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"we are here to stay"

28.07.2015: Selbstorganisation von Flüchtlingen in Gewerkschaften: Das Beispiel Hamburg

  
 

Forum Wissenschaft 2/2015; Foto: thomas koch / shutterstock.com

Dass ArbeiterInnen und Angestellte mit Migrationshintergrund sich in Gewerkschaften organisieren ist eigentlich nichts Besonderes - als Beschäftigte teilen sie ja auch die gleichen Interessen mit ihren nicht-migrantischen KollegInnen. Flüchtlinge, die sich in einer deutschen Gewerkschaft organisieren, sind hingegen (noch) ziemlich selten - und ihre Mitarbeit ist gewerkschaftsintern durchaus umstritten, wie Peter Bremme anhand seiner Erfahrungen aus Hamburg beschreibt.1

Ver.di Hamburg und der DGB Hamburg verfügen über eine langjährige Praxis in der Beratung und Organisierung von Flüchtlingen und MigratInnen. Diese geht unter anderem auf eine gemeinsame Kampagne des ver.di-Fachbereichs 13 (Besondere Dienstleistungen) mit Organizern der amerikanischen Gewerkschaft SEIU2 zur Organisierung der Beschäftigten des Hamburger Wach- und Sicherheitsgewerbes 2006 zurück. Die Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der SEIU, etwa in der "Justice for Janitors"-Kampagne, der von Ken Loach mit Bread and Roses ein filmisches Denkmal gesetzt wurde, hat uns damals regelrecht die Augen geöffnet: Auch in Hamburg gibt es eine unsichtbare Arbeitswelt von deregulierten, informellen und illegalisierten Arbeitsverhältnissen, die in den regulären gewerkschaftlichen Strukturen überhaupt nicht auftaucht. Wir begaben uns auf die Suche und bekamen Zugang zu extrem ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, in denen Gewerkschaften bisher überhaupt nicht präsent sind. Wir nahmen daraufhin Kontakt zu den bestehenden Migrationsabteilungen von ver.di, der IG Metall und des DGB auf und suchten den Austausch mit anderen Initiativen wie dem polnischen Sozialrat, prekär Café Wien, kein Mensch ist illegal und gewerkschaftsnahen Initiativen aus Berlin, Bremen, Frankfurt und Wien. Um in Hamburg eine gewerkschaftliche Anlaufstelle für MigrantInnen in solchen Arbeitsverhältnissen zu schaffen, gründeten wir schließlich "Migration und Arbeit" (MigrAr). Bald gab es erste Erfolge: 2008 konnte die Peruanerin Anna S., eine Hausangestellte ohne Papiere, die rund um die Uhr den Haushalt einer reichen Reederfamilie versorgte, vor dem Arbeitsgericht als ver.di-Mitglied ihr Recht erstreiten. Auch bulgarische Tagelöhner, die 2011 als Scheinselbstständige für einen Subunternehmer eine staatliche Kaserne entkernten, wurden ver.di-Mitglieder, klagten und bekamen ihren ausstehenden Lohn erstattet. Zuletzt konnte 2014 eine Filipina, die in der Botschaft Griechenlands arbeitete und dort um ihren Lohn betrogen wurde, mit Hilfe von MigrAr das fehlende Geld einklagen.

In allen geschilderten Fällen wurden MigrantInnen Gewerkschaftsmitglieder und ihnen wurden auch die üblichen gewerkschaftlichen Leistungen wie Rechtsschutz und Prozessvertretungen anstandslos zuteil. Und das, obwohl es sehr wahrscheinlich war, dass die KollegInnen sich in absehbarer Zeit nicht mehr in der Bundesrepublik aufhalten werden. Allen Beteiligten war dabei klar, dass damit ein neues politisches Praxisfeld ausgelotet wurde, an das eigene Maßstäbe angelegt werden mussten.

Diese langjährige Praxis wurde nie infrage gestellt. Organisierung illegalisierter MigrantInnen erschien in Hamburg schon als gewerkschaftliche Selbstverständlichkeit.

