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Menschenrechte bilden

08.10.2015: Eine kritische Würdigung am Beispiel des 11. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung

  
 

Forum Wissenschaft 3/2015; Foto: Torbz – fotolia.com

Seit einem Beschluss des deutschen Bundestages von 1991 ist die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre einen sog. Menschenrechtsbericht zu veröffentlichen, worin thematische Schwerpunkte sowie die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung dargestellt werden. Der 11. Menschenrechtsbericht erschien im Dezember 2014. Michael Klundt hat ihn kritisch gelesen.

Der Menschenrechtsbericht gliedert sich in den Teil A zu "Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union", den Teil B über "Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik", den Teil C "Menschenrechte weltweit", den Teil D "Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2014-2016" und einen Anhang als "Handbuchteil" mit einer Übersicht über die wichtigsten Institutionen und Verfahren des nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzes.

In der Selbstdarstellung des Auswärtigen Amtes heißt es dazu: "Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte weltweit geachtet werden. Am 3. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den 11. Menschenrechtsbericht beschlossen. Dieser stellt die Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik sowie im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem dar. Er deckt den Zeitraum vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014 ab."1 Angesichts dessen könnte man fast geneigt sein, Menschenrechts-Probleme als etwas anzusehen, das es nur außerhalb der deutschen Grenzen gibt. Der folgende Beitrag möchte dies ein wenig infrage stellen.

Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sind die völkerrechtlichen Grundlagen der Internationalen Pakte und Konventionen. In ihnen gibt es kein Menschenrecht auf Rassismus, kein Recht auf Rassenhass, kein Recht auf Kriegspropaganda und kein Recht auf (neo)nazistische Betätigung und Verlautbarungen. Die Basis der Vereinten Nationen lag in dem Bündnis der alliierten Anti-Hitler-Koalition zur Niederwerfung der faschistischen Achsenmächte (Deutschland, Italien, Japan). Als Symbol der Befreiung von der Herrschaft des Hakenkreuzes hat sich das Datum des 8. bzw. 9. Mai 1945 in vielen Ländern der Welt eingebürgert. Spätestens seit der Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 kann jede/r Deutsche nachvollziehen, weshalb dieser Tag als ein Tag der Befreiung der Menschheit und damit auch der Deutschen gelten muss - unabhängig davon, dass es leider auch nach diesem Datum in allen Himmelsrichtungen Unrecht, Ausbeutung und Unterdrückung gegeben hat und gibt. Insofern wäre es ein wichtiges und längst überfälliges Zeichen des Deutschen Bundestages, den 8. Mai zum nationalen Feiertag zur Befreiung von Nazismus und Krieg auszurufen.2

Kohärenzen in der deutschen Menschenrechtspolitik

Zur Bestimmung einer "wertegeleiteten und interessegeleiteten Außenpolitik", der sich die Bundesregierung und ihr Menschenrechtsbericht verpflichtet fühlen, müsste es gehören, sich der Werte und der Interessen, die da verfolgt werden sollen, zunächst einmal bewusst zu werden und sie in ihrer historischen Entwicklung zu betrachten. Während etwa die Welt am 8. bzw. 9. Mai 2015 ihre Befreiung von "Nationalsozialismus und Militarismus" feierte, also Deutschlands Ent-Militarisierung, beging die Bundeswehr 60 Jahre NATO-Beitritt mit dem "Ball des Heeres".3 Die einen feiern Deutschlands De-Militarisierung 1945, die anderen Deutschlands Re-Militarisierung 1955. In diesem Widerspruch verstrickt sich die Entwicklung einer "wertegeleiteten und interessegeleiteten Außenpolitik" in Deutschland.

