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Klaus Holzkamp

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Forum Wissenschaft

Frauenarbeitsplatz Prostitution

15.01.2002: Arbeitsbedingungen in einem bedeutenden Wirtschaftssektor1

  
 

Forum Wissenschaft 1/2002; Titelbild: Eckart Schmidt

Gesellschaftliche Tabuisierung und Diskriminierung der Prostitution führt vor allem dazu, dass die Arbeitsbedingungen in diesem nicht unbeträchtlichen Wirtschaftssegment unkontrolliert und damit zwangsläufig schlecht bis menschenunwürdig sind. Zudem handelt es sich um einen Gewerbezweig, in dem in der Regel Frauen die Dienstleistungen erbringen und das Risiko tragen, während die Männer "im Hintergrund", Zuhälter, Wirtschafter, Vermieter, Menschenhändler etc., den Gewinn einstreichen. Die zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen verbessern die Situation der Frauen nur geringfügig, wie Emilija Mitrovic meint.

In der BRD arbeiten etwa 400.000 Menschen in der Prostitution, überwiegend sind es Frauen, die den Hauptteil ihres Lebensunterhaltes mit dem gewerblichen Verkauf sexueller Dienstleistungen verdienen. Die Dunkelziffer ist aufgrund der Illegalität und der immer noch existierenden gesellschaftlichen Diskriminierung sowie der moralischen Abwertung sehr hoch.

Das Prostituiertenprojekt Hydra aus Berlin schätzt, dass etwa eine Million bis 1,5 Millionen Männer täglich die Leistung von Prostituierten in Anspruch nehmen. Der Historiker Joachim Riecker widerspricht dieser hohen Anzahl von Freiern in der bundesdeutschen Gesellschaft, geht jedoch ebenfalls von immensen Umsätzen im Gewerbe mit sexuellen Dienstleistungen aus. "Nimmt man an, dass an einem Tag im Durchschnitt rund 60.000 Prostituierte ihre Dienste anbieten und dabei im Schnitt zwischen 400 und 600 Mark einnehmen, ergibt sich ein Tagesumsatz von rund 30 Millionen Mark. Aufs Jahr umgerechnet liegt die Summe bei knapp 11 Milliarden Mark. Dies entspricht dem Umsatz von Konzernen wie Nixdorf, AEG oder Tschibo."2

Dagegen liegt das durchschnittliche Monatseinkommen von Prostituierten in der Regel unter 3.000 DM, nach Angaben der Berliner Morgenpost soll es 2.000 DM monatlich netto nicht überschreiten. Der Löwenanteil des erwirtschafteten Geldes landet also bei Zuhältern und Wirtschaftern. Nach Berechnungen der Zeitschrift GELDidee macht ein Mittelklassebordell mit zehn Prostituierten im Monat einen Umsatz von rund 100.000 DM. Neben Zuhältern und Wirtschaftern profitieren insbesondere Immobilienbesitzer von der illegalen Prostitution. Sie nehmen für die "Modell"-Wohnungen, in denen nach Aussagen des Hamburger Landeskriminalamtes überwiegend Migrantinnen ohne legalen Aufenthaltstatus arbeiten, Quadratmeterpreise bis zu 100 DM. Der Preis für professionellen Sex liegt im Schnitt bei 150 DM. Davon erhalten Zimmervermieter und Zuhälter je 50 DM, bleiben für die Prostituierte noch 50 DM.3 Obwohl man an diesen Zahlen bereits sehen kann, dass Prostitution eine gesellschaftlich relevante Größe angenommen hat, bleibt der Bereich abgesehen von der sensationslüsternen Regenbogenpresse noch immer ein Tabuthema.

Über die Hälfte der Sexarbeiterinnen in Deutschland sind Migrantinnen, nur 48% sind Deutsche bzw. EU-Staatsbürgerinnen. Dabei gibt es ein deutliches Nord-Süd-Gefälle, in Hamburg liegt der Migrantinnenanteil bei 60 bis 70%. Die Hauptherkunftsgebiete der Sexarbeiterinnen sind Osteuropa (56%), Lateinamerika (16%), Afrika (16%), und Südostasien (12%).4

