, die herabgewürdigt werden und preisgegeben sind, der öffentlichen Verachtung und Willkür nämlich. Dass man dann auch noch sagt, sie würden „sich“ prostituieren, ist eine besondere Gemeinheit.

Kritische Wissenschaft betreiben bedeutet, sich darum zu bemühen, richtige und falsche Aussagen über die Wirklichkeit voneinander zu unterscheiden. Eine kritische Betrachtung der Prostitution, ihrer Geschichte und ihrer gesellschaftlichen Rolle war und ist deshalb schwierig, weil dieses Gewerbe in der Geschichte unseres Zivilisationstyps immer durch irgendeine Mischung von gesellschaftlicher Akzeptanz, nämlich Duldung, und von gesellschaftlicher Diskriminierung, nämlich Verachtung, gekennzeichnet war. Schon aus der Zeit des ersten uns bekannten Auftretens gewerblicher sexueller Dienstleistungen in unserer Vorgeschichte, vor knapp 5000 Jahren in Mesopotamien, sind Sprüche überliefert, in denen vor Sexualkontakten dieser Art als etwas „Abscheulichem“ gewarnt wird, obwohl auch von einem Fall erzählt wird, in dem der Herrscher selber diesen Kontakt arrangiert. Diese Doppelzüngigkeit zieht sich durch unsere ganze Gesellschaftsgeschichte der letzten Jahrtausende. Bei den alten Römern z. B. war „Prostitution“ alles andere als verboten, aber sie war kein ehrbarer Beruf. Im westlich-europäischen Mittelalter war sie ein erlaubtes Gewerbe, aber zugleich nicht nur unehrenhaft, sondern auch noch sündhaft. In der neuzeitlichen Entwicklung setzten sich zunächst mehr und mehr rigide Moralvorstellungen der tüchtigen Bürger und Bürgerinnen durch: Die gewerbliche sexuelle Dienstleistung war, durch den geschichtlichen Wechsel von Regulierungs- und Kontrollmodellen hindurch, einerseits rechtlich grundsätzlich erlaubt oder nur unter bestimmten Bedingungen nicht verboten, andererseits war sie ihrer sogenannten Sittenwidrigkeit und Sozialwidrigkeit wegen angeblich kein richtiger Beruf, sie war zu überwachen und jedenfalls bestimmte Formen waren zu bestrafen. Juristisch hat mit dieser Doppelzüngigkeit das Prostitutionsgesetz der BRD von 2001 Schluss gemacht; was Polizei und Administration daraus machen, ist eine andere Frage (die anscheinend in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich beantwortet wird).4

Doppelzüngigkeit …

Warum gab es durch Jahrhunderte, ja Jahrtausende hindurch jene Doppelzüngigkeit, mit der gewerbliche sexuelle Dienstleistungstätigkeiten und Dienstleisterinnen einerseits geduldet, andererseits verachtet wurden?5 Sie lässt sich nur begreifen, wenn man sich klar macht, dass Prostitution und Ehe miteinander verschwisterte Institutionen und geschichtlich wohl ungefähr gleichzeitig aufgetreten sind, nämlich bei der Entstehung unserer Zivilisation einige tausend Jahre vor unserer Zeitrechnung im Südwesten Asiens. Verschiedentlich wurde gesagt, sie seien Konnexinstitute, aber der Grund dafür ist schwer zu entschlüsseln. Neuere Überlegungen sprechen dafür, dass hier eben „Zucht“ und „Unzucht“ zusammengekoppelt sind: Die Ehe – damals unter uneingeschränkter Vorherrschaft des Ehemanns – war für die Ehefrau zwar ökonomisch nicht ungünstig, dies aber um den Preis völliger sozialer Abhängigkeit vom sogenannten Familienvater, seiner „Zucht“; während das „Hurendasein“ eine ökonomisch zwar nicht völlig sichere, aber doch sozial wirklich selbstständige Existenz bedeutete, eine im besten Sinne des Wortes „unzüchtige“ Lebensweise – ich betone, dass das Wort „unzüchtig“ hier eine positive Bedeutung hat. Wenn die jeweilige Gesellschaft Ehe und Familie für förderungswürdige Institutionen hielt, was aus wirtschaftlichen Gründen geboten war, musste sie die entgeltliche Sexualdienstleistung schlechtmachen; jenes Gewerbe, das eine stärkere Selbstbestimmung derjenigen Frauen über ihren Lebenswandel erlaubte, die aus verschiedenen Gründen nicht verehelicht waren und sich ihren Lebensunterhalt selbst beschaffen mussten, was ihnen in diesem Gewerbe möglich war. So entstand Prostitution als gesellschaftliche Einrichtung zur Reglementierung und Diskriminierung der beruflichen, gewerblichen sexuellen Dienstleistungstätigkeit, die eben deshalb reglementiert und diskriminiert wurde, weil sie anderenfalls viel attraktiver als die Ehe hätte sein können.

