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Klaus Holzkamp

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Integriertes Portal für den Hochschulzugang

12.02.2015: Ein Konzept als Chance

  
 

Forum Wissenschaft 4/2014; Foto: Rawpixel / shutterstock.com

Die Digitalisierung beeinflusst nicht nur Methoden und Inhalte des Lehrbetriebs, sondern auch Abläufe der Hochschulverwaltung und Studienorganisation. Beispielhaft dafür stehen Fragen des Hochschulzugangs, in dem schon heute Onlineformate eine erhebliche Rolle bezüglich Information und Kommunikation spielen. Doch das Potenzial ist wesentlich größer, wie Kurt Bunke meint. Im Konzept eines Integrierten Portals für den Hochschulzugang sieht er eine Chance für Studieninteressierte im Spannungsfeld zwischen Grundgesetz, Hochschulautonomie, Föderalismus, digitaler Beteiligung und eGovernment. Dabei geht es nicht um Utopie, sondern um ein reales Projekt.

Nennen wir sie Lisa. Sie ist eine unter einer halben Million Menschen ihres Jahrgangs, die sich jedes Jahr auf dem Weg ins Studium befinden. Noch mag sie Schülerin sein, vielleicht hat sie aber auch gerade Abitur gemacht oder irgendeine andere Hochschulzugangsberechtigung erworben. Vor ihr liegt die Qual der Wahl unter tausenden möglicher grundständiger Studiengänge. Manche davon sind frei zugänglich, andere erfordern spezifische Zugangsvoraussetzungen, wieder andere sind mit Zulassungsbeschränkungen belegt. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie unterliegen einem zentralen Zulassungsverfahren, andere Studiengänge wie z.B. Psychologie örtlichen Auswahlverfahren, die immer häufiger von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) bundesweit koordiniert werden. Von diversen Hochschulen wird Lisa informiert, beraten, umworben und getestet, das alles zu unterschiedlichen Terminen und mit unterschiedlichen Ansprüchen. Am Ende bleiben einige realistische Studienmöglichkeiten übrig, für die sie sich bewirbt. Schließlich landet sie durch Immatrikulation in einem Studiengang, von dem wir hoffen, dass er in ihrer Prioritätenliste möglichst weit oben stand.

Wege aus dem Dschungel

Lisa dürfte am Tag des Vorlesungsbeginns die zurückgelegte Strecke empfinden, als habe sie sich mit einer Machete den Weg durch den Dschungel gebahnt. Informationen waren überreich vorhanden, immer uneinheitlich und häufig widersprüchlich. In diversen Studienberatungsstellen mag sie sich verstanden und gut aufgehoben gefühlt haben. Deren Beratungsergebnisse wichen aber vielfach vom Inhalt der Broschüren und Internetauftritte ab, mit denen sie von den Marketingabteilungen derselben Hochschulen in den letzten beiden Jahren vor Studienbeginn versorgt worden ist. Hat sie ihren Zugang zur Hochschule wirklich frei gestalten können? Oder resultiert das jetzige Studium aus einem chaotischen Entscheidungsprozess? Immerhin ist sie Trägerin eines Grundrechts. In Artikel 12 (1) Grundgesetz findet sie den Satz: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." Das beinhaltet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht auf freie Wahl eines Ausbildungsplatzes. Wenn man das Wort "frei" ernst nimmt, kann sie daraus den begründeten Anspruch an Staat und Hochschulen ableiten, ihr auf dem Weg ins Studium ein Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit, Entscheidungsfreiheit und Verfahrenstransparenz zu garantieren.

