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Klaus Holzkamp

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Ernährermodell plus Halbtagskultur

15.07.2002: Deutsche Sonderwege in der Familienpolitik

  
 

Forum Wissenschaft 3/2002; Titelbild: Andrè Kubin

Familie hat Konjunktur. Sie lächelt uns von vielen Plakatwänden an: Deutschland - ein Land der intakten Familie? Versprechungen zur Erhöhung des Kindergeldes und gar zur Einführung eines Familiengehaltes sind in der Vorwahlzeit topgesetzt. Doch wie ist es um "die Familie" in Deutschland wirklich bestellt? Wie sehen die Lebensumstände von Menschen mit Kindern aus und wie die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern? Brigitte Stolz-Willig entdeckt wenig Erfreuliches: Traditionelle Geschlechterstereotypen und die zunehmende Privatisierung von Reproduktionsleistungen beherrschen weithin die strukturellen und kulturellen Rahmenbedingungen.

Die Familie erhält derzeit höchste Beachtung - die Lebensumstände kinderreicher Alleinverdiener-Haushalte und Alleinerziehender sind dagegen jedoch erschreckend schlecht. Immer mehr Minderjährige wachsen in (relativer) Armut auf, womit fast zwangsläufig der Ausschluss aus vielen sozialen und kulturellen Lebensbereichen verbunden ist und ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft nachhaltig gefährdet wird. Dabei wäre es falsch, von einer fehlenden Familienförderung in Deutschland zu sprechen. Familienpolitische Aspekte werden bei nahezu allen Sozialleistungen berücksichtigt. Keines der Länder mit hohen Geburtenraten - die skandinavischen Länder, Irland und Frankreich - zahlen beispielsweise ein höheres Kindergeld als Deutschland. Offensichtlich ist es weniger das Volumen familienbezogener Transfers als die Struktur der Familienförderung, die sich in wachsendem Widerspruch zu dem Wandel der Sozialstruktur und dem Wandel von Familienformen und Einstellungen in der jüngeren Generation befindet. Das deutsche Familien- und Erziehungsmodell markiert einen Sonderweg in der Gesellschaftspolitik, der kaum Parallelen in anderen Ländern findet. Die wesentlichen Prämissen dieses Sonderwegs lassen sich auf eine Formel bringen: Ernährermodell plus Halbtagskultur.

Zu Hause ist es am schönsten …

Das deutsche Wohlfahrtssystem läßt sich im internationalen Vergleich als "starkes Ernährermodell" charakterisieren. Die Institutionen des Arbeitsmarktes, der sozialen Sicherungssysteme und der Familien- und Bildungspolitik sind auf die Alleinverdiener-Ehe und das Primat der individuellen Kinderbetreuung bezogen. Das traditionelle Familienmodell der Nachkriegszeit in Westdeutschland sah eine Differenzierung der Geschlechterrollen vor. Die Übernahme der finanziellen Versorgung der Familie durch den Mann und die Zuweisung der Hausarbeit, Erziehungsarbeit, aber auch der "emotional work" an die Frau wurde kulturell, durch familien- und sozialrechtliche Normen und ökonomisch weitgehend abgesichert. Zwar sind die Lohneinkommen nicht nach Familienbedarfen differenziert, gleichwohl galt die Tatsache, dass mit dem Einkommen des Mannes das Auskommen der Familie gesichert werden konnte, lange Zeit als Wohlstandsindikator.1 Der geringe Anteil der weiblichen Erwerbspersonen an der Bevölkerung in den 1960er und 1970er Jahren spiegelt diesen "Normalzustand" wider. Folge dieser Norm vom Familienlohn ist, dass die untere Einkommensgrenze des "Normalarbeitnehmers" nicht durch den individuellen, sondern durch den kollektiven durchschnittlichen Lebensstandard der Familie gezogen wird. Die Tarifstruktur baut auf diesem familienbezogenen Mindeststandard auf.

