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Vertragslose Arbeit

15.07.2010: Workfare: Indiz eines Paradigmenwechsels

  
 

Forum Wissenschaft 1/2010; Manfred Vollmer

Sowohl in "der Wirtschaft" als auch im öffentlichen Sektor zeigt sich eine zunehmende Deregulierung der Erwerbsarbeitsbeziehungen. Sie gehen in Richtung auf das so genannte Workfare, auf die Regulierung gesellschaftlich geschaffener ubiquitärer Armut. Irina Vellay beschreibt ihre Formen und analysiert ihre Bedeutung.

Die Wiederkehr massenhafter Armut erfordert allen Verleugnungen zum Trotz gesellschaftliche Lösungen. Die dauerhaft aus existenzsichernder, sozialversicherter Erwerbsarbeit ausgegrenzten Menschen gelten als nicht hinreichend leistungsfähig, um in Zeiten flexibler Akkumulation und hoher Steuerungsanforderungen an das Individuum mithalten zu können.

Durch Rationalisierungsstrategien wie das Abschaffen der einfachen Hilfstätigkeiten, die den verbliebenen Facharbeiter/innen bzw. mittleren Angestellten aufgebürdet wurden, um anschließend die fachliche Arbeit mit Lohnsenkungen auf breiter Front abzuwerten, wurde das Terrain für die heute zu beobachtende Dramaturgie der Ausgrenzung "überflüssiger Menschen" bereitet. Diese werden abgedrängt in den Niedriglohnsektor, dauernde Unterbeschäftigung und Gelegenheitsjobs, kombiniert mit Aufstockungsleistungen der ARGEN oder Transferleistungsbezug, und müssen im Turbokapitalismus mit einem "Existenzminimum" zurechtkommen. Die Unterschichtung des Arbeitsmarktes mit Löhnen unterhalb der Armutsschwelle (hier: Arbeitslosengeld II) und die Absenkung der Leistungen für Langzeitarbeitslose auf dieses Niveau hat den Anteil der Armen bereits auf fast 20% anschwellen lassen.

Die Prekarisierung und Entwertung von Erwerbsarbeit durch Armutslöhne und die Verweigerung sozialer Rechte am Arbeitsplatz werden zunehmend durch staatliche Regulierungen beantwortet. Aber nicht um Sozialstandards für die Arbeitenden zu sichern, sondern um Armut zu regulieren. Je mehr Armut zur Normalität und Lebensform wird, umso mehr muss diese "Lebensform" gesellschaftlich gefasst und integriert werden.

Arbeit ohne Vertrag

Die Bedeutung von Verträgen zur Regulierung von Arbeitsbeziehungen nimmt mit der wortwörtlichen Armseligkeit der Arbeitsbedingungen tendenziell ab. Wenn es nur noch um einige wenige Euro pro Stunde ohne jede weiteren Leistungen geht, dann bleibt es immer häufiger bei einer mündlichen Abrede und Arbeitseinsatz auf Abruf: Welche zumeist nicht angemeldete Putzfrau hat schon einen schriftlichen Vertrag? Allenfalls gibt es Quittungen oder Stundenzettel.

Die umfassende Deregulierung der Erwerbsarbeitsbeziehungen im Niedriglohnsektor und die Etablierung von Workfare insbesondere in Handlungsfeldern öffentlicher Beschäftigung schaffen zudem Verhältnisse, in denen die Löhne nur noch Zuverdienste zu einer öffentlich gesicherten Unterhaltsleistung, dem ALG II, als Sozialhilfe darstellen. Im Niedriglohnsektor werden immer mehr kleine Einkommen bis zum Existenzminimum mit dem ALG II aufgestockt, das waren etwa 1,3 Millionen im Jahre 2008.1 Von Workfare als Ein-Euro-Jobs sind jährlich etwa 270.000 Menschen betroffen: Im Jahre 2008 waren es mit Mehraufwandsentschädigung 248.267, mit Entgeltvariante 21.021.2