Menschenhandel - Frauenhandel

"Der Frauenhandel ist in Europa effizient organisiert. Händlerringe locken die Frauen mit falschen Versprechungen, schleusen sie illegal in die europäischen Großstädte, wo sie zur Prostitution gezwungen werden. Man spricht von den Lieferländern, wo Frauen rekrutiert werden, dazu gehören Russland, die Ukraine oder Rumänien. In den Transitländern, vor allem dem ehemaligen Jugoslawien und Albanien, werden die Frauen verkauft und "eingewöhnt", um in den Zielländern, etwa Italien, Deutschland oder Frankreich, in Bordellen oder auf dem Strich eingesetzt zu werden. In einem Europa ohne Grenzen weiß die Zuhältermafia die von Land zu Land unterschiedlichen Gesetze auszunutzen."5

Entgegen der Sichtweise, die die Frauen als getäuschte Opfer der Menschenhändler sieht, wissen nach Befragungen von TAMPEP und den Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Hamburg etwa 80% der Frauen, die nach Hamburg kommen, dass sie in der Prostitution arbeiten sollen. Allerdings wissen sie nicht, unter welchen Bedingungen von Freiheitsentzug und Gewalt sie arbeiten werden. Zudem kann höchstens von einer relativen Freiwilligkeit gesprochen werden, da die ökonomischen Bedingungen in ihren Herkunftsländern den Frauen kaum eine Chance geben, zuhause für den eigenen Unterhalt und oft auch den ihrer Kinder zu sorgen. Die finanzielle Not stellt durchaus eine extreme Zwangslage dar.

Die Frauen werden in der Regel von Landsleuten in ihren Heimatländern mit dem Versprechen auf hohen Verdienst angeworben. Die Anwerber und Schleuser erledigen alle Formalitäten für die Frauen, wie Visa besorgen, Reise organisieren etc. Auf diese Weise erscheinen sie den Frauen fürsorglich und gewinnen deren Vertrauen. Die Händler nutzen die finanzielle Not der Frauen in ihren Heimatländern ebenso aus wie deren Sprachschwierigkeiten, das Fehlen eines sozialen Umfeldes und insbesondere ihren illegalen Aufenthaltstatus im Zielland Deutschland. Die Frauenhändler und Schleuser stellen absolut überhöhte Preise für die Visabeschaffung, die Reise, die Unterbringung und Verpflegung in Rechnung. Wenn die Frauen in Deutschland ankommen, haben sie bereits eine hohe Schuldenlast. Die Tagesmieten für einen "Arbeitsplatz" in einem Appartement betragen in Hamburg bis zu 350 DM. Da den Frauen darüberhinaus noch die Pässe abgenommen werden (angeblich zu ihrem Schutz), haben sie keinerlei Möglichkeit zur Rückreise.

Viele Frauen werden unter massivem Druck hier festgehalten, sei es unter Drohungen, dem Kind oder der Familie im Heimatland werde Gewalt angetan, oder auch durch die Ausübung brutaler physischer Gewalt gegen die Frau selbst. Dies kann von Schlägen über Folter bis zur Massenvergewaltigung gehen.6 Aber häufig reicht auch schon die Einschüchterung mit dem Hinweis, dass die Frau illegal in Deutschland ist und ihr eine hohe Haftstrafe droht, wenn sie von der Polizei aufgegriffen würde.

Das Ausländergesetz, nach dem sich die Frauen strafbar machen, wenn sie der Prostitution nachgehen (Aufnahme unerlaubter selbstständiger Arbeit), dient so den Zwecken der Menschenhändler, denen die Frauen rechtlos ausgeliefert sind. Wenn sie zur Polizei gehen um ihre Ausbeuter anzuzeigen, werden sie ausgewiesen, es sei denn, sie sind zu Zeugenaussagen bereit, was nicht ungefährlich ist. Nicht nur sie selbst werden bedroht, sondern auch ihre Kinder und Familienangehörigen im Heimatland. Sollten sie sich dennoch zu einer Aussage vor Gericht gegen ihre Peiniger und Ausbeuter entschließen, können sie in ein Zeuginnen-Schutz-Programm aufgenommen werden. In Hamburg wird dieses vom Landeskriminalamt und von einer Nicht-Regierungs-Organisation (NGO), der Koordinationsstelle Frauenhandel (Koofra) durchgeführt. Allerdings werden die Zeuginnen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Regel dennoch in ihre Heimatländer abgeschoben.