In den "Ernährerlohn" geht nicht nur die unsichtbare Arbeit der Frauen als Wohlstandssteigerung ein, auch die marktvermittelten Erwerbsarbeiten werden in der Folge mit einem charakteristischen geschlechtsspezifischen Gefälle bewertet und enthalten einen relationalen, im Verhältnis zu Männerlöhnen abgewerteten Verdienst der Frauen. Unterstützt wird die Nicht- oder eingeschränkte Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen im Sozialleistungssystem durch die Ausgestaltung der vom Ehemann abgeleiteten Sicherungsansprüche in der Renten- und Krankenversicherung und Familientransfers, die nicht neutral gegenüber dem Erwerbs- und Familienmodell sind, sondern die Ehe und die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern fördern.

Die westdeutsche Mutter ist zu Hause, wenn unbedingt gewollt oder wegen materieller Wünsche notwendig, mit einem Halbtags-Zuverdienerjob, korrespondierend hierzu dominieren Halbtagskindergarten und Halbtagsschule. Die Halbtagswelt für LehrerInnen, ErzieherInnen, Hausfrauen, Kinder und Jugendliche war und ist eine naturgegebene Welt. Es überstieg einfach die Vorstellungskraft deutscher Politiker, Gewerkschafter und Hausfrauen, dass man das Leben in diesen Bereichen anders organisieren könnte.

Der vorherrschende neoliberale Diskurs der 1980er und 1990er Jahre, der die Stärkung der Eigenverantwortung gegenüber den staatlich organisierten Unterstützungsstrukturen propagierte, hat die Deutschen noch in der Ansicht bestärkt, dass statt "Gängelung" in staatlichen Einrichtungen die Familie der herausragende Ort für Bildung und Wertevermittlung sei. Die Selbstlosigkeit der zu Hause die Kinder erziehenden Mutter würde sich in hervorragenden Leistungen der Kinder mehr als bezahlt machen. Die berufstätige Mutter stand dagegen bis vor kurzem unter dem Generalverdacht, dass ihr die Entwicklung ihrer Kinder nicht wichtig genug sei, um auf ihre "Selbstverwirklichung" im Erwerbsleben zu verzichten. Diese ideologische Überhöhung von Familie und ihren gesellschaftlichen Aufgaben findet ihr Pendant in einer Organisation des Bildungssystems, das die Flexibilisierung und Individualisierung von Erwerbsstrukturen und den damit einhergehenden Wandel der Zeiterfahrungen und des Zeitgebrauchs bisher schlicht nicht zur Kenntnis genommen hat. Nach wie vor ist in der Schule "ein fordistisches Zeitregime vorherrschend. Trotz Reformen hinkt die Schule hinter den Zeitentwicklungen in der Arbeitswelt und in der familialen und medialen Alltagswelt her."2

Modernisierungstendenzen und Stagnation

Die Geschlechterordung, die lange Zeit Familienzusammenhalt und Erwerbswirtschaft zu balancieren vermochte, hat ihre Stabilität und Zukunftsperspektive eingebüßt. Die Geschlechterbeziehungen und die Familienstrukturen haben sich in den vergangenen Jahren tiefgreifend verändert. So ist inzwischen eine Pluralisierung von Lebensformen eingetreten. Hier sind der zunehmende Anteil der alleinerziehenden Eltern, der Bedeutungsverlust der Mehr-Generationenfamilie, der steigende Anteil unverheiratet zusammenlebender Paare und dauerhaft kinderlos bleibender Menschen zu nennen. Im früheren Bundesgebiet hat sich der Anteil der Mütter an den Frauen im Alter ab 15 seit Beginn der 60er Jahre um rund 10% verringert. Andererseits ist für die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in Westdeutschland in den vergangenen Jahren gerade der Anstieg der Müttererwerbstätigkeit bedeutsam gewesen.3 Die steigende Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen hat aber nicht dazu geführt, dass sich weibliche Berufsverläufe und -karrieren - von Ausnahmen abgesehen - den männlichen angleichen, mit allen direkten und indirekten Folgen für die Einkommensposition und soziale Sicherung der Frauen. Die erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern hat zudem ihre Gesamtbelastung spürbar erhöht, was noch vor einigen Jahren mit dem inzwischen fast vergessenen Begriff "Doppelbelastung" beschrieben wurde und heute unter so schillernden Begriffen wie "work-life balancing" oder "reflexive Lebensführung" zur individuellen Kompetenz umgedeutet wird. Weder die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern, noch die in Umfragen dokumentierte stärkere Familienorientierung in der jüngeren Männergeneration haben bisher zu einer auch nur annähernd gleichen Lastenverteilung innerhalb des Familienhaushaltes geführt. Ehemänner und Väter büßen zwar an Bedeutung für die ökonomische Existenzsicherung des Hauhaltes ein, übernehmen aber nicht in gleicher Weise zusätzliche Verantwortung in Haushalt und Familie. Nach wie vor ist die in privaten Haushalten geleistete Arbeit weit überwiegend Frauenarbeit, konzentriert auf zwei Phasen einer potentiellen Erwerbsbiographie. Fürsorgearbeit wird in der Erziehung der Kinder geleistet, in der Regel in der für das berufliche Fortkommen relevanten mittleren Erwerbsphase, und - was in der Vereinbarkeitsdebatte meist übersehen wird - zum Ende der Erwerbsbiographie, in der Pflege und Betreuung älterer Angehöriger, die häufig zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führt.