Dies lässt sich auch anhand der Darstellung der EU-Flüchtlingspolitik veranschaulichen. Das Kapitel über Frontex und ihren "Beitrag zur Gewährleistung der Grundrechte und der Rettung von Menschenleben" (11) verharmlost bspw. die systematischen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen. Hier lässt sich nur zynische Kohärenz von erfolgreicher Frontex-Flüchtlingsabwehr und tausendfachen Toten im Mittelmeer feststellen.4 In der Süddeutschen Zeitung vom 18.4.2015 betont Heribert Prantl nicht zu Unrecht die Verantwortung der EU für die neuerlichen Flüchtlings-Toten im Mittelmeer: "Diese Union tötet; sie tötet durch Unterlassen, durch unterlassene Hilfeleistung." Auch Stephan Hebel spricht davon, dass sich die Politik in Worten und Taten "der tausendfach unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge schuldig macht. [...] Sie versteckt sich hinter Ressentiments der Bürger, die sie selbst schürt mit ihrer Abwehrpolitik." Hebel geht sogar so weit die "humanitäre Katastrophe" im Mittelmeer als ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu bezeichnen.5 Inzwischen hat sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD) am 21.4.2015 für ein Ende der EU-Flüchtlings-"Abschottung" ausgesprochen, womit er ebenfalls eingesteht, wer die Verantwortlichen dieser täglichen Menschenrechts-Katastrophen sind.6 In Europa spricht man gerne über die Fluchtursachen, aber ungerne darüber, welche Verantwortung die Europäische Union dafür hat. "Von einer EU-Landwirtschaftspolitik, die afrikanische Bauern in den Hunger treibt; von industriellem Fischfang, der vielen Afrikanern die Existenz zerstört; von Rüstungsexporten an Länder, die in Nordafrika zündeln" sei bei der EU nichts zu hören.7 Werden diese Zusammenhänge oft ausgeblendet, so ist die Beschreibung der europäischen Afrika-Politik und der Wurzeln unseres Wohlstandes durch den Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wesentlich kritischer: "Wir Europäer haben wertvolle Ressourcen zu Niedrigstpreisen bekommen und den Arbeitskräften Sklavenlöhne gezahlt. Auch auf diese Ausbeutung gründen wir in Europa unseren Wohlstand."8

Auch im Kapitel "Internationaler Terrorismus" (vgl. A 1: 10f.) ist Kohärenz erkennbar in der "interessegeleiteten Außenpolitik": durch "Verständnis" des Bundesaußenministers für Saudi-Arabiens Bombardement im Jemen (mit hohen Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung) im Verhältnis zum Schweigen über Terror- und IS-Finanzierung beim kürzlichen Besuch des Bundeswirtschaftsministers in Saudi-Arabien, Katar usw.9 Wenn sich der bayerische Ministerpräsident, anlässlich seines Besuchs beim saudi-arabischen König Salman, dafür ausspricht, mehr Rüstungsgüter in das Menschenrechtsparadies Saudi-Arabien zu liefern, so kann dies auch als "kohärente, interessengeleitete Außen- und Menschenrechtspolitik" verstanden werden.10 Ganz, wie Seehofer wörtlich sagte: "Ich glaube, dass man damit (mit militärischen Gütern; M.K.) den Menschen in dieser Region am meisten hilft"11. Wichtig für einen Menschenrechtsbericht wäre es in diesem Zusammenhang nachzuforschen, wie viele tote und wie viele verletzte jemenitische Zivilistinnen und Zivilisten die saudi-arabischen Bombardements bewirkt haben, für die der Bundesaußenminister "Verständnis" hat.12

