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Klaus Holzkamp

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Ein kritischer Blick auf die künftigen Exzellenzen

  
 

Forum Wissenschaft 4/2017; view7 / photocase.de

Gegenwärtig werden offenbar die Weichen dafür gestellt, aus dem befristeten Forschungsförderprogramm "Exzellenzinitiative" die Sonderfinanzierung einer Super-Liga von Hochschulen für die Ewigkeit zu machen. Dabei wird zunehmend selbst auf den Anschein eines Wettbewerbs verzichtet.

Ende September traf ein Gremium aus 39 internationalen Experten eine (Vor-)Entscheidung über die kommenden Förderrunden in der Exzellenzinitiative, die neuerdings, gemäß einem Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) vom 16. Juni 2016, Exzellenzstrategie heißt. Genau genommen entschied das Expertengremium aber nicht über Forschungsanträge, sondern über Antragsskizzen künftiger Forschungscluster, d.h. mehrdisziplinärer Forschungsverbünde an einzelnen Unis oder in Kooperation zwischen verschiedenen Unis. Das Bewilligungsverfahren ist zweistufig: aus den eingereichten Skizzen wird eine Auswahl getroffen und die Ausgewählten werden aufgefordert, im Rahmen einer Frist einen endgültigen Antrag einzureichen.

Insgesamt wurden 195 Antragsskizzen eingereicht und davon 88 zur Weiterbearbeitung bewilligt.1 Diese stammen aus 41 Hochschulen. Beteiligt hatten sich insgesamt 63 Hochschulen. Hier taucht ein Phänomen wieder auf, welches auch in den vergangenen Förderrunden beobachtet werden konnte. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle ca. 110 Universitäten (und TUs), die eigentlich auch alle aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung ihrer Grundausstattung zusätzliches Geld bräuchten. Trotzdem beteiligte sich immer nur die Hälfte (diesmal sogar etwas mehr) der Berechtigten. Man darf davon ausgehen, dass die Nichtbeteiligten sich selbst keinerlei Chance einräumten; zumal der administrative Aufwand der Exzellenzantragsproduktion gigantisch ist. Zu deutsch: die Exzellenzstrategie bewirkt, dass bereits eine (Vor-)Selektion stattfindet, bevor überhaupt Anträge eingereicht werden. Die nichtbewilligten Anträge und deren Herkunft werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die das Verfahren koordiniert, grundsätzlich nicht veröffentlicht. Die Gewinner stammen - wie in den vergangenen Runden auch - überwiegend aus dem oberen Drittel des Forschungsförderrankings der DFG. Das heißt: es handelt sich um die relativ reichsten Unis mit dem höchsten Drittmittelaufkommen. Bereits die obersten zwanzig Unis des Rankings bekommen etwa 60 Prozent aller Drittmittel und teilten in den zwei vergangenen Förderrunden auch 70 bis 80 Prozent der zusätzlichen Exzellenzmittel unter sich auf. Das ist der vielbeschworene Matthäuseffekt in der Wissenschaftsförderung. Unis mit wenig Drittmitteln stellen folglich auch keine Anträge, weil sie sich keinerlei Chance ausrechnen - zumal das Drittmittelaufkommen der Antragsteller als Ausweis angeblicher Forschungsstärke in die Bewertung der Anträge mit einfließt.

Neue Regeln für Exzellenz

Auf der erwähnten GWK-Sitzung am 16.6.2016 wurden auch neue Spielregeln für künftige Förderungen vereinbart. Die Träger der erfolgreichen Antragsskizzen werden aufgefordert, bis zum 21.2.2018 komplett ausgearbeitete Anträge einzureichen. Die Entscheidung über die beantragten Cluster fällt dann am 27.9.2018 und Förderbeginn ist der 1.1.2019. Die Förderdauer beträgt jetzt sieben Jahre (bisher fünf), wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann. Für die in der GWK-Verwaltungsvereinbarung veranschlagten 45 bis 50 Exzellenzcluster sind dabei jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland bereit gestellt werden. Pro Cluster sind dies im Schnitt 3-10 Millionen Euro pro Jahr.

