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Klaus Holzkamp

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Bürgerversicherung versus Kopfpauschalen

15.05.2004: Zur Diskussion um die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

  
 

Forum Wissenschaft 2/2004; Titelbild und andere Bilder: Ch. Kurby, J. Schwertheim, J. Hartwig

Die propagierte »Kostenexplosion« im Gesundheitswesen hat nicht stattgefunden. Und auch der demographische Wandel stellt die Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik nicht vor zusätzliche Herausforderungen. Kai Eicker-Wolf widerspricht den gängigen Mythen der Gesundheitspolitik und wägt die zurzeit am intensivsten diskutierten Modelle gegeneinander ab: Kopfpauschalenmodell und Bürgerversicherung.

Seit mindestens zwei Jahrzehnten steht die Infragestellung der Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zentrum der gesundheitspolitischen Debatten. Hartnäckig hält sich das Schlagwort von der »Kostenexplosion« im Gesundheitswesen, die zu Beitragssatzsteigerungen führe und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des »Standortes Deutschland« in Form hoher Lohnnebenkosten gefährde. Es begründet seit Ende der 1970er Jahre stetig Reformen zur »Kostendämpfung«. Zuletzt wurde im Herbst 2003 wieder eine »Gesundheitsreform« beschlossen, die für das Jahr 2004 einseitige Belastungen für die abhängig Beschäftigten gebracht hat (Praxisgebühr, Zuzahlungen usw.); ab dem Jahr 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog gestrichen und muss extra versichert werden, und ab 2006 schließlich müssen die Versicherten das Krankengeld allein finanzieren.1

Steigende Kosten im Gesundheitswesen werden mit der demographischen Entwicklung in Verbindung gebracht. Da die Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten schrumpfe und weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter Leistungen für mehr Menschen im Rentenalter finanzieren müssten, würden die Beitragssätze zur Krankenversicherung in Zukunft enorme Steigerungen aufweisen. Als Ausweg wird häufig vorgeschlagen, das derzeitige Beitragssystem abzuschaffen und zu einem System der Kopfpauschalen überzugehen.

Steigende Beitragssätze?

Tatsächlich sind die Betragssätze zur GKV seit Mitte der 1970er Jahre - wie im übrigen die gesamten Sozialbeiträge - kontinuierlich angestiegen (vgl. Schaubild 1). Der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist allein zwischen 2001 und dem Jahresanfang 2003 um ungefähr einen Prozentpunkt auf rund 14,5% gestiegen (vgl. DIW-Wochenbericht 7/2003: 105).

Schaut man sich die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen jedoch nur auf Westdeutschland bezogen an, so stellt man fest, dass kaum von einem dramatischen Anstieg gesprochen werden kann. Wenn die Gesundheitsausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) gesetzt werden, dann ergibt sich seit Anfang der 1970er Jahre lediglich bis 1975 ein kräftiger Anstieg der Ausgabentätigkeit; dies ist dabei Ausdruck der Gesetzgebung der ersten sozialliberalen Bundesregierung, die bewusst den Ausbau des sozialen Netzes vorangetrieben hat.2 Der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP stieg in den ersten fünf Jahren der 70er Jahre von 10,1% auf 12,8%. Danach veränderte sich diese Relation nur noch geringfügig, bis 1998 stieg sie in den alten Bundesländern lediglich um einen halben Prozentpunkt auf 13,4%. Fast konstant sind die Ausgaben der GKV zum BIP, die seit Mitte der 1970er Jahre bei ungefähr 6% liegen; betrug diese Relation in Westdeutschland im Jahre 1975 5,7%, so ist seitdem nur eine geringfügige Erhöhung feststellbar (vgl. ebd.: 107 ff., DIW 2001: 25 und Kühn 2001: 4).3 Zwischen 1992 und 2002 pendelte der Anteil der GKV-Gesundheitsausgaben am BIP zwischen 6,2% und 6,6% (vgl. Schaubild 2).