Workfare - Hausfrauisierung

Gering entlohnte Arbeit zu Tagelohnbedingungen und in besonderem Maße Workfare zeichnen sich durch Paternalismus der Arbeitgeber bzw. der Behörde als kaum verhülltes Recht des Stärkeren und die faktische Rechtlosigkeit der Arbeitenden aus. Workfare begründet darüber hinaus kein Arbeitsverhältnis mehr, sondern eine "Fürsorgebeziehung". Dies wird dadurch unterstrichen, dass solche Beschäftigung nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Sozialrecht unterliegt, das Arbeitsbeziehungen nicht regelt.

Der Staat setzt hier die Maßstäbe: Wurde bislang mit den Leistungen und Regelungen des Öffentlichen Dienstes "gute Arbeit" definiert, so kann heute Workfare als Referenzrahmen für das Ausmaß der Entrechtung im Niedriglohnsektor gelten. Wir beschreiben diese Entwicklungen als Hausfrauisierung.3 Sie bestimmen zunehmend niedrigproduktive Arbeit.

Dabei handelt es sich regelmäßig um Jederfrau- / Jedermann-Tätigkeiten bzw. ungelernte Befassung mit Aufgaben. Die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Alltagsvollzug erworben und stützen sich vor allem auf Erfahrungswissen. Die Anforderungen ermöglichen kurze Einarbeitungszeiten ohne Professionalisierungsanspruch. Umgekehrt ist jedoch eine ständige Allverfügbarkeit und Allzuständigkeit für alle denkbaren Zuarbeiten erwünscht. Sobald Bedürfnisse sichtbar werden, sollen diese mit einfachen Mitteln beantwortet werden können.

Die abgeforderte Arbeit soll "natürlich" möglichst wenig kosten. Während im Niedriglohnsektor die Arbeitsleistung eine Rolle spielt und häufig auch (schriftliche) Arbeitsverträge vorhanden sind, ist die im Rahmen von Workfare geleistete Arbeit nicht vertraglich gefasst und nur noch mit der Anwesenheitspflicht verknüpft.

Es sind keine Arbeitsverhältnisse. Die Menschen werden dienstverpflichtet, und jede/r arbeitet nach ihren/seinen Möglichkeiten. Hier sinkt die Arbeitsleistung auf durchschnittlich ein Drittel der marktüblichen Leistung ab.4 Blaumachen oder Krankheit werden jedoch als Arbeitsbummelei drastisch durch die ARGE geahndet. Workfare steht der gebrauchsförmigen Arbeit der Hausfrau am nächsten. Die Arbeit ist nicht entlohnt, sondern wird gegen bloßen Unterhalt geleistet. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt, aber man vernutzt gerne die früher erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen der Betroffenen.

Workfare: Dienstverpflichtung, Entrechtung, Dauerlösung

Dies spiegelt sich auch im geschlechtsspezifischen Einsatz der Menschen in "weiblichen" oder "männlichen" Handlungsfeldern5 wider. Der privaten Reproduktionsarbeit wurde so ein öffentlich-rechtliches Pendant gegenübergestellt, um niedrigproduktive Arbeit für die gesellschaftliche Reproduktion kostengünstig, d.h. im Niveau des Existenzminimums, verfügbar zu machen. Es ist zu erwarten, dass diese Arbeit zunehmend unverzichtbar werden wird, um die Verschlankung des öffentlichen Dienstes und des Wohlfahrtssektors aufzufangen.

Ein Ausstieg in eine existenzsichernde Beschäftigung gelingt den Betroffenen nur selten. Das Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) konstatiert eine Übernahmequote im gleichen Betrieb, d.h. in den ersten Arbeitsmarkt, von 4%.6 Allgemein schaffen es um die 10% der Langzeitarbeitslosen zumindest zeitweilig in den 1. Arbeitsmarkt, ob mit oder ohne zwischenzeitlichen Ein-Euro-Job.

