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Klaus Holzkamp

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Nächste Runde: 2014

24.09.2012: Forschungsförderung der Europäischen Union für die Sozial- und Geisteswissenschaften

  
 

Forum Wissenschaft 3/2012; Foto: Fotolia.com – koya79

2014 wird ein neues Rahmenprogramm in Kraft treten, das die Forschungslandschaft der EU mittelfristig prägen wird. Horizon 2020 wird auch für die Sozial- und Geisteswissenschaften von Interesse sein, obwohl sie als eigener Bereich im Vergleich zu den anderen Schlüsselbereichen gegenwärtig über den kleinsten Etat verfügen. Sieglinde Jornitz untersucht den neuen Förderprogrammrahmen und deckt seine Möglichkeiten und Probleme auf.

2014 ist nicht nur das Jahr, in dem das Europäische Parlament neu gewählt wird, sondern es ist auch das Jahr, in dem das nächste Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union seine Gültigkeit erhält. Unter dem Namen "Horizon 2020 - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation"1 wird die europäische Forschungsförderung für die Jahre 2014 bis 2020 neu gestaltet. Der Zeitraum entspricht dem mit dem Lissabon-Vertrag geregelten mehrjährigen Finanzrahmen, der alle etatabhängigen Bereiche der Europäischen Union umfasst. Im November 2011 unterbreitete nun die Europäische Kommission ihren Vorschlag und eröffnete so das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dieses wird ca. Ende 2013 abgeschlossen sein, so dass Horizon 2020 zum 1.1.2014 starten und das derzeit gültige 7. Forschungsrahmenprogramm nahtlos ablösen kann. Es handelt sich dabei um das zentrale forschungspolitische Instrument der Europäischen Union, dessen Größe und Reichweite weltweit einzigartig ist. Es ermöglicht europäischen Projektkonsortien mit nur einem einzigen Antrag, Fördermittel für alle am Projekt beteiligten Partner einzuwerben. Der nun vorgelegte Vorschlag sieht über die gesamte Laufzeit ein Budget von ca. 80 Mrd. Euro vor.

Im Folgenden wird sowohl die Grundstruktur von Horizon 2020 dargestellt, als auch auf einzelne Aspekte näher eingegangen, in denen sich Fördermöglichkeiten für die Sozial- und Geisteswissenschaften bieten.

Horizon 2020 - Forschungsrahmen der EU

Mit Horizon 2020 versucht die Europäische Kommission, Vereinfachungen herbeizuführen, indem es nur noch ein Rahmenprogramm für Forschung geben soll, das auf einem einzigen Regelwerk zu den Fördersätzen besteht.

Den Kern von Horizon 2020 bilden drei Schwerpunkte:

  • "Excellent Science" - u.a. die Förderung des European Research Council, Marie Curie-Maßnahmen sowie Forschungsinfrastrukturen;
  • "Industrial Leadership" - u.a. Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Entwicklungen zu Informations- und Nanotechnologien;
  • "Societal Challenges" - die thematischen Schwerpunkte.
  • Relevanz für Sozial- und Geisteswissenschaften

    Von diesen sind die Bereiche "exzellente Wissenschaft" und "gesellschaftliche Herausforderungen" besonders für Sozial- und Geisteswissenschaften relevant. Doch was verbirgt sich dahinter?

    Der Schwerpunkt "exzellente Wissenschaft" umfasst unter anderem alle Aktivitäten und Fördermöglichkeiten des European Research Council (ERC) sowie die Maßnahmen des Marie Curie-Programms. Diese existieren bereits im derzeit gültigen EU-Forschungsrahmenprogramm und werden 2014 fortgesetzt und teilweise ausgebaut.

    Der ERC bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Disziplinen die Möglichkeit, themenoffen Forschungsprojekte einzureichen. Er versteht sich als grundlagenorientiertes Förderinstrument, das keine inhaltlichen Vorgaben macht und sowohl NachwuchswissenschaftlerInnen als auch bereits etablierten ForscherInnen offen steht. In dieser Förderlinie reichen einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und nicht Projektkonsortien ihre Projektideen ein. Die Europäische Kommission bzw. die Statuten des ERC erkennen dabei als einziges, gültiges Entscheidungskriterium die Exzellenz an. Als GutachterInnen firmieren - angelehnt an die Prozeduren der Deutschen Forschungsgemeinschaft - in den jeweiligen Domänen ausgewiesene WissenschaftlerInnen aus ganz Europa.

    Derzeit ist der ERC mit einem jährlichen Budget von ca. 1 Mrd. Euro ausgestattet. Der mit Horizon 2020 unterbreitete Budgetvorschlag sieht für die nächste siebenjährige Laufzeit ein Budget von ca. 13 Mrd. Euro vor. Die Europäische Kommission nimmt somit eine immense Aufstockung der Mittel für die themenoffene Grundlagenforschung in Europa vor.