Bei einer tatsächlichen »Kostenexplosion im Gesundheitswesen« hätte in den letzten gut 25 Jahren gerade bei den Ausgaben der GKV eine beträchtliche Zunahme feststellbar sein müssen. Letzteres ist aber nicht der Fall. Dass trotzdem die Beiträge zur GKV kräftig angestiegen sind, hat mit dem sinkenden Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen zu tun. Das DIW schreibt zur Entwicklung in den alten Bundesländern:

"Trotz dieser relativen Konstanz der Gesundheitsausgaben der GKV im Verhältnis zum BIP ist aber […] der durchschnittliche Beitragssatz für die GKV seit 1970 kräftig angehoben worden: von 8,2% des beitragspflichtigen Einkommens im Jahre 1970 auf 13,6% im Jahre 1998. Diese Anhebung um 5,4 Beitragspunkte entspricht einer prozentualen Steigerung von 66%. Nimmt man das Jahr 1975 als Ausgangspunkt, ergibt sich mit dem Anstieg um 3,1 Punkte ein um rund 30% höherer Beitragssatz. Werden allerdings die Gesundheitsausgaben der GKV nicht auf das BIP, sondern auf die Bruttolohn- und gehaltssumme (BLG) bezogen, dann ergibt sich ein Anstieg der Relation von 12,1% (1975) auf 14,2% (1998); dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 17%. Für die GKV liegt also der Grund für den Anstieg der Beitragssätze in der zunehmenden Spreizung von BIP und BLG. Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge, die Bruttolöhne und -gehälter, hält offensichtlich nicht Schritt mit der Entwicklung des BIP. Dies zeigt die Veränderung der entsprechenden Relation (BLG/BIP), die im Zeitraum 1975 bis 1998 von 47,2% auf 42,3% gesunken ist." (DIW-Wochenbericht 7/2003: 108; vgl. auch DIW 2001: 27f)4.

Wäre der Anteil der Lohn- und Gehaltseinkommen am gesamten Einkommen seit Anfang der 80er nicht gefallen, dann hätte sich auch der Beitragssatz zur GKV kaum verändert (vgl. Kühn 2001: 6).

Für die Erhöhung der Beitragssätze zur GKV ist die hohe Arbeitslosigkeit verantwortlich. Bekanntlich hat die Bundesrepublik seit der Wirtschaftskrise 1974/75 einen in der Tendenz steigenden Sockel an Massenarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Eine Zunahme der Arbeitslosenzahlen führt bei den Sozialversicherungen zu Einnahmeausfällen, da die Sozialversicherungsbeiträge an den Bezug von Arbeitseinkommen gekoppelt sind; gleichzeitig müssen bestimmte Ausgaben, wie etwa im Gesundheitsbereich, in gleicher Höhe weiter gezahlt werden oder werden sogar, wie im Falle des Arbeitslosengeldes, erst fällig.

Für den allgemeinen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge - und der GKV-Beiträge im Besonderen - ursächlich ist der im Trend gefallene Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen und die hohe Arbeitslosigkeit. Mit überzogenen Ansprüchen an den Sozialstaat hat der Anstieg der Sozialbeiträge ersichtlich nichts zu tun.

In der öffentlichen Diskussion wird von Arbeitgeberseite häufig argumentiert, dass die Unternehmen unter zu hohen Lohnnebenkosten zu leiden hätten, insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit werde hierdurch gefährdet. Einer empirischen Überprüfung hält eine solche Argumentation nicht stand. Um den Einfluss der Lohn- und der Lohnnebenkosten auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu untersuchen, ist es erforderlich, auch die Produktivität in dem entsprechenden Land zu berücksichtigen. Ihre Entwicklung und die der gesamten Lohnkosten wird durch die Lohnstückkosten erfasst. Die Lohnstückkosten sind definiert als Lohnkosten je Produkteinheit, sie setzen die Lohnkosten (einschließlich aller Lohnnebenkosten!) je ArbeitnehmerIn oder je ArbeitnehmerInnenstunde in Relation zur Erwerbstätigen- oder zur Stundenproduktivität (vgl. Brümmerhoff 2002: 201 f).

