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Klaus Holzkamp

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Grundrechte "behinderter" Menschen

15.12.2005: Fachschaften gegen neoliberale Ausgrenzungsgesellschaft

  
 

Forum Wissenschaft 4/2005; Titelbild: Hermine Oberück

Am 16.01.2005 verabschiedete die Bundesfachschaftstagung der Studierenden der Heil-, Sonder-, Behinderten- und Rehabilitationspädagogik in Oldenburg eine Resolution, die die Lebensbedingungen von als behindert geltenden Menschen in menschenrechtlicher und grundgesetzlicher Sicht beleuchtet und kritisiert. Mittlerweile beabsichtigt sie die Gründung eines "Freien Netzwerks Inklusion" - eines Zusammenschlusses all Jener in (behinderten)pädagogischen Handlungsfeldern, die sich den Grundsätzen der Inklusion verpflichtet fühlen. Wiebke Böschen und Christoph Bresch stellen die Resolution in Kurzfassung vor.

Im Auftrag der UN wird an einer Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen gearbeitet. Neben der Kinder- und der Frauenkonvention wird diese Konvention einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte darstellen. Sie wird das im Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschriebene Diskriminierungsverbot stärken.

Indes zeigen sich in der alltäglichen gesellschaftlichen Praxis Verhältnisse, die den internationalen Bestrebungen und dem im Grundgesetz verankerten Artikel 3 ausdrücklich entgegenstehen. In der Resolution weisen wir nach, wie in der gesellschaftlichen Praxis mit diesem und weiteren Grundrechten gebrochen wird. Es lässt sich deutlich aufzeigen, dass die Grundrechte massiv verletzt werden.

Die bildungs- und sozialpolitischen Debatten, die derzeitig geführt werden, weisen darauf hin, dass die vielfache Einschränkung der Teilhabe von Menschen, die als behindert gelten, entgegen internationalen Bestrebungen weiter verschärft wird. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Funktion unserer Wissenschaft und Profession in Bezug auf diese Bedingungen. Die unterzeichnenden Fachschaften und mit ihnen die kommende Generation von Behindertenpädagogen und Behindertenpädagoginnen erklären sich über die Resolution nicht mehr bereit, Prozesse der gesellschaftlichen Aussonderung von Menschen, die unter den aktuellen Bedingungen als behindert gelten, durch ihre berufliche Tätigkeit zu stützen.

Mit der Resolution und einer dazugehörigen Postkartenaktion wurden am 02. Mai die Landesregierungen und die Bundesregierung aufgefordert, sich den von uns aufgezeigten Widersprüchen zu stellen und Artikel 3 des Grundgesetzes endlich einzulösen.

Von politischer Seite wurde bislang jedoch kaum reagiert. Trotz aller Enttäuschung über das Ausbleiben einer sich verantwortenden Stellungnahme seitens der Politik - die Resolution verliert dadurch nicht an Bedeutung. Als wir am 16. Januar in Oldenburg die Resolution verabschiedeten, brachten wir für unser berufliches Selbstverständnis einen entscheidenden Stein ins Rollen.

Im Folgenden geben wir in gekürzter Form einige Passagen der Resolution wieder.1

"Im Grundgesetz (Art. 3 (3)) heißt es: "[…] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘

Inklusion! - vorgeburtlich und von Eltern

[…] Die Benachteiligung und der an dieser Stelle primär wirkende Druck gesellschaftlicher Stigmatisierung und Aussonderung setzen bereits ein, bevor ein als behindert geltendes Kind das Licht der Welt erblickt.

[…] Nachdem sogar ‚amtliche Überlegungen‘ angestellt werden, ‚das geltende Sozialrecht so zu nutzen, dass über eine Genomanalyse ein ‚gesundheitliches Verhalten‘ der Eltern im Namen der Mitversicherten und ihrer Kostenbelastungen auch erzwungen werden könne‘2, erhöht sich zusehends der soziale Druck auf werdende Eltern, die sich bewusst gegen einen Schwangerschaftsabbruch und für ihr als behindert geltendes Kind entscheiden.

Eben jener auch von Behörden gegenüber werdenden Eltern ausgeübte Druck, der sich gegen das Lebensrecht von Menschen, die diese Gesellschaft als behindert klassifiziert, richtet, widerspricht den folgenden Artikeln des Grundgesetzes:

‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘ (Art. 1 (1), GG)

‚Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]‘ (Art. 2 (2), GG).

‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.‘ (Art. 4 (1), GG).

‚Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.‘ (Art. 4 (4), GG). […]

Wir fordern:

1. den Ausbau behindertenpädagogischer Beratungsangebote für (werdende) Eltern […];

2. die Zusicherung notwendiger Hilfen über das soziale Sicherungssystem;

3. […] den uneingeschränkten Zugang zu eben jenem Sicherungssystem für Menschen, die von dieser Gesellschaft als behindert klassifiziert werden und deren Angehörige […];

4. die Stärkung pädagogischer und rehabilitativer Maßnahmen […].

Inklusion! - Bildung

Im Grundgesetz heißt es: ‚Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.[…]‘. (Art. 12 (1), GG)

Am 10.06.1994 wurde die von der UNESCO getragene Salamanca-Erklärung und der damit verbundene Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse ratifiziert, […] die allen Kindern ein Recht auf gemeinsame Bildung zugesteht.

Dort heißt es u.a.: Wir glauben und erklären, daß jedes Kind ein grundsätzliches Recht auf Bildung hat und daß ihm die Möglichkeit gegeben werden muß, ein akzeptables Lernniveau zu erreichen und zu erhalten, daß jedes Kind einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse hat, daß Schulsysteme entworfen und Lernprogramme eingerichtet werden sollten, die dieser Vielfalt an Eigenschaften und Bedürfnissen Rechnung tragen, daß jene mit Besonderen Bedürfnissen Zugang zu regulären Schulen haben müssen […]‘.

Zehn Jahre später läuft in der Bundesrepublik die schulische Integration sog. behinderter Kinder und Jugendlicher nach wie vor gegen Null. In einzelnen Bundesländern (Bremen, Hessen) sind die Entwicklungen sogar als rückläufig zu bezeichnen. […]

In der Menschenrechtserklärung ist das Recht auf Bildung verankert. Im Grundgesetz heißt es:

‚Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.‘ (Art.1 (2), GG)

Den Ausschluss von als behindert geltenden Menschen aus dem Bildungssystem werten wir als Verstoß gegen die Menschenrechte. Was die freie Berufswahl betrifft, scheitert diese ebenfalls zumeist an fehlenden Möglichkeiten am freien Arbeitsmarkt unterzukommen. […]

Wir fordern:

5. Die rechtliche Verankerung des Anspruchs auf schulische Bildung für jedes Kind […],

6. die Abschaffung der Sonderschulen und somit den Aufbau eines inklusiven Schulsystems […],

7. Werkstätten für Behinderte sind zugunsten der Inklusion in die öffentliche Berufswelt abzuschaffen […].

Inklusion! - Persönlichkeitsentfaltung und Ökonomie

Im Grundgesetz heißt es weiter: ‚Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.‘ (Art. 2 (1), GG).

Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung vollziehen sich nicht im luftleeren Raum, sondern immer in Abhängigkeit von den sozialen Verhältnissen.

Jedweder Ausschluss vom öffentlichen Leben bedeutet die gesellschaftliche Einschränkung von Entfaltungsmöglichkeiten der Betroffenen. Soziale Isolation äußert sich in der Begrenzung der gesellschaftlichen Teilhabe und somit der Begrenzung bis hin zur Aberkennung der Möglichkeit, sich innerhalb dieser Gesellschaft zu entwickeln und persönlich zu entfalten. […]

Wir fordern:

8. die ungeteilte Zusicherung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe unter ‚bedürftigkeitsunabhängiger‘ Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger […];

9. die Überarbeitung von Reformen unter Rücknahme von Regelungen, die die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe von als behindert geltenden Menschen einschränken […];

10. eine systemische Umwandlung der bisherigen Strukturen dahingehend, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, selbstbestimmt zu leben […].

Selbstbestimmung bedeutet letztendlich ebenfalls den radikalen Verzicht (auch der Behindertenpädagogik) auf den Anspruch, die Interessen der Betroffenen besser vertreten zu können als sie selbst.

Wir wollen nicht, Anwälten gleich, die eigentlich Betroffenen vertreten. Wir sind überzeugt, dass sie dies um ein Vielfaches besser können als wir und dass darüber hinaus die einzige Legitimation zur Interessenvertretung nach Prinzipien der Selbstbestimmung nur bei ihnen selbst liegen kann. […]

Wir können Anerkennung, Empathie, Beziehungsarbeit und sonstige behindertenpädagogische Ideale nicht authentisch einlösen, solange im Hintergrund Ausgrenzung, Bevormundung, Stigmatisierung und Unterdrückung im Sinne struktureller Gewalt wirken. […]

Befriedung oder Teilhaberechte?

