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Klaus Holzkamp

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Paradiesisch dank staatlicher Zuwendung

04.09.2013: Theologische Fakultäten in Deutschland

  
 

Forum Wissenschaft 3/2013; Foto: photocase.com – Goulden

Die christlichen Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik umfangreiche Privilegien. Das betrifft auch die akademische Ausbildung ihres Personals. Neben - staatlich geförderten - kircheneigenen Ausbildungsstätten spielen hier vor allem die Theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten eine wesentliche Rolle. Astrid Papendick verschafft einen Überblick über die Varianten der Steuerförderung für den klerikalen Nachwuchs.

In Deutschland bestehen im Jahr 2013 19 evangelische und 13 katholische Theologische Fakultäten innerhalb staatlicher Universitäten1. Dies klingt überschaubar, tatsächlich gibt es weitaus zahlreichere Angebote für das Studium der Theologie, nämlich an Hochschulen in diözesaner Trägerschaft, in Ordensträgerschaft, oder als nicht "volle" theologische Fakultät an staatlichen Universitäten oder an Fachhochschulen wie beispielsweise pädagogischen Hochschulen oder Bundeswehrhochschulen.

Während man davon ausgehen kann, dass alle Hochschulen in privater oder in kirchlicher Trägerschaft mit durchschnittlich 40% bezuschusst werden2, sind Theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen zu 100% staatlich finanziert. Das gesamte Staatsvolk bezahlt also unabhängig vom jeweiligen Glauben die katholischen und evangelischen Ausbildungsstätten. Rechtliche Grundlage dafür und für religiöse Unterweisung an staatlichen Schulen (Religionsunterricht) und weitere Privilegien sind Staatskirchenverträge, so genannte Konkordate.

Viele Konkordate sind einzeln auf Landesebene jeweils mit katholischer und evangelischer Kirche geschlossen, manche praktisch zeitgleich wie das bayerische Konkordat, das 1924 mit beiden christlichen Konfessionen geschlossen wurde3, andere sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten datiert, hier gibt es so viele Varianten wie Bundesländer. Viele dieser Verträge gehen auf die Weimarer Republik und auf das Dritte Reich zurück, wie auch das bundesweit geltende "Reichskonkordat" mit der katholischen Kirche von 1933. Die meisten Länderverträge wurden im Nachkriegsdeutschland erneuert. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden in allen Neuen Bundesländern zwischen 1993 und 1997 Konkordate neu geschlossen. Deren Konsequenz war unter anderem die heiß umstrittene Neugründung einer Theologischen Fakultät in Erfurt, der einzigen katholischen in den neuen Bundesländern.

Wissenschaft an staatlichen Theologischen Fakultäten?

Die staatliche und auch stattliche Finanzierung der Theologischen Fakultäten ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: Theologie ist keine Wissenschaft, Theologische Fakultäten unterstehen trotz staatlicher Trägerschaft inhaltlich den Kirchen und sie bilden exklusiv Nachwuchs für die eigenen Glaubensgemeinschaften aus.

Eine beispielhafte Definition der Katholischen Theologie lautet: "Katholische Theologie ist die wissenschaftliche Reflexion des kirchlichen Glaubens an Gott und seine Menschwerdung in Jesus von Nazareth.

Als Glaubenswissenschaft besteht für die Theologie eine wichtige Aufgabe darin, die Innenperspektive der geglaubten EURheit mit der Außenperspektive der universalen Vernunft zu verbinden."4

Aus dieser Eigendefinition geht hervor, was jede_r bereits weiß: Theologie ist keine Wissenschaft, die mit wissenschaftlichen Methoden erkenntnisoffen nach neuem Wissen strebt. Für die Theologie, die sich selbst trotzdem als Wissenschaft bezeichnet, steht am Anfang und im Zentrum der Glaube und wissenschaftlich am Glauben ist allenfalls dessen Quellenforschung oder Geistesgeschichte. Doch auch diese ist, zumindest unter katholischen Vorzeichen, dem Glauben und den Dogmen der katholischen Kirche unterzuordnen. Somit kann Theologie noch nicht einmal eine wissenschaftliche Religionswissenschaft darstellen, auch wenn sie Elemente davon enthält.

Obwohl in staatlicher Trägerschaft und staatlich finanziert, unterstehen Theologische Fakultäten auch der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. Diese hat zwar nicht alleinige, aber sehr umfangreiche Mitspracherechte in Inhalt und Ausgestaltung der Studiengänge. Bspw. werden Studienstruktur und Fragen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses gemeinsam von der Kultusministerkonferenz (KMK), der Evangelischen Kirche Deutschland und der deutschen Bischofskonferenz entschieden, "letztere mit Zustimmung des apostolischen Stuhl5". Die Einrichtung der Studiengänge bedarf der Zustimmung der Kirchen, sie haben das Recht, an Lehrproben und Prüfungen teilzunehmen. Katholische Studiengänge werden nicht über Akkreditierungsagenturen oder KMK sondern über die Akkreditierungsagentur des "Heiligen Stuhls" akkreditiert.6 Diese Mitwirkungsrechte gibt es auch bei der Besetzung neuer Stellen, bei denen das "nihil obstat"7, praktisch eine Zulassung zur theologischen Lehre bei der Berufung von Professoren, gegen andere universitäre Besetzungsverfahren heraussticht, da es nicht nur die fachliche Befähigung beurteilt, sondern auch die Übereinstimmung der "persönlichen Lebensführung" mit kirchlichen Grundsätzen, die ganze Person und ihren Lebenswandel überprüft. Derartige arbeitsrechtliche Zumutungen sind zu Recht bei jedem anderen Arbeitgeber tabu.