Quantitative Beschäftigungsgewinne von Frauen im Arbeitsmarkt gehen mit einer Zunahme geschlechtsspezifisch polarisierter Arbeitszeiten einher.4 Obwohl westdeutsche Frauen heute häufiger erwerbstätig sind als in der Vergangenheit, hat sich der Anteil der Frauen am bezahlten Erwerbsarbeitsvolumen kaum verändert bzw. ist sogar geringfügig zurückgegangen. Der Grund dafür liegt in der gleichzeitigen Reduzierung der durchschnittlichen Arbeitszeiten der Frauen. Der Arbeitsmarkteintritt der Frauen erfolgt häufig in Teilzeitarbeit. Waren 1991 noch 34% der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland teilzeitbeschäftigt, traf dies 1999 bereits auf 42% zu. Ein großer Teil dieser Teilzeitbeschäftigung und der größte Teil des Zuwachses liegt im Bereich sehr kurzer Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 20 Stunden. Die Ungleichverteilung der Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern hat immens verminderte Erwerbs- und Einkommenschancen von Müttern gegenüber Männern zur Folge. Frauen werden nicht nur bei der Bezahlung von Erwerbsarbeit nach wie vor in vielfältiger Form diskriminiert. So machen die Vollzeiteinkommen von Frauen im Durchschnitt immer noch nur 75% der männlichen Vollzeiteinkommen aus. Vergleicht man aber die kumulierten Erwerbseinkommen im Lebensverlauf für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, beträgt die Relation der Fraueneinkommen durchschnittlich gerade noch 42%.5

Während in Westdeutschland für die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in den vergangenen Jahren gerade der Anstieg der Mütter-(Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bedeutsam war und eine zumindest partielle Modernisierung der Geschlechterverhältnisse einleitete, läßt sich für Ostdeutschland eine gegenläufige Entwicklung feststellen. In Ostdeutschland war eine hohe Frauenerwerbstätigkeit Normalität und die konkrete Familiensituation (Familienphase, Alter und Anzahl der Kinder), beeinflusste ihre Erwerbsintegration nur wenig. Im Gefolge der Arbeitsmarktlage und des Rückbaus sozialer Einrichtungen und Dienste werden erwerbstätigen Frauen wie Männern Anpassungsleistungen abverlangt, die in der Tendenz zu einer Reprivatisierung der Familienarbeit und einer Verstärkung ihrer geschlechtsspezifischen Zuweisung führen.6

Der Wandel der Geschlechterverhältnisse wird in den vergangenen Jahren von den sich enorm beschleunigenden Prozessen der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -formen stark beeinflusst. Die Kultur des flexiblen Kapitalismus verstärkt mit dem Leitbild des "Arbeitskraftunternehmers" nicht lediglich die Anforderungen an eine Synchronisation von betrieblichen und außerbetrieblichen Anforderungen und Interessen, sondern repräsentiert mit ihrem Diktat der grenzenlosen "Marktfähigkeit" der Arbeitskraft die systematische Ausgrenzung des nach wie vor Frauen zugeschriebenen Reproduktionsbereiches. So befördert die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Beschäftigungsformen zwar die - prekäre - Erwerbsintegration von Frauen, verstärkt aber zugleich ihre "Pufferfunktion" im privaten, familiären Bereich. Frauen werden als Pionierinnen einer Auflösung und Neubestimmung industrieller Arbeits(zeit)regime instrumentalisiert, ohne dass traditionelle Geschlechtergrenzen in Frage gestellt werden.7