Die Cluster bilden die Grundlage für die Bewerbung um die zweite Förderlinie, die sog. Zukunftskonzepte: das sind die sog. "Exzellenzuniversitäten", für die sich in den Medien das Wort "Eliteuniversitäten" durchgesetzt hat. Dahinter verbirgt sich eine Forschungsstrategie für die gesamte Universität. Universitäten mit mindestens zwei (bei Verbünden mit mindestens drei) Exzellenzclustern können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 entschieden. Pro Jahr und Uni stehen für diesen Eliteclub etwa 15 Millionen Euro zur Verfügung. Durch diese Neuregelung mit einem nur noch zweistufigen Bewerbungsverfahren sind kleinere und mittlere Unis, die häufig nicht über das Potential für zwei Cluster bzw. eine entsprechende Forschungsinfrastruktur verfügen, automatisch bei den Bewerbungen im Nachteil. Größe und Erfolgschancen einer Uni gehen folglich - quasi automatisch - eine Synthese ein.

In den ersten beiden Bewerbungsrunden für die Exzellenzuniversitäten gab es noch drei Bewerbungsformate: Graduiertenschulen, Forschungscluster und Zukunftskonzepte. Nur eine Hochschule, die in den ersten beiden Förderlinien mindestens je einmal erfolgreich war, konnte sich auch als "Exzellenzuniversität" bewerben. Ein Erfolg hier ist der eigentliche Ritterschlag der Exzellenzinitiative, d.h. die Promotion zur "Eliteuniversität". So wird es zumindest als symbolische Aufwertung einer Einrichtung in den Medien kommuniziert, während die Graduiertenschulen und Cluster außer einer Fachöffentlichkeit kaum jemand wahrnimmt. In der zweiten Förderrunde gab es elf "Eliteuniversitäten": HU und FU Berlin, Uni Köln, RWTH Aachen, Uni Bremen, Uni Tübingen, LMU und TU München, Uni Konstanz, TU Dresden, Uni Heidelberg. Aus dieser Gruppe hatten vier nur einen Forschungscluster (Bremen, Konstanz, Tübingen, TU München). So konnte man bereits 2016, nachdem die GWK das neue Bewerbungsmodell vereinbart hatte, prognostizieren, dass es diese Vierergruppe besonders schwer haben würde, den Elitestatus in der neuen Runde zu verlängern, da dazu ein zusätzlicher zweiter Cluster erforderlich wäre.

Mögliche Sieger - und Verlierer

Die genannte Reduktion auf zwei Förderlinien bewirkt, dass die Anzahl an Forschungsclustern (mindestens zwei) jetzt der alleinige Schlüssel für den möglichen Aufstieg zur "Eliteuniversität" ist. Je mehr davon, umso größer die Chance. So lässt sich bereits jetzt sagen, dass eine der aktuellen "Eliteuniversitäten" mit Sicherheit draußen ist. Das betrifft vor allem die Universität Bremen, die nur einen Cluster für die Endbewerbung durchgebracht hat. Ganz schlechte Chancen hat die Uni Köln, die auch nur einen eigenen Cluster in die Endrunde bekommt; allerdings hat sie zwei weitere in Kooperation mit den Unis Düsseldorf und Bonn beantragt. Da bei Verbundprojekten mindestens drei Cluster genehmigt werden müssen, müsste Köln alle Anträge durchbekommen, was als sehr unwahrscheinlich angenommen werden kann. Überraschend ist, dass es diesmal auch für Heidelberg schwierig werden dürfte, obwohl die Uni seit Beginn der Exzellenzinitiative (2006) den Elitestatus gebucht hat. Sie bekommt nur einen Cluster in die Endbewerbung, hat allerdings zwei weitere in Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Diese Anträge müssten ebenfalls alle bewilligt werden. Die RWTH Aachen hat mit vier Clustern (plus einem weiteren in Kooperation mit Bonn) exzellente Chancen; ebenso die TU Dresden mit fünf oder Tübingen mit vier (plus je einem in Kooperation mit den Unis Stuttgart und Ulm). Chancen haben auch die beiden Berliner "Eliteuniversitäten" (Humboldt und FU) mit je zwei Clustern und drei weiteren im Verbund miteinander, von denen folglich mindestens einer genehmigt werden müsste. TU und LMU München sind mit jeweils einem eignen Cluster dabei, beantragen allerdings vier weitere im Verbund miteinander. Die Universität Konstanz, die als einzige Neugründung aus den 70er-Jahren seit Anfang (2006) den Exzellenzstatus erhielt, bleibt mit drei Clustern im Rennen.