Da "Auslandseinsätze" der Bundeswehr grundsätzlich mit Menschenrechten legitimiert werden (vgl. B 1: 48), sollte gerade angesichts der Aussagen des Bundesentwicklungsministers Gerd Müller ("Viel zu lange hat Europa den afrikanischen Kontinent ausgebeutet"13), den Wurzeln dieser machtpolitischen Legitimationsfigur nachgeforscht werden. Als eine Folge der faschistischen Außenpolitik Nazi-Deutschlands legt das Grundgesetz in Artikel 26 fest: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Und in Artikel 87a bindet das Grundgesetz die Aufgabe der Streitkräfte an die Landesverteidigung: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". Ähnlich dem Grundgesetz steht Papst Franziskus den Kriegen der letzten Jahre kritisch gegenüber. Der Papst weist auf die meist unbeachteten sozioökonomischen Hintergründe hin, wenn er sagt: "Der Kapitalismus braucht Krieg"14: "Damit das System fortbestehen kann, müssen Kriege geführt werden, wie es die großen Imperien immer getan haben. Einen Dritten Weltkrieg kann man jedoch nicht führen, und so greift man eben zu regionalen Kriegen."15

Menschenrechtspolitische Strategie der Bundesregierung

Alle Menschenrechte für alle Menschen durchzusetzen, ist eine Aufgabe, die sich zunächst und insbesondere im eigenen Land stellt. Was könnten angesichts dessen weitere "zentrale Herausforderungen" und "neue geografische und thematische Aufgabenschwerpunkte" sein? Alle Länder (z.B. des Nahen und Mittleren Ostens), welche in den letzten Jahren aus Deutschland mit Waffen beliefert worden sind, sollten danach überprüft werden, ob diese Waffen mittelbar oder unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beigetragen haben. Da laut Bericht bei "Entscheidungen über die Ausfuhr von Rüstungsgütern [...] das Menschenrechtskriterium eine wichtige Rolle [spielt]" (vgl. 90f.), sollte dies sicherlich kein Problem sein. Gleiches gilt für die Beihilfe zur extralegalen Tötung mittels bewaffneter Drohnen von deutschem Territorium aus, welche dringend zu untersuchen ist (vgl. 171).16 Grundsätzlich wäre Kohärenz nötig hinsichtlich der Opferzahlen von extralegalen Tötungen durch Drohnen (Zielpersonen, Anzahl der kollateral getöteten und verletzten Personen: Zivilisten, Kinder usw.; notwendiger objektivierter Body Count).17

Auch der weltweit größte Massenüberwachungsskandal mit dem Namen "NSA-Komplex" und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen sind aufzuarbeiten. Sollte sich herausstellen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in nur eine der verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Spionageaktionen involviert war, so ist er sofort rechtsstaatlicher Kontrolle zu unterwerfen und gegebenenfalls aufzulösen.18 Die neonazistischen Massenmorde, welche u.a. unter den Namen "Oktoberfest-Attentat" und "NSU-Komplex" firmieren, stellen ebenfalls gravierendste Menschenrechtsverletzungen dar. Solange immer noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass staatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland darin verwickelt waren und/oder sind sowie zu deren Vertuschung beigetragen haben, erübrigt sich eigentlich jegliches Einfordern von Menschenrechten auf der internationalen Ebene (39/164f.).19

Doch Rechtsstaats-Nihilismus und Verachtung für Bürger- und Menschenrechte sind kein Privileg der Geheimdienste. So äußerte sich der stellvertretende Chefredakteur des ARD-Hauptstadtstudios und zukünftige ARD-Chefredakteur sowie ARD-Koordinator Politik, Gesellschaft und Kultur, Rainald Becker, in einem Tagesthemen-Kommentar am 18. November 2010 in rechtstaatlich einigermaßen fragwürdiger Weise: "Was Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürger angeht, sollten wir uns an den USA orientieren. Telefonüberwachung, Onlinedurchsuchung, Datenspeicherung und ab und zu ein Fingerabdruck, das ist kein Teufelszeug. Wer das nicht will, kann sich ja zu Hause hinter dem Ofen verkriechen".20