Mit dem Abschied von einer "überholten" Politik allgemeiner Arbeitszeitverkürzung sind "lebensphasenspezifische" oder "optionale" Arbeitszeiten zum Leitbild der Arbeitszeitpolitik geworden. Bei näherer Betrachtung erweisen sich "lebensphasenspezifische Arbeitszeiten", die individuelle Bedürfnisse an eine flexible Gestaltung von Erwerbsarbeitszeiten und Erwerbsbiographien zu reflektieren vorgeben, als ein Euphemismus, mit dem die sich verschärfende Polarisierung von Arbeitszeiten und die Ungleichverteilung der Haus- und Fürsorgearbeit zwischen den Geschlechtern mehr vernebelt als erhellt werden. Von lebensphasenspezifischen Arbeitszeiten kann man bisher nur bei den weiblichen Beschäftigten reden, wenn man die Vollzeit-Teilzeit Relation in Betracht zieht.8 Es sind vornehmlich die weiblichen Beschäftigten, die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeiten in Abhängigkeiten von den Anforderungen der Familienarbeit und den Arbeitszeiten ihrer Partner variieren. "Variieren" ist in diesem Kontext eine beschönigende Umschreibung, denn es wird nur in eine Richtung variiert: von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit. Die andere Richtung ist den weiblichen Beschäftigten in der Regel versperrt und es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz zur Teilzeitförderung daran etwas ändern können wird.

Rot-grüne Traditionspflege

Es ist kein Zufall, dass sich die Teilzeitbeschäftigung in Westdeutschland zur typischen Erwerbsform von verheirateten Frauen mit Kindern etabliert hat. Sie ist häufig die einzige Alternative zur immer weniger gewünschten und praktizierten Nichterwerbstätigkeit. Die Vollzeiterwerbstätigkeit von Frauen wird dagegen durch sozialpolitische und steuerliche (Fehl-)Anreize und die Orientierung auf private Betreuung und Erziehung der Kinder erschwert.

Anders als in anderen Ländern (allen voran die skandinavischen), in denen nicht die Absicherung über die Ehe, sondern eine individuelle Existenzsicherung - auch für verheiratete Frauen und Mütter - gefördert wird, ist in der Bundesrepublik das soziale Sicherungssystem durch seine starke Verknüpfung mit der Ehe geprägt.9 Das steuerliche Ehegattensplitting begünstigt die Hausfrauenehe bzw. die Zuverdienerrolle der Ehefrauen und diskriminiert unverheiratete Eltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Es ist unsozial und familienfeindlich. Unsozial, weil ausgerechnet gutsituierte Alleinverdiener-Haushalte am meisten profitieren, während alle anderen SteuerzahlerInnen dafür aufkommen müssen. Familienfeindlich ist es, weil nicht die erhöhte Kostenbelastung der Kindererziehenden den Splittingvorteil begründet, sondern nur die alleinige Tatsache der Ehe zur Steuerersparnis führt. Von den Steuervergünstigungen des Ehegattensplittings profitieren schätzungsweise zu einem Drittel Ehepaare ohne (betreuungsbedürftige) Kinder.10 Obwohl die Ehe- statt der Kinderförderung seit langem als Fehlorientierung in der Familienpolitik gilt, konnte sich die SPD in ihrem Familienpolitischen Leitantrag lediglich zu der Absicht durchringen, die Umgestaltung des Ehegattensplittings "sorgfältig zu prüfen."11

Der Kern der familienpolitischen Maßnahmen der rot-grünen Regierungskoalition ist die Reform des Familienlastenausgleiches im engeren Sinne, verstanden als Kombination von Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Reform stellt im Grunde eine beinahe bruchlose Fortführung der konservativ-liberalen Vorgängerregierung dar.12 Ausdrücklich entschied sich die rot-grüne Regierungskoalition dagegen, das Nebeneinander von Kindergeld- und Freibeträgen grundlegend zu verändern. Das sogenannte "Optionsmodell" bietet eine Wahlmöglichkeit zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen und folgt dem Grundsatz der "horizontalen Familiengerechtigkeit", nach dem ein Millionär mit Kind keine Mark weniger haben darf als ein Millionär ohne Kind, was am Ende - durch entsprechende steuerliche Freibeträge - zu einer gewaltigen Umverteilung von unten nach oben führt.