Bleibt jedenfalls die Frage, ob und ggf. wieweit es diese herrschaftsbezogene Doppeleinrichtung „Ehe und Prostitution“ noch gibt, nachdem das Prostitutionsgesetz von 2001 mit der Diskriminierung der gewerblichen sexuellen Dienstleistung als „sittenwidrig“ endlich Schluss gemacht haben will. Gewiss, es gibt auch heute noch Fern- und Weiterwirkungen dieser grundsätzlich abgeschafften Diskriminierung in Gestalt administrativer Reglements, um so mehr, als die Abschaffung oft nur auf dem Papier verwirklicht zu sein scheint. Aber der Hauptpunkt ist der folgende: Wenn die Verächtlichmachung der sexuellen Dienstleisterinnen durch Gesetze ein Ende hat, so hat doch die Verachtung von Frauen, deren Spiegelung jene Verächtlichmachung nur war, immer noch kein Ende, und sie greift selbstverständlich auf die weiblichen Dienstleisterinnen in diesem Gewerbe über.

… und Gründe

Jene Verachtung, die den Betroffenen heute oft kaum bewusst ist, einigen Männern aber durchaus bewusst sein könnte, ist eine Folge der Unterwerfung natürlicher Vermögen in der Mitlebewelt unter die Herrschaft gesellschaftlicher Machtträger seit den Anfängen unserer Zivilisation. Diese entstand im sog. Vorderen Orient, nachdem dort einige Gesellschaften für die Gewinnung des Lebensunterhalts zu Land- und Viehwirtschaft übergegangen waren. Es ging damals, einige tausend Jahre vor unserer Zeitrechnung, vor allem um eine Indienststellung der Arbeitsvermögen einfacher bäuerlicher Arbeitskräfte sowie von tierlicher Zugkraft für die Zwecke der Land- und Viehwirtschaft, deren Betrieb in der Regel von Männern beherrscht wurde. Aus verschiedenen Gründen, vor allem wohl, weil das landwirtschaftliche Vermögen an eigene Nachkommen vererbt werden sollte, kam es zugleich zu einer Unterstellung des Gebärvermögens der Frauen unter die Verfügungsgewalt männlicher Machthaber. Dass darunter die Achtung der Frauen als Mitmenschen und Partnerinnen gelitten hat, lässt sich vorstellen. Daher gehört die Indienststellung der Körpervermögen der Frauen, insbesondere des Gebärvermögens der Ehefrauen, zum Programm unserer Zivilisation. Dabei ist die Betätigung bzw. Indienstnahme sexueller körperlicher Fähigkeiten in Form einer gewerblichen Sex-Dienstleistung immer ein notwendiges gesellschaftliches Pendant der Ehe gewesen – und sie wird dies auch bleiben, so lange und so weit die Familie unter der patriarchalen Herrschaft von Männern verbleibt, so lange und so weit Ehe- und Familienverhältnisse besonderer Regelung durch den Staat unterstehen, so lange und so weit Frauen im Vergleich zu Männern ökonomisch ungleich gestellt sind. Beide Einrichtungen, Ehe und Prostitution, blieben bis in die Gegenwart bestehen und mit ihnen die oft uneingestandene, oft aber auch am Stammtisch laut werdende Verächtlichmachung von Frauen, die sich mit deren Lobpreisung, wie wir gesehen haben, ohne weiteres verbinden kann. Wenn und insoweit sich heute in unserer Kultur Männer den Frauen grundsätzlich überlegen fühlen, gilt das nicht nur in bezug auf Ehefrauen, sondern selbstverständlich auch – und traditionellerweise gerade – bezüglich derjenigen Frauen, die „sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt“ vornehmen, wie es in Paragraph eins des Prostitutionsgesetzes nun so schön heißt.

Anmerkungen

1) Emilija Mitroviç, Dozentin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Mitglied des Bundesvorstands des BdWi, Projekt „Arbeitsplatz Prostitution“ des ver.di Bundesvorstands

2) Annette Ramelsberger, Maibock geschossen. In: SZ, 14./15./16.05.2005

3) Viele Beispiele sind zitiert in: Wilhelm Bernsdorf, Soziologie der Prostitution. In: Hans Giese, Sexualität des Menschen, Stuttgart 1971, S. 291-248; Sabine Gleß, Die Reglementierung der Prostitution in Deutschland, Berlin 1999

4) Vgl. Margarete Gräfin v. Galen, Rechtsfragen der Prostitution, Das ProstG und seine Auswirkungen, München 2004; Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsfraktion, Auf dem Prüfstand, Das Prostitutionsgesetz, Berlin 2004

5) Die folgenden Überlegungen basieren auf: Margarete Tjaden-Steinhauer, Gesellschaftliche Gewalt gegen Frauen: Ehe und Prostitution. In: Das Argument, Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften, Nr. 263, 2005, S. 184-198, sowie auf: Urte Sperling, Margarete Tjaden-Steinhauer, Generative Körpervermögen und gesellschaftliche Gewalt gegen Frauen. In: dieselben, Hrg., Gesellschaft von Tikal bis irgendwo, Europäische Gewaltherrschaft, gesellschaftliche Umbrüche, Ungleichheitsgesellschaften neben der Spur, Kassel 2004 (Studien zu Subsistenz, Familie, Politik. Bd. 3), S. 179-215.


Prof. Dr. Karl Hermann Tjaden ist Mitglied im Bundesvorstand des BdWi. Sein Beitrag beruht auf dem Grußwort, das er als Vertreter des BdWi zur Internationalen Konferenz Prostitution und Frauenhandel in Europa am 1./2. Dezember 2005 in Berlin hielt. Die veranstaltenden Organisationen waren ver.di, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der BdWi.

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