Rahmenbedingungen

Zu den staatlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche menschenrechtsgeleitete deutsche Außenpolitik gehört sicherlich vor allem ein präzises Monitoring und genaue Evaluationen. So wäre es für einen Menschenrechtsbericht beispielsweise hinsichtlich B 7 "Frauen- und Kinderrechte" (78ff.) interessanter, Ergebnisse und erreichte Resultate zu verzeichnen, als das Aufführen sämtlicher Absichtserklärungen und Projekte seit 1995. Was wurde in und durch Deutschland seit 1995 im Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Kinderrechte/Partizipation verbessert resp. erreicht? Welche Menschenrechte für Frauen konnten in Saudi-Arabien verwirklicht werden, wie viele öffentliche Hinrichtungen (von Homosexuellen) konnten verhindert werden,21 wie viele Arbeitsrechte von Bauarbeitern in Katar wurden geschützt? Letzteres erscheint umso wichtiger, als dass sich die Bundesregierung im 11. Menschenrechtsbericht selbst vorgenommen hat, "[...] Menschenhandel, der auf die Ausbeutung der Arbeitskraft zielt, [zu] bekämpfen" (116).22

Laut Artikel 20, Absatz 1 im Pakt über bürgerliche und politische Rechte wird "jede Kriegspropaganda [...] durch Gesetz verboten." Notwendige Rahmenbedingungen wären demnach weniger Waffenproduktion und Waffenexporte (zumindest keine Waffen in Kriegs- und Konfliktgebiete), keine Kriegspropaganda; keine Verharmlosung von Rechtsextremismus im In- und Ausland. Sind jedoch die Institutionen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland überhaupt geeignet, eine Menschenrechtsorientierung der Politik sicherzustellen? Das kommt auf deren inhaltliche Ausrichtung und weniger auf ihre Form an. Sollte z.B. den Regierungs-Institutionen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland bekannt werden, dass die gesamte deutsche Bevölkerung von einem ausländischen Geheimdienst bespitzelt wird oder dass von deutschem Territorium Beihilfe zu extralegalen Tötungen mittels bewaffneter Drohnen geleistet wird, so wären diese Institutionen vom Grundgesetz her verpflichtet, die Verursacher dieser Menschenrechtsverletzungen zur sofortigen Beendigung zu bringen.

Die ebenfalls von der Bundesregierung genannten Prioritäten, "Rassismus bekämpfen", "Abschaffung der Todesstrafe", "Schutz der Flüchtlingsrechte", "Verbesserung der Kinderrechte" sollten im Menschenrechtsbericht auch hinsichtlich ihrer Wirkungen überprüft werden. Zivilgesellschaftliche Bewegungen für ein Asylrecht in Deutschland z.B. für sog. Whistleblower von massiven internationalen Menschenrechtsverletzungen wie Edward Snowden oder für (ausländische) Soldaten, die lieber desertieren, als sich an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, Folterungen und Besatzungsregimen zu beteiligen, kommen leider im Bericht (noch) nicht vor.

Soziale Menschenrechte in Deutschland und Europa

Die bürgerliche Gesellschaft und ihre Bundesregierung machen in ihrer Berichterstattung über Menschenrechte immer wieder den Eindruck, als hätte die BRD 1973 nur den sog. UN-Zivilpakt für bürgerliche Rechte ratifiziert und nicht auch gleichzeitig den UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die menschenrechtlichen Dimensionen von massiver (Jugend-)Arbeitslosigkeit v.a. in den südlichen EU-Staaten oder bspw. fehlende Krankenversicherungen für fast ein Drittel der Bevölkerung und deren Implikationen bis hin zur gestiegenen Kindersterblichkeit in Griechenland sind wohl auch daher im 11. Menschenrechtsbericht nicht beachtet worden.23 Für Deutschland weist etwa der Paritätische Gesamtverband in seinem Jahresgutachten 2015 zur sozialen Lage auf gravierende Spaltungsprozesse hin.24

Insgesamt kommt die Lage der Menschenrechte in Europa und in Deutschland nicht ausreichend im 11. Menschenrechtsbericht vor. Die Beschönigungen des vierten Armuts- und Reichtumsberichts werden ebenso unkritisch referiert, wie die katastrophale soziale Lage in Griechenland ignoriert25 und über 10.000 Selbstmorde infolge der Wirtschaftskrise ausgeblendet werden.26 Aber auch ganz grundsätzlich steht es um die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte in der Europäischen Union äußerst bescheiden, was der 11. Menschenrechtsreport nicht behandelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.27