Einige große Unis, die bisher noch keinen Elitestatus hatten - oder diesen in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative verloren wie Göttingen -, waren in der Clusterbewerbung erstaunlich erfolgreich. Das betrifft vor allem die Unis Hamburg (vier Cluster), Göttingen (vier), Münster (drei) und Kiel (drei). Da die Bewilligungsquote immer ungefähr 50 Prozent umfasst, ist man mit vier Clustern gut im Rennen. Man darf vermuten, dass etwa zwei von diesen als Newcomer den Exzellenzstatus erwerben. Für die Inszenierung der Exzellenzinitiative als "Wettbewerb" macht es sich auch besser, wenn es nicht nur vorhersehbare Sieger mit Dauerabonnement gibt.

Vom (Pseudo-)Wettbewerb zur institutionellen Dauerförderung

Unverkennbar sind angesichts der aktuellen Beschlüsse Tendenzen, zu einer institutionellen Dauerförderung von Exzellenzeinrichtungen überzugehen und die - zumindest formalen - Wettbewerbselemente zu reduzieren. Die rhetorischen Weichenstellungen dafür sind schon etwas älter. Im Jahre 2005 etwa traf sich eine Kommission aus einflussreichen Rektoren und Präsidenten sowie Funktionären von Wissenschaftsstiftungen auf Einladung der VW-Stiftung in Hannover. Die Kommission verabschiedete zwölf Empfehlungen "Eckpunkte eines zukunftsfähigen deutschen Wissenschaftssystems".2 Darin wurde die Aufteilung des Universitätssystems in "Teaching Universities" mit Ausbildungsprogrammen und Regionalbezug auf der einen und "Research Schools" (Forschungsuniversitäten) "mit internationaler Ausstrahlung" auf der anderen Seite vorgeschlagen. Es gelte "anzuerkennen, dass in der internationalen Spitzengruppe nur eine überschaubare Zahl von deutschen Hochschulen wird mitspielen können." (S.5) Überspitzt formuliert haben wir hier eine Art Drehbuch für die ein Jahr zuvor vereinbarte Exzellenzinitiative, mit dem die Humboldt-Tradition auf den Müll entsorgt wird. Entsprechend pendelte sich dann die "Spitzengruppe" in den folgenden Förderrunden auf elf bis zwölf "Eliteuniversitäten" ein.

Indirekt zeichnete sich der Effekt einer Langzeitförderung schon länger ab - allerdings noch in der äußeren Form eines Wettbewerbs: so wurden etwa in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative (2012-2017) zu etwa einem Drittel Neuanträge und zu zwei Dritteln Fortsetzungsanträge bereits geförderter Projekte bewilligt. Den Verantwortlichen dürfte klar sein, dass sich nicht innerhalb von fünf Jahren (der ursprünglichen Förderfrist) international konkurrenzfähige Spitzenforschung aufbauen lässt. Diese Entscheidung hätte dann allerdings mehr etwas mit Betriebswirtschaft als mit Wissenschaft zu tun.