Auch der Zweck einer theologischen Ausbildung ist vergleichsweise ungewöhnlich für eine deutsche Universität. Während das Studium anderer Fachrichtungen Expertinnen und Experten hervorbringt, die forschend oder einfach an verschiedenen Stellen und für verschiedene Arbeitgeber tätig werden können, ist neben der Ausbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern der Hauptzweck eines Theologiestudiums die Ausbildung des Nachwuchses und der Priester_innen ganz exklusiv für die evangelische oder katholische Kirche.

Überausgestattet im Kampf um knappe Mittel - paradiesische Zustände

In der Rahmenordnung für die Priesterbildung wird eine Mindestausstattung von 12 bis 14 Professorenstellen für den Diplom-Studiengang Theologie nahegelegt.8 Nach den schon jahrelang andauernden Mittel- und Stellenkürzungen an Universitäten, Pflichtvakanzen vor Neubesetzungen, der Verlagerung von Lehrtätigkeiten auf eine wachsende Zahl von Lehrbeauftragten, einem ausgedünnten Mittelbau und zahlreichen anderen Problemen an Universitäten mutet allein schon diese professorale Ausstattung der Theologischen Fakultäten paradiesisch an. Die Theologie scheint seltsam unberührt vom Kampf um die knappen Mittel und Institutsverkleinerungen, und das obwohl die Studierendenzahlen vergleichsweise gering sind. An den katholischen Fakultäten9 waren im Wintersemester 2007/2008 insgesamt 10.159 Studierende eingeschrieben. Für diese gab es ca. 280 Professoren.10

Dies wurde in den letzen Jahren auch mehrfach von Landesrechnungshöfen verschiedener Bundesländer genau dargelegt und kritisiert.

Der Landesrechnungshof (LRH) von Schleswig-Holstein monierte in seinen Bemerkungen für 2002, dass die Studienkapazität der evangelischen Theologischen Fakultät an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel nur knapp zur Hälfte ausgelastet sei. 19 Wissenschaftler, darunter 10 Professoren, würden lediglich 231 Hauptfachstudierende betreuen und eine nennenswerte Zunahme der Studiennachfrage sei nicht absehbar. Eine logische Schlussfolgerung daraus sei die Verringerung des wissenschaftlichen Personals. Konkret wurde vorgeschlagen, die Ausstattung von fünf theologischen Kerndisziplinen mit jeweils zwei Professoren auf 14 Stellen, darunter sieben Professoren zu verringern, was eine Einsparung von 468.000 Euro bedeuten würde.11

2005 legte der Rechnungshof Baden-Württemberg eine ganz ähnliche Kritik an der geringen Auslastung der Theologie vor und errechnete eine Auslastung von 30-60% je nach Hochschule, bezifferte die jährlichen Personalkosten für vier Theologische Fakultäten (ohne Bibliotheken) allein im Bundesland Baden-Württemberg am 01.01.2004 auf 16,69 Mio. Euro.

Ebenso argumentierte auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 und schlug neben der regionalen Konzentration von Ressourcen die Streichung von 35 Professorenstellen und einer entsprechenden Zahl von Mittelbaustellen vor, ganz ähnlich wie in Bayern, wo inzwischen auf Betreiben des Rechnungshofes an den Theologischen Fakultäten Bamberg und Passau mangels studentischer Nachfrage die Priesterausbildung eingestellt wurde und nunmehr nur noch Religionslehrer_innen ausgebildet werden. "Die Abwicklung, in anderen Disziplinen gang und gäbe, ist in der Theologie ein Ereignis von historischer Einmaligkeit."12

Einen Trend zur Säkularisierung kann man aus diesem Sonderfall nicht ablesen, denn je nach Land und Landesregierung bleiben kirchliche Privilegien unangetastet. In Baden-Württemberg erstickte die damalige CDU-Landesregierung Diskussionen über kirchliche Privilegien im Keim und Kürzungsvorschläge blieben gänzlich erfolglos.

Trennung von Kirche und Staat?