Hochschulzulassung ist Ländersache, die von den Hochschulen in staatlichem Auftrag organisiert wird. Der Staat tritt Lisa also in 16 unterschiedlichen Ausprägungen gegenüber, die sich je nach agierender Hochschule in der Größenordnung einer weiteren Zehnerpotenz verästeln können. Immerhin haben sich die Länder im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz durch Staatsvertrag auf die Gründung der Stiftung für Hochschulzulassung verständigt und diese als länder- und hochschulübergreifende Einrichtung ausgestaltet. In Artikel 4 (1) des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 heißt es: "Nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts unterstützt die Stiftung die Hochschulen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren insbesondere durch die Einrichtung eines Bewerbungsportals mit Information und Beratung der Studienbewerberinnen und -bewerber, Aufbereitung der Bewerberdaten, Abgleich der Mehrfachzulassungen sowie Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen." Trotz der Autonomie hunderter Hochschulen und der föderalen Strukturen hat Lisa in der Stiftung für Hochschulzulassung also einen eindeutigen Adressaten für ihren Anspruch, in einem Integrierten Portal für den Hochschulzugang (IPH) ihre Informations-, Beratungs-, Bewerbungs- und Zulassungsbedürfnisse zu managen und mitzugestalten.

Ein Portal nimmt Gestalt an

Wesentliche Bestandteile dieses Portals funktionieren schon heute nach einigen Anlaufschwierigkeiten sehr gut. Hochschulen können örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in das DoSV einbringen. Lisa und alle anderen in ihrer Situation können sich auf mehrere Studiengänge in diesem System gleichzeitig bewerben und ihre Studienwünsche in einer Prioritätenliste sortieren. In einem IT-gestützten Verfahren bekommen sie Studienangebote und die Chance, entsprechend den eigenen Noten und den Zugangskriterien der Hochschulen das erreichbare Angebot mit der höchsten eigenen Priorität auszuwählen. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird die Zulassung in einem eigenen zentralen Verfahren organisiert, dessen Termine und Verfahrensschritte nicht mit anderen Zulassungsverfahren abgestimmt sind. Die Stiftung hat die Trennung als Manko erkannt und arbeitet an einer Integration. Angenommen, Lisas liebster Studiengang ist zulassungsbeschränkt, dann macht es aus ihrer Sicht durchaus Sinn, zusätzlich mindestens einen Studiengang als sichere Bank auszuwählen, der den eigenen Interessen entspricht und nicht zulassungsbeschränkt ist. Darum muss sie sich heute noch separat kümmern. Bewerberfreundlich ist das nicht. Im IPH sollte sichergestellt werden, dass sie wirklich alle ihre Studienwünsche jederzeit kontrollieren kann.

In den Jahren vor der Bewerbung hat sich Lisa über Wege ins Studium und ins Berufsleben informiert. Manches hat sie von vornherein als Agitation und Propaganda abgehakt. Viele Quellen sind ihr vertrauenswürdig erschienen und zumindest einige davon seien hier erwähnt. Schule, Hochschulen, Hochschulrektorenkonferenz, Länder und Bundesagentur für Arbeit informieren persönlich, digital, in Schriftform, in diversen neuen Medien und in sozialen Netzwerken. Sie bieten immer häufiger Tests zum Abgleich persönlicher Neigungen, Interessen und Kompetenzen mit den Anforderungsprofilen von Studiengängen u.a. in Form von Online Self Assessments an. Gelegentlich geben Hochschulen solchen Tests auch den Charakter echter Auswahlverfahren, die in ihrer Wertigkeit nahezu gleichberechtigt neben das Abitur treten. Über den Sinn von Tests und gar von Auswahlgesprächen mag man geteilter Meinung sein. Lisa sollte aber die Chance bekommen, Informationen und Testergebnisse zu sammeln, zu bewerten und nach eigenen Kriterien abzulegen. Das könnte am besten in einem geschützten Bereich des IPH geschehen, der gegenüber anderen Interessenten selbstverständlich abgeschirmt werden muss. Nur Lisa darf entscheiden, ob sie später Teilnahmezertifikate von Online Self Assessments oder Testergebnisse aus ihrem persönlichen Account in den Bewerbungs- und Zulassungsbereich des Portals überführen möchte. Das Unternehmen wäre sofort zum Scheitern verurteilt, wenn Hochschulen oder die Stiftung ohne Lisas explizite Einwilligung auf Daten zugreifen oder auch nur Kenntnis davon erlangen könnten, wenn Lisa beim nächsten Online-Einkauf von Jeans und Schuhen auch Werbebanner von Einrichtungen zu sehen bekäme, über die sie im Portal Informationen abgelegt hat oder wenn gar ein Visum für einen Auslandsaufenthalt mit der Begründung verweigert würde, sie habe sich für einen islamwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule interessiert, von der sich gerade ein Student zu ISIS nach Syrien abgesetzt hat.

