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Klaus Holzkamp

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Sonderwirtschaftszone Berlin

15.07.2003: Zum Austritt der Berliner Hochschulen aus den Arbeitgeberverbänden

  
 

Forum Wissenschaft 3/2003; Titelbild: André Kubin

Der Angriff auf hart erkämpfte Errungenschaften der Arbeiterbewegung kennt kaum noch Grenzen. Längst sind mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung um jeden Preis und der "Wir-alle-müssen-den-Gürtel-enger-schnallen"-Ideologie die Arbeitgeberinteressen zu scheinbar objektiven Wahrheiten geronnen, die inzwischen auch von der Gegenseite repetiert werden. Arnold Rekittke zeigt am Beispiel der Berliner Hochschulen auf, wie Interessengegensätze nivelliert und ArbeitnehmerInnen über den Tisch gezogen werden.

Das Kuratorium der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialpädagogik und Pflegemanagement in Berlin-Hellersdorf hat erstmalig am 09. Dezember 2002 und in einer von der Frauenvertretung initiierten Neuabstimmung am 11. Juni 2003 beschlossen, aus den Berliner Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes auszutreten.

Damit ist die Alice-Salomon-Fachhochschule (ASFH) die letzte Hochschule in Berlin, die diesen Beschluss gefasst hat - bis auf die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) hatten bereits alle anderen Berliner Hochschulen diesen Schritt vollzogen. Unter intensiver Mitwirkung der Beschäftigten ist die Tarifflucht des Landes Berlin von den eigenständigen Hochschulen selbstständig vollzogen worden. Das erstaunt - dienen doch Flächentarifverträge in erster Linie dem kollektiven Schutz der ArbeitnehmerInnen.

Durchsichtige Beschwichtigungsstrategien

Das erste Argument von Seiten des Wissenschaftssenators Dr. Thomas Flierl (PDS) zielte auf die Rechtseinheit der Hochschulen. Nachdem bereits die Technische Universität ausgetreten sei, müssten nun die anderen Berliner Hochschulen nachziehen, da es keine unterschiedlichen Tarifzonen zwischen den Hochschulen geben dürfe. Diese Rechtseinheit ist allerdings nach wie vor nicht gegeben: Die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) in Berlin ist nicht ausgetreten und auch andere Körperschaften wie z.B. das Jüdische Museum Berlin und die Wasserbetriebe haben den Austritt nicht vollzogen.

KritikerInnen wurden mit dem Hinweis beschwichtigt, dass es lediglich um die Aussetzung der aktuellen Tariferhöhungen gehen solle und man ansonsten an den Bundesangestelltentarif (BAT) angelehnt bleibe. Das ist jedoch aufgrund der finanziellen Situation unwahrscheinlich, zumal die Hochschulen nun gerade nicht mehr durch die Tarifverträge gebunden sind. Zu befürchten ist vielmehr, dass der Austritt eine dauerhafte Loslösung bedeutet und Berlin Vorreiter für eine Initiative der Bundesländer zum Austritt aus den Arbeitgeberverbänden wird. Bestätigt wird dies durch Äußerungen des Wissenschaftssenators bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf der einen Seite und dem Land Berlin auf der anderen Seite. Hier sind die Arbeitgeber von ihren eigenen Eckpunkten abgewichen, denn noch am 17. Januar 2003 hieß es, dass nicht ein Dauerausstieg aus den Tarifverträgen angestrebt wird, sondern eine Sonderregelung für das Land Berlin für die Dauer der extremen Haushaltsnotlage. Im Angebot vom 2. Mai dagegen fehlt bereits ein solcher Hinweis. Man kann daher daraus schließen, dass es hier nicht um eine kurzfristige Maßnahme geht, sondern der Verdacht liegt nahe, dass es hier langfristig um den Ausstieg aus den Tarifverträgen geht. Es ist anzunehmen, dass der Austritt aus den Arbeitgeberverbänden darauf abzielt, die dauerhafte Tarifgebundenheit der Hochschule aufzuheben. Damit sollen mittelfristig Personalmittel durch Verringerung der Gehälter eingespart werden. Im Übrigen wäre der Austritt ansonsten auch sinnlos. Deshalb ist davon auszugehen, dass dies nicht nur durch die Nichtübernahme der zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ausgehandelten, turnusmäßigen Gehaltssteigerungen passieren soll, sondern selbstverständlich auch durch die Absenkung von Einstiegsgehältern.

Die mittelfristig eintretende Aufhebung der Tarifbindung ermöglicht es der Hochschule nämlich, neu einzustellendes Personal nicht mehr gemäß den Vergütungs- und Lohngruppen der für die Hochschule bislang geltenden Tarifverträge zu bezahlen. So wurden bereits Bewerber für die Stelle eines wissenschaftlichen Mitabeiters an der TU gefragt, ob sie die Bezahlung in Anlehnung an BAT IV akzeptieren würden - das sind zwei Gehaltsstufen unter der bisherige Bezahlung nach BAT IIa. Die Nichtakzeptanz dieses Dumping-Lohnes von Seiten des bzw. der BewerberIn ist aufgrund der desolaten Situation auf dem Arbeitsmarkt eher unwahrscheinlich.