Die meisten bleiben gefangen in sich wiederholenden Maßnahmeschleifen und Arbeitslosigkeit. Je sichtbarer der dauernde Ausschluss, umso mehr wird Workfare zu Dauerlösung und Prinzip im gesellschaftlichen Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit. Kurt Wyss beschreibt Workfare als höchst wirksame Drohkulisse für die noch regulär mit Vertrag Beschäftigten.7 Denn der schleichende Übergang zu einem verallgemeinerten Workfaresystem ist mit weitreichenden Verschiebungen im gesellschaftlichen Rechtssystem verbunden.

Die Entrechtung der zu Workfare Dienstverpflichteten geht über die im Niedriglohnsektor längst übliche Verweigerung von sozialen Rechten und Schutzansprüchen weit hinaus.

Die Dienstverpflichteten verlieren elementare bürgerliche Rechte, z.B. die Vertragsfreiheit, die Koalitionsfreiheit und die Möglichkeit, den Lohn auszuhandeln, die freie Wahl des Berufes, des Arbeitsplatzes und des Wohnortes, das reicht in die Reisefreiheit hinein8 und damit in die Grundlage für Selbstbestimmung. Eine Interessenvertretung der Betroffenen ist gar nicht erst vorgesehen.

Ins Auge springt die Rigidität im Umgang mit den Dienstverpflichteten. So versuchte im vergangenen Jahr eine hessische ARGE die vorzeitige Beendigung einer "ganzheitlichen Integrationsmaßnahme" durch den Bildungsträger wegen "unhöflicher und anmaßender Äußerungen" des Teilnehmers mit einer 30%-Kürzung des ALG II zu sanktionieren. Der Kernvorwurf bezog sich auf die vom Teilnehmer vorgetragene Kritik, "er habe noch nie so viel Inkompetenz gesehen wie bei den Mitarbeitern des Bildungszentrums Bauer".9 Längere Erkrankungen führen regelmäßig zur "fristlosen Kündigung" durch den Beschäftigungsträger. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Dienstverpflichteten am Arbeitsplatz tendieren meistens gegen Null. Nicht selten ist der Tenor der Anleiter/innen: Wem es nicht passt, die/der kann gehen. Die Folgen solcher "Kündigungen" sind nicht nur der Verlust des "Zuverdienstes", sondern in der Regel auch eine Sanktion der ARGE wegen "Arbeitsbummelei".

Wenn die Kooperationsbereitschaft der Betroffenen aus Sicht der Behörde nicht wieder hergestellt werden kann, sind Strafen bis hin zur vollständigen Kürzung der Leistungen möglich.

Dies schließt auch die Möglichkeit der Obdachlosigkeit oder des Todes mangels Existenzmitteln ein. Report Mainz berichtete am 19.1.2009 über den Fall eines Analphabeten aus Greifswald, dem sämtliche Leistungen wegen mangelnder schriftlicher Bewerbungsaktivitäten gekürzt worden waren. Ebenso hat es bereits Todesfälle gegeben, weil Menschen das Antragsprocedere überforderte und ihnen nicht geholfen wurde. Dies war etwa so im Fall des 20-jährigen Andre Kirsch aus Speyer, der am 19.04.2007 starb.

Dies allein und eine möglichst abschreckende Ausgestaltung von Workfare-Jobs10, wie es z.B. das Institut zur Zukunft der Arbeit favorisiert, böte noch kein hinreichend funktionales Modell in Umgang mit Massenarmut. Denn nicht alle Menschen sind so weit arbeits- und leistungsfähig, dass eine reguläre Beschäftigung denkbar ist. Zudem gibt es nicht genügend Nachfrage am Arbeitsmarkt.