Ein Blick auf die langfristige Entwicklung der deutschen Lohnstückkosten im internationalen Vergleich zeigt, dass kein Zwang zur Senkung der Lohnnebenkosten - aber auch der ausbezahlten Löhne - besteht, um international wettbewerbsfähig zu zu werden: Die Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten in der Bundesrepublik weisen generell - aber auch im Vergleich zur großen Mehrzahl der anderen Industrienationen - sehr moderate Wachstumsraten auf (vgl. DIW-Wochenbericht 30/97 und DIW 2001: 41 f).

Zeitbombe Demographie?

Welchen Einfluss wird die demographische Entwicklung auf die längerfristige Ausgaben- und Beitragsentwicklung haben? Die aktuellen Finanzierungsprobleme der GKV haben - wie beschrieben - nichts mit demographischen Verschiebungen zu tun. Dennoch ist der anstehende demographische Wandel der bundesdeutschen Bevölkerungsstruktur Grund dafür, dass zur Zeit über eine grundlegende Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert wird.

Tatsache ist, dass sich das Verhältnis von Personen im Erwerbstätigenalter (15-65 Jahre) zu denjenigen im Rentenalter (älter als 65) von derzeit 4 zu 1 auf ein Verhältnis von 2 zu 1 im Jahre 2040 verschieben wird.5 Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein solcher Trend in der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur nichts Neues (vgl. Schaubild 4), sondern dieser schon seit über 100 Jahren zu beobachten ist: Im Jahr 1900 kamen auf eine Person, die älter als 65 Jahre alt war, ungefähr zwölf Erwerbstätige; im Jahr 1950 lag dieses Verhältnis bei 7 zu 1, um bis 1970 auf ungefähr 4,5 zu 1 zu fallen. Trotz deutlicher demographischer Verschiebungen und trotz einer Zunahme der »Versorgungslasten« für die Generation der Rentnerinnen und Rentner in den ersten Nachkriegsjahrzehnten war diese Entwicklung dank eines Anstieges der Erwerbstätigkeit und dank Produktivitätssteigerungen kein Problem.

Aufgrund des Produktivitätsfortschritts wird es auch in Zukunft zu keiner erhöhten Belastung der gesamten Gesellschaft durch einen höheren Anteil der älteren Generation kommen. Im Falle eines unterstellten Anstiegs der Arbeitsproduktivität von jahresdurchschnittlich 1,8% - hiervon geht etwa die Rürup-Kommission (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit 2003b) aus - wird das Sozialprodukt, das Erwerbstätige erwirtschaften, bis zum Jahr 2030 gegenüber 2002 um 65% steigen und sich bis zum Jahr 2040 fast verdoppeln.

Schon vor diesem Hintergrund muss die Debatte um die Finanzierung der GKV als maßlos überzogen bewertet werden. Angesichts der Steigerung des Sozialproduktes aufgrund der zu erwartenden Produktivitätsfortschritte wären auch etwas höhere Krankenkassenversicherungsbeiträge verkraftbar. Grundsätzlich sind die folgenden Maßnahmen geeignet, das Sozialprodukt zu steigern, den Wohlstand in der Zukunft zu vergrößern und so die Beitragsbelastung zu verringern:

  • Die Wirtschaftspolitik sollte darauf abzielen, den Anstieg der Arbeitsproduktivität durch eine expansive Bildungspolitik zu erhöhen. In der Bundesrepublik studieren nur 32% eines Alterjahrgangs, während der OECD-Durchschnitt bei 47% liegt (vgl. Deutsche Bundesbank 2003: 67). Außerdem stellen die Unternehmen seit Jahren nicht genug Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sagt auf mittlere Sicht einen Mangel an Erwerbspersonen mit Hochschulabschluss bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung voraus (vgl. Reinberg/Hummel 2003). Die deshalb erforderliche Bildungsexpansion müsste auch eine Nachqualifikation und Weiterbildung von Erwerbspersonen ohne abgeschlossenen Berufsabschluss einschließen.
  • Eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik, die die hohe Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik senkt, würde die Zahl der BeitragszahlerInnen erhöhen und damit geringere Beitragssätze ermöglichen 6
  • Eine zentrale Bedeutung kommt der Steigerung der Erwerbsquote insbesondere von Frauen zu. Während die Erwerbsquote von Männern bei 80% liegt, beläuft die entsprechende Quote bei Frauen auf gerade einmal 65%. Um einen Anstieg der Erwerbsquoten zu erreichen, wäre ein deutlich verbessertes Angebot an Krippenplätzen sowie von ganztägigen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und im Schulalter erforderlich.
  • Die öffentlichen Infrastrukturinvestitionen in der Bundesrepublik liegen deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Industrieländer (vgl. DIW-Wochenbericht 36-37/2003: 558 f). Zu geringe Infrastrukturinvestitionen werden zur Wachstumsbremse, da sie Vorleistungsfunktionen für private Wirtschaftsaktivitäten erfüllen. Die öffentliche Hand in der Bundesrepublik würde durch ein Mehr an Infrastrukturinvestitionen das zukünftige Wachstumspotenzial deutlich erhöhen.

Auch bei einer veränderten demographischen Entwicklung würde ein Anstieg der Beitragssätze zur GKV durch Abbau der hohen Arbeitslosigkeit und durch Steigerung der Erwerbstätigkeit, insbesondere aber durch eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen, zumindest abgemildert werden können. Eine höhere Erwerbstätigkeit erzeugt in der Volkswirtschaft ein höheres Sozialprodukt. Außerdem entstehen in der Summe mehr Einkommen, was - bei gegebenen Ausgaben der Krankenversicherung - niedrigere Beitragssätze zur GKV zur Folge hat. Darüber führt eine konsequente und erfolgreiche Beschäftigungspolitik sowie ein Abbau der Massenarbeitslosigkeit zu sinkenden Beitragssätzen der Arbeitslosenversicherung. Deshalb muss auch eine leichte Steigerung der Beitragssätze zur GKV die Gesamtbelastung durch die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen nicht zwingend erhöhen. Höhere öffentliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur können zu einem zukünftig höheren Sozialprodukt beitragen. Eine Senkung der Beitragssätze wäre darüber hinaus durch die Weiterentwicklung der GKV zu einer Bürgerversicherung erreichbar.

Kopfpauschale und Bürgerversicherung

Nicht wegen Lohnnebenkosten oder der demographischen Entwicklung ist eine Reform der GKV notwendig. Aus verteilungspolitischen Gründen ist ein solches Projekt jedoch durchaus sinnvoll, da die Belastung der Arbeitseinkommen mit Sozialabgaben stark zugenommen hat (vgl. Schaubild 1).

Im Bereich der Krankenversicherung wird zur Zeit über zwei alternative Reformmodelle debattiert: die Einführung von Kopfpauschalen oder die Entwicklung der GKV zu einer Bürgerversicherung. Während sich der Bericht der Herzog-Kommission (vgl. Bericht der Kommission Soziale Sicherheit 2003: 16 ff.) für Kopfpauschalen ausspricht, hat sich die von der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung einberufene Rürup-Kommission (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2003b: 143 ff.) in dieser Frage nicht festgelegt und die Wahl zwischen beiden Alternativen an die Politik delegiert.