Nach UN-Angaben werden weltweit jedes Jahr vier Millionen Frauen und junge Mädchen ge- bzw. verkauft. Alljährlich fallen an die 200.000 Frauen aus Osteuropa europäischen Zuhältern in die Hände. Nach Angaben von Interpol bringt eine Prostituierte ihrem Zuhälter durchschnittlich 107.000 Euro im Jahr ein.7

Prostitution in Hamburg

Als Metropole und Hafenstadt ist Hamburg traditionell eine Stadt mit allen Facetten der sexuellen Konsum- bzw. Dienstleistungsbereiche. St. Pauli und speziell die Reeperbahn sind Anziehungspunkt für hunderttausende von Touristen. Der Hamburger Senat ist Mitverdiener am Geschäft mit dem weiblichen Körper. Wenn auch die meisten Prostituierten auf ihre Einnahmen keine Steuern bezahlen, so gehen doch die Steuern aus dem "umliegenden" Gewerbe wie Gaststätten und Bars, Kosmetik-, Bekleidungs- und Sexartikelindustrie (Kondome u.a.), Kinos und Kabaretts, Taxigewerbe, Hotels, Spielhallen usw. in die Stadtkasse.

Laut Erhebung der Hamburger Kriminalpolizei vom September 1998 soll aufgrund des massiven Drucks von polizeilicher Seite (Razzien in Clubs und Modellwohnungen) die Zahl der Prostituierten von 6.000 auf 4.300 zurückgegangen sein. Der Umsatz der Prostituierten sei von monatlich 25 Millionen Mark auf 15 Millionen reduziert worden. Nach neusten Angaben des Landeskriminalamtes im Juni 2001 prostituieren sich in Hamburg derzeit 3.700 Frauen, davon ca. 1.950 Ausländerinnen. Mit Ausländerinnen sind Frauen aus Nicht-EU-Ländern gemeint, die also mit Besucherinnen-Visa oder ohne Aufenthaltserlaubnis hier arbeiten. Grob geschätzt werden 750.000 bis 1.000.000 DM täglich an Umsatz erwirtschaftet.

In den verschiedenen Bereichen der sexuellen Dienstleistungen wie in der in Straßenprostitution in St. Georg gehen ca. 660 Frauen der Prostitution nach (viele davon sind drogenabhängig), in Clubs und Modellwohnungen sind es ca. 2.300 Frauen (davon 1.500 illegal), in der Straßen- und Bordellprostitution in St. Pauli über 500 Frauen (überwiegend legal) und sonstige Angebote wie Hotelservice oder sexuelle Dienstleistungen in Bars und Lokalen erbringen ca. 200 vorwiegend deutsche Frauen.8

Die Auffassung der Polizei über die erhebliche Reduzierung der "illegalen" Prostitution in den letzten drei Jahren durch die verstärkten Razzien wird von den Beratungsstellen für Prostituierte eher skeptisch gesehen. Durch die Razzien wird ihren Beobachtungen nach im Wesentlichen nur mehr Fluktuation unter den Prostituierten bewirkt: Meist stehen schon an der Grenze "neue" Frauen bereit, die jene ersetzen, die bei einer Razzia verhaftet und abgeschoben wurden. Auch die von der Polizei propagierte Zielsetzung "Nicht die Prostitution/Prostituierte wird bekämpft, sondern die Ausbeutung und die Profiteure" wird von den Beratungsstellen und vor allem von den Prostituierten ganz anders gesehen. Bei den Razzien werden vor allem Frauen festgenommen und in der Regel sofort abgeschoben. Die Verhaftung von Zuhältern, Wirtschaftern und anderen Profiteuren ist dagegen eher selten.

Vom Umgang des Staates

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es dem Staat schon seit Beginn des 19. Jahrhunderts nicht darum ging, die Prostitution zu verbieten bzw. zu verhindern, sondern Kontrolle über die Prostituierten (nicht über die Freier) auszuüben und ihre Rechtlosigkeit zu manifestieren.

1807 wurde in Hamburg eine Verordnung erlassen, die Prostitution bedingt tolerierte. Der Grundgedanke dieses Reglements war es, polizeilich konzessionierte und überwachte Bordelle zuzulassen um der "wilden" Prostitution, die sich über weite Gebiete der Stadt ausbreitete, entgegenzuwirken. Die Verordnung umfasste sittenpolizeiliche Regelungen wie:

  • Prostituierte mussten sich bei der Polizei registrieren lassen
  • Bordellwirte mussten eine Konzession beantragen
  • Bordellwirte und Prostituierte durften nur mit polizeilicher Genehmigung eine Wohnung anmieten
  • Prostituierte durften keine Kinder über 10 Jahren bei sich haben
  • Prostituierte durften keine Vorübergehenden ansprechen (kobern)
  • Prostituierte durften sich abends nach 11 Uhr nicht ohne männliche Begleitung auf der Straße blicken lassen
  • Prostituierten war der Zutritt zum 1. und 2. Rang des Stadttheaters untersagt.
  • Mit der Verabschiedung des Hudwalcker Reglements von 1834 wurde die Verordnung von 1807 noch ausdifferenziert und die gesellschaftlich verachtete Stellung der Prostituierten dokumentiert. Eine weitere wichtige Absicht war die gesundheitliche Kontrolle und der Kampf gegen die immense Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten bis in die bürgerlichen Schichten.9