    Die vorgesehene Erhöhung der ERC-Mittel ist eine Reaktion der Kommission darauf, anzuerkennen, dass es einen großen Bedarf an diesen Mitteln gibt - gerade auch aus Mitgliedsstaaten, die über eine weniger gut entwickelte Forschungsinfrastruktur verfügen und für die die europäische Forschungsförderung manchmal nur die einzige mögliche ist. Auch diese Staaten stellen finanzielle Mittel für das Förderprogramm bereit.

    Sollten aber gerade Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus diesen forschungsschwachen Staaten keine oder wenige Forschungsgelder einwerben, weil sie der Exzellenz nicht genügen, dann ist es fraglich, warum sie sich überhaupt daran beteiligen sollen.

    D.h. aller Wahrscheinlichkeit wird die Kommission hier für einen Ausgleich sorgen müssen - wie immer der aussehen mag.

    Dennoch bietet sich hier gerade für Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen die Chance, ihr Forschungsprojekt mit einer europäischen Dimension gefördert zu bekommen.

    Erhalten bleiben auch die Marie-Curie-Maßnahmen, die Auslandsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstützen und damit zur Laufbahnentwicklung und Weiterqualifizierung beitragen. Die Individualstipendien sorgen dafür, dass das eigene Forschungsprojekt an einem ausländischen Institut weiterverfolgt werden kann und somit wichtige Kontakte geknüpft und Erfahrungen im Ausland gesammelt werden können. Es kann hierdurch ein individuelles europäisches Netzwerk entstehen, das hilft, vielleicht spätere europäische Projektkonsortien zu bilden.

    Daneben wird im Bereich der "exzellenten Wissenschaft" auch die strukturierte Doktorandenförderung fortgesetzt. So können Institute mehrerer europäischer Mitgliedsstaaten sogenannte "Initial Training Networks" beantragen. Diese haben zum Ziel, dass die geförderten Doktorandinnen und Doktoranden ihre Forschungsarbeit im Durchlauf an allen beteiligten Instituten verfolgen und somit mehrere Arbeitsweisen und Zugänge zum jeweiligen Thema kennenlernen. Es wird neben der fachlichen und methodischen Ausbildung ebenso viel Wert auf zu erwerbende Fähigkeiten wie z.B. Kommunikations- und Präsentationsstrategien gelegt. Gern gesehen wird bei der Beantragung solcher Initial Training Networks die Beteiligung von Industriepartnern, die den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern Karrierewege außerhalb der Wissenschaft eröffnen sollen.

    Diese drei Förderlinien - ERC, Marie Curie-Maßnahmen und Initial Training Networks - stehen allen Disziplinen offen und eignen sich für eine Antragstellung aus den Sozial- und Geisteswissenschaften. Gerade die Förderinstrumente zur Doktorandenförderung sind attraktiv, weil sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einem frühen Stadium ihrer Karriere ermöglichen, in einem europäischen Kontext zu arbeiten, der es erleichtert, sich ein Netzwerk aufzubauen und sich später an konsortial geführten Projekten auf europäischer und internationaler Ebene zu beteiligen.

    Schwerpunkt: societal challenges

    Viele der Vorbereitungen für den Vorschlag Horizon 2020 flossen in den letzten Jahren in die Ausgestaltung und den Zuschnitt des dritten Schwerpunktes - den societal challenges. Sie ersetzen mehr oder weniger den Programmbereich "Cooperations" des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms, das vor allem die Konsortialvorhaben definierte.

    Dabei konnten es die Sozial- und Geisteswissenschaften als Erfolg verbuchen, dass sie seit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm mit einem eigenen Bereich und im 7. Forschungsrahmenprogramm mit einem eigenen Budget von 623 Mio. Euro ausgestattet wurden, das jedoch im Vergleich zu den anderen Schlüsselbereichen über den kleinsten2 Etat verfügte. Diese Eigenständigkeit musste nun für Horizon 2020 erneut erstritten werden, denn die Europäische Kommission verfolgte das Ziel, keine eigene "Herausforderung" für die im EU-Jargon als SSH - social-economic sciences and humanities - gefassten Fächer zu definieren, sondern ihre Themen querschnittartig über alle thematischen Herausforderungen hinweg zu verteilen und somit ein breites Spektrum an Förderbedarfen aus den Fächern abzudecken. D.h. gesellschaftliche und kulturelle Themen sollten nur noch als zusätzliche, rahmende Fragestellungen aufgegriffen werden. Damit wären sie als eigener Wissenschaftsbereich, der zur Verwirklichung eines europäischen Forschungsraums beitragen kann, diskreditiert und als Beiwerk abqualifiziert worden.