Substandards im Armutsregime

Es geht nicht mehr um die Bearbeitung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Senkung der Kosten für Transferleistungen. Vielmehr gewinnt die Notwendigkeit an Bedeutung, Armut in der Gesellschaft lebbarer zu gestalten und als eine normale Lebenslage zu integrieren. Armut wird nicht länger bekämpft, sondern zur Lebensperspektive für gut ein Drittel der Gesellschaft gemacht.

Auch müssen Lösungen für die "alternde Gesellschaft" gefunden werden, um z.B. den absehbar dramatisch ansteigenden Pflegebedarf zu bewältigen. Nicht zuletzt gilt es, die wachsenden Reproduktionserfordernisse in der Gesellschaft zu beantworten. Je weniger Zeit Mittelschichtfrauen und -männern zur eigenen Versorgung und für die Betreuung von Kindern bleibt, umso stärker wächst die Nachfrage nach billigen Dienstbot/innen.

Workfare ist eine Antwort auf diesen Paradigmenwechsel im Umgang mit Armut und zielt auf die gesellschaftliche Reproduktion insgesamt. Die Einsatzfelder sind insbesondere das Reinigen und Herrichten des öffentlichen Raums, einfache Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden, Betreuen und Versorgen von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten, (ambulante) hauswirtschaftliche und (vor-) pflegerische Dienstleistungen, niedrigschwellige Repression gegenüber Ordnungswidrigkeiten und Kleinkriminalität im öffentlichen Raum und Recyclingwirtschaft/Second Hand oder auch das Verteilen von nicht mehr verkehrsfähigen Lebensmitteln.

Workfare bildet so einen wichtigen Baustein, um einerseits Armut zu verwalten und zu kontrollieren, andererseits wird durch die Unterschichtung des Marktes für Reproduktionsleistungen mit unbezahlter Arbeit der Kostendruck im Markt erhöht.

Workfare lässt sich nicht denken ohne die Ausprägung einer gesellschaftlichen Armutszone als Parallelgesellschaft mit eigenen Institutionen. Dieser gerade entstehende Armutssektor wird mithilfe von Workfare strukturell gefestigt. Die Expansion der Anbieter/innen von Dienstleistungen für arme Menschen ist ganz wesentlich durch Workfare-Programme gestützt: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, Bundesprogramm "30.000 Zusatzjobs für über 58-Jährige", Mischformen wie "Jobperspektive", "Kommunalkombi", "Perspektive 50+", "Bundesprogramm Pflegeassistenz". Nicht von ungefähr wird dies häufig als "zusätzliche Arbeit"11 bezeichnet. Auf diese Weise werden "Bedürfnisse ohne Kaufkraft" adressiert. Die politisch forcierte Senkung des Reproduktionsniveaus der ärmeren Gruppen auf das sozio-kulturelle Existenzminimum geht einher mit der Neubestimmung dieses Niveaus.

Regulierte Müllhalde

Mit dem Aufbau von Versorgungsstrukturen jenseits des Marktes für Transferleistungsberechtigte durch das Nutzen der Reste und Abfälle der Konsumgesellschaft verschiebt sich auch der Bezugspunkt für das sozio-kulturelle Existenzminimum: Substandard in der Versorgung mit Nahrungsmitteln z.B. durch Tafeln, Angewiesenheit auf gebrauchte Kleidung und Haushaltsgegenstände aus Sozialkaufhäusern und Kleiderkammern, Medizinische Versorgung durch ehrenamtliche Ärzte und Medikamentenspenden etc.