In Deutschland nimmt die Prostitution einen Riesenaufschwung mit der Industrialisierung ab 1850. Die Schätzungen "über die Zahl der sich dauernd prostituierenden Frauen in Deutschland um die Jahrhundertwende (beliefen sich auf) zwischen 100.000 und 200.000."10

Die Inanspruchnahme von Prostitution war in allen gesellschaftlichen Schichten anzutreffen, die überwiegende Mehrheit der nun massenhaft vom Land kommenden Prostituierten jedoch stammte aus der Unterschicht, meist aus besonders schlecht verdienenden Berufsgruppen wie Dienstmädchen, Näherinnen, Kellnerinnen, Ballettmädchen. Das Einkommen dieser Gruppen lag unter dem Existenzminimum, Dienstmädchen waren zusätzlich häufig der sexuellen Ausbeutung durch die Hausherren unterworfen. Demzufolge war das Delikt des Kindermordes weit verbreitet, zum einen weil Dienstmädchen bei Feststellung einer Schwangerschaft in der Regel vom Dienstherren gekündigt wurden, zum anderen weil eine Abtreibung zu teuer und auch oft lebensgefährlich war.

August Bebel beschreibt und kritisiert die Doppelmoral der "hohen Herren", die regelmäßig in den Bordellen anzutreffen waren: "Da gehen Minister, hohe Militärs, Volksvertreter, Richter usw. neben den Repräsentanten der Geburts-, Finanz-, Handels- und Industriearistokratie aus und ein, Männer, die am Tag und in der Gesellschaft als Vertreter und Wächter von Moral, Ordnung, Ehe und Familie gar würdevoll einherschreiten (…) und an der Spitze der Vereine zu Unterdrückung der Prostitution stehen."11

1895 schätzte die Hamburger Kriminalpolizei die Zahl der freien Prostituierten auf ca. 3.000 bis 4.000 Frauen. Eine enorme Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten führte zu der staatlich vorgeschriebenen Gesundheitskontrolle von Prostituierten, dem "Bockschein", ein Verfahren, das noch bis Ende letzten Jahres in Bayern und einigen anderen Bundesländern praktiziert wurde.12 Seit dem 1. Januar 2001 ist die Wahrnehmung von Dienstleistungen der Gesundheitsämter durch Prostituierte nunmehr bundesweit freiwillig und anonym.

Prostitution im NS-Staat

"Die Dirne kann uns aber gleichgültig sein: ob eine Dirne ausgenutzt wird oder nicht, geht uns nichts an. Je mehr sie ausgenutzt und je schneller sie dadurch ausgemerzt wird, umso besser ist es."13

Prostituierte waren nach Auffassung der Nationalsozialisten Frauen, die "öffentlich in auffälliger Weise (…) einzelne oder die Allgemeinheit belästigen, zur Unzucht auffordern oder sich dazu anbieten."14 Dies war auch Inhalt des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (§ 361 RStGB, Neuregelung vom 25. März 1933). Nach diesem Gesetz konnte jede Frau, die sich verdächtig gemacht hatte, verhaftet werden. Frauen, die sich allein in der Öffentlichkeit und in Gaststätten aufhielten, machten sich schon dadurch verdächtig, dass sie ohne männliche Begleitung waren. Sie konnten verhaftet und unter Zwang auf Geschlechtskrankheiten untersucht werden. Die Frauen wurden registriert und viele von ihnen entmündigt, da sie als "asoziale weibliche Elemente" galten.15

Das NS-Regime in Hamburg schuf für die Prostitution ein repressiv überwachtes kontrolliertes Gebiet. In fünf Straßen Hamburgs sollten die Prostituierten kaserniert werden. Eine davon ist bis heute geblieben - die berühmte Herbertstraße. In diesen Straßen sollten die Frauen arbeiten und auch wohnen, um so von der übrigen Bevölkerung isoliert zu bleiben.