Wir erkennen erstens Behinderung als soziale Konstruktion. Wir erkennen zweitens die Rolle, die uns in den Prozessen der sozialen Konstruktion von Behinderung zukommt. Basaglia schreibt hierzu: "Der neue Sozialpsychiater, der Psychotherapeut, der Sozialarbeiter, Betriebspsychologe und Industriesoziologe (um nur einige zu nennen) sind nichts anderes als die neuen Verwalter der Gewalt ihrer Auftraggeber, der Machtinhaber; denn durch die Abschwächung der Gegensätze, die Aufhebung der Widerstände und die Lösung der von den Institutionen produzierten Konflikte ermöglichen sie mit ihrer vermeintlich wiedergutmachenden gewaltlosen technischen Arbeit in Wahrheit nur den Fortbestand der globalen Gewalt. […] Dem Perfektionismus der Fachleute und Spezialisten gelingt es, den Ausgeschlossenen dazu zu bringen, daß er seine soziale Unterlegenheit akzeptiert."3

Die uns staatlich aufgetragene Fürsorge dient unter den derzeitigen Bedingungen vornehmlich der Befriedung der von uns zu begleitenden Menschen, nicht ihrer Teilhabe am System.

Wir erkennen somit drittens den Widerspruch in unserer eigenen Arbeit zwischen unserem gesellschaftspolitischen Auftrag und unserer persönlichen Verantwortung den Menschen gegenüber, die wir in unserem beruflichen Alltag (werden) begleiten dürfen.

In unserer Verantwortung und Solidarität gegenüber diesen Menschen stellen wir uns gegen die ablaufenden Prozesse der Aussonderung und gegen aktuelle Entwicklungen, die diese Prozesse verschärfen.

Jene gesellschaftlichen Verhältnisse, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe am sog. Gemeinwesen hindern, jene Verhältnisse, die uns in den genannten Widerspruch zwischen beruflicher Existenzsicherung und persönlichem Gewissen drängen, wollen wir verändert wissen.

Jenen, die die angezeigten Verhältnisse stützen, versagen wir unsere Zustimmung.

Wir, die Studierenden der Reha-, Heil-, Behinderten- und Sonderpädagogik, treten für die gleichberechtigte Teilhabe eines Jeden ein und werden dafür kämpfen, dass alle Menschen sich frei entfalten und entwickeln können, um somit zu einer Gesellschaftsform zu gelangen, die wir erst dann als eine wahrhaft humane und demokratische werden anerkennen können; dies setzen wir als Ziel unserer zukünftigen Arbeit."

Unterzeichnende Fachschaften:

  • Fachschaft
  • Rehabilitationswissenschaften, Universität Berlin

  • Studiengangsaktive
  • Behindertenpädagogik, Universität Bremen

  • Fachschaft
  • Rehabilitationspädagogik, Universität Dortmund

  • Fachschaft
  • Erziehungswissenschaften und Institutsgruppe Rehabilitationspädagogik, Universität Halle/Saale

  • Studentische
  • Fakultätsvertretung der Heilpädagogischen Fakultät und ihre Fachschaften, Universität Köln

  • Fachschaft Sonderpädagogik,
  • Universität Landau

  • Fachschaft Sonderpädagogik,
  • Universität München

  • Fachschaft Sonderpädagogik,
  • Universität Oldenburg

  • Fachschaft Sonderpädagogik,
  • Universität Würzburg


Anmerkungen

1) In voller Länge steht die die Resolution im Netz unter:www.resolution-halle.de.vu .

2) Tolmein, O.: Wann ist der Mensch ein Mensch? Ethik auf Abwegen. München/Wien, 1993

3) Basaglia, Franco: Die Institutionen der Gewalt; in: ders. (Hrsg.): Die negierte Institution oder Die Gemeinschaft der Ausgeschlossenen: Ein Experiment der psychiatrischen Klinik in Görtz. Frankfurt am Main, 1971


Die Resolution haben Christoph Bresch und Wiebke Böschen in die vorliegende Kurzfassung gebracht. Sie waren an ihrem Entstehungsprozess aktiv beteiligt. Beide studieren Behindertenpädagogik an der Universität Bremen.

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