    Weitreichende Interventionen von verschiedenen europäischen Wissenschaftsgemeinschaften, dem europäischen Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen für diese Fächer und vielen Initiativen einzelner Disziplinen führten dazu, dass in dem Ende November 2011 vorgelegten Entwurf eine der sechs "gesellschaftlichen Herausforderungen" die sozial- und geisteswissenschaftliche Perspektive aufgriff.

    Mit einem vorgesehenen Gesamtbudget von ca. 31,6 Mrd. Euro für Verbundvorhaben wurden folgende sechs Herausforderungen definiert:

  • Health, Demographic Change & Wellbeing

  • Food Security, sustainable agriculture, marine and maritime research and the bio-economy

  • Secure, clean and efficient energy

  • Smart, green and integrated Transport

  • Climate Action, resource efficiency and raw materials

  • Inclusive, innovative and secure societies.

  • Den Sozial- und Geisteswissenschaften wurde neben den weiterhin bestehenden Querschnittsthematiken eine Herausforderung geboten, in der sie unter dem Titel "Inclusive, innovative and secure societies" eine Allianz mit dem Sicherheitssektor eingehen sollten. Mehr war bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu erstreiten.

    Dass dies der Fall war, lag und liegt vor allem an der Ausrichtung des gesamten Programms Horizon 2020 und seinem genuinen Verständnis. Die ersten Konzepte für das neue Rahmenprogramm stellten ins Zentrum den Begriff der Innovationsunion. Dieser sollten die zu fördernden Projekte zuarbeiten und zugleich dafür sorgen, dass eine im weltweiten Wettbewerb stehende, innovative Forschung zu marktfähigen Produkten führt. Damit sollte auch das Forschungsrahmenprogramm nicht zur bloßen Ermöglichung von europäischen Forschungsprojekten führen, sondern diese sollten tatsächliche Produkte entwickeln, die wiederum den Wirtschaftsraum der Europäischen Union befördern sollten.

    Diese Überlegungen verstanden das Rahmenprogramm als einen genuinen Beitrag zur Etablierung eines europäischen Forschungsraums (European Research Area - ERA). Dieser Forschungsraum soll im Wettbewerb mit dem US-amerikanischen und dem asiatischen Raum bestehen können und sich behaupten. Zugleich soll er aber auch dazu beitragen, wichtige Probleme in Europa zu lösen, wie sie in der 2010 veröffentlichten Strategie "Europe 2020" benannt werden3. Forschung wird dort als Entwicklung von Innovationen verstanden, die dazu beiträgt, gesellschaftliche Probleme zu lösen, indem sie marktfähige Produkte entwickelt, die wiederum Arbeitsplätze verschiedenster Dimension schaffen und so helfen, Ungleichheiten zu beheben. Forschung ist damit Teil einer europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie, die dem Slogan folgt: "more jobs, improved lives, better society"4.

    Damit wurde der Grundstein gelegt, das Forschungsrahmenprogramm als politisches Instrument zu verstehen, das so ausgerichtet werden muss, dass es zur Verwirklichung der Ziele der EU 2020-Strategie beiträgt. Deswegen war es zunächst für die Europäische Kommission nicht vorstellbar, wie die Sozial- und Geisteswissenschaften hierzu einen Beitrag leisten könnten, es sei denn tatsächlich als Rahmenfragestellungen, als sozialer Kitt, um ggf. die soziale, ökonomische, historische oder linguistische Dimension bei der Entwicklung von Produkten nicht zu vergessen.

    Dies setzte eine Welle von Initiativen in Gang, um zu versuchen, auch den sozial- und geisteswissenschaftlichen Aspekt im Konzept einer Innovationsunion zu verankern. Dies führte u.a. zu einer europäischen Konferenz, die sich dem Thema der "sozialen Innovation" widmete und diskutierte, was hierunter verstanden werden könnte5.

    Dass jedoch die SSH-Fächer mit dem Sicherheitsthema eine gemeinsame Herausforderung bildeten, ließ die Initiativen nicht verstummen. Auch die Disziplinen, die sich mit dem Sicherheitsaspekt befassen, waren nicht zufrieden, dass sie mit einem weiteren Fächerspektrum eine Projektfördereinheit eingehen sollten.

    Aus den bisher im 7. Forschungsrahmenprogramm geförderten Projekten ist bekannt, dass die SSH-Fächer zwar über das kleinste Budget verfügen, aber die höchste Anzahl an eingereichten Projektanträgen aufweisen. Dies führte und führt dazu, dass selbst mit der höchsten Punktzahl evaluierte Anträge aufgrund des geringen Budgets nicht gefördert werden können. Damit liegt in diesem Bereich die Erfolgsquote von eingereichten Anträgen bei unter 10%, und unterläuft damit um ein Vielfaches die bereits niedrige Erfolgsquote von 20% für das gesamte 7. Forschungsrahmenprogramm. Die hohe Überzeichnung bei gleichzeitiger sehr guter Evaluation verweist auf den hohen Bedarf an Ausschreibungen im Bereich der SSH-Fächer.