Natürlich existiert ein solcher Bereich bei Lisa schon, nur ist er verteilt auf ihren PC, ihr Tablet, das Smartphone und Aktenordner für alles, was immer noch auf Papier zu haben ist. Ob wichtige Informationen wiederzufinden sind, wenn sie gebraucht werden, ist unsicher. Im IPH gibt es einen solchen geschützten Informationsbereich für Interessentinnen und Interessenten heute noch nicht. Er müsste geplant, organisiert und schließlich digital realisiert werden. Auch die Informationen selbst stehen häufig noch unverbunden und teilweise widersprüchlich nebeneinander, selbst wenn sie eigentlich aus denselben Quellen kommen und dieselben Studiengänge beschreiben. Hochschulen sind gezwungen, neben ihren eigenen Informationsportalen auch noch die ihrer Länder und den Hochschulkompass der HRK zu bedienen. Selbst das von der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern gemeinsam betriebene Informationssystem Studien- und Berufswahl greift in seiner von den Ländern redigierten Printversion auf andere Informationswege zu als in seiner Onlineversion studienwahl.de. Für Qualitätssicherung und Vereinheitlichung der Quellenlage liegt allerdings ein relativ einfach zu realisierender erster Schritt nahe: Der Hochschulkompass ist das derzeit umfassendste und am besten gepflegte Informationsportal. Er könnte die "Mutter" aller anderen Portale und Datenbanken werden, aus der diese über Filterfunktionen Studiengangsdaten abrufen und nach eigenen Kriterien neu sortieren. Damit wäre der Pflegeaufwand für die einzelnen Hochschulen radikal vereinfacht und Lisa könnte auf eine eindeutige Informationslage zurückgreifen. Auch der Hochschulkompass ist freilich noch verbesserungsfähig. So fehlt ihm z.B. eine auch für Laien verständliche Systematik von Studiengängen.

Information ist eine unverzichtbare Grundlage für Beratung. Lisa erwartet, dass sie ihre gesammelten Fragen und Erkenntnisse mit Beraterinnen und Beratern in Studienberatungsstellen der Hochschulen und in Berufsberatungen der Bundesagentur für Arbeit in persönlichen Gesprächen klären und auswerten kann, um zu einer sinnvollen Bewerbungsstrategie zu gelangen. Beratung ist ein individueller ergebnisoffener Prozess, der unmittelbar zwischen Personen stattfindet und sich digitaler Ausgestaltung weitgehend entzieht. Das IPH kann nur die richtigen Gesprächspartner zusammenführen. Ersetzen kann es sie nicht.

Neue Strukturen definieren

Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass Lisa am Tag ihres Studienbeginns im Oktober 2014 geschätzte 20% des Potenzials eines IPH nutzen konnte. Die Lisa des Jahres 2019 wird vermutlich schon auf ein integriertes Zulassungssystem zugreifen können, das alle Studiengänge umfasst, und Länder, HRK, Hochschulen sowie Bundesagentur für Arbeit werden ihr abgestimmte valide Informationen zur Verfügung stellen, die sie aus dem Hochschulkompass beziehen. Das alles könnte 80% des IPH-Potenzials ausmachen. Die Lisa des Jahres 2024 kann dann hoffentlich von ihrem mobilen Endgerät aus den Weg an die Hochschule komfortabel steuern und das Potenzial zu 100% nutzen.