Weitere Kostenreduzierungen lassen sich durch den Einsatz von Workfare für notwendige Arbeitsleistungen in der Armenhilfe erzielen. In Dortmund versorgen Ein-Euro-Jobber/innen alte Menschen, die ambulante Pflegeangebote nicht bezahlen können, weil sie selber Hartz IV / Grundsicherung im Alter erhalten, zuhause mit (vor-) pflegerischen Hilfestellungen.12

Der Energiesparservice der Caritas (Jobperspektive und Ein-Euro-Jobs) wendet sich ebenfalls an Hartz-IV-Haushalte, um ihnen die drückenden Lasten der ständig steigenden Energiekosten durch geschicktes Sparen zu erleichtern. Es wundert daher nicht, dass die im Rahmen des Dortmunder kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts festgelegten Vorgaben zum Recycling von "Wertstoffen" in eine feste Kooperation der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) mit den lokalen Wohlfahrtsverbänden eingemündet sind. Jährlich werden so etwa 1000 Tonnen Altkleidung zum größten Teil den Wohlfahrtsverbänden zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Man könnte mit Zygmunt Bauman13 sagen, dass auf diese Weise "Müllmänner und -frauen" auf der Müllhalde der Gesellschaft die ausgeschlossenen Menschen mit Resten und noch nutzbaren Abfällen versorgen.

Abgegrenzte Armutszone

Anders als in der übrigen Gesellschaft ist diese Armutszone scharf abgegrenzt - arme Menschen sind auf eigene sozio-kulturelle Praxen angewiesen, um sich als "würdige Arme" gesellschaftliche Ressourcen (z.B. Transferleistungen) zu erschließen oder als in der bürgerlichen Gesellschaft "Rechtlose" mit der ausufernden ordnungspolitischen Repression umzugehen. Nicht zuletzt erfordert das Leben von den Resten Kompetenzen, daraus etwas machen zu können und im Alltag Kooperationsbeziehungen mit anderen einzugehen, die nicht auf Warentausch beruhen. Unmittelbares Geben und Nehmen spielen eine viel größere Rolle.

Man könnte fast meinen, diese Situation böte einen Ausgangspunkt für eine solidarische Gesellschaft. Ein prägendes Moment infolge der Abkoppelung von den gesellschaftlichen Ressourcen bleibt jedoch: Es ist immer an allem und gerade auch an Grundnahrungsmitteln zu wenig. Nie reicht das, was übrig bleibt, (für alle) aus, um über den Monat zu kommen.

Die Indienstnahme gesellschaftlicher Solidarität zur Linderung der Armut geht einher mit der Umdeutung von Bedürfnissen in Bedürftigkeit als Zugang zu gesellschaftlicher Unterstützung und gleichzeitigem Modus der Ausgrenzung vom gesellschaftlichen Reichtum.

Anmerkungen

1) Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung, Februar 2009, S.21

2) Mitteilung der Arbeitsagentur vom 12.03. 2009

3) Die Hausfrauisierungsthese von Veronika Bennholdt-Thomsen, Maria Mies und Claudia von Werlhof erfährt ganz offenbar nach mehr als 20 Jahren eine späte Bestätigung in den Kernländern des Kapitalismus: "Die Hausfrau ist der klassische Nichtlohnarbeiter, deren Arbeit dennoch vom Kapital angeeignet wird. Nach diesem Modell teilt der Kapitalismus alle Arbeit auf in Lohnarbeit und Nichtlohnarbeit. Weltweit ist diese Nichtlohnarbeit oder hausfrauenähnliche Arbeit die allgemeinste Basis der Kapitalakkumulation. Das Charakteristikum dieser Arbeit: sie wird angeeignet, nicht gekauft. Darum nimmt auch diese Arbeit in der Krise zu, nicht die Lohnarbeit". Und: "Je mehr Arbeitskraft durch Technik verdrängt wird, desto mehr werden Menschen nicht etwa absolut ,überflüssig', sondern desto mehr ist das System darauf angewiesen, auf andere Weise, in anderen Bereichen menschliche Arbeitskraft zum Einsatz zu bringen, und zwar möglichst massenhaft". von Werlhof, Claudia, Maria Mies, Veronika Bennholdt-Thomsen: Frauen, die letzte Kolonie? Zur Hausfrauisierung der Arbeit, Hamburg 1983, S.128

4) Dies gilt insbesondere für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Vgl. Vellay, Irina: Der ,workfare state' - Hausarbeit im öffentlichen Raum? Reihe "Workfare·Dienstpflicht·Hausarbeit", Heft 1, 2007

5) Z.B. Männer zum Aufsammeln von Papier und im GalaBau bzw. für handwerkliche Arbeiten und Frauen für Pflege- und Betreuungsaufgaben bzw. auch für Näh- und andere Handarbeiten, ebenda.