Natürlich sind Theologische Fakultäten und ihre Ausstattung durch den Staat nur ein kleines Beispiel aus der Gesamtheit der Privilegierung der deutschen "Staatskirchen". Und natürlich ist das Hauptproblem nicht, ob und wie viel monetäre Zuwendungen und Vorteile genau die Kirchen aus ihrer Sonderstellung ziehen können. Schwierig ist in einem angeblich säkularen Staat vielmehr, dass qua staatlicher Förderung auch in Glaubensfragen staatlich Weichen gestellt werden, bestimmten Glaubensgemeinschaften unabhängig von ihrer Anhängerschaft, gesellschaftlicher Raum, Macht und Einfluss zugestanden wird, während andere solche Möglichkeiten nicht erhalten. Dies benachteiligt sonstige Glaubensgemeinschaften. Bürger_innen, die den stattlich geförderten religiösen Glauben nicht teilen, nicht teilen wollen oder Theismus ablehnen, sehen sich einem Staat gegenüber, der ständig eine Weltanschauung, die sie nicht teilen, fördert. Insofern ist auch eine Förderung aller Religionen nach dem Gießkannenprinzip nicht die Lösung - konsequenter wäre die längst überfällige Trennung von Kirche und Staat.

Anmerkungen

1) Diese Zahl variiert ein wenig, je nach Quelle. 13 ist die meistgenannte Zahl, während z.B. die deutsche Bischofskonferenz 20 katholische Theologische Fakultäten in Deutschland aufzählt. Die Abweichungen kommen wohl durch unterschiedliche Zuordnung von staatlich anerkannten Fakultäten in kirchlicher Trägerschaft zustande. Diese Auslegung und die genaue Ausstattung und Anbindung verschiedener Trägerschaften soll hier jedoch kein Thema sein.

2) Die Augustana-Hochschule zum Beispiel mit einem Anteil "von etwa 40%. Dies liegt um die Hälfte unter der Zuschussrate anderer nichtstaatlicher, kirchlicher Hochschulen und Fachhochschulen, wie etwa der Katholischen Universität Eichstätt oder der Evangelischen Fachhochschule, die in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 116) und im staatlichen Interesse mit etwa 80% bezuschusst werden."

3) Und 1984 und 1988 jeweils geändert wurde.

4) www.katholische-theologie.info/Theologie/tabid/67/Default.aspx.

5) Eckpunkte für die Studienstruktur in den Studiengängen mit evangelischer oder katholischer Theologie/Religion, Beschluss der KMK vom 30.12.2007. www. evtheol.fakultaetentag.de/PDF/KMKEckpunkte.pdf.

6) Ebd.: 3.

7) Geregelt im Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom 25. März 2010.

8) 04.10.2007 "Nachfolger gesucht" Bericht im Rheinischer Merkur; siehe auch: www.fakultaetentag.de/kthf/pressemeldungen.html.

9) Hier werden 20 Fakultäten gezählt - vgl. Fußnote 1; www.dbk.de/katholische-kirche/katholische-kirche-deutschland/aufgaben-kath-kirche/bildung-wissenschaft/theologische-fakultaeten/.

10) www.dbk.de/katholische-kirche/katholische-kirche-deutschland/aufgaben-kath-kirche/bildung-wissenschaft/theologische-fakultaeten/.

11) hpd.de/node/2107.

12) www.zeit.de/2007/01/Goetter_und _Gelehrte.



Theologische Fakultäten in Deutschland (Katholisch)

  • Staatlich:
    • ]
    • Münster, Universität
    • Bochum, Universität
    • Bonn, Universität
    • Mainz, Universität
    • Erfurt, Universität
    • Würzburg, Universität
    • Regensburg, Universität
    • Augsburg, Universität
    • München, Universität
    • Tübingen, Universität
    • Freiburg, Universität

  • Diözesane Trägerschaft:
    • Paderborn, Theologische Fakultät (gilt aber als
    • "richtige" Theol. Fakultät)
    • Frankfurt/ Main, Sankt Georgen, Hochschule der Jesuiten
    • Fulda, Theologische Fakultät
    • Trier, Theologische Fakultät
    • Eichstätt, Katholische Universität

  • Orden:
    • Benediktbeuern, Hochschule der Salesianer
    • Münster, Hochschule der Kapuziner
    • St. Augustin, Hochschule der Steyler Missionare
    • Vallendar, Hochschule der Pallottiner
    • Evangelisch:

    • Humboldt-Universität Berlin
    • Ruhr-Universität Bochum
    • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
    • Georg-August-Universität Göttingen
    • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
    • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    • Universität Hamburg
    • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
    • Friedrich-Schiller-Universität Jena
    • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    • Universität Leipzig
    • Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
    • Philipps-Universität Marburg
    • Ludwig-Maximilians-Universität München
    • Westfälische Wilhelms-Universität Münster
    • Universität Rostock
    • Tübingen,Eberhard-Karls-Universität
    • Kirchliche Hochschule Bethel
    • Wuppertal, Kirchliche Hochschule
    • Augustana-Hochschule Neuendettelsau
    • Oberursel, Lutherische Theologische Hochschule

    • Astrid Papendick, Magistra der Philosophie, studierte unter anderem an einem Konkordatslehrstuhl, beteiligte sich an akademischen Initiativen gegen das "Nihil Obstat" und lehnt es ab, mit religiösen Inhalten zwangskonfrontiert zu werden.

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