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Klaus Holzkamp

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Umkämpftes Terrain

15.02.2008: Randgruppen-Management in Städten des Neoliberalismus

  
 

Forum Wissenschaft 1/2008; Foto: Reinhard Keller

Städte - Agglomerationen des Wohnens und Produzierens, heute immerhin noch von Dienstleistungen, und für den Blick von außen immer heimeliger aufgebrezelt - werden im gleichen Maß zu Zonen organisierter Sicherheit. Im Gegensatz zur vertrauten Sichtweise, "die da oben" verhängten diese "Sicherheit" allein von oben, zeigen sich mittlerweile Tendenzen, die Ausgegrenzten selber zu deren Funktionsträgern werden zu lassen. Volker Eick geht institutionellen und sozialen Prozessen nach.

Urbaner Raum ist immer umkämpftes Terrain. Seit den 1980er Jahren jedoch haben sich die sozioökonomischen Rahmenbedingungen für Städte und in ihnen erheblich verändert. Vereinfacht gesprochen, sind sie von inklusiven Wachstumsmaschinen der fordistisch-keynesianischen Ära zu neoliberalen Ausgrenzungsmaschinen, vom Gemeinwesen Stadt zum Unternehmen Stadt, umgebaut worden. Der transnational und lokal geführte Wettbewerb um Wachstumsindustrien geht mit erhöhten städtischen Handlungsspielräumen dank Down-scaling einher,1 schafft Inseln des Profits und der Armut, verschärft sozialräumliche Ungleichheiten und Ausgrenzungsprozesse. Im Zuge dessen, was als Roll back- und Roll out-Neoliberalismus bezeichnet wird,2 hat sich der urbane Raum gründlich verändert.

Nachdem sozialstaatliche Kompromisse aufgekündigt, keynesianische Errungenschaften und Artefakte geschliffen bzw. abgeschafft worden sind (Roll back), ist in den frühen 1990er Jahren eine zweite Phase eingeleitet worden. In dieser Roll out-Phase haben politische Akteure begonnen, den Krisenerscheinungen und Konflikten durch die Flankierung rein unternehmerischer Stadtentwicklungsstrategien mit (territorial ausgerichteten) Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Exklusion zu begegnen.3 Während die Maßnahmen zur Pflege des Wirtschaftsstandorts und zur Entwicklung weicher Standortfaktoren den Großteil der Mittel binden, werden die marginalisierten Räume zum Ziel einer neuen Generation von so genannten Integrationsprogrammen, die das Quartier und die Gemeinschaft zur Armutsbekämpfung aktivieren wollen.4 Parallel werden neue Akteure, u.a. in die Sicherheitsproduktion, unter glokalen Bedingungen integriert.5

Die Extended Policing Family

Ein trans- und subnationaler Blick zeigt, dass es das eine neoliberale Sicherheitsregime nicht gibt,6 wohl aber einen Wechsel von Sicherheitsstaaten zu Sicherheitsregimes.7 Das Bild ist nicht eindeutig: Die sicherheitspolitische Kontrolle und Disziplinierung von Urbanität - von Räumen und Bevölkerung - kennt die sicherheitspolitische Anrufung und Aktivierung, Kooptierung und Kollaboration der so genannten Zivilgesellschaft, die Rekrutierung von Außendiensten der Ordnungsämter, von Polizei mit und ohne Riot gear sowie von Militär auch im Innern, schließlich den massiven Aufmarsch kommerzieller Sicherheitsdienste. Bei urbanen Groß-Events, wie bei den diversen Gipfelveranstaltungen (von G8 bis zur Fußball-WM) und spätestens seit der "Battle of Seattle",8 bilden diese staatlichen, zivilgesellschaftlichen und kommerziellen Akteure ein im Wortsinne zupackendes Netzwerk.