Die Kontinuität der rot-grünen Ausgestaltung des Kinderlastenausgleichs hat die verteilungspolitischen Probleme noch verschärft: Erstens steigt die Differenz zwischen dem nur geringfügig erhöhten Kindergeld und der absoluten steuerlichen Entlastung der Spitzeneinkommen durch die deutlich angehobenen Kinderfreibeträge.

Zweitens fand die spezifische Situation der Alleinerziehenden keine besondere Berücksichtigung. Die für diesen Familientyp speziellen Förderinstrumente (Haushalts- und Betreuungsfreibetrag) wurden aufgehoben bzw. werden abgebaut.13

Die Konzentration aktueller deutscher Familienpolitik auf monetäre Transfers bei gleichzeitiger Vernachlässigung von "sachwerten Leistungen", sprich: der Bereitstellung von Betreuungsinfrastrukturen, entspricht den tatsächlichen Bedürfnissen und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern und ihren Kindern in keiner Weise. In kaum einem Land der europäischen Union gibt es derart gravierende Defizite im Bereich öffentlicher Kinderbetreuung.14

Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Halbtagskindergartenplatz 1996 ist zwar die Versorgungsquote der drei- bis sechsjährigen im Durchschnitt auf 90% gestiegen, aber verdeckt bleiben in den Durchschnittszahlen enorme regionale Disparitäten. Verdeckt bleibt auch, dass lediglich 18,8% aller Kindergartenplätze Ganztagsplätze mit Mittagessen sind. Die Versorgungsquote bei den unter dreijährigen Kindern erreichte Ende 1998 lediglich 2,8% und im Hortbereich lag die Quote bei 5,9%. Weniger als 5% der Schulen sind Ganztagsschulen (die entsprechenden Zahlen liegen in den östlichen Bundesländern trotz erheblichen Abbaus im Krippen- und Hortbereich noch bei ca. 60%).15

Zweifellos positiv zu werten ist die Reform des Elternurlaubs. Verheiratete und unverheiratete Paare sind nun gleichgestellt und die strikte Zuordnung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit zu einem Partner wurde aufgeben. Für Eltern wurde ein Anreiz geschaffen, partnerschaftlich Teilzeiterwerbsarbeit und Kindererziehung zu teilen und mit dem Budgetangebot ist das erste Erziehungsjahr materiell etwas besser gestellt. Es bleibt allerdings dem Einfallsreichtum der Eltern überlassen, wo und wie die Kleinkinder betreut werden sollen. Arbeitsrechtliche Risiken, die mit dem Anspruch auf Splitting der Erziehungszeiten verbunden sind, wurden im Gesetz nicht ausgeräumt. Weiterhin werden die mit der Familienarbeit verbundenen Rechte finanziell nur gering und sozialversicherungsrechtlich lückenhaft ausgestattet. Fehlende Lohnersatzleistungen erziehungs- und pflegebedingter Erwerbseinschränkungen schreiben die eklatanten Benachteiligungen im Lebenseinkommen fort und dürften kaum ein Anreiz für Väter sein, ihre in der Regel besser bezahlte Erwerbstätigkeit einzuschränken.

Bruch mit der neoliberalen Ideologie

Nicht nur konservative, auch grüne PolitikerInnen fordern, das Erziehungsgeld in ein Erziehungs- und Familiengehalt umzuwandeln, es auf eine gehaltsähnliche Höhe aufzustocken, mit Rentenansprüchen zu versehen und für einen langen Zeitraum (bis zum 12. oder 18. Lebensjahr eines Kindes) zu bezahlen. Ziel einer solchen Reform solle es sein, Erziehungs- mit Erwerbsarbeit gleichzustellen und es einem Elternteil zu ermöglichen, statt erwerbstätig zu sein, finanziell und sozial abgesichert Familienarbeit zu leisten.