Ebenfalls am 17. Januar 2003 hieß es, dass das Land Berlin ab dem Jahre 2007 wieder uneingeschränkt an den allgemeinen Tarifentwicklungen teilnehmen wolle und die für die Jahre 2003 bis 2006 ausgenommenen Tarifsteigerungen nachgeholt werden sollen. Inzwischen heißt es, dass ab 2007 die Tarifparteien wieder Tariferhöhungen verhandeln werden, von einem Nachholen der Tarifsteigerung findet sich kein Wort mehr. Ein Nachholen der Tarifsteigerung ist nicht mehr gewollt. Ursprünglich war von Senatsseite auch nur für die oberen Gehaltsstufen ein Absenken der Zuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld geplant - nun sollen die unteren Vergütungsgruppen nicht ausgenommen werden. Der Ausgleich für die Beschäftigten soll durch eine wie auch immer geartete Arbeitszeitverkürzung entstehen. Gerade für die kleineren Hochschulen ist dies ein unlösbares Problem.

Als weiteres "Argument" verwies der Wissenschaftssenat auf den Erhalt der Hochschulverträge. In Berlin haben die Hochschulen über die Hochschulverträge ein gewisses Maß an Rechts- und Finanzsicherheit. Mit dieser Sicherheit wurden die Hochschulen unter Druck gesetzt, indem ihnen angedroht wurden, diese Verträge würden bei einem Nichtaustritt zur Disposition gestellt werden und es gäbe schon starke Kräfte im Senat die dies wollten. Nur mit einem Austritt könne hier das Wohlwollen gesichert werden, so ein Vertreter des Senats am 09. Dezember 2002. Mit diesem "Argument" wurde der Nerv der Hochschulleitungen getroffen. Zwar könne der Senat die Hochschulen nicht zwingen auszutreten, gleichzeitig aber wurde gedroht, dass im Falle des Nichtaustritts die Hochschulverträge ab 2006 in Frage gestellt würden. Wenn hiermit die Hochschulverträge gesichert und gar verlängert würden - so die Überlegung vieler - wäre dies angesichts der schlechten Haushaltslage für die gesamte Hochschule von Vorteil. Allerdings sind auch diese vermeintlichen Zusagen inzwischen "Schnee von gestern": am 11. Juni betonte der Staatssekretär auf Nachfrage, dass mit dem Erklären der Haushaltsnotlage des Landes Berlin im Januar 2003 die Situation diese ist, dass alle kostentreibenden Verträge gekündigt werden können bzw. sogar müssen, da nur so das Land Berlin seinen ernsthaften Willen zeigen könne, die Schulden zu minimieren. Das Erklären der Haushaltsnotlage bedeutet das öffentliche Bekenntnis der Insolvenz eines Bundeslandes, und über diesen Schritt versucht nun das Land Hilfsgelder von der Bundesregierung einzuklagen. Das hat darüber hinaus auch zur Folge, dass auch der Kündigungsschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst aufgehoben sei, wie der Staatssekretär auf Nachfrage auch zugestehen musste.

Druck und Überrumpelung

In allen Hochschulkuratorien sind die Beschäftigten- und Studierendenvertretungen in der Mehrheit und doch wurde - bis auf eine Hochschule - in allen einer Tarifflucht zugestimmt. Auf Nachfrage bei den Hochschulen erfährt man, dass es hier massiven Druck von Seiten der Hochschulleitungen gegeben habe. Die meisten Kuratorien fühlten sich von der Entscheidung überrumpelt und auch überfordert. Von den meisten Beschäftigten wurde eine Notlage angenommen und unhinterfragt "hingenommen", dass jede und jeder nun hierfür zu leiden habe. Gesellschaftliches Denken war nicht möglich und ein kritisches Hinterfragen schon gar nicht. Im Kuratorium der ASFH wurden die Vertretungen der sonstigen MitarbeiterInnen und der Studierenden als Betonköpfe und Besitzstandswahrer beschimpft. Und dies nicht von der Hochschulleitung oder dem Senat, sondern von einer Vertreterin der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Es ist fraglich, ob ihnen die Tragweite der Entscheidung wirklich klar gewesen ist. Jede ausgetretene Hochschule muss nun eigenständige Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führen. Es darf bezweifelt werden, ob die Hochschulen hier über das Know-how und die personellen Kapazitäten verfügen, Tarifverhandlungen sachkundig und interessengerecht durchzuführen. Das Kontrollorgan Kuratorium hat sich bereits durch das Abstimmungsverhalten disqualifiziert. Der Verlust des Kollektivschutzes der Solidargemeinschaft der Arbeitgeberverbände wird voraussichtlich zu erheblichen Zusatzkosten führen und zu einer Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen.