Ihr Kopfprämienmodell7 (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2003b: 161 ff.) weist die folgenden Merkmale auf: Alle Bürger sind versicherungspflichtig und müssen eine einheitliche Kopfprämie in Höhe von 210 Euro bezahlen; die Versicherungspflicht besteht ab dem 21. Lebensjahr. Die bisherigen ArbeitgeberInnenanteile zur GKV werden an die ArbeitnehmerInnen ausbezahlt und versteuert. Wenn die Kopfprämie - bzw. bei mehreren beitragspflichtigen Personen im Haushalt die Prämien - einen bestimmten Anteil am Haushaltseinkommen übersteigt, soll die öffentliche Hand zum Zwecke des sozialen Ausgleichs einen Beitragszuschuss gewähren. Je nach Ausgestaltung des Zuschusses (vgl. ebd: 172) beläuft sich das Transfervolumen auf 23 oder 28 Mrd. Euro.8 Allerdings würde sich das tatsächlich zu leistende Transfervolumen auf 4,4 bzw. 10,2 Mrd. Euro reduzieren, da der öffentlichen Hand durch die Besteuerung des ehemaligen Arbeitgeberzuschusses zusätzliche Einnahmen zufließen würden.

Im Gegensatz zur Rürup-Kommission geht die Herzog-Kommission von einer höheren Kopfprämie aus, da andere Basisannahmen z. B. in Hinblick auf die Produktivitätsentwicklung (jahresdurchschnittlicher Anstieg in Höhe von 1,25%) und Beginn der Versicherungspflicht (ab 20 Jahren) zugrundegelegt werden. Die Herzog-Kommission errechnet eine Kopfprämie in Höhe von 264 Euro und einen sozialen Ausgleich in Höhe von 27,3 Mrd. Euro aus Steuermitteln.9

Der Vorschlag einer Bürgerversicherung (vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 2003b: 149 ff.) hält im Kern am bisherigen System der GKV fest, wobei die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen und der beitragspflichtige Personenkreis erweitert wird. Die Erweiterung der GKV soll in zwei Stufen erfolgen: Zunächst sollen alle Einkunftsarten in die Versicherungspflicht einbezogen werden, und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV soll auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (5.100,- Euro) angehoben werden. Auf der zweiten Stufe sollen alle Personen zur Bürgerversicherung herangezogen werden. Der PKV bliebe die Möglichkeit, Zusatzversicherungen anzubieten.

Die Erweiterung der Bemessungsgrundlage brächte der GKV zusätzliche Einnahmen, die zu Beitragssatzsenkungen genutzt werden können. In der ersten Stufe wäre durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und durch die Heranziehung anderer Einkommen eine Verringerung des Beitragssatzes um 1,3 Prozentpunkte möglich, auf der zweiten Stufe könnte durch die Erweiterung des versicherten Personenkreises eine weitere Absenkung des Beitragssatzes um 0,7% erfolgen. Ausgehend von einem Beitragssatz von 14,4% würde dieser durch Einführung der Bürgerversicherung auf 12,4% in der zweiten Stufe sinken.

BefürworterInnen der Kopfprämien führen als Argumente für ihr Modell an, dass dieses demographieresistenter und unabhängiger von der Arbeitsmarktentwicklung sei als das gegenwärtige, außerdem würden Kopfprämien eine höhere Beitragsgerechtigkeit zum Ergebnis haben. Diese Argumente lassen sich leicht widerlegen; darüber hinaus führt gerade das Modell einer Bürgerversicherung zu einer höheren Verteilungsgerechtigkeit.

So verweisen etwa Engelen-Kefer u.a. (2003: 35) zu Recht darauf, dass diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt: Je höher der Anteil der Personen im Rentenalter ist, desto höher werden die Beitragszuschüsse der öffentlichen Hand ausfallen. Auch die These, dass das Kopfprämienmodell unabhängiger von der Arbeitsmarktentwicklung sei, ist nicht haltbar: die Zahl derjenigen, denen aufgrund von Arbeitslosigkeit ein Zuschuss zur Krankenversicherung zustehen würde, hängt von der konjunkturellen Entwicklung ab und auch das Steueraufkommen, aus dem die Zuschüsse gezahlt werden sollen, ist von der Zahl der Beschäftigten und damit vom Konjunkturgeschehen bestimmt.