Grundsätzlich sollten Männer weiterhin die Möglichkeit haben, zu Prostituierten zu gehen. Auf diese Weise sollten auch männliche Homosexualität und eine Cliquenbildung von Homosexuellen bekämpft werden. Trotz allem wurde Prostitution weiter verfolgt und ab 1937 wurden Prostituierte als so genannte "Berufs- und Gewohnheitsverbrecher" in Vorbeugehaft genommen. Im gleichen Jahr wurden die ersten Bordelle für die Wehrmacht erwogen.

Der Höhepunkt der Doppelmoral im NS-Staat wurde mit der Einrichtung von Wehrmachtsbordellen in Frankreich und Polen deutlich. Später wurden Bordelle für Fremdarbeiter eingerichtet (dazu wurden Frauen aus den besetzten Gebieten "rekrutiert") und es wurden Bordelle für SS-Mannschaften und Bordelle in Konzentrationslagern für Funktionshäftlinge errichtet, in denen Frauen unter schlimmsten Bedingungen zu Prostitution gezwungen wurden.16

Zwangsprostitution und Kriege

Massenvergewaltigungen und Zwangsprostitution werden häufig schon wie "normale" Begleiterscheinungen von Kriegshandlungen betrachtet. Im Bosnienkrieg kämpften Frauenorganisationen noch für die Öffentlichmachung der Vergewaltigungen als Mittel der ethnischen Säuberung. Im NATO-Krieg gegen Jugoslawien benutzte Verteidigungsminister Scharping dies als Begründung für die völkerrechtwidrige Bombardierung, nach dem Krieg nahm jedoch die Prostitution in Bosnien und im Kosovo eklatant zu. Ein Großteil der Mädchen und jungen Frauen in den Bordellen, die für die SFOR- und KFOR-Soldaten eingerichtet wurden, sind Opfer von Frauenhandel. Dennoch sorgte es in Deutschland nur kurzzeitig für Schlagzeilen, dass Bundeswehrsoldaten zu den Freiern dieser auch minderjähriger Mädchen gehörten. Angelika Beer, militärpolitische Sprecherin der Grünen, schlug vor, den Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen künftig Prostituierte aus Deutschland mitzugeben, um so einen Missbrauch minderjähriger Mädchen zu unterbinden, aber dennoch dem natürlichen Recht männlicher Soldaten auf sexuelle Betätigung Genüge zu tun.

Der Beginn der modernen Geschichte der Zwangsprostitution fand nicht nur in Europa statt: Zwischen 1932 und 1945 verschleppte die Kaiserliche Japanische Armee aus dem besetzten China, Malaysia und Korea Hunderttausende von Frauen in Armee- und Frontbordelle bis nach Thailand und Birma. Der Name, der diesen Frauen von ihren japanischen Ausbeutern gegeben wurde, war zynisch: Trostfrauen. Erst letztes Jahr fand eine internationale öffentliche Tagung statt, die diese Zwangsprostitution anklagte und Schadensersatz für die Opfer forderte.17

Zur aktuellen Gesetzeslage

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die rechtliche Situation von Prostituierten widersprüchlich. Auf der einen Seite ist Prostitution nicht verboten, aber sie ist definiert als "sittenwidrige" Tätigkeit, die "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden verstößt". "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." (§ 138 BGB) Dies galt bis zum 1.1.2002 für das Rechtsgeschäft zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden und bedeutete, dass die Prostituierte keinen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Entlohnung hatte.

In den letzten Monaten entstand aufgrund der Initiative der PDS-Fraktion im Bundestag und später der Rot-Grün-Koalition eine virulente Diskussion zur Veränderung der Rechtslage der Prostituierten. Von "einem Beruf wie jeder andere" war die Rede. In einer Online-Umfrage des Spiegel am 9. Mai 2001 sprachen sich 85% der 3.000 Abstimmenden dafür aus, Prostitution juristisch als normale Dienstleistung anzusehen. Niemand dürfe wegen sexueller Handlungen, die in Übereinstimmung stattfinden, diskriminiert werden.

Seit 1998 existiert ein von SPD und Grünen vorgelegter Entwurf eines "Gesetzes zur rechtlichen Besserstellung der Prostituierten", das nun nach Zustimmung durch den Bundesrat seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist. Das Gesetz stärkt die Rechte der Prostituierten und trägt den veränderten Moralvorstellungen in der Bevölkerung Rechnung, meint Irmingart Schewe-Gerigk von den Grünen. Die Prostitution sei gesellschaftlich mittlerweile weit gehend akzeptiert.

Zusammengefasst sind folgende Veränderungen vorgenommen worden:

1. Prostituierte haben das Recht, innerhalb ihres Berufes, Sozialabgaben abzuführen und entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen (Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).