Einen weiteren Grund zur Besorgnis im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (UN-Sozialpakt) stellt das Tarifeinheitsgesetz und seine Auswirkungen auf das Streikrecht als Menschenrecht dar. In Bezug auf Artikel 20 zur Vereinigungsfreiheit und Artikel 23 zum "Recht auf Arbeit" und zur Gewerkschaftsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem "Streikrecht" nach Artikel 8 des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie dem Artikel 22 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte über Gewerkschaftsfreiheit und Vereinigungsrecht bedeutet die Einschränkung des Streikrechts in der Bundesrepublik einen Verstoß gegen Völkerrecht. Dazu gehört auch die Durchsetzung des vollen Arbeits- und Tarifrechts für kirchliche Beschäftigte ebenso wie die Verteidigung des uneingeschränkten Streikrechts auch für Beamte sowie des Rechts auf politischen Streik. Ihre Verweigerung stellt auch einen eklatanten Verstoß gegen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der Europäischen Menschenrechts- und Sozialcharta dar.

Weitere Defizite im WSK-Bereich lassen sich beispielsweise anhand von Bildungs- und Gesundheitschancen in Deutschland aufzeigen (im europäischen Feld wäre z.B. die Entwicklung der Kindergesundheit in Griechenland aufschlussreich), welche im Bericht nicht ausreichend Beachtung finden. Wie Studien-Ergebnisse zur Kindergesundheit in Deutschland des Robert-Koch-Instituts zeigen, hat die soziale Herkunft direkte Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.28 Es ist inzwischen kein großes Geheimnis mehr, dass nicht nur die Gesundheitsrisiken, sondern auch die verschiedenen Bildungschancen von der jeweiligen sozialen Herkunft abhängen und besonders stark zwischen Kindern armer und Kindern reicher Eltern auseinander klaffen. Unabhängig von den Inhalten und Zielen von Bildung lässt sich erkennen, wie ungleich das konventionelle Bildungssystem Chancen - und damit Menschenrechte auf Bildung - verteilt.

Fazit

Von der Umsetzung aller Menschenrechte im eigenen Land ist die BRD meilenweit entfernt. Der selektive Hochmut und Belehrungsgestus gegenüber anderen Ländern ist demnach völlig deplatziert. Menschenrechtsorientierte Wissenschaft muss sich jedoch auch der ökonomischen Verfasstheit der bundesdeutschen Sozialordnung widmen, um zu erkennen, warum bestimmte Menschenrechte in dieser Gesellschaft nicht (ausreichend) verwirklicht werden (können). Schließlich gilt hier wie dort: "Die Internationale erkämpft das Menschenrecht".

Anmerkungen

1) www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/121024_ 10-MR_Bericht_artikel_node.html.

2) Der Artikel 139 des Grundgesetzes verlangt die Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften: "Die zur ›Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‹ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Dies erfordert zwingend und dringend ein Verbot jeglicher neonazistischer Parteien und Organisationen (zumindest aber der rechtsextremen NPD).

3) Newsletter Reserve im Heer 2/2014 v. Dezember 2014: 6.

4) Vgl. Frankfurter Rundschau v. 20.4.2015.

5) Vgl. Stephan Hebel 2015: "Ums Verrecken. Das Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer erfordert einen Politikwechsel", in: Frankfurter Rundschau v. 20.4.2015: 1.

6) Vgl. www.n-tv.de/politik/EU-sucht-Masterplan-gegen-den-Tod-article149439 76.html.

7) Vgl. Stephan Hebel 2015: "Abschottung, sonst nichts", in: Frankfurter Rundschau v. 24.4.2015.

8) WELT am Sonntag v. 26.4.2015.