Die Verteilungswirkungen der beiden im Rürup-Bericht diskutierten Alternativen sind von Bork (2003) simuliert worden. Im Ergebnis verhalten sie sich spiegelbildlich zueinander: Die Kopfprämie belastet kleine und mittlere und entlastet höhere Einkommen, das Umgekehrte gilt für die Bürgerversicherung. Auf der zweiten Stufe der Bürgerversicherung würden Haushalte im unteren Einkommensbereich um durchschnittlich bis zu 0,5% des verfügbaren Einkommens entlastet, während Haushalte, die gegenwärtig über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, deutlich mehr zahlen müssten. Bork stellt denn auch resümierend zur Bürgerversicherung fest: "Durch die Bürgerversicherung wird die bestehende Umverteilung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung manifestiert beziehungsweise weiter ausgebaut" (ebd.: E38).

Aus verteilungspolitischer Sicht liegt es nahe, die GKV zu einer Bürgerversicherung weiter zu entwickeln. Hierfür spricht die in Schaubild 1 dargestellte zunehmende Belastung der Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, insbesondere aufgrund steigender Sozialabgaben. Die Bundesrepublik hat unbestritten ein Problem in Hinblick auf die schwache Entwicklung der Binnennachfrage. Ein höherer Nettolohn aufgrund von niedrigeren Sozialbeiträgen würde die Massenkaufkraft der privaten Haushalte stärken und damit ein höheres Wirtschaftswachstum anregen.

Die höheren Einnahmen durch die Belastung aller Einkommen und aller Personen im Rahmen der Bürgerversicherung sollten allerdings nicht ausschließlich zur Senkung der Beitragssätze genutzt werden. Vielmehr sollten die schon seit längerem bestehenden Zuzahlungsregelungen (vgl. dazu Bäcker u.a. 2000: 60 ff. und 134 ff.), die die paritätische Finanzierung des Gesundheitssystems bereits seit Jahren untergraben und aus verteilungspolitischen Gründen ungerechtfertigt sind, zurückgeführt werden. Auch die im Rahmen der Gesundheitsreform im Herbst 2003 beschlossenen Maßnahmen, die anfangs angesprochen wurden, sollten zurückgenommen werden.


Anmerkungen

1) Für einen kurzen Überblick vgl. Rakowitz (2004).

2) Einen historischen Überblick über die Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist z. B. zu finden in Schmidt (1998: 75 ff.).

3) Dabei ist zu bedenken, dass die durchschnittlichen Wachstumsraten des realen BIP von 2,8% in den 70er (1970-1980) über 2,6% in den 80er (1980-1991) auf 1,5% (1991-2001) in den 90er Jahren gefallen sind (vgl. Statistisches Bundesamt 2002: 5). Wäre eine erfolgreichere Wirtschaftspolitik praktiziert worden und in den letzten 20 Jahren ein durchschnittlich höheres BIP-Wachstum zu verzeichnen gewesen, dann wäre der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP vermutlich sogar gefallen, da die Ausgaben für Gesundheit im Falle höherer BIP-Wachstumsraten kaum mit angestiegen wären.

4) Für Gesamtdeutschland ist für den Zeitraum 1992-2000 ebenfalls nur ein leichter Anstieg der GKV-Ausgaben bezogen auf die Bruttolohn- und Gehaltssumme von 13,2% auf 14% auszumachen. Beim Verhältnis der gesamten Gesundheitsausgaben zur BLG hat sich ein Anstieg von knapp 3 Prozentpunkte eingestellt (1992: 21,8%; 2000: 24,7%). Die Relation der Bruttolöhne und -gehälter zum Bruttoinlandsprodukt ist in diesem Zeitraum von 46,5% auf 42,8% gefallen (vgl. DIW-Wochenbericht 7/2003: 108f).

5) Zum »Mythos Demographie« vgl. grundsätzlich ver.di (2003b).

6) Um aktuell ein höheres Wirtschaftswachstum zu erreichen, müsste insbesondere die Fiskalpolitik einen expansiven Kurs einschlagen, vgl. dazu Eicker-Wolf/Truger (2003) und Eicker-Wolf (2003).

7) Zum Überblick über die verschiedenen, in jüngster Zeit gemachten Vorschläge zu Kopfprämien vgl. Pfaff u.a. (2003: 3 ff.).