Randgruppen-Management: Die jüngeren Entwicklungen im deutschen Polizeiapparat, zu denen etwa die Tendenz zur Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit und eine präventive Wende seit den 1990er Jahren, die zunehmende Flexibilisierung und Informalisierung, zahlreiche "Police Private Partnerships" mit kommerziellen Sicherheitsdiensten und Kooperationsvereinbarungen mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen9 sowie die teilweise Einbeziehung des Militärs10 gehörten, haben neue Polizeieinheiten und Handlungslogiken mit sich gebracht.

Ausdruck davon sind u.a. die raum-, ethnien- oder problemorientierten "Operativen Gruppen" der Landes- und Bundespolizeien. Sie nehmen spezifische Quartiere ins Visier, die ihnen als deviant oder "gefährlich" gelten (Prostitution, Drogen etc.). Oder sie konzentrieren sich auf spezifische Gruppen (Migrantenjugendliche, Obdachlose etc.). Mittlerweile kennen fast alle Bundesländer das Instrument des Aufenthalts- bzw. Betretungsverbots, das sich vor allem gegen Angehörige der offenen Drogenszenen, aber auch gegen Punks und andere so genannte Randgruppen richtet.11

Protest Policing: Auch in Hinblick auf die polizeiliche Bearbeitung politischen Protests lassen sich die skizzierten Tendenzen nachzeichnen. Auf empirisch dünnem Eis12 haben vor zehn Jahren Donatella della Porta und Herbert Reiter die These vertreten, seit den 1960er Jahren sei, zumindest in Westeuropa, die Polizeigewalt gegen Protestierende zurückgegangen.13 In ihrem jüngsten Sammelband, der sich mit "Transnational Protest" auseinandersetzt, revidieren sie diesen Befund für die späten 1990er Jahre anhand zahlreicher empirischer Studien. Gewalttätige Aggression und (willkürliche) Verhaftung durch die Polizei haben demnach bei (trans-)nationalen Events wie Kundgebungen und Demonstrationen zugenommen.14 Mit dafür verantwortlich sind die Anfang der 1990er sukzessive eingeführten "Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten" (BFE) sowie deren Varianten15 und neue Einsatzkonzepte wie "Wanderkessel" auf der einen, "Anti-Konflikt-Teams" auf der anderen (de facto: gleichen) Seite.16

Zusammengefasst: Die gezielte und beweissichere Ergreifung von "Störer(inne)n" - unter Akzeptanz von (auch Schwer-)Verletzten - dient auch der Einschüchterung aller (potenziell) Demonstrierenden und ggf. der Dispersion von Demonstrationen. Zudem kommen flexible (De-)Eskalationskonzepte zum Einsatz, die auf selektive Vertreibung und Containment von Randgruppen im urbanen Raum gerichtet sind: Raum- und Gruppenkontrollen greifen ineinander. Zudem schließlich, und darum soll es nachfolgend detaillierter gehen, treten neue Akteure von "(Self) Governance" auf den Plan.

Rent a cop

Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe in Deutschland blickt auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurück und geriet in den 1970er Jahren erstmals in die bundesrepublikanischen Schlagzeilen, als die mit Schusswaffen ausgerüsteten "Schwarzen Sheriffs" des Münchener Nahverkehrs mit Gewalttätigkeiten gegen Obdachlose und Fahrgäste in Erscheinung traten. Insbesondere in den späten 1990er Jahren wurden bundesweit Übergriffe kommerzieller Sicherheitsdienste vor allem gegen Wohnungslose bekannt.17 Rund 200.000 Beschäftigte sind im Sicherheitsgewerbe tätig,18 rund 13 Prozent von ihnen, so jedenfalls Schätzungen, im öffentlichen Raum.