Allerdings wird das nicht im Selbstlauf geschehen. Vor der Stiftung für Hochschulzulassung und den anderen beteiligten Institutionen liegt noch eine Menge Arbeit. Im Bereich der Organisation des Hochschulzugangs sind bis heute allgemein verfügbare öffentliche Infrastruktur und spezifische Struktur der einzelnen Hochschulen begrifflich nicht sauber unterschieden. Alle Einrichtungen wissen zwar, dass sie untereinander in einem komplexen System von Prozessen und Prozessketten vernetzt sind. Systematisch beschrieben ist diese Vernetzung bisher aber nicht. Ein öffentlich einsehbarer und damit der Diskussion zugänglicher Prozesskatalog gehört auf die Agenda der SfH. Auf dessen Grundlage können plausible Standards gesetzt und selbstverständlich auch hinderliche Schleifen im Bewerbungs- und Zulassungswesen identifiziert und beseitigt werden. Allgemein gültige Prozesse, die für alle Hochschulen gleich sind, könnten von hochschulspezifischen abgegrenzt werden. Gestaltung von Studiengängen, Beschreibung der in ihnen vermittelten und für sie benötigten Kompetenzen, Studiengangs-Marketing und Studienberatung würden sicher in den spezifischen Bereich der Hochschulautonomie gehören, Hochschulzulassung selbst dagegen wohl in den allgemeinen Bereich. Allgemein gültige Prozesse können effizienter und valider in einer zentral administrierten Software abgebildet werden, die über definierte Schnittstellen zur Software des jeweils hochschulspezifischen Campus-Management-Systems verfügt.

Anfangs hat Lisa ihr Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte identifiziert, das sie gegenüber 16 Ländern und rund 400 autonomen Hochschulen geltend machen muss. Zur Realisierung dieses Rechts bedarf es einer bundesweiten Infrastruktur, auf der Organisations- und IT-Strukturen von Ländern und Hochschulen aufsetzen. Wer soll diese Infrastruktur schaffen? Bis zum Jahr der Föderalismusreform 2006 gab es darauf eine Antwort: der Bund durch Rahmengesetzgebung. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Hochschulrahmengesetz (HRG). Diese Antwort gibt es nicht mehr. Das HRG ist ein Auslaufmodell. Gemeinsame Strukturen im Bildungswesen müssen heute mit dem komplizierten Instrument eines Staatsvertrages implementiert werden. Häufig gelten sie als Relikte einer vergangenen Epoche, die vor allem zum Einsparen taugen.

Der Blick über den hochschulpolitischen Tellerrand

In anderen Bereichen öffentlichen Handelns hat die Föderalismusreform einen alternativen Weg gewiesen, um Lisas Grundrecht zu sichern. Er ist im damals neu eingeführten Artikel 91c Grundgesetz zu finden:

(1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.

(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen. Vereinbarungen über die Grundlagen der Zusammenarbeit nach Satz 1 können für einzelne nach Inhalt und Ausmaß bestimmte Aufgaben vorsehen, dass nähere Regelungen bei Zustimmung einer in der Vereinbarung zu bestimmenden qualifizierten Mehrheit für Bund und Länder in Kraft treten. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundestages und der Volksvertretungen der beteiligten Länder; das Recht zur Kündigung dieser Vereinbarungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Vereinbarungen regeln auch die Kostentragung.

(3) Die Länder können darüber hinaus den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren.

(4) Der Bund errichtet zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder ein Verbindungsnetz. Das Nähere zur Errichtung und zum Betrieb des Verbindungsnetzes regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.

Hier geht es nicht um Bildungsföderalismus, sondern um IT-gestützte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Schlagwort dafür heißt "eGovernment". Ein repräsentativ zusammengesetzter IT-Planungsrat steuert die Entwicklung. Im Berliner Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) ist mit dem Kompetenzzentrum OEFIT ein Think Tank entstanden, der Konzepte für Politik und Administration entwickelt und wissenschaftlich fundiert. Ein Blick in die Publikationsliste lohnt sich:

<a href = "http://www.fokus.fraunhofer.de/de/oefit/publikationen/publikationen/index.jsp">

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