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Klaus Holzkamp

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Forum Wissenschaft

Kolonialkrieg ohne Legitimation

15.04.2003: Deutschland beteiligt sich an völkerrechtswidrigem Krieg

  
 

Forum Wissenschaft 2/2003; Titelbild: E. Schmidt

Der Wahnsinn des Krieges dauert nun schon mehrere Wochen und ein Ende ist nicht absehbar. Bush und Blair gehen mit ihrem Hobel über die Welt und hinterlassen mehr Verwüstungen als Tote und zerstörte Häuser auf dem Schlachtfeld. Die Truppen der Kriegskoalition werden im Irak nach dem Massaker ein weiteres Protektorat installieren, um die Ölfelder zu übernehmen - ob mit dem amerikanischen Oberbefehlshaber oder einem CIA-finanzierten Oppositionspolitiker an der Spitze, ist gleichgültig. Ein Krieg ohne jegliche politische, moralische oder völkerrechtliche Legitimation, meint Norman Paech.

Nach dem Untergang der Sowjetunion ergingen sich die Friedensforscher in detaillierten Szenarien über die Art und Führung zukünftiger Kriege. Eine Kategorie von Kriegen haben sie dabei allerdings ausgelassen, weil sie ihn sich nicht mehr vorstellen konnten: den gewöhnlichen schmutzigen Kolonialkrieg, wie wir ihn jetzt erleben. Zu innig hatten sie die Friedensfähigkeit allein mit den demokratischen Staaten verbunden und deren zivilisatorische Überlegenheit geradezu mit einer Rückfallsperre in überwundene Barbarei begründet. Eine Fehldiagnose, wie sich jetzt leider erweist.

Zu einem solchen Krieg gehört die Zerstörung des eigenen Werkes, der UNO-Charta und der auf ihr aufbauenden Völkerrechtsordnung sowie die Diskreditierung des UN-Sicherheitsrats, um vom eigenen Scheitern abzulenken. Doch nicht der Sicherheitsrat hat versagt, den Irak abzurüsten, er ließ sich nur nicht wie so oft in vergangenen Zeiten für durchsichtige Ziele manipulieren und erpressen. Haben wir je eine Debatte über den unerklärten Krieg in den sogenannten Flugverbotszonen erlebt, mit denen die USA und Großbritannien zwei Drittel des irakischen Territoriums zu ihrem Kontrollgebiet erklärten und seit 1991 regelmäßig, in den vergangenen Monaten täglich, bombardierten? Haben wir je von einer Verurteilung der Türkei gehört, die sich trotz ausdrücklicher Warnung des Sicherheitsrats an die Nachbarländer, die Souveränität des Irak zu respektieren, weite Landstriche im Norden des Irak als Militärstützpunkte angeeignet hat?

In dem Moment allerdings, wo es um die ausdrückliche Kriegserklärung an den Irak ging, haben sich die Staaten auf die eigentliche Funktion des Sicherheitsrats besonnen, den Frieden zu sichern. Je intensiver er die Möglichkeiten der Abrüstung und Kontrolle diskutierte, die Inspekteure zu ihren Berichten vorlud und die Mitgliedstaaten zur Vorlage ihrer Erkenntnisse drängte, desto peinlicher wurden die Präsentationen der Kriegskoalition und so aussichtsloser wurde das Ziel der USA, eine Ermächtigung für eine militärische Intervention zu bekommen. Selten war der Sicherheitsrat so umsichtig wirksam und auf der Höhe des Geschehens wie in diesem Konflikt. Dass er schließlich von den USA und Großbritannien aufgegeben wurde, beweist seine Wirkung und die zunehmende Isolation der beiden Mächte.

Koalition des Terrors

Es wird immer noch versucht, die Resolution 1441 vom 8. November 2002 als Kriegsmandat zu missbrauchen, ebenso wie die alten Resolutionen aus den Jahren 1990 und 91. Deshalb muss auch immer wiederholt werden, dass weder der Wortlaut noch die gesamten Umstände dafür irgendwelche Anhaltspunkte hergeben. Die wochenlangen Debatten um die Resolution 1441 waren nur deshalb notwendig, weil Franzosen und Russen eine automatische Kriegsermächtigung bei einem Verstoß durch den Irak verhindern wollten. Die einstimmige Annahme der Resolution macht genügend deutlich, dass ihnen das gelang. Die alten Resolutionen 678 und 687 beziehen sich allein auf die Besetzung und Befreiung Kuwaits, die anschließenden Reparations- und Abrüstungspflichten werden mit keinem Wort durch eine weitere Sanktionsandrohung verstärkt.