Dazu gehört etwa die "Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz" (GSE), die heute im Auftrag der Berliner Verkehrbetriebe Fahrgastkontrollen in U- und, im Auftrag der Deutschen Bahn AG, in S-Bahnen durchführt: Nicht nur beklagen sich Fahrgäste über rüde Fahrscheinkontrollen, sondern berichten auch über zahlreiche und offensichtlich organisierte Übergriffe durch GSE-Personal. Mitarbeiter der Firma "Flash Security", denen unlängst die Überwachung von insgesamt 23.000 Wohnungen und rund 60.000 Bewohner/innen im Berliner Bezirk Hellersdorf-Marzahn übertragen wurde, sind ebenfalls mit rechtswidrigen Aktivitäten bekannt geworden - dem Grunde nach versuchen Politik und Wirtschaft, diese Branchenteile als "Schwarze Schafe" kleinzureden oder gleich ganz zu beschweigen: Gesetzliche Grundlagen für die Branche gibt es nicht. Deutlich wird jedoch: Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe beginnt den öffentlichen Raum zu erobern und hat sich in die Großwohnquartiere vorgearbeitet, die gegenwärtig bundesweit an Privatinvestoren veräußert werden - inklusive der Spielplätze, Fußgängerzonen und selbst Straßen.19

Gleichzeitig leistet sich die Branche eine eigene Professur in Hamburg,20 erhebt Anspruch auf eine partnerschaftliche Beteiligung an der Planung, Errichtung und Umsetzung einer bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur und begründet dies mit ihrem umfassenden Einsatz auf Bahn-, Flug- und Seehäfen, der "Terror"gefahr und der fiskalpolitisch begründeten Notwendigkeit, die Kernaufgaben des Staates neu zu vermessen. Neu vermessen wird auch das Aufgabenfeld der Zivilgesellschaft.

Neocommunitarian Realists

Allein nach der aus Hartz IV resultierenden "Workfare"-Verpflichtung (u.a. Ein-Euro-Jobs) sind mittlerweile Tausende von Langzeitarbeitslosen in SOS-Diensten (Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit) tätig. Allein in Hamburg werden 1.098 "Maßnahmen" (9,5%) im Bereich "Sauberkeit" und 947 (8,5%) im Bereich "Sicherheit & Ordnung" durchgeführt, insgesamt also 18 Prozent aller MAE-Maßnahmen;21 für Berlin nennt die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg rund 130 MAE-Beschäftigte für die gleichen Bereiche, folgt aber einer anderen Systematik. Auch andere Maßnahmen aktivierender Arbeitsmarktpolitik, wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder EU-Förderprogramme, binden Erwerbslose in die Sicherheitsproduktion ein. In Berlin werden so jahresdurchschnittlich rund 700 Personen, betreut von beschäftigungspolitischen Trägern, so genannten Nonprofits, zum SOS-Einsatz gebracht. Ihre Aufgaben: Kontrolle und Disziplinierung von (Migranten-)Jugendlichen, Wohnungslosen, Trinker(inne)n - vor allem in so genannten benachteiligten Quartieren, in Parks und auf (Fern-)Bahnhöfen.

Tatsächlich zeigen die alternativen, aus den aktivierenden Beschäftigungsprogrammen finanzierten Sicherheits- und Ordnungspatrouillen alle Charakteristika dessen, was als "the poor policing the poor" bezeichnet werden kann.22 Sie sind damit dreierlei: Erstens stellen sie eine Subventionierung der Verkehrsbetriebe in den Städten und Gemeinden sowie der Deutschen Bahn AG dar, die auf diese Kräfte nahezu kostenfrei zurückgreifen können. Zweitens reduziert deren Einsatz auch die Kosten der Länder und Kommunen für die Einhegung und Disziplinierung derjenigen, die durch die Verwüstungen des Neoliberalismus sozioökonomisch ausgegrenzt und nun präventiv zu identifizieren und zu kontrollieren sind. Drittens schließlich: So wie in den privatisierten Wohnquartieren Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit an private Gebäudeeigner und kommerzielle Sicherheitsdienste delegiert werden, verfolgt der Einsatz solcher Dienste das Ziel, die Selbstregulation auch der abgehängten Quartiere zu ermöglichen. Dass sich dabei eine Vielzahl dieser Dienste in einem juristischen Graubereich bewegt, darf man angesichts der anhaltenden Weigerung, die Aufgaben sowohl der kommerziellen Sicherheits- wie alternativen Ordnungsdienste klar und gesetzlich zu fassen, wohl eher als gewollt interpretieren. Mit dem Einsatz solcher Dienste geht auch ein neues Verständnis von dem einher, was Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit sein sollen - partikulare Normen, Wohlanständigkeit, Widerspruchslosigkeit, Arbeitspflicht müssen als Stichworte genügen: Ein sicherheitspolitischer Neoliberalismus von Ort zu Ort und von Fall zu Fall.