Nachdem aber im Frühjahr 2013 168 Flüchtlinge der Gruppe "Lampedusa in Hamburg" kollektiv in ver.di eingetreten waren und daraufhin die ver.di-Leitung Hamburg eine Anfrage beim zuständigen Ressort Organisationspolitik in Berlin stellte, ob diese Flüchtlinge nach der ver.di-Satzung überhaupt Gewerkschaftsmitglieder werden können, wurde dies - für uns völlig überraschend - in weiten Teilen negativ beantwortet.

Lampedusa in Hamburg

Etwa 300 Flüchtlinge kamen im Frühjahr 2013 über Italien nach Hamburg. Sie hatten in Italien gültige Papiere erhalten. Aus verschiedenen afrikanischen Ländern stammend, hatten sie in Libyen gearbeitet, bis der Krieg sie von dort vertrieb. In Hamburg angekommen taten sie etwas, wozu jede/r GewerkschafterIn ihnen raten würde: Sie haben sich selbst organisiert, um durch ihr geschlossenes Auftreten ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen wirkungsvoller durchzusetzen. Zunächst noch ohne Arbeitgeber und ohne Gewerkschaft. Denn im Vordergrund stand zunächst das nackte Überleben. Die 400 Euro Startkapital, die die Flüchtlinge durchschnittlich von den italienischen Behörden erhalten haben, um das Land schnellstmöglich zu verlassen, waren kurz nach der Ankunft in Hamburg aufgebraucht. Das Winternotprogramm der Stadt bot ihnen bis in den April eine Schlafmöglichkeit. Danach blieb ihnen nur die Parkbank im langen kalten Winter 2013. Eine erste lautstarke Demonstration für die Rechte von Flüchtlingen brachte im Frühjahr viele von ihnen in Kontakt mit UnterstützerInnen. Damit begann die Selbstorganisierung der Gruppe, die sich später "Lampedusa in Hamburg" nannte.3

Als dann die St. Pauli-Kirche ihre Pforten öffnete und 80 Flüchtlingen Unterkunft und Verpflegung bot, befeuerte sie mit diesem Schritt die öffentliche Debatte über den Umgang der Stadt mit der Flüchtlingsgruppe. Die Gruppe "Lampedusa in Hamburg" und ihre UnterstützerInnen erhoben die Forderung, über den §23 des Aufenthaltsgesetzes eine Gruppenlösung zu erwirken. Viele Gewerkschaftsmitglieder solidarisierten sich mit dem politischen Projekt der Flüchtlinge und versuchten, konkrete Hilfe zu leisten.

In Gesprächen mit den Flüchtlingen wurde ihre gemeinsame Geschichte deutlich. Sie alle waren MigrantInnen, die aus unterschiedlichen afrikanischen Ländern nach Libyen gekommen waren, um sich dort ein neues, besseres Leben aufzubauen. Sie bestritten dort ihren Lebensunterhalt mit Berufen wie Automechaniker, Schneider, Köchin, Schweißer, Friseurin, Sicherheitskraft, LKW-Fahrer, Maler, Laborassistent, Journalist. Eine große Gruppe war als Bauarbeiter beschäftigt, viele bei einer Tochter des deutschen Konzerns Bilfinger-Berger.

In den Diskussionen zwischen den Flüchtlingen und GewerkschafterInnen in Hamburg kam die Frage auf, wieso die Flüchtlinge sich nicht auch hier in einer Gewerkschaft organisieren. Schließlich wollen sie bleiben, arbeiten und Teil der Gesellschaft werden: "we are here to stay" wurde ihr Leitspruch. 186 Flüchtlinge füllten die ver.di-Aufnahmeanträge aus und wurden so Mitglieder im Fachbereich 13.

Dieser Fachbereich ist als erster Kontakt eine gute Adresse für Flüchtlinge. Einerseits, weil viele in prekären Arbeitsverhältnissen Beschäftigte dort organisiert sind. Andererseits können hier bereits jetzt Einzelpersonen oder Gruppen, die auch in anderen Fachgewerkschaften untergebracht werden könnten, satzungsgemäß zunächst als Zeitarbeiter oder Selbstständige aufgenommen werden.