8) Variante 1: Der zumutbare Eigenanteil zur pauschalen Gesundheitsprämie beträgt 13,3%. Variante 2: Der zumutbare Eigenanteil steigt von 13,3% auf 16%, dies wird mit einer vorgeschalteten Freigrenze in Höhe von 210 Euro verbunden.

9) Die CDU hat die Reform-Vorschläge der Herzog-Kommission auf ihrem Parteitag Anfang Dezember 2003 modifiziert. Danach soll die Kopfprämie 200 Euro betragen, Ehegatten müssen einen eigenen Beitrag bezahlen. GeringverdienerInnen erhalten einen Zuschuss aus Steuermitteln, für Kinder zahlt die öffentliche Hand 90 Euro Monatsprämie. Die Kinderprämie und der soziale Ausgleich sollen zum größten Teil aus den zusätzlichen Steuereinnahmen finanziert werden, die durch die steuerpflichtige Auszahlung des derzeitigen Arbeitgeberbeitrags entstehen.


Literatur

G. Bäcker u.a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, Bd.2, Gesundheit und Gesundheitssystem, Familie, Alter, Soziale Dienste, Wiesbaden 2000

Bericht der Kommission Soziale Sicherheit zur Reform der sozialen Sicherungssysteme [»Herzog-Kommission«, d. V.], Berlin 2003

C. Bork: Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen ausgewählter Reformansätze im Gesundheitswesen, in: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit: Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme, Bericht der Kommission [»Rürup-Kommission«, d.V.], Anhang, Berlin 2003(b)

D. Brümmerhoff: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, 7. Auflage, München/Wien 2002

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit: Statistisches Taschenbuch 2003, Bonn 2003(a)

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit: Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme, Bericht der Kommission [»Rürup-Kommission«, d. V.], Berlin 2003(b)

Deutsche Bundesbank: Monatsbericht 10/2003

DIW-Wochenbericht 30/1997, 7/2003, 36-37/2003

DIW: Wirtschaftliche Aspekte der Märkte für Gesundheitsleistungen, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Berlin 2001

K. Eicker-Wolf: Flirtin’ with Disaster, in: Forum Wissenschaft 4/2003

K. Eicker-Wolf/A. Truger: Alternativen zum Sparen in der Krise - für eine nachfrageschonende Konsolidierungspolitik, in: WSI Mitteilungen 6/2003

U. Engelen-Kefer u.a.: Minderheitengutachten zu den Vorschlägen der Rürup-Kommission, in: U. Engelen-Kefer/Klaus Wiesehügel (Hg.): Sozialstaat - solidarisch, effizient, zukunftssicher, Hamburg 2003

H. Kühn: Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und das Instrument der Budgetierung, Berlin 2001 (Veröffentlichung der Arbeitsgruppe Public Health, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, P01-204)

A. Pfaff u.a.: Auswirkungen verschiedener Modell-Varianten von Kopfpauschalen auf die Finanzierung von Krankenversicherungsleistungen in Deutschland, Augsburg-Stadtbergen 2003

A. Reinberg/M. Hummel: Steuert Deutschland langfristig auf einen Fachkräftemangel zu?, in: IAB Kurzbericht 9/2003

N. Rakowitz: Modernisierung als Umverteilung von unten nach oben, in: INTERVENTION. Zeitschrift für Ökonomie No.1/2004 [im Erscheinen]

M.G. Schmidt: Sozialpolitik in Deutschland, Historische Entwicklung und internationaler Vergleich, Opladen 1998

Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechungen, Revidierte Ergebnisse 1970 bis 2001, Wiesbaden 2002

ver.di Bundesvorstand, Bereich Wirtschaftspolitik: Mythos Demografie, Berlin 2003


Dr. Kai Eicker-Wolf ist Volkswirt und Politologe, Referent für Wirtschafts- und Strukturpolitik beim DGB Hessen-Thüringen und Redakteur der Zeitschrift Intervention.

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