Anmerkungen

1) Down-scaling soll hier - im Gegensatz zum Up-scaling, bei dem nationalstaatliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf supranationale Einheiten wie etwa die EU, den IWF, die NATO oder vergleichbare Organisationen abgegeben werden - die Abschichtung vormals national- und bundesstaatlicher Aufgaben auf die lokalstaatliche Ebene, wie etwa Regionalverbände oder Kommunen, beschreiben; vgl. E. Swyngedouw (1997): Neither Global nor Local: "Glocalisation" and the Politics of Scale. In: K. Cox (Hg.), Spaces of Globalization. New York: 137-166.

2) N. Brenner/N. Theodore (2000): Cities and the Geographies of "Actually Existing Neoliberalism". In: N. Brenner/N. Theodore (Hg.), Spaces of Neoliberalism. Oxford: 2-32; J. Peck/A. Tickell (2002): Neoliberalizing Space. In: Antipode, 34/3: 380-404.

3) Vgl. B. Jessop (1998): The Narrative of Enterprise and the Enterprise of Narrative: Place-marketing and the Entrepreneurial City. In: T. Hall/P. Hubbard (Hg.), The Entrepreneurial City: Geographies of Politics, Regime and Representation. London: 77-99; N. Brenner (2003): "Glocalization" as a State Spatial Strategy: Urban Entrepreneurialism and the New Politics of Uneven Development in Western Europe. In: J. Peck/W.-C. Yeung (Hg.), Remaking the Global Economy. London: 197-215.

4) M. Kronauer (1997): "Soziale Ausgrenzung" und "Underclass": Über neue Formen der gesellschaftlichen Spaltung. In: Leviathan, 25/1: 28-41; V. Eick (2005): Sicher, sauber, sittsam. Quartiersmanagement und lokale Sicherheitspolitik. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP, 81/2: 28-35.

5) J. Wood/B. Dupont (Hg., 2006): Democracy, Society and the Governance of Security. Cambridge; A. Henry/D. J. Smith (Hg., 2007): Transformations of Policing. Aldershot.

6) Auf einem abstrakten Level ist Neoliberalismus mit verschiedenen Tendenzen verbunden, zu denen etwa die Dominanz des Finanzkapitals über produktives Kapital gehört; vgl. J. Peck/A. Tickell (2007): Conceptualizing Neoliberalism, Thinking Thatcherism. In: H. Leitner/J. Peck/E. Sheppard (Hg.), Contesting Neoliberalism. Urban Frontiers. New York: 26-50.

7) M. Lauria (Hg., 1997): Reconstructing Urban Regime Theory. Regulating Urban Politics in a Global Economy. London; vgl. B. Jessop/N.-L. Sum (2006): The Regulation Approach and Beyond: Putting Capitalist Economies in their Place. Cheltenham.

8) J. Wainwright (2007): Spaces of Resistance in Seattle and Cancun. In: H. Leitner/J. Peck/E. Sheppard (Hg.), Contesting Neoliberalism. New York: 179-203; vgl. R. Warren (2007): Militarisierter urbaner Raum: Stadt als Ort lokaler und globaler demokratischer Praxis. In: V. Eick/J. Sambale/E. Töpfer (Hg.), Kontrollierte Urbanität: 329-350.