Nach dem Eintritt der Flüchtlinge in ver.di bildete sich ein Unterstützungskreis von KollegInnen verschiedener DGB-Gewerkschaften, der Gewerkschaftsjugend und vielen Einzelpersonen, um für konkrete Solidarität mit den neuen KollegInnen zu sorgen. Es wurden Willkommenspartys für die neuen Mitglieder im Gewerkschaftshaus gefeiert, Spendenkonten eingerichtet, Sammlungen von Kleidern und Bedarfen des täglichen Lebens unterstützt. Es wurde für Wohnmöglichkeiten gesorgt, Ämtergänge begleitet, Deutschunterricht angeboten. Auch Räumlichkeiten für Gruppentreffen im Gewerkschaftshaus wurden organisiert, eine Demoinfrastruktur beigesteuert, Material gedruckt und natürlich die Aufnahme der Flüchtlinge innerhalb der Organisation abgesichert.

Es galt außerdem, Anträge für den Landesbezirksvorstand zu formulieren, Flüchtlinge und Betriebsräte/Vertrauensleute zusammenzubringen und sympathisierende GewerkschafterInnen aus anderen Landesbezirken informiert zu halten. Auch mit befreundeten europäischen Gewerkschaften wurden Erfahrungen ausgetauscht (besonders erwähnenswert sind die Aktivitäten der niederländischen FNV Bongenoten, die in einem Film dokumentiert wurden.4 Schließlich galt es: Aufklären, aufklären, aufklären!

Die Flüchtlinge selbst ließen nicht locker mit ihrer Forderung nach einer Gruppenlösung über den §23 des Aufenthaltsgesetzes. Sie gingen immer wieder auf die Straße und sorgten so im Herbst und Winter 2013 für mächtigen Wirbel in der Freien und Hansestadt. Durch ihr kollektives Auftreten wurden die Flüchtlinge zu einem Akteur, der den Hamburger Senat gewaltig unter Druck setzte und in der Öffentlichkeit stark präsent war. Bis zu 15.000 Menschen beteiligten sich an ihren Demonstrationen, darunter viele GewerkschafterInnen. Die Flüchtlinge selbst machten auf diesen Demos ihre ver.di-Mitgliedschaft deutlich sichtbar, indem sie die Mützen ihrer Gewerkschaft trugen und Gewerkschaftsfahnen schwenkten.

Flüchtlinge und Gewerkschaft - geht das gut?

Es gab durchaus auch innergewerkschaftliche Kritik an der Aufnahme der Flüchtlinge. So wurde moniert, dass viele der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben gewerkschaftliches Engagement für Flüchtlinge nicht nachvollziehen könnten und ver.di am Ende mehr Mitglieder verlieren werde, als man durch die Aufnahme der Flüchtlinge hinzugewinne. Weiter hieß es, ver.di sei halt keine humanitäre Hilfsorganisation, für Flüchtlinge gebe es andere Anlaufstellen. Als Gewerkschaft seien wir mit den Problemen der Flüchtlinge schlicht überfordert und sollten uns diese gar nicht erst ins Haus holen.

So mussten wir beispielweise Beschwerdebriefe und Austrittsandrohungen von Gewerkschaftsmitgliedern beantworten, die mit der Aufnahme der neuen KollegInnen nicht einverstanden waren. Wir haben dies mit dem Versuch verbunden, innergewerkschaftliche Überzeugungsarbeit für die Aufnahme der Flüchtlinge zu leisten. So galt es, mit dem Teil der Hamburger ver.di-Leitung, der einer Kollektivaufnahme der Flüchtlinge skeptisch gegenübersteht, zu diskutieren und gewerkschaftsinterne Kritik aufgrund der satzungsmäßig umstrittenen Kollektivaufnahme auch juristisch abzuwehren.

Aus der Sicht des ver.di-Ressorts Organisationspolitik in Berlin ergaben sich die satzungsmäßigen Probleme mit der Aufnahme der Flüchtlinge aus der Erwerbslosendefinition der ver.di-Satzung. Diese orientiert sich nicht am Zustand der Erwerbslosigkeit an sich, sondern an einer arbeitsmarktpolitischen bzw. sozialrechtlichen Zuordnung. Und nach dieser bleiben Flüchtlinge - zumindest nach der Berliner Auslegung - notwendigerweise außen vor, da sie aufgrund der bestehenden Beschäftigungsverbote im rechtlichen Sinne nicht arbeitssuchend sind.