Nun errichtet die Kriegskoalition ein Regime des Terrors, welches sich auf die modernsten Waffen des 21. Jahrhunderts und zugleich das schlechteste Erbe des 20. Jahrhunderts stützt. Saddam Hussein ist nicht der letzte Diktator auf der Landkarte dieser Welt. Aber wer wählt die aus, die beseitigt werden müssen und die, die bleiben dürfen? Und wer stoppt Bush und Powell, die jetzt bereits den Iran und Syrien ins Visier nehmen? Wer verhindert die befürchteten Massenvertreibungen der Palästinenser aus den von Israel besetzten Gebieten im Windschatten des Irakkrieges, die schon seit langem angekündigt werden? Von diesem Schlachtfeld haben die USA den Sicherheitsrat systematisch ausgeschaltet und jeglichen Ansatz einer Friedensmission torpediert. Wer also ist es, der dem Sicherheitsrat sein Scheitern vorwerfen dürfte? An wessen Adresse hätten sich die Vorwürfe zu richten? Mehr als eine Niederlage für die UNO ist der Krieg gegen den Irak ein Desaster der anglo-amerikanischen Politik - und noch ist nicht entscheiden, wer wen überlebt.

Und die Bundesregierung?

Die Bundesregierung drückt sich um die Konsequenzen ihrer Weigerung, mit den USA in den Krieg gegen den Irak zu ziehen, herum. Sie mag ihr stärkstes Argument, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist, nicht aussprechen. Denn würde sie das tun, bekäme sie einige Probleme mit ihrer Unterstützung der US-amerikanischen Logistik. Was ist mit den Überflugrechten für die Bomber der Kriegskoalition, die Nutzung der Militärstützpunkte für den Angriff auf Bagdad, die deutschen Soldaten in den AWACS-Aufklärern und in den Fuchs-Panzern in Kuwait, wenn kein Zweifel daran bestehen kann, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist?

Schon zweimal hat eine Bundesregierung die Überflugrechte versagt: 1973 beim Yom Kippur-Krieg und 1986 bei der Bombardierung von Tripolis und Benghasi nach dem Terroranschlag auf die Berliner Discothek La Belle. Gegenwärtig haben die Schweizer die Überflugrechte versagt, um das Gewaltmonopol der UNO nicht noch weiter zu unterminieren. Und die Bundesregierung? Sie hat zwar im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1994 eine generelle Genehmigung für die Bewegungsfreiheit der in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte gegeben, aber nur soweit sie im Rahmen der NATO zum Einsatz kommen. Für alle anderen Aufgaben außerhalb des NATO-Auftrages - und dieser Krieg gegen den Irak hat nun nichts mit der NATO zu tun - ist eine Genehmigung seitens der Bundesregierung erforderlich. Ein solche Genehmigung darf sie jedoch nicht für völkerrechtswidrige Einsätze erteilen.

Ähnliches gilt für die Nutzung von Liegenschaften, d.h. Militärstützpunkten, bei denen nach dem gleichen Zusatzabkommen sichergestellt sein muss, dass die deutschen Behörden die "deutschen Belange" dort wahrnehmen können. Und dazu gehört, verhindern zu müssen, dass von deutschem Territorium völkerrechtswidriges Handeln ausgeht - eine Verpflichtung, die Deutschland noch einmal in Art. 2 des Zwei-plus-vier-Vertrages von 1991 bestätigt hat.

Wie steht es mit den deutschen Soldaten in der Türkei und Kuwait, die Verteidigungsminister Struck nach Beginn der amerikanischen Angriffe sogar noch verstärkt hat? Sie dürfen sich auf keinen Fall an diesen Angriffen beteiligen, gegen die die Irakis ein legitimes Verteidigungsrecht nach Art. 51 UNO-Charta haben. Ja, ihr Einsatz zur Verteidigung eines Bündnispartners wie der Türkei, bedarf in jedem Fall eines parlamentarischen Beschlusses, wenn sich das Bundesverfassungsgericht an die eigene Entscheidung vom 12. Juli 1994 zu den AWACS-Einsätzen über Bosnien erinnert, in der es hieß : "Im Fall eines Angriffs auf einen Bündnispartner hat das Parlament der Beistandsverpflichtung zwar schon in Form …(eines) Gesetzes zugestimmt und damit grundsätzlich gebilligt, dass deutsche Streitkräfte bei Eintritt des Bündnisfalles zum Einsatz kommen. Auch in diesem Fall bedarf es jedoch noch der - regelmäßig vorhergehenden - parlamentarischen Entscheidung über den konkreten Einsatz nach Maßgabe der bestehenden Bündnisverpflichtung."

Eine positive Entscheidung des Bundestages macht allerdings nur Sinn, wenn es sich um einen rechtmäßigen Einsatz zur Verteidigung handelt - und das wird zunehmend zweifelhaft. Die Türkei hat seit langem - völkerrechtswidrig - im Norden des Iraks Militärstützpunkte errichtet und weite Gebiete faktisch besetzt. Sie hat ihre Pläne, auch mit weiteren Truppen dort einzumaschieren und eine Nordfront zu errichten, nicht aufgegeben, sie bereitet ihren Einmarsch in den Norden des Iraks vor. Jede militärische Aufklärung ist daher nunmehr definitiv Teil der Vorbereitung von Angriffshandlungen und lässt sich nicht mehr als reine Verteidigungsreserve ausnehmen. Und da einen völkerrechtswidrigen Einsatz auch der Bundestag nicht legitimieren kann, bleibt nur eines, was schon lange gefordert wurde: Rückzug der Soldaten und Waffen aus dem Aufmarschgebiet eines Kolonialkrieges.


Prof. Dr. Norman Paech ist Professor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Verfassungs- und Völkerrecht an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik

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