2. Prostituierte haben die Möglichkeit Verträge mit ihren Arbeitgeber/-innen (Bordell-, Bar- und Clubbesitzer) abzuschließen und haben somit Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall etc.

3. Der Paragraph, der die Förderung oder Begünstigung der Prostitution kriminalisiert, wird abgeschafft. Somit wird die Bereitstellung von Kondomen und hygienischen Verbesserungen nicht mehr unter Strafe gestellt.

4. Ein Kunde, der den angemessenen und vorher abgesprochenen Preis für die erbrachte Leistung nicht bezahlt, kann jetzt strafrechtlich verfolgt werden.

Die politische Diskussion um die Gesetzesänderungen ist nach Beobachtungen der Beratungsstellen für Prostituierte in Hamburg nicht einmal in die Szene der deutschen Prostituierten eingedrungen, für Migrantinnen sind keine Verbesserungen enthalten. Insofern gehen die Mitarbeiterinnen in den sozialpädagogischen Beratungsstellen, die die Gesetzesänderungen ebenso wie die Polizei in Hamburg befürworten, nicht davon aus, dass sich kurzfristig viel verändern wird. Nur wenige Prostituierte wollen überhaupt ein Recht in Anspruch nehmen, sich sozialzuversichern. Noch weniger sind bereit, für ihr ohnehin mageres Einkommen Steuern zu zahlen und sich öffentlich und bei Behörden zu ihrer Tätigkeit als Beruf zu bekennen.

Zudem ist die konkrete Durchführung der Veränderungen weit gehend unklar, da die Neuregelungen zum Teil anderen Verordnungen und Gesetzen widersprechen, die nicht aufgehoben wurden. So bleibt z.B. Zuhälterei weiterhin strafbar, so dass die "Arbeitgeber" wenig Interesse daran haben werden, Prostituierte bei Sozial- und Krankenversicherung anzumelden. Und wie würde wohl eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufgenommen werden? Das Gesetz sei "voller Grauzonen" und "nicht praxisnah", kritisiert Juanita Henning vom Frankfurter Verein für soziale und politische Rechte der Prostituierten "Dona Carmen".18 So können theoretisch nun zwar auch ausländische Prostituierte eine selbstständige Erwerbstätigkeit beantragen, um legal als Prostituierte zu arbeiten, aber nur wenn sie legal im Land sind und die zuständige Ausländerbehörde ein "örtliches Bedürfnis" oder ein "übergeordnetes wirtschaftliches Interesse" an der Tätigkeit attestiert. Kriterien für einen solchen Befund gibt es allerdings nicht, sie liegen allein im Ermessen der Behörde. So ist es wenig verwunderlich, dass die Prostituierten von dem neuen Gesetz kaum Veränderungen ihrer rechtlichen und sozialen Situation erwarten.


Anmerkungen

1) Überarbeitete Fassung des Vortrages bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Köln am 1.12.2001

2) Riecker, Ware Lust - Wirtschaftsfaktor Prostitution, Frankfurt 1995.

3) Vgl. GELDidee vom 13. Juni 2001

4) Jahresbericht TAMPEP, Amnesty for women 1999

5) LE MONDE diplomatique, deutsche Ausgabe November 2001

6) Vgl. Detlef Ubben, Landeskriminalamt Hamburg 2001

7) Vgl. LE MONDE diplomatique, deutsche Ausgabe 11/2001

8) D. Ubben, Landeskriminalamt Hamburg, 2001

9) Vgl. Mitrovic, Emilija: Prostitution als Frauenarbeit, in: Nicht nur Galionsfigur, Hamburg 1989

10) Deutelmoser/Ebert in: Jörg Berlin: Das andere Hamburg, Köln 1982

11) Bebel in: Die Frau und der Sozialismus, 1879

12) Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927

13) Ein NS-Funktionär in: Christa Paul: Zwangsprostitution. Berlin 1994

14) Ebd., S.11

15) Gaby Zürn, Von der Herbertstraße nach Ausschwitz, in: Opfer und Täterinnen, Frankfurt 1996

16) Christa Paul, Zwangsprostitution, Berlin 1994

17) Lipinsky, Kriegsgut Frau. In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, 58, Köln 2001

18) Frankfurter Rundschau vom 22.12.2001


Emilija Mitrovic ist Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, FB Sozialpädagogik, und Leiterin des Fachprojekts "Frauenarbeitsplatz Prostitution" in Hamburg

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