Diese Auslegung stieß sofort auf starken innergewerkschaftlichen Widerstand. Der ver.di-Gewerkschaftsrat beschloss, dass noch vor dem nächsten Gewerkschaftstag Abhilfe im Sinne der Aufnahme von Flüchtlingen geschaffen werden soll. Eine Mitgliedschaft sollte demnach unabhängig von der Art der Erwerbslosigkeit oder des Aufenthaltes zugelassen werden.5

Gewerkschaftliche Solidarität hat viele Gesichter

Liegt bereits ein Arbeitsverhältnis vor, so erwarten Flüchtlinge oft sehr konkrete Hilfe von einer Gewerkschaft. Meistens sind Ausbeutungsverhältnisse der Grund für ausstehende Lohnzahlungen. Oft versuchen sich auch Arbeitgeber aus der Verantwortung zu stehlen, wenn es um die Fürsorgepflicht bei Krankheit oder Invalidität geht. So wollte ein Hafenbetrieb einem Kollegen ohne Papiere, der sich in die Hand gebohrt hatte, keine ärztliche Hilfe zukommen lassen. Ein undokumentierter Bauarbeiter, der vom Gerüst gefallen und anschließend querschnittsgelähmt war, wurde seinem Schicksal überlassen.

Es sind oft befreundete Organisationen, die in Kontakt mit Flüchtlingen stehen, die diese Fälle ins Gewerkschaftshaus bringen. Häufig stellt sich dann das Problem der dreimonatigen Mitgliedschaft, die vorliegen muss, bevor eine Gewerkschaft Rechtsschutz bieten kann. Ein anderes Problem wird darin gesehen, dass hier Fälle von Schwarzarbeit gewerkschaftlich begleitet werden und sich Hauptamtliche selber in die Grauzone der Illegalität begeben, wenn sie den KollegInnen helfen. Hier hilft uns zum Glück das Arbeitsrecht, das sehr trennscharf die Themen von Vertragsrecht, Aufenthaltsrecht und Besteuerung auseinanderhält und diese jeweiligen Themenbereiche klassisch nacheinander abarbeitet. Die oben genannte Anna S., die ohne Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik arbeitete, konnte gar keine Steuern zahlen, weil der Reederhaushalt sie nicht gemeldet hatte. Nach dem gewonnenen Prozess wurde sie allerdings von den Steuerfahndern gefragt, ob sie nicht als Zeugin gegen ihre Arbeitgeber auftreten könnte. Oft geht es um Standardfälle der Geltendmachung von Rechten mit der Besonderheit, dass die Dokumentation des Arbeitsverhältnisses bei Undokumentierten besonders aufwendig ist.

Werden nun Flüchtlinge ohne ein Arbeitsverhältnis, aber mit einer legalen Aufenthaltsmöglichkeit wie die Gruppe Lampedusa in Hamburg Gewerkschaftsmitglieder, dann sind zusätzlich auch noch ganz andere Erwartungen im Spiel. Sie betrachten die Gewerkschaft zunächst primär als zivilgesellschaftliche Kraft, die dazu beitragen kann, Flüchtlinge in verschiedenen Bereichen zu unterstützen.

So erwarten sie von einer Gewerkschaft eine Solidarisierung mit ihren politischen und menschenrechtlichen Anliegen und Forderungen. Wanderarbeiter, die aufgrund kriegerischer Interventionen europäischer Länder in Libyen und ohne ihr eigenes Dazutun ihre Arbeit, ihren Lebensmittelpunkt und die Versorgungsmöglichkeit für ihre Familien verlieren, brauchen gewerkschaftliche Solidarität in allen Bereichen: Arbeit, Wohnen, Lebensunterhalt und Aufenthalt ebenso wie die Unterstützung ihrer politischen Forderungen. Umso mehr sollte diese gewerkschaftliche Solidarität gelten, wenn Flüchtlinge von sich aus den Schritt gegangen sind, sich für die Durchsetzung ihrer Interessen zu organisieren.