    Horizon 2020 und kritische Gesellschaftswissenschaft

    Die vielfältigen und europaweiten Initiativen, die sich für eine eigene Herausforderung für die SSH-Fächer einsetzten, konnten Ende April 2012 einen weiteren Erfolg verbuchen: Es wird nun eine eigene Herausforderung für diese Fächer mit dem Titel "Inclusive, innovative and reflective societies" geben.

    Damit wird das nächste Forschungsrahmenprogramm nun sieben societal challenges umfassen.

    Dies ist ein großer Erfolg für die Fächer. Horizon 2020 wird somit den Weg fortführen, die SSH-Fächer in den Verbundvorhaben als eigene Thematik mit einem eigenen Budget auszuweisen.

    Gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass gerade dieser dritte Schwerpunkt von Horizon 2020 sich in seinen Forschungsprojekten auf die Verwirklichung der Ziele der EU-2020-Strategie versteht und somit eine Forschung erfordert, die auf Verwertung drängt. Die Sozial- und Geisteswissenschaften ordnen sich damit einem schon von der Europäischen Union vor Jahren eingeschlagenen Weg unter, Forschung als Beitrag zur Politikgestaltung zu verstehen und damit Zuarbeit zu leisten und sich in einen von der EU geforderten Anwendungs- bzw. Verwertungszusammenhang zu begeben. Dies ist gerade für die sich als kritisch verstehenden Disziplinen schwer zu vollziehen.

    Deswegen ist es umso wichtiger, dass der Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm vorsieht, gerade die Fördermittel für den European Research Council aufzustocken. Allein die Maßnahmen des Schwerpunktes "exzellente Wissenschaft" verstehen sich als eine Förderung der grundlagenorientierten Forschung, verpflichten sich dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz und sind demzufolge themenoffen.

    Wichtig dabei ist jedoch noch etwas anderes. Die Europäische Kommission wird bei der Ausgestaltung der zur Förderung ausgeschriebenen Projektthemen maßgeblich im Schwerpunkt "gesellschaftliche Herausforderungen" die jeweils spezifischen Fachdirektorate einbeziehen. D.h. ab 2014 werden die jeweils zuständigen Generaldirektorate der Europäischen Kommission, wie bspw. die fachlich zuständigen Generaldirektorate Education and Culture, Employment, Social Affairs and Inclusion oder auch Communications Networks, Content and Technology viel mehr als bisher an Bedeutung gewinnen. Einige Generaldirektorate bestimmen bereits im derzeitigen Rahmenprogramm die ausgeschriebenen Inhalte, wie bspw. im Umweltbereich. maßgeblich mit.

    Demzufolge wird sich auch die Beeinflussung der Themenstellung ändern. Es wird wichtiger werden, nicht nur sicher zu stellen, dass das jeweilige Projekt zur Verwirklichung der EU-2020-Strategie beiträgt, sondern auch zu verfolgen, welche Themen die jeweils relevanten Generaldirektorate umtreiben. Das bisherige Themenlobbying wird sich verändern und Kontakte in die jeweiligen Fachdirektorate werden wichtiger werden.

    Aber warum sollten das Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen nicht tun können?!

    Anmerkungen

    1) Europäische Kommission 2011: Vorschlag für Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) , 30.11.2011, eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0811:FIN:de:PDF [Zugriff: 17.07.2012].

    2) Vgl. Budgetaufteilung: www.forschungsrahmenprogramm.de/zusammenarbeit.htm (Zugriff: 17.07.2012).

    3) Europäische Kommission 2010: Europe 2020. A strategy for smart, sustainable and inclusive growth, 03.03.2010, eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:2020:FIN:EN:PDF (Zugriff: 17.07.2012).

    4) Vgl. Website zur Innovationsunion: ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm?pg=home ec.europa.eu/commission_2010-2014/tajani/hot-topics/innovation-union/index_de.htm (Zugriff: 17.07.2012).

    5) Konferenz "Challenge Social Innovation", Wien, 19.-21.09.2011: www.socialinnovation2011.eu/ ; siehe auch: Vienna Declaration: The most relevant topics in social innovation research, November 2011, www.socialinnovation2011.eu/wp-content/uploads/2011/09/Vienna-Declaration_final_10Nov2011.pdf (Zugriff: 17.07.2012).


    Dr. Sieglinde Jornitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), Frankfurt/Main, Schwerpunkte: europäische Bildungs- und Forschungspolitik, internationale Kooperation, Materiale Bildanalyse in der Erziehungswissenschaft

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