Die daraus folgenden Konsequenzen sind zudem, dass es nun in Berlin unterschiedliche "Tarifzonen" im öffentlichen Dienst gibt. Es gibt nun Arbeitgeber, die nicht ausgetreten sind und somit die Tariferhöhungen tragen werden, und Arbeitgeber, die ausgetreten sind und ihren Beschäftigten und sowie dem möglichen Nachwuchs die Tariferhöhungen vorenthalten. Dieser Schritt, aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auszusteigen, wird inzwischen von anderen Bundesländern und Kommunen ernsthaft überlegt. Der einheitliche Flächentarifvertrag ist hinfällig, und es entsteht auch auf öffentlicher Seite ein Tarifflickenteppich. Die Bewerbung für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst kann je nach Bundesland eine andere Vergütung bedeuten. Ob dies qualifizierte BewerberInnen in den öffentlichen Dienst nach Berlin lockt, ist eher unwahrscheinlich. Nicht umsonst haben alle Eigenbetriebe des Landes Berlin diesen Schritt nicht mitgemacht. Der DGB Sachsen hat kürzlich eine Studie zu diesem Thema vorgestellt: Ergebnis ist, dass die geringere Bezahlung in den neuen Bundesländern nicht zu Wettbewerbsvorteilen führt.1 Die Firmen siedeln sich gar nicht erst an mit dem Argument, dass das notwendige qualifizierte Personal nicht vorhanden sei. Dies mag bei Arbeitslosenzahlen von teilweise über zwanzig Prozent verwundern, aber es zeigte sehr deutlich, dass seit über zehn Jahren eine Wanderungsbewegung der gut ausgebildeten und jungen Menschen von Ost nach West geht. Die durchschnittlich höheren Gehälter sind dabei sicherlich eine zentrale Ursache. Die Politik der "Sonderwirtschaftszonen" in Form der Tarifflucht schafft demnach keine Arbeit, sondern führt im Gegenteil dazu, dass die Menschen, die diese Entwicklung der großflächigen Arbeitslosigkeit entgegenwirken könnten, die Region verlassen.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Die zentral Betroffenen sind die MitarbeiterInnen der Hochschulverwaltungen und das sind zu über neunzig Prozent Frauen. Zwar sind auch der wissenschaftliche "Mittelbau" und die ProfessorInnenschaft betroffen. Allerdings macht sich bei geringerem Einkommen ein stagnierendes Gehalt bei gleichzeitiger Lebenshaltungskostensteigerung überproportional bemerkbar. Hier haben sich somit weder der Berliner Senat noch die Hochschulleitungen an den Beschluss des Senats vom 31. Mai 2002 zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der Berliner Verwaltung gehalten. Darin heißt es: "Die geschlechterdifferenzierende Dimension ist in allen Phasen politischen Handelns, d.h. von der Konzeption bis hin zur Evaluierung der realen Auswirkungen, systematisch zu berücksichtigen. Die Beachtung der differenzierten Lebenslagen, Interessen und Bedürfnisse von Männern und Frauen bedeutet auch, diese nicht als homogene Gruppe zu verstehen, sondern die existierenden Unterschiede der beiden Geschlechtergruppen zu beachten."

Wie ist es möglich, dass in keiner Phase der Diskussion im Kontext des Austritts des Landes aus den Arbeitgeberverbänden die Gleichstellungsfrage aufgeworfen wurde, und wieso findet dies weiterhin keine Beachtung? Es ist davon auszugehen, dass gerade in den niedrigen Gehaltsgruppen mit deutlicher Überrepräsentanz von Frauen, mit einer Absenkung der Gehälter zu rechnen ist und sich eine Art Billiglohngruppe herausbilden kann. Die Konsequenzen einer solchen Politik lassen sich am Beispiel Schweden sehr genau studieren: Dort hat die Regierung im staatlichen Bereich die Tariflöhne durch die "individuelle Lohnfestsetzung" ersetzt mit der Konsequenz, dass sich die Unterschiede zwischen Frauen und Männergehältern bezüglich der gleichen Aufgaben drastisch vergrößert haben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - eine zentrale Forderung der Arbeiterbewegung und der Gewerkschaften - gehört somit im öffentlichen Dienst Berlins der Vergangenheit an.

Anmerkungen

1) Behr, Michael/Weiß, Antje: Robuste Wirtschaft - anhaltende personalwirtschaftliche Probleme, Stiftung IAS, Chemnitz 2002


Arnold Rekittke ist studentischer Vertreter im Kuratorium der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin und studiert Pflege/Pflegemanagement.

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