Außerdem brauchen Flüchtlinge oft Integrationshilfen in ihrem Beruf. Flüchtlinge erwarten von Gewerkschaften, sie zu befähigen, in ihren alten Berufen arbeiten zu können oder sich in neuen Berufsfeldern weiterzuentwickeln. Hierzu gehören die Vermittlung von Wissen (Sprache und Arbeitsweisen), die Aufklärung über Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten und die Einführung in betriebliche Netzwerke - Angebote, wie sie so nur Gewerkschaften über ihre Aktiven-, Vertrauensleute- und/oder Betriebsrätestruktur bieten können. All diese Erwartungshaltungen können enttäuscht werden, zumal die formalen Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme im Fall der Lampedusa-Flüchtlinge aufgrund der europäischen Regelungen nur in Italien gegeben sind. Gewerkschaftliche Solidarität mit Flüchtlingen muss mehr bedeuten als allgemeine politische Unterstützung, so wichtig diese auch ist. Sie muss auch Solidarität in Alltagsfragen einschließen. So verstandene Solidarität bedeutet oft, tiefe Einblicke in die Vielschichtigkeit von migrantischen Lebenslagen zu bekommen. Dabei realisiert man immer wieder: "Das kann ich als Einzelperson, das kann auch eine Organisation alleine nicht stemmen." Denn Flüchtlinge müssen sich gleichzeitig um Unterbringung, Aufenthalt, medizinische Versorgung, Bildung für Ihre Kinder, um politische Auseinandersetzungen, Beziehungsstress, Gruppendynamiken, Geld und staatliche Bedrohung durch Abschiebungen kümmern. UnterstützerInnen stehen dann oft erschlagen vor all diesen großen und kleinen Problemen. Hier ist der Zugang zu einem Netzwerk von Organisationen wie kein Mensch ist illegal, Kirchlichen Flüchtlingshilfen, Pro Asyl, medinet und anderen wichtig. Solche Netzwerke existieren in fast allen Großstädten schon. Sie haben aber meist kaum Kontakt zu Gewerkschaften. Wenn die gewerkschaftlichen Strukturen und ihr Know-how rund um das Arbeitsleben zusammenkommen mit dem Erfahrungswissen dieser Netzwerke, dann kann eine machtvolle Struktur geschaffen werden, die auf viele Fragen der Lebenslagen von Flüchtlingen Antworten entwickelt. Ziel muss letztlich der Aufbau eines nicht nur bundes-, sondern auch europaweiten Basisnetzwerkes von gewerkschaftsnahen UnterstützerInnen sein.

Let's work together - mit und ohne (richtige) Papiere

Notwendig ist eine europaweite gewerkschaftliche Kampagne zu den Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen innerhalb der EU. Diese muss, unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus, die europäischen Bürgerrechte auch für Flüchtlinge einfordern.

Unabhängig davon, in welchem EU-Land Flüchtlinge anlanden: Warum sollen sie nicht die Möglichkeit bekommen, nach einer üblichen Wartezeit eine Arbeit in dem Land ihrer Wahl auszuüben? Anders ausgedrückt: Warum werden Flüchtlinge nicht als Menschen in Europa angesehen, für die der Arbeitsmarkt der reichen europäischen Gemeinschaft offen ist und für die europäische Rechte gelten? Warum darf ein Nigerianer, der über Lampedusa nach Hamburg kommt, seine italienische Arbeitserlaubnis nicht wie jeder andere Einwohner Europas in der Bundesrepublik wahrnehmen? Dieser Blick auf europäische Rechtesicherung auch für Flüchtlinge könnte Kern einer politischen Kampagne werden.

Weiterhin bedarf es des Aufbaus einer Vermittlungsagentur für Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen innerhalb der EU. In Hamburg gibt es ein Pilotprojekt der Arbeitsagentur mit dem Namen xenos.6 Das Programm versucht, die Berufschancen für AsylbewerberInnen in der Zeit ihres Verfahrens zu ermitteln und bei erfolgreichem Asylverfahren auch den passenden Job zu vermitteln. Bei aller gebotenen Kritik an diesen Verwertungsverfahren für den deutschen Arbeitsmarkt ist der Grundgedanke doch interessant: Flüchtlinge erhalten ein Jobprofil ihrer mitgebrachten Qualifikation und darauf basierend ein Arbeitsplatzangebot.