6) Möller, Joachim/Ulrich Walwei: Handbuch Arbeitsmarkt 2009, 2009, S.187

7) Wyss, Kurt: Workfare. Sozialstaatliche Repression im Dienst des globalisierten Kapitalismus. Freiburg 2007

8) Die Einschränkungen in der Reisefreiheit gelten für alle erwerbsfähigen ALG II-Empfänger/innen.

9) vgl. www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=85185&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= , S.27 AS 1387/08 ER

10) Werner Eichhorst und Hilmer Schneider vom Institut zur Zukunft der Arbeit unterscheiden zwei Varianten:
1. Workfare-Angebote, bei denen eine produktive und qualifizierende Tätigkeit nur von nachrangiger Bedeutung ist und somit allenfalls eine strukturierende Wirkung auf den Tagesablauf und damit mittelbar eine Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit angestrebt wird, ansonsten aber der "abschreckende" Effekt im Vordergrund steht. Dabei handelt es sich um eher "marktferne" Tätigkeiten. In den Niederlanden etwa wird auf solche marktfernen Beschäftigungen wie einfachste quasi-industrielle Produktion abgehoben, deren Nutzen für die Gemeinschaft oder qualifizierende Wirkung für die Teilnehmer kaum hervortritt. Aber auch dort wird neben der abschreckenden Wirkung der öffentlichen Jobangebote eine Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit durch strukturierte Arbeitserfahrung erreicht.
2. Workfare-Angebote, bei denen der Nutzen für die Gemeinschaft und die Vermittlung von Qualifikationen durch reale und übertragbare Arbeitserfahrung stärker hervortritt. Dies sind tendenziell anspruchsvollere und marktnähere Tätigkeiten wie soziale und arbeitsintensive Dienstleistungen (Hilfen bei der Kinderbetreuung oder Altenpflege), Tätigkeiten zur Verbesserung des kommunalen oder baulichen Umfeldes sowie Tätigkeiten im karitativen oder kulturellen Bereich. Dieses Element ist in Großbritannien und in Deutschland stärker vertreten. Die tendenziell größere Marktnähe bietet jedoch ein größeres Risiko der Verdrängung von durch den Markt organisierter Arbeit im öffentlichen oder privaten Sektor - aber auch bessere Übergangschancen in diesen. Vgl. Umsetzung des Workfare-Ansatzes im BMWi-Modell für eine existenzsichernde Beschäftigung, Mai 2008, S.73 f.

11) Vgl. Stahlmann, Günter: Die Zusätzlichkeit bei Arbeitsgelegenheiten ohne Arbeitsvertrag nach § 16 Abs. 3 SGB II - Teil I und II. in: ZSFH/SGB 06/2008 und 07/2008

12) Vgl. Seniorenunterstützungsservice SUSE der dobeq

13) Vgl. Bauman, Zygmunt: Verworfenes Leben - Die Ausgegrenzten der Moderne. Hamburg 2005.



Irina Vellay ist Diplom-Ingenieurin und Tischlerin sowie Lehrbeauftragte an der FHS Dortmund. Sie arbeitet(e) in Forschungsprojekten zu workfare state und Hausarbeit. Ihr Beitrag, hier leicht bearbeitet, erschien zuerst in dem von W. Rügemer herausgegebenen Buch "ArbeitsUnrecht" (2009).

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