Auch wenn die Einführung eines existenzsichernden Erziehungsgehaltes zur sozialpolitischen Mythenbildung unserer Zeit gehören dürfte, bleibt der Vorschlag nicht folgenlos für die Debatte um die gesellschaftlichen Aufgaben, Strukturen des Zusammenlebens und Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation. Mit der Einführung eines Erziehungsgehaltes ist nicht nur die Erwartung einer Entlastung des Arbeitsmarktes von erziehenden Elternteilen verbunden, gedacht ist an gravierende Einschnitte in den sozialen Betreungseinrichtungen: "Ein staatlich abgesicherter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wäre genauso überflüssig wie flächendeckende Netze von staatlich betriebenen oder geförderten Kinderbetreuungsagenturen."16
Die Vision eines Erziehungsgehaltes dient der ideologischen Absicherung des gesellschaftlichen Rückzugs aus der Verantwortung für Erziehung, Bildung und Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das Programm für die Wiedereinführung traditioneller Familienwerte und -strukturen bedeutet mitnichten eine Besserstellung der Familien und schon gar nicht der Frauen und Kinder. Im Ergebnis würde sich die Lage benachteiligter Familien und der Druck auf erwerbstätige Frauen verschärfen. Der Vorschlag illustriert allerdings, mit welcher Hartnäckigkeit sich das Ernährermodell in das allgemeine Bewusstsein von Politikern, Gesellschaftswissenschaftlern und großen Teilen der Bevölkerung eingeschrieben hat. Auf der anderen Seite ist endlich auch Bewegung in der deutschen Gesellschaftspolitik erkennbar. Die SPD kann sich immerhin eine bessere Kleinkindbetreuung und mehr Ganztagsschulen in Deutschland vorstellen. Doch wird selbst hier die Notwendigkeit einer radikalen Umkehr noch nicht verstanden. Noch immer scheint es aus Sicht der Politik die anspruchsvolle Frau mit eigenen Berufszielen zu sein, die ein Vereinbarkeitsproblem hat. Hier wird großzügig Unterstützung angedeutet.

Nicht die berufstätigen Frauen haben ein Vereinbarkeitsproblem, sondern diese Gesellschaft hat einen gravierenden Reformstau, der Frauen und eine große Mehrheit der Familien, Kinder und Jugendlichen mit ihren Problemen alleine lässt. Das "Vereinbarkeitsproblem" ist die verniedlichende Formel einer langjährigen gesellschaftspolitischen Ignoranz. Es ist kein Zufall, dass es als ein "typisches Frauenproblem" gehandelt wird.

Das Programm zur Überwindung der gesellschaftlichen Lähmung in diesem Land, die leider kaum durch die rot-grüne Regierung bewegt wurde, ist einfach und ambitiös zugleich:

Zunächst einmal muss eingestanden werden, dass die deutsche Politik in maßgebenden gesellschaftspolitischen Feldern in den vergangenen zwei Jahrzehnten versagt hat. Dieser Offenbarungseid gehört m.E. an den Beginn jeder ernsthaften Diskussion über die gesellschaftliche Wirklichkeit, insbesondere in den alten Bundesländern. Solange hier der notwendige Bruch mit der neoliberalen Ideologie und ihrem Appell an die Einzelnen bei den Organisationsanforderungen des Familienalltags, der Individualisierung von Schulproblemen und der fortgesetzten Diskriminierung der Frauen im Erwerbsleben nicht vollzogen wird, ist eine Neuorientierung der Familien- und Geschlechterpolitik nicht vorstellbar. Das Ernährermodell und die Halbtagskultur in Kinderbetreuung und Schule sind Auslaufmodelle. Dies muss mit allem Nachdruck formuliert werden. Schon die Rede vom Vereinbarkeitsproblem, vom "Betreuungsdefizit bei Kleinkindern", von der "Verbesserung der Familienförderung", parzelliert die Problemlagen in kleine, überschaubare Komplexe, die dann nach und nach abzuarbeiten sind. Die Hoffnung, mit homöopathischen Reförmchen akute Probleme abzubauen, aber gleichzeitig das System in seiner Grundstruktur zu retten, ist noch allgegenwärtig. Viele so genannte Reformvorschläge tragen eher den Impetus der Verschleierung des trostlosen Zustands, als dass sie einen Weg aus der allgemeinen Misere auch nur andeuten.