Schließlich können Gewerkschaften auch beim Aufbau eines Netzwerks zur Vermittlung von Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge in Privatunterkünften helfen - als anerkannte Alternative zur Lagerunterbringung (z.B. Wohnprojekte, Einzelpersonen, Kirchen). Stichwort: "solidarisches Wohnen".

Summa Summarum: Die Aufnahme von Flüchtlingen der Gruppe "Lampedusa in Hamburg" in ver.di stellte uns vor neue Herausforderungen und führte zu einigen Konflikten innerhalb der Gewerkschaft. Sie hat die Organisation und die KollegInnen, die aktiv mit den Flüchtlingen zusammenarbeiteten, aber auch sehr bereichert und unseren Horizont erweitert. Fragen der Flüchtlingspolitik in Hamburg, aber auch auf europäischer Ebene, rückten viel stärker in unseren Blick. Wir haben gelernt, Flüchtlinge nicht nur als hilfsbedürftige Menschen, sondern auch als aktive und eigenständig kämpfende KollegInnen zu sehen. Wie alle Menschen, die für ihre Rechte kämpfen und sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung in der (Arbeits-)Welt wehren, haben sie unsere Solidarität verdient und sollten Teil unserer Gewerkschaften sein. Wir hoffen, dass die Hamburger Erfahrung KollegInnen in anderen Städten und Gewerkschaften ermuntert, sich offensiver mit Flüchtlingen zu solidarisieren, den direkten Kontakt mit ihnen zu suchen und ihnen konkrete Unterstützung zu bieten. Wir hoffen, dass unsere Erfahrung dazu beitragen kann, die gewerkschaftliche Debatte über den Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland voranzubringen.

Anmerkungen

1) Der Artikel ist die überarbeitete Fassung eines Beitrags des Autors für die Zeitschrift LuXemburg - Gesellschaftsanalyse und linke Praxis vom Mai 2015.

2) Die SEIU (Service Employees International Union) organisiert vor allem Dienstleistungsbeschäftigte im öffentlichen und privaten Sektor. Schwerpunkte liegen im Gesundheitswesen, in der Gebäudereinigung und bei privatem Sicherheitspersonal. Die SEIU gilt mit ihren knapp 2 Mio. MitgliederInnen als die am schnellsten wachsende Gewerkschaft in den USA.

3) Susanne Uhl und Antje Möller 2014: Lampedusa und Hamburg. Ein schwieriger Weg zur Humanität,www.fsk-hh.org/blog/2014/06/16/lampedusa_in_Hamburg.

4) Vgl. Anne Frisius 2014: Dringend gesucht-Anerkennung nicht vorgesehen. Hausangestellte erstreiten sich ihre Rechte, Film in Zusammenarbeit mit Mónica Orjeda, 65 min, Hamburg/Amsterdam/Bremen,www.kiezfilme.de/dringend/index.htm.

5) Vgl. LabourNet, 2014: Flüchtlinge und ver.di am Beispiel Lampedusa in Hamburg,www.labournet.de/interventionen/asyl/arbeitsmigration/gewerkschaften-und-migrantinnen/fluchtlinge-und-ver-di-am-bsp-lampedusa-in-Hamburg/LabourNet 2014.

6) Vgl. Kai von Appen 2014: "Ausländische Fachkräfte. Das konspirative Projekt Xenos", in: taz-Nord, 27.04.2014, www.taz.de/!137451/.


Peter Bremme ist Leiter des Hamburger Landesfachbereichs 13 für Besondere Dienstleistungen bei ver.di. Für sein Engagement zugunsten der FlüchtlingsaktivistInnen der Gruppe "Lampedusa in Hamburg" wurde er im Sommer 2014 vom damaligen ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Abel abgemahnt. Nach Protesten von Seiten vieler ver.di-Mitglieder wurde die Abmahnung zurückgenommen. Abel ist inzwischen zurückgetreten.

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