9) Dazu gehören Kommunale Präventionsräte, Sicherheitspartnerschaften, das Quartiersmanagement im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt", Sicherheitswachen etc.; vgl. V. Eick (2007): Urbane Wachen und die neuen Polizeien. Wenn im Quartier die Randständigen ins Zentrum rücken. In: F. Arndt/C. Dege/C. Ellermann et al. (Hg.), Ordnungen im Wandel. Bielefeld: 81-104.

10) Vgl. etwa für den G8-Gipfel in Rostock und Heiligendamm M. Euskirchen (2008): Bundeswehreinsatz im Inneren. Besichtigung im Hinterland des globalen zivilen Kriegs. In: Republikanischer Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwälteverein/Legal Team (Hg.), Feindbild Demonstrant. Hamburg/Berlin: 137-141.

11) B. Belina (2006): Raum, Überwachung, Kontrolle. Vom staatlichen Zugriff auf städtische Bevölkerung. Münster.

12) Vgl. etwa F. Kolb/K. Dittrich (2000): Protest Policing in Germany. Empirical Findings on the Determinants of the Police Handling of Protest Events in Germany, 1950-1993. Unter: www.share-online.de [07.01.2008].

13) D. della Porta/H. Reiter (Hg., 1998): Policing Protest: The Control of Mass Demonstrations in Western Democracies. Minneapolis.

14) D. della Porta/A. Peterson/H. Reiter (Hg., 2006): The Policing of Transnational Protest. Aldershot; vgl. zum G8-Gipfel in Heiligendamm: Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hg., 2008): Gewaltbereite Politik und der G-8-Gipfel. Köln.

15) A. Mundt (2008): "Gewaltsam, ziellos, einschüchternd". Polizeiliche Festnahmeeinheiten bei den G8-Protesten. In: Republikanischer Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwälteverein/Legal Team (Hg.), Feindbild Demonstrant. Hamburg/Berlin: 73-78; vgl. allgemein zu den Entwicklungen innerhalb des deutschen Polizeiapparates, den (leider etwas unkritisch ausgefallenen) Sammelband von H. Groß/B. Frevel/C. Dams (Hg., 2008), Handbuch der Polizeien Deutschlands. Wiesbaden.

16) Vgl. dazu Bürgerrechte & Polizei/CILIP, 72 (2/2002), Schwerpunktheft: Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Polizei.

17) Vgl. K. Ronneberger/S. Lanz/W. Jahn (1999): Die Stadt als Beute. Bonn: 126-184, mit weiteren Nachweisen.

18) Rund 251.000 Polizeibeamte sind demgegenüber bei den Bundes- und Landespolizeien (ohne den Zoll) tätig (Stand: 2004).

19) V. Eick (2007): "Krauts and Crowds": Bericht vom Rand der neoliberalen Dienstleistungsperipherie. In: V. Eick/J. Sambale/E. Töpfer (Hg.), Kontrollierte Urbanität: 55-82, m.w.N.

20) Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober ist Leiter der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI) an der Universität Hamburg. Seine Professur wird seit August 1999 vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) finanziert und erhielt unlängst "Planungssicherheit bis 31. Dezember 2010 [...] im Interesse der Weiterentwicklung des gesamten Sicherheitsgewerbes"; zit.n. DSD. Der Sicherheitsdienst, 59/4: 26.

21) MAE steht für Mehraufwandsentschädigung, die gewährt wird, wenn Langzeitarbeitslose solche und andere Aufgaben übernehmen (müssen); vgl. § 16, Abs. 3 SGB II.

22) V. Eick (2003): New Strategies of Policing the Poor. In: Policing & Society, 4/13: 365-379.



Volker Eick ist Politikwissenschaftler und arbeitet in Berlin (www.policing-crowds.org/).

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