Solange die Grundpfeiler konservativer Familien- und Bildungspolitik nicht fallen, werden nur bescheidene Entwicklungen möglich sein - egal unter welcher Regierungskonstellation.


Anmerkungen

1) Vgl. Reuter, Nobert: Chancen eines neuen Normalarbeitsverhältnis - eine makroökonomische Perspektive, Manuskript vom 26.10.2001

2) Zeiher, Helga: Neue Zeiten - neue Kinder? Wandel gesellschaftlicher Zeitbedingungen und Folgen für Kinder, Vortrag auf der Tagung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 18.4.2002

3) Klammer, Ute: Managerin gesucht - Erwerbstätige Mütter in Europa zwischen Sozialpolitik und sozialer Praxis, in: WSI Mitteilungen, Heft 5/2001, S. 329ff

4) Wagner, Alexandra: Gendercheck: Evaluation der Bündnispapiere, Thema Arbeitszeit, Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, unveröffentl.Manuskript 2002

5) WSI, INIFES, Forschungsgruppe Tondorf: Bericht zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Düsseldorf 2001, S.97ff

6) Nickel, Hildegard Maria: Arbeitsverhältnisse und Lebensentwürfe in der Transformation, in: Martens, Helmut/Peter, Gerd/Wolf, Frieder O. (Hrsg.): Zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung, Gesellschaftlicher Umbruch und neue Arbeit, Frankfurt 2001, S.84ff

7) Stolz-Willig, Brigitte: Flexibilisierung der Arbeit, Chance für ein neues Geschlechterverhältnis? In: Z. Zeitschrift marxistische Erneuerung, Nr.41, März 2000, S.20ff

8) Groß, Hermann: Geschlechts- und Lebensphasenspezifische Arbeitszeiten, in: Der flexible Mensch - für einen neuen Deal in der Arbeitszeitpolitik, Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Frauen, Berlin 2001

9) Vgl. die hervorragende Analyse von Sabine Berghahn: Ehe als Übergangsarbeitsmarkt? Wissenschaftszentrum Berlin, Discussion Paper FS I 01-207

10) Vgl. Bäcker, Gerhard/Bispinck, Reinhard/Hofemann, Klaus/Naegele, Gerhard: Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland, Bd. 2, Wiesbaden 2000, S.200f

11) SPD Parteivorstand, Antrag F1 (Beschluss des Parteitages), Kinder-Familie-Zukunft, Presseservice der SPD, Nürnberg, 21.November 2001, S.15

12) Schratzenstaller, Margit: Familienpolitik - wozu und für wen? Die aktuelle familienpolitische Reformdebatte, in: WSI Mitteilungen, Heft 3/2002, S.129

13) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Steuerfreiheit des Existenzminimums 1990 und 1992 ausdrücklich den Grundsatz der horizontalen Steuergerechtigkeit betont. Auch das Urteil vom 10. November 1998 zielt eindeutig in diese Richtung. Demnach widerspricht es der Verfassung, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten (erwerbsbedingter Betreuungsbedarf) und Haushaltsfreibetrag (Erziehungsbedarf) auf die Alleinerziehenden und unverheirateten Ehepaare zu beschränken. Bei seinen Entscheidungen hat das Gericht allerdings offen gelassen, wie die steuerliche Gleichbehandlung erreicht werden soll.

14) Klammer, Ute: Managerin gesucht, a.a.O., S.329ff

15) Sell, Stefan: "Bedarfsorientierte" Modernisierung der Kinderbetreuungsinfrastruktur in Deutschland, in: WSI Mitteilungen Heft 3/2002, S. 148

16) Nachkamp, Hans Heinrich: Mehr Freiheit für die Eltern. Plädoyer für ein staatliches Erziehungsgehalt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 13.9.200


Prof. Dr. Brigitte Stolz-Willig lehrt am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Frankfurt/Main

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