Der GWK-Beschluss vom 16.Juni 2016 stützte sich auf den Endbericht der "Internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative" (Imboden-Kommission).3 Die Kommission schlägt für die zweite Förderlinie ("Exzellenzuniversitäten") die Einführung einer "Exzellenzprämie" vor. Diese soll "nicht auf Antrag, sondern einzig aufgrund der vergangenen Leistung an die zehn besten Universitäten für einen Zeitraum von sieben bis acht Jahren vergeben werden. Die Prämie soll pro Universität und Jahr ungefähr 15 Millionen Euro betragen." (S.4) Begründung: "Eine Universität, welche sich dank ihrer bisherigen Leistung an der Spitze positioniert, braucht keine zusätzliche Legitimation." ( S.44) Damit würde das Programm auf eine institutionelle Verteilungspolitik reduziert und noch den letzten Anschein eines "Wettbewerbs" abstreifen.

Die GWK ist dem gefolgt, wenn auch nur fast und indirekt. In ihrem Beschluss vom 16.6.2016 findet sich die Aussage, dass das Exzellenzprogramm "auf Dauer angelegt ist." Sie versucht eine Art Spagat zwischen etwas, was nach wie vor als "Wettbewerb" und selektive Auswahl erscheinen soll, und einer leistungsindifferenten (institutionellen) Dauerfinanzierung der erfolgreichen Einrichtungen. Alle bis 2017 im Rahmen der zweiten Runde der Exzellenzinitiative geförderten Projekte - also Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte - erhalten "auf Antrag" ab dem 1.11.2017 eine zweijährige Überbrückungsfinanzierung im Rahmen des bisherigen Fördervolumens; ausdrücklich ohne jegliche Bewertung. Dass alle einen solchen Antrag stellen werden, dürfte gewiss sein. Für die Bewilligungen ab 2018/19 gilt eine verlängerte Förderzeit von zweimal sieben Jahren entsprechend dem Vorschlag der Imboden-Kommission. Nach jeweils sieben Jahren erfolgt eine "externe Evaluation". Was das genau sein soll, weiß gegenwärtig niemand. Einerseits wird hervorgehoben, dass es sich nicht um ein neues Antragsverfahren handelt. Andrerseits wird betont, dass diese Evaluation "selektiven Charakter" hat und zum gleichen Zeitraum (also erstmalig 2025) auch Neuanträge und folglich Neuaufstiege möglich sind.

Unwahrscheinlich wäre vermutlich, dass alle Neuanträge abgelehnt und die "alten" Sieger einfach endlos weiter gefördert werden. Im GWK-Beschluss ist folgende Spekulation über die Größenordnung des Austausches enthalten: "Falls nach der ersten Evaluation in 2025 weniger als vier Exzellenzuniversitäten bzw. Universitätsverbünde aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden, wird durch die einmalige Erhöhung der Zahl der Förderfälle sichergestellt, dass bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Exzellenzuniversitäten bzw. Universitätsverbünde in die Förderung aufgenommen werden." Dafür würden dann ggf. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, da sich an der Größenordnung der jährlichen Elitenförderung nichts ändert. Fazit: wenn niemand der Verantwortlichen zur Vernunft kommt, wird die Exzellenzstrategie endlos weiter geführt. Selbst wenn einzelne Förderungen - vermutlich in sehr geringer Zahl - entfallen, ändert sich an der Liga der (potentiellen) Sieger nicht das Geringste. Umso schwieriger wird der überfällige "Kurswechsel in der Wissenschaftsfinanzierung" (GEW), der eine deutliche Erhöhung der Grundfinanzierung aller Hochschulen erbringen muss, weil dort überall struktureller Mangel herrscht, welcher in der Öffentlichkeit durch das Exzellenzgedröhne verdrängt wird.

Anmerkungen

1) Alle Dokumente und Entscheidungen zur jetzt so genannten "Exzellenzstrategie" finden sich auf der Homepage der DFG: www.dfg.de/foerderung/programme/exzellenzstrategie/index.htm.

2) www.che.de/downloads/2005_04_27_Eckpunkte_eines_zukunftsfaehigen_Wissenschaftssystems_305.pdf.

3) www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/Imboden-Bericht-2016.pdf.

Torsten Bultmann ist politischer Geschäftsführer des BdWi

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