9) www.tagesschau.de/ausland/is-geldgeber-101.htmlund www.welt. de/politik/deutschland/article138153898/Saudi-Arabien-ist-Terror-Exporteur-im-Nahen-Osten.html.

10) Vgl. A 4: 25ff./82ff. zu Kinderrechte und internationale Wirtschaftsbeziehungen und (Waffen-)Exporte an Terror-Förderer und -Finanziers: "Das Engagement für Menschenrechte liegt auch im unternehmerischen Eigeninteresse: Die Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards trägt zum guten Ruf der deutschen Wirtschaft und zu einem positiven Image Deutschlands bei." (120).

11) WELT v. 20.4.2015

12) Vgl. BILD v. 27.3.2015 sowie www. hintergrund.de/201503313482/kurzmeldungen/aktuell1/steinmeier-verstaendnis-fuer-saudi-arabiens-krieg-gegen-jemen.html Vgl. Michael Lüders 2015: Wer den Wind sät. Was westliche Politik im Orient anrichtet, München; sowie Nachdenkseiten v. 20.4.2015

13) WamS v. 26.4.2015

14) Tagesspiegel v. 13.6.2014

15) Papst Franziskus, Handelsblatt v. 13.6.2014

16) www.spiegel.de/politik/deutschland/ramstein-air-base-us-drohneneinsaetze-aus-deutschland-gesteuert-a-1029264. htmlund Damir Fras 2015: "Obama gesteht. US-Drohne tötet an der Grenze zu Afghanistan westliche Geiseln", in: Frankfurter Rundschau v. 24.4.2015.

17) www.nachdenkseiten.de/?p=25535 sowie www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Body_Count_first_international_edition_2015_final.pdf. Vgl. "Weit über 1 Million Opfer durch ›Krieg gegen den Terror‹", in: Nachdenkseiten v. 24.3.2015.

18) Vgl. Markus Decker 2015: "BND belügt das Parlament. Geheimdienst half NSA bei Spionage gegen europäische Firmen. Beteiligung vor Ausschuss verschwiegen", in: Frankfurter Rundschau v. 24.4.2015 sowie www.sueddeutsche.de/politik/bnd-affaere-schande-fuer-die-demokratie-1.2450536.

19) Vgl. Frankfurter Rundschau v. 22.4.2015; ARD-Dokumentation "V-Mann-Land - Spitzel im Staatsauftrag" v. 20.4.2015; Phoenix-Dokumentation "Der nationalsozialistische Untergrund. Was wusste der Staat vom braunen Terror?" v. 22.4.2015.

20) Tagesthemen-Kommentar v. 18.11.2010.

21) Vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2014-10/saudi-arabien-islamischer-staat-enthauptungen.

22) Vgl. www.sueddeutsche.de/politik/amnesty-bericht-zu-katar-scharfe-ruege-fuer-die-reformbekunder-1.2217537.

23) Vgl. Florian Diekmann / Nicolai Kwasniewski: "Folgen der Sparpolitik: Säuglingssterblichkeit in Griechenland steigt um 43 Prozent", in: SPIEGEL Online vom 22.2.2014.

24) Vgl. Der Paritätische Gesamtverband 2015: Gewinner und Verlierer. Paritätisches Jahresgutachten, Berlin: 53ff.

25) www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/studie-sparkurs-hat-verheerende-folgen-fuer-gesundheit-der-griechen-a-954879.html.

26) www.faz.net/aktuell/gesellschaft/krise-hat-10-000-selbstmorde-verursacht-12991320.html.

27) Alexander Schellinger 2015: "Wie sozial ist die EU?", in: Internationale Politikanalyse der Friedrich Ebert Stiftung v. April 2015: 1.

28) vgl. WELT Kompakt v. 5.3.2015.


Prof. Dr. Michael Klundt ist Professor für Kinderpolitik im Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften am Fachbereich für Angewandte Humanwissenschaften der Hochschule Magdeburg-Stendal.

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